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| Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung, Berlin | Eignungskriterien und Mindestanforderungen Vergabemaßnahme – Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte, Land Berlin | Seite 1 von 3 |
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| Stand: 12.08.2026 |
| Eignungskriterium | Mindestanforderungen | ||||
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| Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder meh- rerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt-124 EU). | |||||
| III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung | |||||
| 1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1). | |||||
| 2. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit eintragungs- pflichtig und Mitteilung der Registernummer sowie über das zuständige Amtsgericht oder Angabe eines alternati- ven Nachweises zur Berufsausübung (Vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber behält es sich vor, den Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit eintragungspflichtig durch Vorlage einer Kopie oder eines Originals in einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Die Frist zur Nachreichung kann dabei nur wenige Tage betragen | |||||
| 3. Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Betriebsperso- nal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis ge- mäß § 30a BZRG vorliegen. | − Keine Einträge im erweiterten Führungs- | ||||
| zeugnis des vorgesehenen Schlüsselper- | |||||
| sonals (stellv.) Einrichtungsleitung, der | |||||
| Sozialarbeiter*innen sowie der Kinderbe- | |||||
| treuung. | |||||
| 4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Wettbewerbsregister vorliegen (vgl. Vor- druck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG einholen. | |||||
| Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein. | |||||
| III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |||||
| 1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss ei- ner Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs- höhe je Schadensereignis von mindestens: • Personenschäden: 5.000.000,00 € • Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 € • Obhut- und Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 € • Allmählichkeitsschäden: 1.000.000,00 € • Schlüsselschäden: 500.000,00 € |
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| Stand: 12.08.2026 |
| Eignungskriterium | Mindestanforderungen | ||||
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| Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigen- erklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebs- haftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingun- gen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragser- teilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen. | |||||
| 2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1). | – Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 5.000.000,00 Euro netto pro Jahr betra- gen haben. | ||||
| III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | |||||
| 1. Geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren betref- fend Betreiberleistungen für soziale Einrichtungen. Zu je- dem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibun- gen zu machen: − Angabe des Objektes mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort − Art der Unterkunft − Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Ei- genleistungsanteils) − Auftragsgegenstand − Anzahl des eingesetzten Personals und deren Quali- fikation − Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Mo- nat und Jahr) − Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leis- tungsspektrums. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn im Referenzobjekt eine temporäre oder dauerhafte Unterbringung stattfand und der Auftragnehmer da- bei u.a. Verwaltungsaufgaben, Versorgungs- und Be- wirtschaftungstätigkeiten und Betreuungs- und / oder (Verweis-)Beratungstätigkeiten übernommen hat. − Eine Pflegetätigkeit oder eine koordinierende Tätig- keit bei Pflegebedarfen muss nicht erbracht worden sein. Ebenso muss der Wäscheservice nicht zwingend erbracht worden sein. − Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1). | − Mindestens zwei unterschiedliche Referenzen, jeweils vergleichbar in Bezug auf temporäre oder dauer- hafter Unterbringung von Personen, Verwaltungsaufgaben, Versor- gungs- / Bewirtschaftungstätigkei- ten in der Einrichtung und Betreu- ungs- und (Verweis-)Beratungstätig- keiten in sozialen Einrichtungen − Insgesamt müssen beide Referen- zen kumuliert über eine Kapazität von 600 Plätzen verfügen. − Das Leistungsende darf jeweils nicht vor dem Jahr 2023 liegen. − Der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. − Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leis- tungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröf- fentlichungstag der EU-Bekanntma- chung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden | ||||
| 2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäf- tigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren er- sichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: | Es müssen in den letzten drei Jahren | ||||
| durchschnittlich mindestens |
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| Stand: 12.08.2026 |
| Eignungskriterium | Mindestanforderungen | ||||
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| − Anzahl Beschäftigte insgesamt − Anzahl der Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation zur Einrichtungsleitung − Anzahl der Sozialarbeiterinnen − Anzahl der Psychologeninnen − Anzahl der Mitarbeiterinnen in der Koordination Pflege − Anzahl der Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation zum Sozialbetreuer/zur Sozialbetreuerin − Anzahl der Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation zum Kinderbetreuer/zur Kinderbetreuerin − Anzahl der Mitarbeiterinnen im kaufmännischen Be- reich − Anzahl der Mitarbeiterinnen im technischen Bereich (vgl. Vordruck 1). | • 15 VZÄ im Tätigkeitsbereich Sozial- arbeiterin oder Sozialarbeiter und • 20 VZÄ im Tätigkeitsbereich in der Sozialbetreuung und Kinderbetreu- ung kumuliert • 22 VZÄ im Tätigkeitsbereich Verwal- tungsmitarbeiter im Unternehmen, in vergleichbaren sozia- len Einrichtungen beschäftigt worden sein. | ||||
| 3. Erklärung zum Personal zur Betriebsaufnahme | Zu Vertragsbeginn muss das vorgesehene | ||||
| Personal vollständig eingesetzt werden. So- | |||||
| fern zu Vertragsbeginn mit Ausnahme der | |||||
| Besetzung der Unterkunftsleitung das vor- | |||||
| gesehene Personal nicht vollständig einge- | |||||
| setzt werden kann, müssen verbindlich min- | |||||
| destens 90 % des vorgesehenen Personals | |||||
| mit Vertragsbeginn eingesetzt werden. In | |||||
| diesem Fall erfolgt die vollständige Perso- | |||||
| nalbesetzung innerhalb eines Zeitraumes | |||||
| von höchstens 4 Monaten, gerechnet ab | |||||
| dem Tag des Ausführungsbeginns. | |||||
| 4. Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qua- litätssicherung (vgl. Vordruck 1). | |||||
| 5. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU und Wirt-236 EU). Bitte beachten Sie, dass die Teilleistung „Wäscheser- vice“ zwingend selbst zu erbringen ist. Die Beauftragung eines externen Wäschedienstes im Rahmen einer Unter- auftragsvergabe ist ausdrücklich nicht gestattet. |