Eignungskriterien und Mindestanforderungen_Betrieb_AkuZ_2026.pdf

Betrieb des Ankunftszentrums Berlin mit Unterbringung und Betreuung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:37 (Europe/Berlin)

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Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung, BerlinEignungskriterien und Mindestanforderungen Vergabemaßnahme – Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte, Land BerlinSeite 1 von 3
Stand: 12.08.2026
EignungskriteriumMindestanforderungen
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder meh- rerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt-124 EU).
III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1).
2. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit eintragungs- pflichtig und Mitteilung der Registernummer sowie über das zuständige Amtsgericht oder Angabe eines alternati- ven Nachweises zur Berufsausübung (Vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber behält es sich vor, den Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit eintragungspflichtig durch Vorlage einer Kopie oder eines Originals in einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Die Frist zur Nachreichung kann dabei nur wenige Tage betragen
3. Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Betriebsperso- nal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis ge- mäß § 30a BZRG vorliegen.− Keine Einträge im erweiterten Führungs-
zeugnis des vorgesehenen Schlüsselper-
sonals (stellv.) Einrichtungsleitung, der
Sozialarbeiter*innen sowie der Kinderbe-
treuung.
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Wettbewerbsregister vorliegen (vgl. Vor- druck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG einholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss ei- ner Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs- höhe je Schadensereignis von mindestens: • Personenschäden: 5.000.000,00 € • Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 € • Obhut- und Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 € • Allmählichkeitsschäden: 1.000.000,00 € • Schlüsselschäden: 500.000,00 €

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Stand: 12.08.2026
EignungskriteriumMindestanforderungen
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigen- erklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebs- haftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingun- gen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragser- teilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).– Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 5.000.000,00 Euro netto pro Jahr betra- gen haben.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren betref- fend Betreiberleistungen für soziale Einrichtungen. Zu je- dem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibun- gen zu machen: − Angabe des Objektes mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort − Art der Unterkunft − Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Ei- genleistungsanteils) − Auftragsgegenstand − Anzahl des eingesetzten Personals und deren Quali- fikation − Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Mo- nat und Jahr) − Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leis- tungsspektrums. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn im Referenzobjekt eine temporäre oder dauerhafte Unterbringung stattfand und der Auftragnehmer da- bei u.a. Verwaltungsaufgaben, Versorgungs- und Be- wirtschaftungstätigkeiten und Betreuungs- und / oder (Verweis-)Beratungstätigkeiten übernommen hat. − Eine Pflegetätigkeit oder eine koordinierende Tätig- keit bei Pflegebedarfen muss nicht erbracht worden sein. Ebenso muss der Wäscheservice nicht zwingend erbracht worden sein. − Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1).− Mindestens zwei unterschiedliche Referenzen, jeweils vergleichbar in Bezug auf temporäre oder dauer- hafter Unterbringung von Personen, Verwaltungsaufgaben, Versor- gungs- / Bewirtschaftungstätigkei- ten in der Einrichtung und Betreu- ungs- und (Verweis-)Beratungstätig- keiten in sozialen Einrichtungen − Insgesamt müssen beide Referen- zen kumuliert über eine Kapazität von 600 Plätzen verfügen. − Das Leistungsende darf jeweils nicht vor dem Jahr 2023 liegen. − Der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. − Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leis- tungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröf- fentlichungstag der EU-Bekanntma- chung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäf- tigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren er- sichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:Es müssen in den letzten drei Jahren
durchschnittlich mindestens

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Stand: 12.08.2026
EignungskriteriumMindestanforderungen
− Anzahl Beschäftigte insgesamt − Anzahl der Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation zur Einrichtungsleitung − Anzahl der Sozialarbeiterinnen − Anzahl der Psychologeninnen − Anzahl der Mitarbeiterinnen in der Koordination Pflege − Anzahl der Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation zum Sozialbetreuer/zur Sozialbetreuerin − Anzahl der Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation zum Kinderbetreuer/zur Kinderbetreuerin − Anzahl der Mitarbeiterinnen im kaufmännischen Be- reich − Anzahl der Mitarbeiterinnen im technischen Bereich (vgl. Vordruck 1).• 15 VZÄ im Tätigkeitsbereich Sozial- arbeiterin oder Sozialarbeiter und • 20 VZÄ im Tätigkeitsbereich in der Sozialbetreuung und Kinderbetreu- ung kumuliert • 22 VZÄ im Tätigkeitsbereich Verwal- tungsmitarbeiter im Unternehmen, in vergleichbaren sozia- len Einrichtungen beschäftigt worden sein.
3. Erklärung zum Personal zur BetriebsaufnahmeZu Vertragsbeginn muss das vorgesehene
Personal vollständig eingesetzt werden. So-
fern zu Vertragsbeginn mit Ausnahme der
Besetzung der Unterkunftsleitung das vor-
gesehene Personal nicht vollständig einge-
setzt werden kann, müssen verbindlich min-
destens 90 % des vorgesehenen Personals
mit Vertragsbeginn eingesetzt werden. In
diesem Fall erfolgt die vollständige Perso-
nalbesetzung innerhalb eines Zeitraumes
von höchstens 4 Monaten, gerechnet ab
dem Tag des Ausführungsbeginns.
4. Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qua- litätssicherung (vgl. Vordruck 1).
5. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU und Wirt-236 EU). Bitte beachten Sie, dass die Teilleistung „Wäscheser- vice“ zwingend selbst zu erbringen ist. Die Beauftragung eines externen Wäschedienstes im Rahmen einer Unter- auftragsvergabe ist ausdrücklich nicht gestattet.
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