10-2026-130_Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots_IT-Hotline.pdf

Betrieb einer IT-Hotline mit First-Level-Support für den Deutschen Bundestag

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 14:27 (Europe/Berlin)

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ZZRR 33 –– VVeerrggaabbeenn

Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline für die Anwenderinnen und An-

wender des Deutschen Bundestages (First-Level-Support)

Hinweis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Gemäß §§ 127 GWB, 58 VgV erhält den Zuschlag das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaft- lichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Als Bewertungsmethode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die Einfache Richt- wertmethode wie folgt angewandt:

Z = L/P*1.000.000

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

Z = Kennzahl für Preis-Leistungs-Verhältnis L = Leistungspunkte (gemäß Bewertungsschema) P = Gesamtpreis (Euro netto für vier Jahre; abzüglich Skonto, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt)

Der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag. Haben mehrere Angebote eine iden- tische Kennzahl Z erreicht, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag.

Erläuterungen

  1. Angebote, die die aus dem Bewertungsschema ersichtlichen zwingenden Kriterien nicht er- füllen, können den Zuschlag nicht erhalten und werden nicht bewertet.

  2. Die Leistungspunkte (L) ergeben sich aus der Summe der Punkte, die ein Bieter bei der Be- wertung von Mitarbeiterqualifikationen gemäß dem Bewertungsschema erzielt hat. Mit Hilfe des Bewertungsschemas soll das Angebot ermittelt werden, welches die besonders hohen An- forderungen an die Qualität der Leistungserbringung am besten erfüllt.

Gemäß Ziffer 11.1 Buchstabe j. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sind hierfür vom Bieter Eigenerklärungen über die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Profil- vordruck Qualifikationsstufen 1 – 2 nebst den darin geforderten Nachweisen) mit dem Ange- bot vorzulegen. Nach Ziffer 1 bis 4 des Bewertungsschemas werden die in den Profilvordru- cken angegebene Qualifikationen nach den im Bewertungsschema erläuterten Vorgaben be- punktet.

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ZR 3 – Vergaben Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline für die ZR3-16120-2026-130-17-DE2 Anwenderinnen und Anwender des Deutschen Bundestages (First-Level-Support)

Es können bis zu 365 Leistungspunkte erreicht werden. Dabei bedeutet eine höhere Punktzahl eine bessere Bewertung. Angebote, die nicht mit mindestens 150 Leistungspunkten bewertet werden, können den Zuschlag nicht erhalten.

Die Bezeichnung Mitarbeiter umfasst neben Angestellten auch Mitarbeiter von Unterauftrag- nehmern sowie selbständig tätige Einzelunternehmer und Freiberufler.

  1. Der für die Angebotsbewertung im Vergabeverfahren zugrunde zu legende Gesamtpreis (P) ergibt sich aus der Gesamtpreis in Euro netto für die maximale Vertragslaufzeit von vier Jah- ren (Position 3.3 aus den Preisangaben) abzüglich Skonto, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

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