Bezeichnung der Bauleistung:
| A.13191.00 | Betonfeldsanierung AM Varel 2024/2025 |
|---|---|
| NOW-2026-0369 | Betonfeldsanierung A29 AM Varel 2026/2027 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vertragsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Beginn der Ausführung Spätestens ............ Werktage nach Aufforderung; Spätestens am ............ (Datum) Frühestens ............ × Spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am ............, Spätestens am ............ (Datum) Sonstiges:
Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt: ............ Wird vorstehend keine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon auszugehen, dass mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle gemeint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens ............ Werktage nach ............ Einzelfristen für 1.2.1 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.2 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.3 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.4 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.5 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.6 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.7 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.8 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.9 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 1.2.10 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ Sonstiges:
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am ............ (Datum) × Einzelfristen für 1.3.1 Fertigstellung Betonfeldsanierung = spätestens 31.05.2027 (Datum) 1.3.2 Gesamtfertigstellung = spätestens 31.08.2027 (Datum) 1.3.3 ............ = spätestens ............ (Datum) 1.3.4 ............ = spätestens ............ (Datum) 1.3.5 ............ = spätestens ............ (Datum) 1.3.6 ............ = spätestens ............ (Datum) 1.3.7 ............ = spätestens ............ (Datum) 1.3.8 ............ = spätestens ............ (Datum) 1.3.9 ............ = spätestens ............ (Datum) 1.3.10 ............ = spätestens ............ (Datum)
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 1
Sonstiges:
1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen 1.4.1 ............ = ............ Kalendertage 1.4.2 ............ = ............ Kalendertage 1.4.3 ............ = ............ Kalendertage 1.4.4 ............ = ............ Kalendertage 1.4.5 ............ = ............ Kalendertage Sonstiges:
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Vertragsstrafen werden vereinbart. Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen: 2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung 0,2 % je Werktag der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (netto) 0,2 % je Kalendertag der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (netto)
2.2 Vertragsstrafe je Werktag in % der objektiv richtigen Abrechnungssumme der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung: ............ % nach 1.2.1 ............ % nach 1.2.2 ............ % nach 1.2.3 ............ % nach 1.2.4 ............ % nach 1.2.5
Vertragsstrafe je Kalendertag in % der objektiv richtigen Abrechnungssumme der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung: ............ % nach 1.3.1 ............ % nach 1.3.2 ............ % nach 1.3.3 ............ % nach 1.3.4 ............ % nach 1.3.5
2.3 Vertragsstrafe je Kalendertag in % der objektiv richtigen Abrechnungssumme der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen ............ % nach 1.4.1 ............ % nach 1.4.2 ............ % nach 1.4.3 ............ % nach 1.4.4 ............ % nach 1.4.5 ............ % nach 1.4.6 ............ % nach 1.4.7 ............ % nach 1.4.8 ............ % nach 1.4.9 ............ % nach 1.4.10 2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (netto) begrenzt (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Abrechnungssumme der zugehörigen baulichen Leistung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 30 Kalendertage festgelegt.
4 Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. × Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 2
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. × Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für ● die Vertragserfüllung das Formblatt ''HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft'' ● die Mängelansprüche das Formblatt ''HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft'' ● vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 VOB/B das Formblatt ''HVA B-StB Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft''
7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz ''oder gleichwertig'' immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Frei
9 Beschleunigungsvergütung Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß ''HVA B-StB Beschleunigungsvergütung'' wird vereinbart (siehe Anlage) 9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach 1.4.1 ............ EUR (netto)/Kalendertag nach 1.4.2 ............ EUR (netto)/Kalendertag nach 1.4.3 ............ EUR (netto)/Kalendertag nach 1.4.4 ............ EUR (netto)/Kalendertag nach 1.4.5 ............ EUR (netto)/Kalendertag 9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt ............ EUR (netto) begrenzt.
10 Preisgleitklausel Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß 'HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel' (siehe Anlage) ............
11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Keine × Siehe beigefügte Unterlage
12 Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert Die Geltung der Sanktionierung für die Nichterfüllung von Bieterangaben zum Zuschlagskriterium Technischer Wert bei der späteren Bauausführung gemäß „HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert“ wird vereinbart (siehe Anlage)
13 Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells Die Geltung einer bauvertraglichen Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells gemäß „HVA B-StB „Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell“ wird vereinbart (siehe Anlage)
Anlagen: × HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 3
HVA B-StB Beschleunigungsvergütung HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert HVA B-StB Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell ............ ............ ............ ............
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 4