BVB_ARV Ölspurbeseitigung AM Wittstock 2026-2028.pdf

Beseitigung von Ölverunreinigungen und gefährlichen Abfällen auf den Autobahnen A 19 und A 24

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 07:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Bezeichnung der Leistung:

B-04-10-36Beseitigung Ölspur
2026-0267ARV Ölspurbeseitigung AM Wittstock 2026 - 2028

(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Besondere Vertragsbedingungen

Abruf-/Rahmenvertrag

Inhalt

1 Vergütung, Vertragsdauer, Beauftragung, Kündigung

2 Ausführungsfristen

3 Vertragsstrafen

4 Beschleunigungsvergütung

5 Mängelansprüche

6 Sicherheitsleistung

7 Rechnungen

8 Preisgleitklauseln

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Anlagen: HVA B-StB Lohngleitklausel

HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel

Kabelschutzanweisung

Besondere Vertragsbedingungen ARV-VOL Seite 1

1 Vergütung, Vertragsdauer, Beauftragung, Kündigung

Besondere Bedingungen:

1.1 Der vorliegende Vertrag ist ein Abruf-/Rahmenvertrag für die Zeit:

Beginn:

Frühestens , Spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung

Frühestens am , Spätestens am (Datum)

Vollendung:

Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung

Spätestens am 31.12.2028 (Datum)

Die Auftragssumme ist auf die Angebotssumme begrenzt, welche sich aus den geschätzten

Mengenvorgaben und den angebotenen Einheitspreisen ergibt. Der Abrufvertrag endet mit Ablauf

der Vertragslaufzeit bzw. mit Erreichen der Auftragssumme.

1.2 Die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mengenansätze stellen den geschätzten Bedarf für den

Vertragszeitraum dar und beruhen auf den Erfahrungen der Vorjahre. Mengenänderungen können

auftreten.

1.3 Die konkrete Beauftragung der Arbeiten erfolgt in Form von Einzelaufträgen unter Angabe von Art

und Umfang der Leistung, des Leistungsortes sowie der Ausführungsfrist grundsätzlich schriftlich,

per E-Mail oder per Fax.

Zur Erteilung der Einzelaufträge sind berechtigt

Team ,

der zuständige Leiter der Autobahnmeisterei und deren eingesetzter Stellvertreter.

Für unaufschiebbare Arbeiten können Einzelaufträge in Notfällen mündlich oder fernmündlich erteilt

werden. Diese werden nachträglich schriftlich bestätigt.

1.4 Es werden die Einheitspreise für die einzelnen Positionen als Festpreise für die Vertragsdauer

vereinbart. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtauftragsvolumen.

Eine etwaige Preisanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313

BGB) bleibt hiervon unberührt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, auch Einzelaufträge oder Teile von Einzelaufträgen zu kündigen, der

Abrufvertrag und die übrigen Einzelaufträge bleiben davon unberührt.

2 Ausführungsfristen

Die jeweilige Ausführung beginnt entsprechend den Angaben im Einzelauftrag und ist unverzüglich fertig

zu stellen. Grundsätzlich gelten folgende Einzelfristen je Einzelauftrag:

Beginn Ausführung für allgemeine Leistungsdurchführung = spätestens 1 Werktage

Beginn Einzelfristen für Havarieleistung Ölspurbeseitigung = spätestens 90 Minuten

In besonderen Fällen kann der Auftraggeber ein konkretes Datum für den Beginn der Ausführung der

Leistungen bei einem Einzelauftrag festlegen.

Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, in Havariefällen sowie in Fällen erhöhter Gefahr bzw. Gefahr

in Verzug hinsichtlich der Verkehrssicherheit die Frist des Leistungsbeginns zu verkürzen.

Besondere Vertragsbedingungen ARV-VOL Seite 2

3 Vertragsstrafen

Entfällt.

4 Beschleunigungsvergütung

Entfällt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen

Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern

für = Jahre

für = Jahre

6 Sicherheitsleistung

Entfällt.

7 Rechnungen

Alle Rechnungen und die beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Lieferscheine,

Zeichnungen, Entsorgungsnachweise usw.) sind an folgende Adresse zu senden:

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Nordost

An der Autobahn 111

16540 Hohen Neuendorf / OT Stolpe

oder

per Mail, als PDF, an

rechnungen-nl-no@autobahn.de

Auf allen Rechnungen ist die vom Auftraggeber vergebene Auftragsnummer, die sich ändernde

Bestellnummer sowie ggfs. die Schadensnummer des jeweiligen Einzelauftrages anzugeben.

Weiterhin sind für folgende Leistungen getrennte Rechnungen zu erstellen:

8 Preisgleitklauseln

Entfällt.

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen ARV-VOL Seite 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung