Betankung von Fahrzeugen und Kleingeräten der Stadt Speyer

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadtverwaltung SpeyerProfil ansehen
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.07.2024
Bekanntmachungsnummer
445081-2024
Verfahrensnummer
598b15ec-7d0f-40f5-901c-11ae81720ad4
CPV-Codes
09132000 · Benzin; 09134220 · Dieselkraftstoff (EN 590)

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Speyer beschafft die Betankung aller städtischen Fahrzeuge und Geräte mit Kraftstoffen sowie Ölen und AdBlue, einer Harnstofflösung zur Abgasreinigung. Die Betankung muss innerhalb der Stadtgrenzen oder in geringer Entfernung zu den Fahrzeugstandorten möglich sein; vorgesehen ist der Zeitraum vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2026 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. Oktober 2028. Die Angebotsfrist endet am 22. August 2024 um 08:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Beschaffung von Kraftstoff für den Fuhrpark der Stadt und deren Kleingeräte

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Betankung des Fuhrparks der Stadt Speyer

    Die Stadt Speyer schreibt für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2026 mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 die Betankung aller Fahrzeuge und Geräte der Stadt Speyer aus. Die Betankung muss innerhalb der Stadtgrenze bzw. in geringer Entfernung zu den Standorten der Fahrzeuge möglich sein. Die Tankkarten dürfen nur für den Kauf von Kraftstoffen, Ölen und Ad-Blue freigeschaltet sein. Es sind folgende Kraftstoffe anzubieten: • Diesel: schwefelfreier Dieselkraftstoff, der der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 590 entspricht. Der Dieselkraftstoff erlaubt im Winterzeitraum (November bis März) den Motorbetrieb bis zu einer Mindesttemperatur von -22°C. • Superbenzin: unverbleiter, schwefelfreier Kraftstoff entsprechend der DIN EN 228 für die Verwendung in Ottomotoren. Die Oktanzahl (ROZ) muss mindestens bei 95,0 liegen. • Super E 10: unverbleiter, schwefelfreier Kraftstoff entsprechend der DIN E DIN 51626-1 für die Verwendung in Ottomotoren. Die Oktanzahl (ROZ) liegt bei mindestens 95,0. • Ad-Blue: wässrige Harnstofflösung, bestehend aus 32,5 Prozent reinem Harnstoff und 67,5 Prozent demineralisiertem Wasser Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen geschätzt nach dem Verbrauch Januar 2023 bis Dezember 2023 jährlich: Diesel - ca. 75.000 Liter LKW-Diesel - ca. 30.000 Liter Superbenzin - ca. 13.000 Liter Super E 10 - ca. 5.000 Liter Ad-Blue - ca. 450 Liter als lose Ware (Zapfstelle) bzw. Kanister (anteiliger Bedarf s. u.) Die genannten Abnahmemengen sind circa Mengen. Es sind Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich. Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung der Mengen berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen. Die Stadt Speyer benötigt für ihre Fahrzeuge und ihre mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräte 157 Tankkarten. Die Anzahl der Karten kann sich bis zur Auftragsvergabe durch Verkauf bzw. Neukauf von Fahrzeugen verändern. Die Karten sind je Fahrzeug bzw. als Einzelkarte zu kennzeichnen. Zusätzliche oder Ersatzkarten müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

    Frist: 22.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach VgV/GWB; u. a. gem. §§ 123 bis 126 GWB sowie weitere Gründe i. V. m. dem Formblatt 124 u. a. vergaberechtliche Ausschlussgründe Es wird verwiesen auf § 56 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Das Leistungsverzeichnis wird daher bei Nichtvorlage mit dem Angebot bzw. bei Unvollständigkeit nicht nachgefordert. Das Angebot wird in diesen Fällen ausgeschlossen. Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bei der Abgabe des Angebots ist ausschließlich dieses Leistungsverzeichnis zu verwenden. Eigene elektronische und Kurz-Leistungsverzeichnisse sind nicht zulässig. Angebote, die nicht in der vorgeschriebenen Form abgegeben werden, sind daher von der Wertung auszuschließen. Änderungen an diesem Leistungsverzeichnis dürfen nicht vorgenommen werden. Ferner ist es nicht zulässig, ergänzende Bedingungen beizufügen. Beides führt ebenfalls dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Betankung des Fuhrparks der Stadt Speyer

Preis
35 %
Qualität
30 %
Qualität
5 %
Qualität
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Ausschlussgründe nach VgV/GWB; u. a. gem. §§ 123 bis 126 GWB sowie weitere Gründe i. V. m. dem Formblatt 124 u. a. vergaberechtliche Ausschlussgründe Es wird verwiesen auf § 56 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Das Leistungsverzeichnis wird daher bei Nichtvorlage mit dem Angebot bzw. bei Unvollständigkeit nicht nachgefordert. Das Angebot wird in diesen Fällen ausgeschlossen. Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bei der Abgabe des Angebots ist ausschließlich dieses Leistungsverzeichnis zu verwenden. Eigene elektronische und Kurz-Leistungsverzeichnisse sind nicht zulässig. Angebote, die nicht in der vorgeschriebenen Form abgegeben werden, sind daher von der Wertung auszuschließen. Änderungen an diesem Leistungsverzeichnis dürfen nicht vorgenommen werden. Ferner ist es nicht zulässig, ergänzende Bedingungen beizufügen. Beides führt ebenfalls dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 534573-2024
Vergleichbare Verfahren254vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag200 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 36 Vergaben

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Stadtverwaltung Speyer

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