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Anlage Abschnitt 3.2 – Vorzulegende Unterlagen - auf Verlangen –
Abschnitt 3.2: Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter HVA L-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren) X Eigenerklärung Finanzsanktion Nachunternehmer
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Nachweis der Qualifikation gemäß MVAS. Als Lehrinhalt ist ZWINGEND die RSA 21 nachzuweisen. Der Nachweis ist für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer an allen Straßen inkl. Autobahnen zu erbringen. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. Nachweis der Qualifikation der Montagefachkraft gemäß "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (ZTV FRS) durch Kopie der Prüfurkunde (siehe ZTV FRS Anhang B) für die gem. Ausschreibung zu errichtenden Schutzeinrichtungen. Die Urkunde darf nicht älter als 4 Jahre sein bezogen auf den Ablauf der Bindefrist. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Bezogen auf die Lehrgangsdauer ist:
- für dauerhafte Markierungen der Nachweis einer mindestens 2-wöchigen Lehrveranstaltung bei einer von der BASt anerkannten unabhängigen Institution
- für vorübergehende Markierungen der Nachweis einer mindestens 2-tägigen Lehrveranstaltung bei einer von der BASt anerkannten unabhängigen Institution zu erbringen. Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Leistungsbezogene Unterlagen Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle ge- forderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis 1 Stand 2021-01_AB
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oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland. Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden)
Sonstige Unterlagen Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise Urkalkulation (Aufbau siehe weitere BVB) Das Einreichen der Urkalkulation über das Bietercockpit ist zugelassen und erwünscht. Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer. Angaben und Nachweise nach §§ 44 – 47 VgV sowie über Ausschlussgründe nach § 48 VgV für Bieter und Nachunternehmer Grobablaufplan mit Aufschlüsselung der Gewerke unter Berücksichtigung der Werktage nach Bauvertrag, einschließlich Darstellung des kritischen Weges ist vorzulegen. OZ und Teilleistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen vollständig ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis die vollständig ausgefüllte BB_Anlage_Systemverzeichnis, falls von den Kalkulationsproduktenabgewichen wird. Mit dem Angebot ist für alle Fahrzeug-Rückhaltesysteme, die nicht identisch mit den Kalkulationsprodukten sind und die nicht in der „Technische Übersichtsliste für Fahrzeugrückhaltesysteme in Deutschland“ (TÜL) enthalten sind, nachzuweisen, dass die geforderten technischen Kriterien erfüllt sind. Die Anlage 1 - Einzelnachweise TK FRS ist vollständig ausgefüllt mit den Nachweisen bzw. mit dem Bezug auf die TÜL für jedes von den Kalkulationsprodukten abweichende System einzureichen. Urkalkulation für die Nachunternehmerleistungen (Aufbau siehe weitere BVB) Das Einreichen der Urkalkulation über das Bietercockpit ist zugelassen und erwünscht. Prüfzeugnisse (Prüfberichte und Sicherheitsdatenblatt gem. DIN 52 900) der BASt zu den Markierungsstoffen
2 Stand 2021-04_AB