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Titel: Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)
Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-
NfD)
Als Anlage zum Vertrag/zur Leistungsbeschreibung vom [Datum]
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages, diese vertreten durch den Direktor beim Deutschen Bundestag, Platz der Republik 11, 11011 Berlin, – nachfolgend Auftraggeberin –
und
[Vertragspartner] – nachfolgend Auftragnehmer –
wird folgende Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) geschlossen:
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des VS-NfD-Merkblatts (Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – GHB –). Wenn der Auftragnehmer nicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geheimschutzbetreut wird, werden die in dem VS-NfD-Merkblatt enthaltenen Kontrollrechte von der Auftraggeberin ausgeübt.
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Der Auftragnehmer benennt in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorschriften eine für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) verantwortliche Person sowie gegebenenfalls eine Vertreterin oder einen Vertreter.
Stand: 25. Mai 2026
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Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen Seite 2 des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)
Verantwortliche Person (geschäftliche Daten):
| Geschlechtseintrag: | Herr Frau divers |
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| Name, Vorname: | |
| Telefonnummer: | |
| Mobilfunknummer: | |
| E-Mail-Adresse: | |
| Anschrift: |
Gegebenenfalls Vertreter(in) der verantwortlichen Person (geschäftliche Daten):
| Geschlechtseintrag: | Herr Frau divers |
|---|---|
| Name, Vorname: | |
| Telefonnummer: | |
| Mobilfunknummer: | |
| E-Mail-Adresse: | |
| Anschrift: |
- Die Person ist im Auftrag des Auftragnehmers dabei unter anderem für folgende Maßnahmen verantwortlich:
– Nachweisliche Belehrung und Verpflichtung der von dem Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen, die Zugang oder eine Zugangsmöglichkeit zu VS-NfD erhalten, über beziehungsweise auf VS-NfD-Merkblatt Teil 2 und Teil 4 sowie (anstelle von Teil 3 des VS-NfD-Merkblatts) über folgende Anforderungen an die Informationstechnik zur Verarbeitung von VS-NfD: o Für die Verarbeitung von VS-NfD darf ausschließlich von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Kommunikationstechnik (Parlakom- Geräte) verwendet werden. o Die Daten dürfen grundsätzlich nur auf verschlüsselten Laufwerken bearbeitet oder abgelegt werden.
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Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen Seite 3 des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)
o E-Mails mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD sind grundsätzlich per S/MIME zu verschlüsseln. o Auf mobilen Endgeräten dürfen VS-NfD ausschließlich in einer sicheren Umgebung (Liegenschaften des Deutschen Bundestages, soweit nach den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung zulässig: häusliche Umgebung) und keinesfalls in der Öffentlichkeit eingesehen oder bearbeitet werden. – Umsetzung der vorgenannten Anforderungen bei der Verarbeitung von VS-NfD mittels Informationstechnik; – Einholung der schriftlichen Einwilligung der Auftraggeberin zur Weitergabe von VS- NfD; – Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen, gegebenenfalls auch bei VS-NfD-Unterauftragnehmern.
Ort, Datum Ort, Datum
Unterschrift (Auftraggeberin) Unterschrift (Auftragnehmer)
Name, Vorname, Funktion Name, Vorname, Funktion