Beseitigung von Ölverunreinigungen und gefährlichen Abfällen im Bereich der Autobahnmeisterei Wittstock
Die Autobahn GmbH des Bundes – AS Güstrow Abteilung Betrieb
Leistungsbeschreibung
A 19, A 24, Bereich AM Wittstock Abrufvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen und gefährlichen Abfällen einschl. Bankettbereiche auf Autobahnen im Havariefall
Auftraggeber: Autobahn GmbH des Bundes Außenstelle Güstrow Krakower Chaussee 2A 18273 Güstrow / OT Klueß
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Beseitigung von Ölverunreinigungen und gefährlichen Abfällen im Bereich der Autobahnmeisterei Wittstock
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Beschreibung der Leistung ........................................................................ 3 1.1. Auszuführende Leistung ........................................................................................................... 3 1.2. Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten ................................................................................. 3 1.3. Mindestanforderungen für Nebenangebote .............................................................................. 3
- Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung ...................................................... 3 2.1. Lage der Havarieeinsätze ......................................................................................................... 3 2.2. Erreichbarkeit ............................................................................................................................ 3 2.3. Ver- u. Entsorgungsmöglichkeiten ............................................................................................ 3 2.4. Lager- und Arbeitsplätze ........................................................................................................... 4
- Angaben zur Ausführung ............................................................................................... 4 3.1. Verkehrssicherung im Bereich der Leistungsstelle ................................................................... 4 3.2. Ablauf der Leistungserbringung ................................................................................................ 4 3.3. Stoffe und Teile, Maschinen ..................................................................................................... 4 3.4. Angaben zur Abrechnung ......................................................................................................... 6 3.5. Prüfungen .................................................................................................................................. 6
- Ausführungsunterlagen .................................................................................................. 6 4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ........................................................ 6 4.2. Vom AN zu erstellende oder zu beschaffende Ausführungsunterlagen ................................... 6
- Ergänzende Vertragsbedingungen ................................................................................ 7
- Formblatt: Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ................................ 7 Anlage 1 .................................................................................................................................... 8 Anlage 2 .................................................................................................................................... 9
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Beseitigung von Ölverunreinigungen und gefährlichen Abfällen im Bereich der Autobahnmeisterei Wittstock
Ausführungsbeschreibung
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
Hinweis: Die vorliegende Ausschreibung gilt für einen Abrufvertrag der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf die vollständige Abarbeitung der Auftragssumme und Leistungen. Der Leistungszeitraum endet am 31.12.2028 oder wenn die Auftragssumme erreicht ist.
Bei Pannen, Unfällen oder Havarien können verkehrsgefährdende Verunreinigungen durch Öle bzw. andere Kfz-Betriebsstoffe entstehen, die entsprechend den geltenden Vorschriften zur Gefah- renabwehr sowie zur Substanzerhaltung unverzüglich beseitigt werden müssen. Zudem kann es zur Kontaminierung des Straßenkörpers und zum Anfall von gefährlichen Abfällen kommen.
Soweit der Verursacher seiner Beseitigungspflicht entsprechend § 17 Abs. 1 BbgStrG und § 7 Abs. 3 FStrG nicht unverzüglich nachkommt, oder nicht kann, muss der Baulastträger zur Aufrechterhal- tung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs sofort handeln.
1.1. Auszuführende Leistung Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der Beseitigung von Kfz- Betriebsstoffen auf den in der Zuständigkeit des Auftraggebers (vgl. hierzu unter 2.) liegenden Ver- kehrsflächen nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, sofern nicht der Verursacher seiner Beseitigungspflicht nachkommt.
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Wiederherstellung der Griffigkeit im maschinellen Nassreinigungsverfahren bei gleichzeitiger Aufnahme des Wasser-Öl-Tensid-Gemisches in unterschiedlich klassifizierten Größen
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Schadstoffbeseitigung zur gefahrlosen Nutzbarkeit der Fahrbahn sowie die Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
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Vorhaltung und Bereitstellung aller erforderlichen Technik sowie des benötigten Materials und Fachpersonals zur sofortigen Beseitigung der Verunreinigung
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Aushub von verunreinigtem Boden im Bereich der Bankette bzw. im Seitenbereich und dessen fachgerechte Entsorgung auf Nachweis, einschl. deren Wiederherstellung in einer Größenord- nung von 0,5 bis ca. 60 t je Schadensfall
1.2. Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten
Es ist davon auszugehen, dass bei Eintreffen an der Havariestelle oftmals Ölbindemittel bereits durch andere Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei, ...) auf der Fahrbahn aufgebracht worden ist.
1.3. Mindestanforderungen für Nebenangebote
Entfällt. 2. Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung
2.1. Lage der Havarieeinsätze
Die Havarieeinsätze fallen im Bereich der Autobahnmeisterei (AM) Wittstock an.
Der Meistereibereich erstreckt sich über:
A 19 km 0,000 bis km 13,035 A 24 km 135,700 bis km 204,675
2.2. Erreichbarkeit Die Einsatzorte sind über das öffentliche Straßennetz erreichbar. Zusätzliche Zugangs-/ Zufahrts- möglichkeiten können nicht zur Verfügung gestellt werden.
2.3. Ver- u. Entsorgungsmöglichkeiten Anschlussmöglichkeiten können von Seiten des AG nicht gestellt werden. Für die Zuführung von Wasser und Energie, sofern erforderlich, hat der AN selbst zu sorgen. Abwässer sind umweltge-
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recht zu beseitigen. Für die aufgebrochenen Materialien können vom AG keine Ablagerungsstellen zur Verfügung gestellt werden.
2.4. Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsplätze können von Seiten des AG nicht gestellt werden.
- Angaben zur Ausführung
3.1. Verkehrssicherung im Bereich der Leistungsstelle Der öffentliche Verkehr ist sofern möglich am Einsatzort vorbeizuführen. Auflagen des AG sowie der Polizei ist unverzüglich Folge zu leisten. Das Ein- und Ausfahren aus dem Havariebereich hat so zu erfolgen, dass für die Verkehrsteilnehmer hieraus keine Gefährdungen entstehen. Sollten zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsführung erforderlich werden, so sind diese mit der Meisterei abzustimmen.
In der Regel sind die Havarieereignisse durch die Polizei bzw. Feuerwehr bzw. durch die zustän- dige Meisterei selbst abgesichert.
Für den Schutz seines auf der Einsatzstelle tätigen Personals ist der AN voll verantwortlich. Dies gilt sowohl für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zur Verhütung von Unfällen als auch bei Arbeiten im Bereich der Straßen. Die Beschäftigten auf der Einsatzstelle haben Warnbeklei- dung entsprechend § 35 (6) StVO gemäß EN ISO 20471 Klasse 3 zu tragen. Arbeitsfahrzeuge und -geräte müssen gemäß StVO § 35, Abs. 6 mit Sicherheitskennzeichen nach DIN 30710 versehen sein und mindestens eine Kennleuchte für gelbes Licht besitzen.
3.2. Ablauf der Leistungserbringung Die Beauftragung zur Beräumung der Havarie erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Meisterei mittels Einzelabruf mit Angabe des Leistungsumfanges (in der Regel telefonisch). Anschließend er- folgt per Fax eine Auftragsbestätigung (Anlage 1) zum Havarieabruf durch diese an den AN.
Die Leistung für den Unterabschnitt 02 „Maschinelle Ölspurbeseitigung“ muss unverzüglich (max. Anfahrzeit 90 Minuten nach Abruf), unabhängig von der Tageszeit und dem Wochentag begon- nen werden.
Die Leistung für den Unterabschnitt 03 „Erdbauleistungen“ muss unverzüglich bestätigt und umge- hend bzw. zu einem durch AG, AN und zuständiger Umweltbehörde vereinbarten Termin begon- nen (spätestens am folgenden Werktag) und ohne Unterbrechung fertig gestellt werden. Vor Beginn der Aushubarbeiten (t>30cm) ist zu prüfen ob eine Schachtgenehmigung benötigt wird, die ggf. dann vorab einzuholen ist.
Die betreffende Autobahn und der Abschnitt werden bei der Beauftragung durch die AM benannt.
Mit der Flächenfreigabe an den Baulastträger erklärt der AN, dass er gemäß dem Stand der Tech- nik die Verkehrsflächen gereinigt hat (gemäß Auftrags- und Leistungsnachweis, Anlage 2).
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden die auf ei- ne unsachgemäße Arbeitsweise und auf eine mangelnde Absicherung der Gefahrenstelle während seiner Tätigkeit vor Ort zurückzuführen sind.
Weiterhin haftet er für alle Schäden, die nach der Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren oder sonstigen Verunreinigungen auf unsachgemäße Arbeitsweise zurückzuführen sind.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber insoweit von allen diesbezüglichen Ersatzansprüchen frei. Der Auftragnehmer ist in ausreichender Höhe entsprechend haftpflichtversichert. Er hat diese Versicherung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
3.3. Stoffe und Teile, Maschinen Die Ölspurbeseitigung auf Verkehrsflächen erfolgt unter umweltschutztechnischen geltenden Vor- schriften, grundsätzlich im Nassreinigungsverfahren mit spezieller Maschinentechnik.
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Dabei ist die Ölverunreinigung im maschinellen Nassreinigungsverfahren mittels geeigneter Ten- sidlösung zu säubern einschließlich einer unmittelbaren Absaugung bzw. Wiederaufnahme des Wasser-Öl-Tensid-Gemisches.
Zum Einsatz sind selbstfahrende Reinigungsmaschinen mit Kennzeichnung nach RSA zu bringen, die in der Lage sind, eine geeignete spezielle Reinigungslösung aufzubringen, intensiv einzuarbei- ten und die anfallende Emulsion mittels Saugeinrichtung aufzunehmen.
Unter Beachtung des Merkblattes DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ vom Dezem- ber 2017 ist das Reinigungssystem (maschinelles Nassreinigungsverfahren-verwendete Tenside) mittels Zertifikat bzw. Prüfberichten mit dem Ergebnis “entspricht der Typklassenprüfung RAL-GZ 899“ oder „entspricht den Richtlinien VDI 4089“ oder gleichwertig, jedoch mind. „...soll die Maschi- ne einen SRT-Wert von mindestens 80% des Ausgangswertes herstellen ...“ nachzuweisen.
Bei winterlichen Bedingungen muss eine Vereisung der Verkehrsfläche verhindert werden, gege- benenfalls müssen auftauende oder abstumpfende Mittel verwendet werden. Dies ist in die ent- sprechenden Positionen einzurechnen.
Das Aufbringen von Ölbindemitteln ist auf ein Minimum zu beschränken (Geringhaltung der Abfall- menge) und nur im Bedarfsfall anzuwenden. Die Ölbindemittel haben denen in der Veröffentlichung vom Bundesumweltamt „Sofortmaßnahmen bei Mineralölunfällen, Liste der geprüften Ölbindemittel Typ I, II, III und IV“ genannten, zu entsprechen.
Es sind nur von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassene Transportbehältnis- se/Container für wassergefährdende Stoffe, für verbrauchte Ölbindemittel und ähnliche Stoffe zum Einsatz zu bringen.
Bankettmaterial
Geeignetes Bankettmaterial ist auf einem Zwischenlager des AN vorzuhalten.
Die Ausführung der Bankettbefestigung erfolgt zweischichtig.
Untere Schicht 16 – 20 cm: Material = Schotter 0/22, Schottertragschichtmaterial 0/22 nach ZTV SoB aus natürlichen oder aus RC-Material mit einem Zuordnungswert Z<1.1, nach LAGA-TR, in Wasserschutzgebieten Z0
Obere Schicht 6 – 8 cm: Oberboden-Schotter-Gemisch bestehend aus 20 M.-% Oberboden und 80 M.-% Schotter 0/22, Schottertragschichtmaterial 0/22 nach ZTV SoB aus natürlichen oder aus RC- Material mit einem Zuordnungswert Z<1.1, nach LAGA-TR, in Wasserschutzgebieten Z0
Bodeneinbau
Andere Vertiefungen, die durch Aushub ungeeigneten Bodens im Seitenbereich entstanden sind, sind mit Boden mit einem Zuordnungswert Z<1.1, nach LAGA-TR, in Wasserschutzgebieten Z0, wieder verdichtet aufzufüllen.
Abfälle
Für alle im Zuge der Maßnahme anfallenden Ausbaustoffe, Abfälle und überschüssigen Erdmas- sen bleibt der AG, hier die beauftragende Meisterei der Abfallerzeuger.
Der AN wird Abfallbesitzer und übernimmt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Die ord- nungsgemäße Entsorgung aller Stoffe/Materialien ist durch den AN entsprechend der geltenden Rechtslage nachzuweisen und zu dokumentieren. Der AN tritt als Verfahrensbevollmächtigter und Beauftragter des AG auf und übernimmt somit alle Pflichten und Kosten, die mit der Beantragung, und Führung sämtlicher Entsorgungsnachweise im Zusammenhang stehen.
Erfahrungsgemäß handelt es sich um gefährliche Abfälle mit folgenden Abfallschlüsselnummern entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung- AVV):
Pos. 04.01.0001 13 05 07 öliges Wasser aus Öltrennung/Wasserabscheidern 13 08 02 andere Emulsionen 13 08 99 Abfälle a.n.g. 16 07 08 ölhaltige Abfälle
Pos. 04.01.0002 (ÖBM) 15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung,
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(mit max. 20 t je Havariefall und Abfallart) die im „normalen“ Sammelentsorgungsnachweisverfah- ren (Verbleibkontrolle mit Übernahmeschein) zu entsorgen sind.
Pos. 04.01.0003 (Boden) 17 05 03 Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
(mit max. 100 t je Havariefall) der nach o.g. Allgemeinverfügung mit Havarie- Sammelentsorgungsnachweis (Verbleibkontrolle mit Formblatt HE) zu entsorgen sind.
Alle Kosten für Laden, Transportieren und Entsorgen sind in die betreffenden Einzelpositionen ein- zukalkulieren, soweit nicht für bestimmte Leistungen gesonderte Positionen im Leistungsverzeich- nis enthalten sind.
3.4. Angaben zur Abrechnung Die Vordersätze der einzelnen Positionen sind auf der Grundlage von Havariefällen vergangener Jahre überschlägig ermittelt worden. Die Mengen werden nicht Vertragsbestandteil, sie dienen le- diglich als Orientierung.
Abgerechnet wird mit den tatsächlichen vor Ort anfallenden, gemessenen und bestätigten Mengen. Hierbei kann es zu Unter- bzw. Überschreitung von Einzelpositionen kommen.
Für die Rechnungslegung ist (entsprechend Anlage 2) ein Auftrags- und Leistungsnachweis vom Auftragnehmer auszufüllen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dieser Nachweis ist durch den für die Meisterei zuständigen Mitarbeiter durch Unterschrift zu bestätigen.
Die Rechnung (Teil-Schlussrechnung) ist nach Abschluss der Leistung je Schadensfall mit allen Originalunterlagen gem. HVA L-StB (Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau) per Post, Mail oder als xRechnung einzureichen:
per Post: Die Autobahn GmbH des Bundes (in 1facher Ausfertigung) Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf / OT Stolpe
per Mail: rechnungen-nl-no@autobahn.de (im PDF-Format, unverschlüsselt, keine Zip-Datei)
als xRechnung: (die Leitweg-ID an die die xRechnung zu adressieren sind werden separat kommuniziert) Zu den Originalunterlagen zählen:
- Aufmaßblätter, unmaßstäbliche Skizze mit Maßangaben zum Umfang der Verunreinigung
- Lieferscheine, Wiegescheine
- Entsorgungsnachweise: Übernahme- bzw. Begleitscheine, Formblatt HE (für 17 05 03*)
- Dokumentation
Beweissicherung / Dokumentation
Der Leistungsnachweis (Anlage 2) ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Ggf. sind Zusatzblät- ter zu erstellen. Für die Dokumentation sind Farbfotos in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Mengen für den Bodeneinbau sowie der Abfälle sind mittels Wiegeschein nachzuweisen. Abweichend (gilt nur für Abfälle) kann der AN eine Eigenerklärung vorlegen, in der das Abfallvolu- men (z.B. beim Umschlag in zugelassene und genormte Sicherheitsbehälter) nachvollziehbar als Aufmaß dokumentiert und dessen Dichte ggf. mittels dafür geeigneter Nachweise belegt ist.
3.5. Prüfungen Entfällt. 4. Ausführungsunterlagen
4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Vom AG können nur die in der Ausführungsbeschreibung und die im Leistungsverzeichnis vorge- gebenen Angaben zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren können Netzkarten der jeweiligen Meistereibereiche zur Verfügung gestellt werden.
4.2. Vom AN zu erstellende oder zu beschaffende Ausführungsunterlagen Entfällt.
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Beseitigung von Ölverunreinigungen und gefährlichen Abfällen im Bereich der Autobahnmeisterei Wittstock
- Ergänzende Vertragsbedingungen
Es gelten in den derzeit gültigen Fassungen:
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Ar- beitsstellen an Straßen ZTV-SA
- Merkblatt DWA-M 715 Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, ZTV SoB-StB Es gelten alle z.Z. für die ausgeschriebenen Leistungen zutreffenden Technischen Lieferbedingun- gen und Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS).
- Formblatt: Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle
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Anlage 1
Baudienststelle Datum: .................................... Stempel
Auftragsbestätigung zum Havariefall vom .......................................
Vertrags-Nummer: ..........................................................................
Zeit des mündlichen Abrufes: .......................................................................... re RF li RF
BAB: ……………… Abs.: ........... km: ...........
Einsatzgrund: .......................................................................... ......................................................................... .........................................................................
Geschätzter Leistungsumfang: .......................................................................... .......................................................................... ..........................................................................
Eingeleitete Sofortmaßnahmen: .......................................................................... .......................................................................... ..........................................................................
Anforderung durch den AG zusätzlich: …… weitere Nassreinigungsmaschine
Verantwortlicher für Abfallmanagement
Ladetechnik ……………………………… Bodenaustausch, Beginn (vereinbart) am: …………..… um: ……...…… Uhr Datum Zeit .......................................................................... Stellenzeichen und Unterschrift Auftraggeber
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Anlage 2 Baudienststelle Auftragnehmer Stempel Stempel
Auftrags- und Leistungsnachweis
Bericht zu ausgeführten Arbeiten am: Leiter vor Ort:
Anruf durch: ………………… Uhrzeit:
Witterung: trocken Regen Schnee Temperatur: °C
Unfallnummer vom AG:
| Stationierung | Länge | Breite | Fläche | Oberfläche | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BAB | re RF | li RF | von km | bis km | m | m | m² | Art |
Einsatzzeit von: bis: Polizeitagebuch-Nr.:
Personaleinsatz:
Werktags: 06:00 bis 22:00 Uhr Einsatzkräfte: Stunden: Werktags: 22:00 bis 06:00 Uhr Einsatzkräfte: Stunden: Sonn- und Feiertags Einsatzkräfte: Stunden: Abfallmanagement vor Ort von: bis: Stunden:
Verursacher:
Ausgeführte Leistung (Kurzbeschreibung): Ölbeseitigung; Anzahl Reinigungsgänge: ……...
Anordnung Bodenaustausch: ja / nein veranlassende Behörde:
Arbeitsgeräte: Anzahl / Zeit
Spezialfahrzeuge zur Ölbeseitigung Ladetechnik zum Bodenaustausch Sonstige Fahrzeuge Bezeichnung Sonstige Geräte Bezeichnung
Reinigungsmittel: Vorreiniger Bindemitteleinsatz Intensivreiniger
Kontaminiertes Öl-Wasser-Gemisch: ca.: [l] [l] Verbleib in der Maschine Umpumpen vor Ort Sicherstellung Entsorgung
Kontaminierte Feststoffe: ca.: [l] Verbleib Sicherstellung Entsorgung
Besondere Vorkommnisse:
Stz.:
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer Flächenfreigabe erteilt (AN)
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