3.2 Anhang 8 ZUE Jobbörse (S 10.3)- geschützt.xlsx

Betreuungsdienstleistungen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Jobbörse

Unnamed: 0Bewertung Konzept Jobbörse (Stand: Mai 2026)Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10
Los:
Übersicht über die erzielten Punkteerzielte Punktemögliche Punkte
ABekanntmachung027
BAuswahl013
CAufsicht / Kontrolle07
DDokumentation04
ENachweis / Zeugnis05
FTätigkeiten029
GSonstiges02
erzielte Punktzahl innerhalb des Konzepts:087
Gesamtpunkte für die Angebotswertung (gewichtet):0
A.BekanntmachungPunkteAuswahlPunkteerzielte Punktemögliche Punkte
Am Aufnahme- und Informationszentrum wird eine Liste mit allen Arbeitsgelegenheiten in Deutsch, Englisch, Französisch  und in den Hauptherkunftssprachen der Geflüchteten ausgehängt.Amuss erfüllt werden (Ausschlusskriterium)ja
An weiteren zentralen Stellen in der Unterbringungseinrichtung (z.B. Mensa, Eingangsbereich) wird eine Liste mit allen Arbeitsgelegenheiten in Deutsch, Englisch, Französisch und in den Hauptherkunftssprachen der Geflüchteten ausgehängt.1001nein
Im Frauencafé wird eine Liste mit allen Arbeitsgelegenheiten in Deutsch, Englisch, Französisch und in den Hauptherkunftssprachen der Geflüchteten ausgehängt.1001
Im Rahmen der Begrüßungsveranstaltung wird auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse mündlich hingewiesen.1001
Im Rahmen der Begrüßungsveranstaltung wird auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse schriftlich hingewiesen durch das Verteilen eines separaten Flyers.5005
Im Rahmen der Begrüßungsveranstaltung wird auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse schriftlich hingewiesen durch das Verteilen eines allgemeinen Willkommensflyers in der jeweiligen Herkunftssprache bzw. Deutsch oder Englisch oder Französisch, in dem ein Abschnitt zur Jobbörse enthalten ist.30
Alle neuankommenden Geflüchteten werden persönlich durch die Sozialbetreuung in den ersten drei Tagen des Aufenthalts angesprochen und auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse mündlich hingewiesen. Dieses erfolgt durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.4004
Alle neuankommenden Geflüchteten werden persönlich durch die Sozialbetreuung in den ersten fünf Tagen des Aufenthalts angesprochen und auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse mündlich hingewiesen. Dieses erfolgt durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.30
Alle neuankommenden Geflüchteten werden persönlich durch die Sozialbetreuung in den ersten sieben Tagen des Aufenthalts angesprochen und auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse mündlich hingewiesen. Dieses erfolgt durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.20
0
Alle neuangekommenen Geflüchteten werden nach drei Tagen erneut auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse mündlich hingewiesen. Dieses erfolgt durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.4004
Alle neuangekommenen Geflüchteten werden nach fünf Tagen erneut auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Jobbörse mündlich hingewiesen. Dieses erfolgt durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.30
Alle neuangekommenen Geflüchteten werden nach sieben Tagen erneut auf die Möglichkeit zur Teilhabe an der Job-börse mündlich hingewiesen. Dieses erfolgt durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.20
Für Geflüchtete mit ungeklärter oder langer Bleibeperspektive (bis zu 2 Jahren) werden wöchentlich kurze Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen für die Teilhabe an der Jobbörse geworben wird. Die Dauer der Informationsveranstaltung  beträgt mindestens 30 Minuten.4004
Für Geflüchtete mit ungeklärter oder langer Bleibeperspektive (bis zu 2 Jahren) werden vierzehntägig kurze Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen für die Teilhabe an der Jobbörse geworben wird. Die Dauer der Informationsveranstaltung  beträgt mindestens 30 Minuten.30
Für Geflüchtete mit ungeklärter oder langer Bleibeperspektive (bis zu 2 Jahren) werden monatlich kurze Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen für die Teilhabe an der Jobbörse geworben wird. Die Dauer der Informationsveranstaltung  beträgt mindestens 30 Minuten.20
Geflüchtete mit ungeklärter oder langer Bleibeperspektive (bis zu 2 Jahren) werden am Vortag und am Tag der Informationsveranstaltung persönlich durch die Sozialbetreuung zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung animiert. Dieses geschieht durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.3003
Geflüchtete mit ungeklärter oder langer Bleibeperspektive (bis zu 2 Jahren) werden am Tag der Informationsveranstaltung persönlich durch die Sozialbetreuung zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung animiert. Dieses geschieht durch aufsuchende Sozialbetreuung. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.20
Sog. „Störer“ werden persönlich durch die Sozialbetreuung animiert, an der Jobbörse teilzuhaben. Die persönliche Ansprache findet am Tag nach der Störung durch aufsuchende Sozialbetreuung statt. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.4004
Sog. „Störer“ werden persönlich durch die Sozialbetreuung animiert, an der Jobbörse teilzuhaben. Die persönliche Ansprache findet innerhalb von drei Tagen nach der Störung durch aufsuchende Sozialbetreuung statt. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.20
Summe A027
B.AuswahlPunkteAuswahlPunkteerzielte Punktemögliche Punkte
In einem standardisierten Fragebogen, welcher in Deutsch, Englisch, Französisch sowie den Hauptherkunftssprachen vorgehalten wird, werden die Ausbildungen bzw. Studiengänge, die im Herkunftsland abgeschlossen worden sind, abgefragt. Der standardisierte Fragebogen wird vor Nutzung der Einrichtungsleitung zur Abstimmung vorgelegt.1002
In einem persönlichen Gespräch werden die Ausbildungen bzw. Studiengänge, die im Herkunftsland abgeschlossen worden sind, abgefragt. Eine Dokumentation erfolgt.20
In einem standardisierten Fragebogen, welcher in Deutsch, Englisch, Französisch sowie den Hauptherkunftssprachen vorgehalten wird, werden die Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch Ausübung im Herkunftsland erworben worden sind, abgefragt. Der standardisierte Fragebogen wird vor Nutzung der Einrichtungsleitung zur Abstimmung vorgelegt.1002
In einem persönlichen Gespräch werden die Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch Ausübung im Herkunftsland erworben worden sind, abgefragt. Eine Dokumentation erfolgt.20
In einem standardisierten Fragebogen, welcher in Deutsch, Englisch, Französisch sowie den Hauptherkunftssprachen vorgehalten wird, werden die Neigungen abgefragt. Der standardisierte Fragebogen wird vor Nutzung der Einrichtungsleitung zur Abstimmung vorgelegt.1002
In einem persönlichen Gespräch werden die Neigungen abgefragt. Eine Dokumentation erfolgt.20
Anhand der Angaben auf den Fragebögen / aus dem persönlichen Gespräch werden dem Geflüchteten mindestens drei Arbeitsgelegenheiten zur Auswahl angeboten. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.4004
Anhand der Angaben auf den Fragebögen / aus dem persönlichen Gespräch werden dem Geflüchteten mindestens zwei Arbeitsgelegenheiten zur Auswahl angeboten. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.30
Anhand der Angaben auf den Fragebögen / aus dem persönlichen Gespräch wird dem Geflüchteten eine Arbeitsgelegenheit angeboten. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im Berichtsbuch.20
Eine Abfrage in einem Fragebogen oder in einem persönlichen Gespräch erfolgt nicht. Die Vergabe erfolgt nach Wunsch des Geflüchteten. Eine Dokumentation erfolgt.10
Eine Abfrage in einem Fragebogen oder in einem persönlichen Gespräch erfolgt nicht. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der zu vergebenden Arbeitsgelegenheiten. Eine Dokumentation erfolgt.00
Die Jobgelegenheiten werden grundsätzlich für einen Monat vergeben.1001
Die Jobgelegenheiten werden grundsätzlich für drei Wochen vergeben.10
Die Jobgelegenheiten werden grundsätzlich für 14 Tage vergeben.10
Die Jobgelegenheiten werden grundsätzlich für sieben Tage vergeben.10
Bei einem Bewerberüberhang werden alle Jobgelegenheiten immer nur für sieben Tage vergeben. Eine Interessentenliste wird geführt.1002
Bei einem Bewerberüberhang für bestimmte Bereiche werden diese Jobgelegenheiten nur für sieben Tage vergeben. Die anderen Jobgelegenheiten werden für 14 Tage vergeben.  Eine Interessentenliste wird geführt.20
Bei einem Bewerberüberhang für bestimmte Bereiche werden diese Jobgelegenheiten nur für sieben Tage vergeben. Die anderen Jobgelegenheiten werden für drei Wochen vergeben.  Eine Interessentenliste wird geführt.20
Bei einem Bewerberüberhang für bestimmte Bereiche werden diese Jobgelegenheiten nur für sieben Tage vergeben. Die anderen Jobgelegenheiten werden für einen Monat vergeben.  Eine Interessentenliste wird geführt.20
Summe B013
C.Aufsicht / KontrollePunkteAuswahlPunkteerzielte Punktemögliche Punkte
Für alle Arbeitsgelegenheiten wird zu Beginn der Arbeitsaufnahme ein Stundenumfang festgelegt. In dem festgelegten Zeitraum erfolgen stündlich Kontrollen durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter des Auftragnehmers. Bei dieser Gelegenheit werden Nachfragen beantwortet bzw. Hilfestellungen/Anleitung geleistet.3003
Für alle Arbeitsgelegenheiten wird zu Beginn der Arbeitsaufnahme ein Stundenumfang festgelegt. In dem festgelegten Zeitraum erfolgen regelmäßige Kontrollen (mindestens alle 90 Minuten) durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter des Auftragnehmers. Bei dieser Gelegenheit werden Nachfragen beantwortet bzw. Hilfestellungen/Anleitung geleistet.20
Nach Abschluss der Arbeitsgelegenheit erfolgt eine Kontrolle der Tätigkeit. Auf Mängel im Arbeitsergebnis wird ausdrücklich hingewiesen und erklärt, wie diese Mängel zukünftig vermieden werden können. Es erfolgt eine Dokumentation der Mängel.2002
Bei kommenden Arbeitseinsätzen im Rahmen der Jobbörse erfolgt – aufgrund der Mängel – erneut  eine ausführliche Einweisung in die Arbeitsgelegenheit sowie eine engmaschige Begleitung ( Anwesenheit in der ersten halben Stunde der Arbeitsgelegenheit und danach halbstündige Kontrollen).2002
Bei kommenden Arbeitseinsätzen im Rahmen der Jobbörse erfolgt – aufgrund der Mängel – erneut  eine ausführliche Einweisung in die Arbeitsgelegenheit sowie eine engmaschige Begleitung ( Anwesenheit in der ersten halben Stunde der Arbeitsgelegenheit und danach stündliche Kontrollen).10
Summe C07
D.DokumentationPunkteAuswahlPunkteerzielte Punktemögliche Punkte
Jede Teilnahme an der Jobbörse wird dokumentiert. Dabei wird festgehalten, welche Tätigkeit der Geflüchtete verrichtet hat (Datum und Zeitdauer von …Uhr bis …Uhr).1001
In der Dokumentation werden auch das Erlernen bzw. die Vertiefung von erlernten Fertigkeiten und Fähigkeiten aufgenommen.2002
Es erfolgt eine unmittelbare Rückmeldung an den Geflüchteten über den Stand der Fertigkeiten und Fähigkeiten.1001
Summe D04
E.Nachweis / ZeugnisPunkteAuswahlPunkteerzielte Punktemögliche Punkte
Jeder Geflüchtete erhält zum Ende der Aufenthaltszeit in der Unterbringungseinrichtung ein einfaches Zeugnis über die Teilnahme an der Jobbörse, aus welchem der Zeitraum, der Stundenumfang und die Tätigkeiten hervorgehen.1005
Jeder Geflüchtete erhält zum Ende der Aufenthaltszeit in der Unterbringungseinrichtung ein einfaches Zeugnis über die Teilnahme an der Jobbörse, aus welchem der Zeitraum, der Stundenumfang und die Tätigkeiten hervorgehen. Auf Wunsch des Geflüchteten werden weitere Aussagen zur Güte und zur persönlichen Zuverlässigkeit aufgenommen.20
Jeder Geflüchtete erhält zum Ende der Aufenthaltszeit in der Unterbringungseinrichtung ein qualifiziertes Zeugnis, aus dem sowohl der Zeitraum, der Stundenumfang, die geleisteten Tätigkeiten sowie die Güte der Arbeitsleistung hervorgehen.30
Jeder Geflüchtete erhält zum Ende der Aufenthaltszeit in der Unterbringungseinrichtung ein qualifiziertes Zeugnis, aus dem sowohl der Zeitraum, der Stundenumfang, die geleisteten Tätigkeiten sowie die Güte der Arbeitsleistung hervorgehen. Außerdem werden Aussagen zur persönlichen Zuverlässigkeit aufgenommen.50
Summe E05
F.TätigkeitenPunkteAuswahlPunkteerzielte Punktemögliche Punkte
Es wird auf A. Nr. 2.12 der Leistungsbeschreibung hingewiesen: Der Auftragnehmer stimmt sich mit dem in der jeweiligen Einrichtung tätigen Reinigungsdienstleister und dem Facilitymanagement zu Beginn der Leistungsaufnahme über mögliche Einsatzgebiete in deren Fachbereichen ab. Diese Einsatzbereiche werden in der Konzepttabelle nicht bewertet. Das Konzept ist während der Auftragsausführung in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung fortzuschreiben.
Folgende Tätigkeiten sollen nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung als Arbeitsgelegenheit angeboten werden:
Arbeiten im Außenbereich
Einsatz als Spielplatzaufsicht1001
hauswirtschaftliche Arbeiten
Mithilfe in der Kleiderkammer (Waschen und Bügeln von gespendeter Kleidung, Lagerhaltung, Einräumen in die Kleiderkammer)1001
Einsatz in der Gemeinschaftswascheinrichtung (Annahme der Wäsche, Waschen und Trocknen der Wäsche, Anleitung von anderen Geflüchteten in die Bedienung der Geräte)1001
Einsatz in der Nähstube (Umnähen, Anpassung , Reparatur von Kleidung nach Wunsch der Geflüchteten)1001
Einsatz im Frauencafé (Tee und Kaffee zubereiten, Geschirrausgabe und –rücknahme, Spülen von Geschirr)1001
Einsatz als Kantinenaufsicht (z.B. Anhalten zur Geschirrrückgabe durch die Geflüchteten, Unterstützung bei der Mülltrennung)1001
Kinderbetreuung
Zusätzliche Hilfstätigkeiten in der Kinderspielstube1001
Sprachmittlerdienste für Bewohnerinnen und Bewohner
Begleitung zum Arzt auf Wunsch der kranken Mitbewohnerin / des kranken Mitbewohners1001
Sprachmittlertätigkeiten für den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer keine Mitarbeitenden mit entsprechenden Sprachkenntnissen hat.1001
Sprachmittlertätigkeiten für den Auftragnehmer, wenn der Auftragnehmer keine Mitarbeitenden mit entsprechenden Sprachkenntnissen hat.1001
Einsatz im Freizeitbereich
Einsatz als Beratung in Sachen Energie, Wasser und Mülltrennung durch kleine Vorträge zu den Themen1001
Unterstützung besonderer Angebote (z.B. zusätzliche Aufsicht im Jugendtreff, Ausgabe von Popcorn bei Kinoabenden)1001
Sonstiges
Unterstützungsleistung für Mitbewohnerinnen und Mitbewohner als niederschwellige Betreuungstätigkeit (keine Pflegetätigkeit!) z.B. Hilfestellung bei der Eingewöhnung blinder Personen, Durchführen von notwendigen Besorgungen für vulnerable Personen1001
Friseurtätigkeit und/oder Tätigkeit als Kosmetikerin oder Kosmetiker1001
Quantität der Arbeitsgelegenheiten/ insgesamt
Arbeiten aller angebotenen Tätigkeitsfelder im Umfang von mindestens 15 Std/Woche je 100 Pers. Regelkapazität1007
Arbeiten aller angebotenen Tätigkeitsfelder im Umfang von mindestens 35 Std/Woche je 100 Pers. Regelkapazität30
Arbeiten aller angebotenen Tätigkeitsfelder im Umfang von mindestens 55 Std/Woche je 100 Pers. Regelkapazität50
Arbeiten aller angebotenen Tätigkeitsfelder im Umfang von mindestens 75 Std/Woche je 100 Pers. Regelkapazität70
Tätigkeiten zur beruflichen Qualifizierung
Es werden Tätigkeiten angeboten, die zur Qualifizierung der Bewohnerin/des Bewohners führen und durch Institute, Verbände etc. zertifiziert werden (z.B. Zertifizierung durch IHK).5005
Es werden niedrigschwellige Tätigkeiten angeboten, die zur Qualifizierung der Bewohnerin/des Bewohners führen und durch den Auftragnehmer bescheinigt werden.3003
Beschreibung der Tätigkeiten:
Summe F029
G.SonstigesPunkteAuswahlPunkteerzielte Punktemögliche Punkte
Bei der Terminierung der Arbeitsgelegenheiten wird darauf geachtet, dass eine Kollision mit allen angeleiteten Angeboten zur Freizeitbeschäftigung (inkl. Deutschunterricht) vermieden wird.2002
Summe G02
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung