Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung in Cottbus

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.11.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenbeleuchtungseinrichtungen (34928500)
  • Straßenbeleuchtung (34993000)
  • Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen (45316000)
  • Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen (45316110)
  • Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln (50232000)
  • Wartung von Straßenbeleuchtungen (50232100)
  • Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik (71318100)
Bekanntmachungsnummer
767295-2025
Verfahrensnummer
0b2511d8-c815-4f89-a3c3-7031d27745e2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Cottbus vergibt einen Beleuchtungsvertrag für den Betrieb und die Instandhaltung von rund 13.500 Lichtpunkten. Ab dem 1. Januar 2027 umfasst der Auftrag außerdem Erneuerungen, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und die Beseitigung von Schäden und Störungen; Rück- und Umbauten sowie Neubauten erfolgen auf besondere Aufforderung. Die Stadt trägt die Kosten für die benötigte elektrische Energie, während ein Teil der Leistungen pauschal pro Kalenderjahr und weitere Leistungen gesondert vergütet werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Vertrag über die ab dem 01.01.2027 zu erbringenden Leistungen der öffentliche Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chosebuz (Beleuchtungsvertrag). Er umfasst insbesondere Leistungen des Betriebs, der Instandhaltung, der Erneuerung, der Energieeffizienzsteigerung und der Schadens- und Störungsbeseitigung zu rund 13.500 Lichtpunkten sowie auf besondere Aufforderung des Rück- und Umbaus, der Änderung und Versetzung sowie des Neubaus. Die Auftragnehmerin schuldet der Stadt den Beleuchtungserfolg durch Lichtlieferung; die dafür benötigte und verwendete elektrische Energie stellt die Stadt auf eigene Rechnung (Kosten des Energiebezugs und Energienebenkosten) der Auftragnehmerin bei. Der Beleuchtungsvertrag unterscheidet zwischen Leistungen, für welche die Auftragnehmerin von der Stadt eine kalenderjährliche Pauschalvergütung erhält, und gesondert zu vergütenden Leistungen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Stadt Cottbus - VHVmöTw 226-2025 Öffentliche Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chó?ebuz

    Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Anforderungen an deinen Betrieb

entsprechend § 123 GWB und § 57 VgV Die nachfolgend genannten Nachweise sollen bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als zwölf Monate sein. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Unterlagen vorzulegen: a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; dafür kann das Dokument 2060 der Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Stadt wird vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG, § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 Satz 5 SchwarzArbG). Darüber hinaus behält sich die Stadt die Einholung einer Auskunft nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO vor. Zudem erfolgt eine Abfrage beider zentralen Informationsstelle zur Eintragungen in der Sperrliste nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BbgVergG; nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BbgVergG soll sich die Abfrage auch auf bereits benannte Nachunternehmen erstrecken. b) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen. Soweit diese Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt werden oder soweit darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt werden, können sie nach § 48 Abs. 6 Satz 1 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt, § 48 Abs. 6Satz 2 VgV. c) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage darzulegen, zum Beispiel durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, dass mit der gemeinsamen Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebots in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wird. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, zum Beispiel weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier gegenständlichen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, sich erfolgversprechend am Vergabeverfahren zu beteiligen. d) Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 einzureichen, siehe Formblatt 2050_Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 der Vergabeunterlagen. Die Stadtverwaltung Cottbus behält sich vor, weitere Nachweise und Erklärungen zur Prüfung der unternehmensbezogenen Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachzufordern. Öffentliche Auftraggeber können Unterlagen nach § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 VgV nachfordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Stadt Cottbus - VHVmöTw 226-2025 Öffentliche Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chó?ebuz

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

entsprechend § 123 GWB und § 57 VgV Die nachfolgend genannten Nachweise sollen bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als zwölf Monate sein. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Unterlagen vorzulegen: a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; dafür kann das Dokument 2060 der Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Stadt wird vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG, § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 Satz 5 SchwarzArbG). Darüber hinaus behält sich die Stadt die Einholung einer Auskunft nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO vor. Zudem erfolgt eine Abfrage beider zentralen Informationsstelle zur Eintragungen in der Sperrliste nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BbgVergG; nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BbgVergG soll sich die Abfrage auch auf bereits benannte Nachunternehmen erstrecken. b) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen. Soweit diese Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt werden oder soweit darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt werden, können sie nach § 48 Abs. 6 Satz 1 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt, § 48 Abs. 6Satz 2 VgV. c) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage darzulegen, zum Beispiel durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, dass mit der gemeinsamen Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebots in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wird. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, zum Beispiel weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier gegenständlichen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, sich erfolgversprechend am Vergabeverfahren zu beteiligen. d) Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 einzureichen, siehe Formblatt 2050_Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 der Vergabeunterlagen. Die Stadtverwaltung Cottbus behält sich vor, weitere Nachweise und Erklärungen zur Prüfung der unternehmensbezogenen Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachzufordern. Öffentliche Auftraggeber können Unterlagen nach § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 VgV nachfordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 698033-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.