504 Los 1 - Anlage 4 des Betreibervertrages.pdf

Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft (Kapazität 177 Personen)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 22:34 (Europe/Berlin)

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Anlage 4

Vereinbarung zum Kinderschutz

  1. Hintergrund

Zwischen den Fachbereichen (FB) 51 Jugend und Familie und 56 Gesellschaftliche Teilhabe wurde zum 01. April 2016 eine Kooperationsvereinbarung zum Thema Kinderschutz in den Unterkünften des FB 56 geschlossen.

Die Kooperationsvereinbarung mit dem Namen „Kooperationsvereinbarung zur Beratung zum Kinderschutz für Flüchtlinge, Zuwanderer, Zuwanderinnen und ihrer Familien in Unter- künften der Flüchtlingsunterbringung und dem Obdach“ soll sicherstellen, dass bei der Un- terbringung von Familien die Schutzbelange der Kinder vorrangig Berücksichtigung finden.

In diesem Zusammenhang hat der FB 56, hier das Sachgebiet 56.2 Wohnen und Leben in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen, die Kooperation der Betreiber der Unterkünfte zugesichert. Die Betreiber sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Unterkünf- ten sollen mit dem FB 51, hier das Sachgebiet 51.25 Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen, im präventiven Kinderschutz zusammenarbeiten. Dieser hat die Unterbringung und soziale Betreuung im Hinblick auf die Förderung des Kindeswohls und des Kinderschut- zes im Fokus. Die Zusammenarbeit mit der LHH dient ebenfalls zur Prävention von Gewalt und sexualisierter Gewalt in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften.

Aus dieser Kooperationsvereinbarung ergeben sich nunmehr die in Nr. 2 und Nr. 3 aufge- führten Pflichten des Betreibers zur Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 51.25, welche mit dieser Vereinbarung verbindlich auf den Betreiber übertragen werden und Bestandteil des Betreibervertrages werden.

  1. Pflichten des Betreibers in der Zusammenarbeit mit FB 51

2.1. Qualifizierung und Information zum Kinderschutz

Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers in den Unterkünften nehmen regelmäßige an den Qualifizierungsangeboten von OE* 51.25 Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen teil. Die Qualifizierungsangebote befassen sich mit den Grundlagen im Kinder- und Gewaltschutz. Es werden insbesondere Informationen zu Ursa- chen, Formen, Folgen, dem Erkennen von Gewalt und Gefährdung sowie notwendige Inter- ventionsschritte vermittelt. Angebote können auch mit der jeweiligen Fachberatung des Be- treibers abgesprochen werden.

Kontakt OE 51.25 Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen: Mail: 51.25@hannover-stadt.de oder Telefon: 0511 / 168 36259

*OE = Organisationseinheit, hier das Sachgebiet

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2.2. Runder Tisch 'Prävention und Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften und Obdach'

Der Betreiber nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Runden Tisches „Prävention und Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften und Obdach“ teil und benennt hierfür eine Kontaktperson. Der Runde Tisch findet viermal jährlich statt und dient der Qualifizierung und Weiterentwicklung der sozialen Betreuung und des Gewaltschutzes in den Unterkünften.

Kontakt OE 51.25 Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen: Mail: 51.25@hannover-stadt.de oder Telefon: 0511 / 168 36259

  1. Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung

3.1. Fachberatung zum Kinderschutz gemäß § 8b SGB VIII / 4 KKG durch OE 51.25

Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers in den Unter- künften sind über die Möglichkeit der Fachberatung zum Schutz von Kinder und Jugendli- chen durch OE 51.25 informiert.

Zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos kann eine Beratung gemäß §§ 8b SGB VIII / 4 KKG unter der Telefonnummer 0511 / 2707 85 22 in Anspruch genommen werden. Sprech- zeiten sind: • Montag 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr • Dienstag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr • Mittwoch 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr • Donnerstag 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr • Freitag 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr

3.2. Umgang mit Fällen akuter Kindeswohlgefährdung

Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers in den Unterkünften be- teiligen bei Hinweisen und Eindrücken in akuten Fällen einer Kindeswohlgefährdung sofort die fallzuständige Bezirkssozialarbeit / Kommunaler Sozialdienst (siehe Kontaktdaten KSD auf der nächsten Seite). Außerhalb der Geschäftszeiten und an Sonn- und Feiertagen erfolgt die Beteiligung der Clearingstelle unter der Telefonnummer 0511 / 168 49944.

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Kontaktdaten des Kommualen Sozialdienstes (KSD):

DienststellenStraßeTelefonnummer
Faxnummer
KSD Bothfeld - Vahrenheide 51.21.1KSD@Hannover-Stadt.deKlein Buchholzer Kirchweg 9, 30659 Hannover und Alter Flughafen 18 A 30179 HannoverT el: 168 - 48182 Fax: 168 - 48108 Tel: 168 - 47119 Fax: 168 - 47200
KSD Buchholz - KleefeldRotekreuzstraße 12Tel: 168 - 48814
30627 HannoverFax: 168 - 48858
51.21.2KSD@Hannover-Stadt.de
KSD Misburg - Anderten 51.21.3KSD@Hannover-Stadt.deWaldstraße 9 30629 HannoverTel: 168 - 32217 Fax: 168 – 32311
KSD Bemerode - Kirchrode -Bemeroder Rathausplatz 1Tel: 168 - 33103
Döhren - Wülfel – Wülferode30539 HannoverFax: 168 - 33101
51.21.4KSD@Hannover-Stadt.de
KSD Mitte - Südstadt - Bult 51.21.5KSD@Hannover-Stadt.deNikolaistraße 16 30159 HannoverTel: 168 - 49776 Fax: 168 - 41243
KSD NordArndtstraße 1Tel: 168 - 43314
30167 HannoverFax: 168 - 47262
51.22.1KSD@Hannover-Stadt.de
KSD Herrenhausen - Stöcken 51.22.2KSD@Hannover-Stadt.deStöckener Straße 85 30419 HannoverTel: 168 - 49340 Fax: 168 - 49287
KSD Vahrenwald - ListSpichernstraße 11Tel: 168 - 47085
30161 HannoverFax: 168 - 47071
51.22.3KSD@Hannover-Stadt.de
KSD Linden - Limmer 51.22.5KSD@Hannover-Stadt.deLindener Marktplatz 1 30449 HannoverTel: 168 - 45251 Fax: 168 - 41911
KSD Ricklingen / OberricklingenGöttinger Chaussee 12-14Tel: 168 - 49637
30453 HannoverFax: 168 – 49646
51.23.1KSD@Hannover-Stadt.deund
Ossietzkyring 52 ATel: 168 – 49543
30457 HannoverFax: 168 – 46007
KSD Ahlem - Badenstedt – Davenstedt 51.23.3KSD@Hannover-Stadt.deBadenstedter Straße 221 30455 HannoverTel: 168 - 44053 Fax: 168 - 46178

Stand: 23.05.2017

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