6 Hinweise zum Ausfüllen des Preisblattes.pdf

Betreuungsdienstleistungen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Hinweise zum Ausfüllen des Preisblattes Staffel 10.3 – Betreuung:

Vorbemerkungen:

Zunächst wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein offenes Verfahren ohne Teilnahmewettbe- werb durchgeführt wird. Bei dem abzugebenden Angebot handelt es sich bereits um das finale Ange- bot.

Sollten Sie also Fragen zum Ausfüllen des Preisblattes haben, so steht es Ihnen frei und wird Ihnen empfohlen, diese Fragen als Bieterfragen über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Es wird darum gebeten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen.

Zur Kalkulation der monatlichen Grundpauschale:

  1. Allgemein: Es werden drei Grundpauschalen abgefragt. Die Grundpauschale 1 bezieht sich auf den durch die Ausschreibung fest vergebenen Zeitraum (in der Regel 36 Monate, siehe Anhang 7 zum Vertrag - Vertragslaufzeiten). Die Grundpauschalen 2 und 3 beziehen sich auf die Zeiträume, in denen die Verlängerungsoptionen gezogen werden kann. Der Nominalpreis für die Verlängerungszeiträume sollte nicht oberhalb der Grundpauschale 1 liegen. Dieses erklärt sich dadurch, dass die Mobiliar- bzw. Ausstattungskosten mit der Grundpauschale 1 während der Grundlaufzeit abgegolten sind. In den Folgejahren ist nur noch Ersatz-Ausstattung zu kalkulieren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag eine Preisanpassungsklausel bereits in der Grundlaufzeit sowie während der Ver- tragsverlängerung vorsieht, sodass etwaige Preissteigerungen hierdurch kompensiert werden. Die Preise für die Verlängerungszeiträume werden ebenfalls über den gesamten Zeitraum inde- xiert, sodass Preissteigerungen während der Grundlaufzeit sich auch auf die Vergütung für den Verlängerungszeitraum auswirken.

Bitte beachten Sie, dass die einrichtungsspezifischen Listen teilweise abweichende Personalschlüs- sel vorgeben können, die dazu führen, dass die nachfolgenden Ausführungen bei einzelnen Einrich- tungen nur leicht abgewandelt gelten.

In einigen Einrichtungen gibt es sog. Stand-by-Plätze, die bei Bedarf aktiviert werden können. Da sich hierdurch auch die Personalschlüssel verändern können, wirkt sich dies auf die Vergütung ent- sprechend aus. Dabei werden einige Einheitspreise (Monatskosten pro VZÄ, Monatskosten je Per- son und 8-Stunden-Schicht) von der Vergütung für die Regelbelegung übernommen. Lediglich die weiß markierten Felder können preislich geändert werden. Die kalkulierten Kosten im Falle einer Aktivierung von Stand-by-Plätzen fließen ebenfalls mit der im Preisblatt hinterlegten Gewichtung in die Ermittlung des Angebotsvergleichspreises ein.

  1. Zur Kalkulation der Personalkosten für die Sozialbetreuung: Es gibt in der Regel1 drei unterschiedliche Abfragen für die Sozialbetreuung: (1) Mo-Fr, 7-23 Uhr (bzw. 6-22 Uhr) (2) Sa, So, Fei., 7-23 Uhr (bzw. 6-22 Uhr) (3) täglich, 23-7 Uhr (bzw. 22-6 Uhr)

1 Bitte beachten Sie etwaige Besonderheiten in den einrichtungsspezifischen Listen.

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Es werden Monatskosten je Person und 8-Stunden-Schicht abgefragt. Da die Positionen (1) und (2) jeweils zwei Schichten zu je 8 Stunden umfassen, werden diese Positionen bei der Ermittlung der Vergütung in der jeweiligen Formel doppelt angesetzt (Faktor 2). Da die drei Positionen zwar jeweils 8-Stunden-Schichten, jedoch unterschiedliche Wochentage ab- decken, bilden diese unterschiedliche Stunden-Mengengerüste pro Monat ab:

• Beispielhaft ausgehend von 11 gesetzlichen Feiertagen unter der Woche (Mo-Fr) entfallen auf die Position (1) („Mo-Fr, 7-23 Uhr“) jeweils 166,6 Stunden {[(365,25 Tage / 7 Wochentage * 5

  • 11 Feiertage) / 12 Monate] * 8 Stunden}. Bei einem (rein fiktiven) Stundenverrechnungssatz in Höhe von 100,00 € müsste ein Bieter bei dieser Position einen Monatswert in Höhe von 16.660,00 € eintragen. • Beispielhaft ausgehend von 11 gesetzlichen Feiertagen unter der Woche (Mo-Fr) entfallen auf die Position (2) (Sa, So, Fei., 7-23 Uhr) jeweils ca. 76,9 Stunden {[(365,25 Tage / 7 Wochentage
  • 2 + 11 Feiertage)/ 12 Monate] * 8 Stunden}. Bei einem (rein fiktiven) Stundenverrechnungs- satz in Höhe von 100,00 € (netto) müsste ein Bieter bei dieser Position einen Monatswert von 7.690,00 € eintragen. • So ist bei der Position (3) („täglich, 23-7 Uhr“) mit insgesamt durchschnittlich 243,5 Stunden pro Monat zu kalkulieren (365,25 Tage / 12 Monate * 8 Stunden). Würde ein Bieter hier also mit einem (rein fiktiven) Stundenverrechnungssatz in Höhe von 100,00 € (netto) kalkulieren, so müsste er 24.350,00 € (netto) eintragen.

Von diesem (rein fiktivem) Beispiel ausgehend, würde der Bieter bei einer Rund-um-die-Uhr-Be- treuung mit einer Person pro Monat also den folgenden Betrag kosten: 2 * Position 1 = 16.660 € * 2 = 33.320 € 2 * Position 2 = 7.690 € *2 = 15.380 € 1 * Position 3 = 24.350 € * 1 = 24.350 € Summe: 73.050 €

  1. Kinderspielstube und schulnahe Bildung Neben dem Personal für die Kinderspielstube wird nun erstmals auch Personal für den Bereich der schulnahen Bildung eingesetzt (nur ZUE). Eine entsprechende Position wurde bei den besonderen Personalkosten eingefügt. Die Monatskosten sind pro VZÄ anzugeben.

  2. Umfeldmanager Eine Position für den Umfeldmanager wurde bei den besonderen Personalkosten eingefügt. Die Monatskosten sind pro VZÄ anzugeben.

  3. Ehrenamtskoordinator Aufgenommen ist eine Position für die Ehrenamtskoordination. Hier gibt es aber keine feste Vor- gabe zu VZÄ, da das Konzept hier dem Bieter Spielräume gibt. Der Bieter hat daher zunächst im oberen Bereich des Preisblatts den Umfang der VZÄ einzutragen (gelbe Felder).

  4. Sonstige Personalkosten: In dieses Feld sind sämtliche sonstigen Personalkosten für Personal, das der Bieter selbst beschäf- tigt, einzutragen.

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  1. Mobiliar: In diesem Feld sind sämtliche Kosten für die Anschaffung des Mobiliars sowie für Ersatzbeschaffung von Mobiliar anzugeben. Zum Mobiliar gehören nicht nur die Möbel für die Bewohnerzimmer, son- dern z.B. auch die Möbel für die Gemeinschaftsräume, die Kinderspielstube, die Büroräume. Auch die Kosten für die Möbel im Essbereich der Kantine sind hier zu veranschlagen.

  2. Elektronische An- und Abwesenheitserfassung Im Auftragsfall ist das System für die elektronische An- und Abwesenheitserfassung zunächst vom AN zu stellen. Die in der Staffel 9 neu aufgenommen Position „Elektronische An- und Abwesen- heitserfassung“ wurde aufgenommen für den Fall, dass zukünftig ein elektronisches An- und Ab- wesenheitssystem vom Land gestellt wird. In diesem Fall entfällt diese Position.

  3. Sonstige Ausstattung: In diesem Feld sind sämtliche Kosten für die Anschaffung und Ersatzbeschaffung von allen Ausstat- tungsgegenständen (mit Ausnahme des Mobiliars) anzugeben. Somit sind hier z.B. die Kosten für Freizeitmaterial (Verbrauchs- und Gebrauchsmaterial), Kleidung, Gemeinschaftswäsche, Spielzeug für die Kinderspielstube, Gartengeräte für die Jobbörse usw. anzugeben.

Zur Kalkulation der Einzelplatzpauschale:

Die belegungsabhängigen Kosten fließen mit einer geschätzten Belegungsquote in Höhe von 70% in die Wertung ein. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Staffel VII die 70%-Quote von der Belegung inklusive Stand-by-Plätze (falls vorhanden) ermittelt wird.

  1. Körperpflegeartikel: Es sind die Kosten für die Körperpflegeartikelpakete sowie ggf. weitere durch die Leistungsbeschrei- bung geforderte Körperpflegeartikel – insbesondere Toilettenpapier – anzugeben. Sollte Personal eigens für die Ausgabe der Körperpflegeartikel beschäftigt werden, so sind die Personalkosten in der monatlichen Grundpauschale unter „sonstige Personalkosten“ zu berücksichtigen.

  2. Gemeinschaftswäsche: Es sind die Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftswäsche anzugeben. Die Kosten für die An- schaffung der Gemeinschaftswäsche sowie für Ersatzbeschaffungen sind in der monatlichen Grund- pauschale unter „sonstige Ausstattung“ anzugeben. Kosten für die Anschaffung von Industrie- waschmaschinen eigens für die Reinigung der Gemeinschaftswäsche ist unter „sonstige Ausstat- tung“ anzugeben. Sollte Personal eigens für die Reinigung der Gemeinschaftswäsche beschäftigt werden, so sind die Personalkosten in der monatlichen Grundpauschale unter „sonstige Personal- kosten“ zu berücksichtigen. Erfolgt die Reinigung der Gemeinschaftswäsche durch einen Nachun- ternehmer, so sind die Kosten für die Reinigung hier zu veranschlagen.

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