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Betrieb des Ankunftszentrums Berlin mit Unterbringung und Betreuung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:37 (Europe/Berlin)

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Landesamt für Flüchtlingsangele- genheiten und Unterbringung, BerlinFAQ Häufig gestellte BieterfragenSeite 1 von 5
Vergabemaßnahme – Betriebsleistungen für FlüchtlingsunterkünfteStand: 08.07.2026

Inhalt

1.) Vergabeverfahren ...................................................................................................................... 1

2.) Leistungs- und Qualitätsbeschreibung / Kosten / Kalkulation ................................................ 2

3.) Vertrag ........................................................................................................................................ 3

4.) Berliner Vergabeplattform ......................................................................................................... 4

Lfd. Nr.FrageAntwort
1.) Vergabeverfahren
1.Können zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.1.2 der Eignungskriterien und Mindestanforderun- gen) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.3 der Eignungskri- terien und Mindestanforderungen) die Kapazi- täten eines verbundenen Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch ge- nommen werden, ohne diese verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Unterauftrag- nehmerschaft an der Leistungserbringung zu beteiligen?Die Inanspruchnahme der technischen und beruf- lichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftli- chen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Drit- ten im Wege der reinen Eignungsleihe ist grund- sätzlich, aber nicht ausnahmslos, möglich (Bewer- bungsbedingungen in der Aufforderung zur Ab- gabe eines Angebotes (Wirt-211 EU) und im An- hang zum Formular Wirt-211 EU unter Punkt 15.6.2).
2.Was genau ist unter „beruflicher Leistungsfä- higkeit“ zu verstehen in Abgrenzung zur „tech- nischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“?Im Hinblick auf die Regelung in § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV ist zu beachten, dass eine Eignungsleihe zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leis- tungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungs- nachweise nur dann zulässig ist, wenn der Eig- nungsverleiher die Leistungen, für die diese Kapa- zitäten benötigt werden, auch tatsächlich erbringt. Verfügt ein Bieter somit nicht über entsprechend qualifiziertes Personal, kann er sein Eignungsdefi- zit durch die Inanspruchnahme eines Drittunter- nehmens mit entsprechend qualifiziertem Perso- nal nur dann decken, wenn das Drittunternehmen diese Leistungen erbringen soll. Hierauf wird noch einmal explizit auf die Bewerbungsbedingungen in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Wirt-211 EU) und im Anhang zum Formular Wirt- 211 EU unter Punkt 15.6.2 hingewiesen. Entgegen der Annahme in der Bieterfrage würde es folglich eine Umgehung der Regelung in § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV darstellen, wenn ein Bieter sich zum Nach- weis seiner technischen und beruflichen Leistungs- fähigkeit auf das Personal eines Dritten unter Be- zugnahme entsprechender Ausbildungs- und Be-

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Vergabemaßnahme – Betriebsleistungen für FlüchtlingsunterkünfteStand: 08.07.2026
Lfd. Nr.FrageAntwort
fähigungsnachweise beruft, ohne dass das eig- nungsverleihende Drittunternehmen später die maßgeblichen Leistungsbestandteile tatsächlich selbst ausführt.
3.Muss statt des geforderten Handelsregister- auszuges ein Vereinsregisterauszug vorgelegt werden, wenn es sich bei dem Bieter um einen eingetragenen Verein (e.V.) handelt?Eingetragene Vereine reichen anstelle des gefor- derten Handelsregisterauszuges einen Vereinsre- gisterauszug ein.
4.Wann muss der Vordruck Wirt-235 (Verpflich- tung Eignungsverleiher / Unterauftragneh- mer) den Angebotsunterlagen beigefügt wer- den?Wenn ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungs- fähigkeit die Mittel anderer Wirtschaftsteilneh- mer (als solche gelten auch verbundene Unter- nehmen oder sonstige Dritte) in Anspruch nimmt (Eignungsleihe) oder einen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er bereits mit dem Angebot Vor- druck Wirt-235 abzugeben (siehe Anhang zum Formular Wirt-211 EU unter Punkt 15.6).
5.Müssen mögliche Unterauftragnehmer bereits bei der Angebotsabgabe benannt werden?Die Namen der Unterauftragnehmer sind in dem Vordruck Wirt-236 nur auf gesondertes Verlan- gen des Auftraggebers anzugeben (siehe Be- werbungsbedingungen in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Wirt-211 EU) und im Anhang zum Formular Wirt-211 EU unter Punkt 15.6).
2.) Leistungs- und Qualitätsbeschreibung / Kosten / Kal-
kulation
6.Bezieht sich die Rahmenarbeitszeit nur auf be- stimmte Stellen?Die Rahmenarbeitszeit erstreckt sich auf das Be- treuungspersonal des Betreibers einschließlich Einrichtungsleitung und stellvertretender Einrich- tungsleitung. Es gibt keine Vorgaben zur Betreu- ungsdichte während dieser Rahmenarbeitszeit. Der Einrichtungsleiter oder sein Stellvertreter müs- sen während der Rahmenarbeitszeit (Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr) als An- sprechpartner für das Land Berlin zur Verfügung stehen.
7.Bemisst sich die zu stellende Anzahl Betreu- ungspersonal an der maximalen Belegungs- zahl der Einrichtung und ist somit belegungs- unabhängig immer gleich hoch oder variiert die Personalstärke auf Basis der tatsächlichen Belegung?Die Anzahl des Personals richtet sich nach den in der LQB beschriebenen Faktoren. Die Beschäfti- gungspositionen der Unterkunftsleitung und deren Stellvertretung, als auch der Hausmeister sind fix. Die restlichen Beschäftigungspositionen sind ent- sprechend der Faktoren in der LQB variabel ab- hängig von der Belegung. Ausfälle wie Urlaub und Krankheit müssen durch den Bieter entsprechend mit einkalkuliert werden.
8.Dürfen die Reinigung und die Wäscherei in Ei- genregie geführt werden oder müssen Unter- auftragnehmer engagiert werden?Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass neu untergebrachte Personen neue oder gewaschene Bettwäsche/Handtücher erhalten. Soweit die Be-

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Lfd. Nr.FrageAntwort
wohner für das Waschen der Bettwäsche / Hand- tücher verantwortlich sind, ist der Betreiber den- noch für die Überwachung der Einhaltung der Hy- gienemaßnahmen gemäß Rahmenhygieneplan verantwortlich. Die Benutzung der Waschmaschi- nen und Wäschetrockner für das Waschen und Trocknen der Wäsche ist für die Bewohner kosten- frei. Im Übrigen ist der Betreiber berechtigt, die Durchführung von Teilleistungen insoweit an Un- terauftragnehmer zu vergeben, wie dies bereits im Rahmen der Angebotsabgabe von ihm erklärt worden ist.
9.Gehören die Gemeinschaftsküchen sowie an- grenzende Speiseräume zu den abgeschlos- senen Wohnbereichen, die gemäß Leistungs- beschreibung durch die Bewohner zu reinigen sind?Für die Reinigung der Gemeinschaftsküchen sowie der angrenzenden Speiseräume ist der Betreiber verantwortlich. Nur Küchen in abgeschlossenen Wohnungen sind durch die Bewohner zu reinigen.
10.Ist das im BerlAVG geregelte Mindeststun- denentgeld im Auftragsfall zu zahlen?Ja, es ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrages mindestens das aktuelle Vergabe- mindestentgelt je Zeitstunde zu entrichten.
11.Wie garantiert das Land Berlin, dass ange- sichts der Vielzahl der Einrichtungen und stark rückläufigen Zugangszahlen eine Belegung von mindestens durchschnittlich 80% erreicht wird? Bedeutet dies, dass eine durchschnittli- che Belegung von 80% als Kalkulationsbasis angesetzt werden kann? Werden Bestandsein- richtungen geschlossen, falls ja welche sind das?Die Kalkulationsbasis ist 95% der vertraglichen Kapazität. Eine Garantie für eine Belegung mit mindestens 80% kann das Land nicht geben. Es wird auf die für beide Vertragsparteien gültige Re- gelung nach § 21 Abs. 4 des Betreibervertrages verwiesen.
12.Ist es möglich die Unterkünfte zu besichtigen?Da der bieterseitige Aufwand für die Teilnahme an Vorort-Besichtigungen insbesondere für die aus- wärtigen Bieter sehr hoch und der Erkenntnisge- winn aus den Vorort-Besichtigungen mit Blick auf die Angebotserstellung von untergeordneter Be- deutung ist, wurde beschlossen, auf Vor-Ortbe- sichtigungen zu verzichten. Eine Videobegehung wird nicht durchgeführt.
3.) Vertrag
13.Welche Vergütung erhält der Betreiber?Es wird ein Tagessatz für jede zugewiesene und anwesende Person mit gültiger Kostenübernahme- erklärung oder Zuweisung gezahlt. Der Betreiber hat dabei keinen Anspruch auf eine bestimmte Be- legung. Eine pauschale Vergütung des Betreibers unabhängig der tatsächlichen Belegung ist nicht möglich. Eine Kostenübernahme ist eine Mitteilung des Landes Berlins an den Betreiber/In über die

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Vergabemaßnahme – Betriebsleistungen für FlüchtlingsunterkünfteStand: 08.07.2026
Lfd. Nr.FrageAntwort
Zahlungsverpflichtung an den Leistungsberech- tigten. Durch die Mitteilung über die Zahlungs- verpflichtung gegenüber dem Leistungsberech- tigten und die Ankündigung der Überweisung direkt an den Betreiber/In wird die Gefahr aus- geschlossen, dass der Leistungsberechtigte die Zahlung des Leistungsträgers nicht an den Be- herbergungsbetrieb weiterleitet. Die dadurch bewirkte Absicherung des Betreibers ist ausrei- chend, um die Unterkunft des Leistungsberech- tigten zu gewährleisten.
14.§ 22 (4): Was sind begründete Fälle für einen Belegungsstopp?Aus Gründen nach dem IfSG, aufgrund von bauli- chen Mängeln oder Umbaumaßnahmen, wegen Freizug und/oder Schließung von Unterkünften und zur Vorhaltung von Platzreserven können Be- legungsstopps verhängt werden. Die Vergütung erfolgt entsprechend den vertraglich vereinbarten Regelungen.
15.Wer trägt die Kosten für Schäden, die Asylbe- gehrende innerhalb der Einrichtung an Perso- nen oder Dingen, die nicht dem Auftragnehmer gehö- ren, verursachen bzw. wer haftet für etwaige Beschädigungen, die anlässlich integrativer Maßnahmen (bspw. durch Ehrenamtliche) in den Gemeinschaftsräumen entstehen?Grundsätzlich haftet derjenige, der die Beschädi- gungen zu vertreten hat. Die Geflüchteten sind nicht durch Berlin haft- pflichtversichert und sind selber für die von ihnen verursachten Schäden verantwortlich. Der Betreiber hat ein den Ehrenamtlichen oder sonstigen Dritten bei dem Gebrauch der überlas- senen Gemeinschaftsräume zur Last fallendes Verschulden nicht zu vertreten.
4.) Berliner Vergabeplattform
16.Wie können Bieterfragen über die Berliner Vergabeplattform gestellt werden?Dafür ist zunächst die Registrierung auf der Berli- ner Vergabeplattform erforderlich. Um Fragen zu einem bestimmten Vergabeverfahren über die Berliner Vergabeplattform zu stellen, ist es dar- über hinaus erforderlich, sich auf das Vergabever- fahren zu bewerben. Bewerben bedeutet hier noch keine Angebotsabgabe.
17.Wie werden von der Vergabestelle auf der Berliner Vergabeplattform hochgeladene Än- derungspakete eingebunden?Müssen die Vergabeunterlagen durch die Verga- bestelle geändert werden, erfolgt dies durch das Hochladen von Änderungspaketen. Nachdem ein Änderungspaket hochgeladen wurde, erhalten alle Bieter über die Berliner Vergabeplattform eine entsprechende Nachricht darüber. Die geän- derten Dokumente können dann unter der Funk- tion "Geänderte Vergabeunterlagen auf der Ber- liner Vergabeplattform herunterladen werden. Die Vergabeunterlagen sowie Änderungspakete sind nacheinander herunterzuladen, abzuspeichern und über ava-sign einzubinden. Zur Vermeidung technischer Probleme ist es empfehlenswert, vor

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Vergabemaßnahme – Betriebsleistungen für FlüchtlingsunterkünfteStand: 08.07.2026
Lfd. Nr.FrageAntwort
dem Herunterladen die bereits heruntergelade- nen Unterlagen zu löschen.
18.Wie ist zu verfahren, sofern technische Prob- leme im Umgang mit den Vergabeunterlagen, beim Ausfüllen der Vergabeunterlagen und bei der Angebotsabgabe auftreten?Bei technischen Fragen zur Vergabeplattform Ber- lin, zum Firmenportal RIB tender sowie dem Pro- gramm ava-sign wenden Sie sich bitte an die Firma RIB Software SE. Die Kontaktdaten befinden sich auf der Berliner Vergabeplattform. Bitte be- achten Sie, dass allein die jeweils für eine Aus- schreibung zuständige Vergabestelle inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann.
19.Werde ich als Bieter informiert, wenn Aus- schreibungsunterlagen in geänderter Version auf der Berliner Vergabeplattform veröffent- licht werden?Die Bieter werden per E-Mail über die Änderungs- pakete informiert, sodass der Zugriff auf die Un- terlagen möglich ist. Bei technischen Fragen zur Vergabeplattform so- wie zum Firmenportal RIB tender wenden Sie sich bitte an die Firma RIB Software SE. Die Kontakt- daten befinden sich auf der Berliner Vergabe- plattform.
20.Ich bin als Bieter von der Umsatzsteuer befreit, dennoch erscheint nach Berechnung des Ta- geskostensatzes der errechnete Endbetrag auf dem Formular Wirt-213.1 grundsätzlich mit 19 % Umsatzsteuer. Liegt hier ein Forma- tierungsfehler im Preisblatt vor oder im Formu- lar Wirt-213.1?Es liegt weder ein Formatierungsfehler im Preis- blatt noch im Formular Wirt-213.1 vor. Damit der in der Tagessatzkalkulation errechnete Endbetrag in das Formular Wirt-213.1 übertragen wird, ist eine entsprechende Formel hinterlegt. Diese For- mel überträgt automatisch nur den Preis in brutto. Auf diese technischen Hintergrundeinstellungen hat die Vergabestelle keinen Einfluss. Die wirtschaftliche Bewertung des Angebots wird anhand der publizierten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung vorgenommen. Maßgeblich hierfür ist ausschließlich der angegebene Wert in der Tagessatzkalkulation.
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