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Stand: Januar 2022
Maßnahme: Vergabe-Nr.:............................................ (falls vorhanden) ...................................................................
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Angebot für: Eröffnungstermin:......................................
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Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die keiner erlassenen Rechtsverordnung unterliegen
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fai- rer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688) wurden zur Kenntnis ge- nommen und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben:
Meinem/Unserem Angebot liegt die folgende Vereinbarung zugrunde:
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung nach § 2 Absatz 1 STFL den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten und zur Ausführung des öffentlichen Auftrages eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Auszubildende, die Arbeitsbedin- gungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes entspechen (§ 3 Absatz 5 STFLG).
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dafür Sorge zu tragen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 116 des Gesetzes vom
- August 2021 (BGBl. I S. 3436), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftig- ten (§ 6 Absatz 1 STFLG).
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichpro- benkontrollen Einblick in die Entgeltabrechnungen sowie in die in § 13 Absatz 1 und 3 STFLG darüber hinaus aufgeführten, vollständigen und prüffähigen Unterlagen zu geben. Das Einver- ständnis der von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu der Vorlage der Entgelt-abrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Entgeltabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
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- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen ge- mäß §§ 3, 6, 7, 12 Absatz 2 und § 13 STFLG eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Pro- zent des Auftragswertes zu zahlen. Mir/Uns ist bekannt, dass bei mehreren Verstößen die Summe der Vertragsstrafen zehn Prozent des Auftragswertes nicht übersteigen darf. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass ich/wir zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet bin/sind, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und ich/wir den Verstoß kannte(n) oder kennen musste(n). Mir/Uns ist bekannt, dass die verwirkte Strafe, sollte diese unverhältnismäßig hoch sein, von dem öffentlichen Auftraggeber, basierend auf meinem/unserem Antrag, auf den angemessenen Eurobetrag herabgesetzt werden kann. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflichten gemäß § 3 des Gesetzes eingespart hat.
- Ich/Wir erkenne(n) an, dass die schuldhafte Nichterfüllung der in den §§ 3, 6 und 7 STFLG ge- nannten Anforderungen durch mich/uns oder durch die von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 12 Absatz 2 und 13 Ab- satz 3 STFLG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für mich/uns nach den §§ 3, 6 und 7 sowie §§ 12 und 13 STFLG bestehenden Verpflichtungen an etwaige Nachunternehmer oder Verleiher identisch ver- traglich weiterzugeben und derart zum Vertragsgegenstand zu machen, dass diese Verpflich- tungen zugleich unmittelbare Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers entfalten. Dies gilt insbesondere für das Verlangen der Abgabe einer dieser Verpflichtungserklärung gleichlau- tenden Erklärung.
- Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, nach der Beauftragung etwaiger Nachunternehmer und/oder Verleiher deren Verpflichtungserklärungen dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich und un- aufgefordert vorzulegen.
Firmenanschrift (Stempel), Telefon und Angabe des An- Datum und Unterschrift sprechpartners (in Druckschrift)