Beseitigung von Öl- und Kraftstoffverunreinigungen auf Verkehrsflächen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 216.400 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- CPV-Codes
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- Straßenreinigung (90611000)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen (90741000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 768504-2026
- Verfahrensnummer
- b12f4bbf-d56a-4c16-ad5b-a6a57fb0effd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, schreibt einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe und sonstige Betriebsmittel auf Verkehrsflächen im Kreis Olpe aus. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen; der geschätzte Auftragswert beträgt 216.400 Euro, Angebote können bis zum 19. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis Olpe
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis Olpe
Beseitigung von Verunreinigung auf Verkehrsflächen hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Vergabeunterlagen
14 Dateien laut Portal · Stand 02.10.2026| Sonstiges | 64 KB | |
| Vertragsbedingungen | 102 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 512 KB | |
| Vertragsbedingungen | 59 KB | |
| Sonstiges | 83 KB | |
| Anschreiben | 57 KB | |
| Formular | 115 KB | |
| Formular | 60 KB | |
| Formular | 117 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 168 KB | |
| Sonstiges | 53 KB | |
| Formular | 53 KB | |
| Sonstiges | 26 KB | |
| Anschreiben | 116 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.11.2026Berichtigung 1Änderung der Fristen
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