Betrieb eines stationsbasierten Carsharing-Angebots auf 25 Stellplätzen in Mainz

Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf

Status
Offen
Angebotsfrist
27.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
649433-2026
Verfahrensnummer
7179376b-3926-41d6-a3da-94c6c6374712
CPV-Codes
Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Mainz vergibt die Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum an einen Carsharing-Anbieter für den Betrieb eines stationsbasierten Angebots. Stationsbasiert bedeutet, dass die Fahrzeuge an festen Stationen bereitgestellt und zurückgegeben werden; ein frei im Stadtgebiet verteiltes oder stationsflexibles Angebot ist nicht zulässig. Die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gilt für sechs Jahre, in denen der Anbieter das Angebot auf allen Stellplätzen dauerhaft und wirtschaftlich selbstständig betreiben muss.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Die Stellplätze werden im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens an einen Carsharing-Anbieter vergeben. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, auf allen 25 Stellplätzen dauerhaft ein Carsharing-Angebot während der gesamten Laufzeit der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zu betreiben. Dabei agiert der Carsharing-Anbieter wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Verantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung des Carsharing-Angebots hat exakt, anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer, zu erfolgen. Das Carsharing hat ausschließlich stationsbasiert zu erfolgen - es ist kein free-floating oder stationsflexibler Betrieb zulässig.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz

    Die Stellplätze befinden sich an folgenden Standorten: 1. Wilhelm-Raabe-Straße (Mz-Gonsenheim), 2 Plätze. 2. Bonifaziusstraße (Mz-Neustadt), 6 Plätze, 3. An den Grachten 62 (Mz-Neustadt), 2 Plätze, 4. Kurfürstenstraße (Mz-Neustadt), 3 Plätze, 5. Münsterstraße (Mz-Altstadt), 2 Plätze, 6. Landwehrweg (Mz-Oberstadt), 2 Plätze, 7. Martin-Kirchner-Straße (Mz-Bretzenheim), 2 Plätze, 8. Lindenplatz (Mz-Hechtsheim), 2 Plätze, 9. Annemarie-Renger-Straße (Mz-Weisenau), 2 Plätze, 10. An den Grachten 27 (Mz-Neustadt), 2 Plätze.

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