Verpflichtungserklaerung_Tariftreue_und_Mindestentlohnung_Bau_Liefer_Dienstleistung_STTG.pdf

Beschaffung von vier Computer-Workstations

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STFLG

Stand: 17. Dezember 2021

Maßnahme: Vergabe-Nr. ........................................... (falls vorhanden) ...................................................................

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Angebot für: Eröffnungstermin: .....................................

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Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer- Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688) wurden zur Kenntnis genom- men und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben:

Meinem/Unserem Angebot liegt die folgende Vereinbarung zugrunde:

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung nach § 2 Absatz 1 STFLG den in meinem/unserem Unternehmen Beschäftigten und zur Ausführung des öffentlichen Auftrages ein- gesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Auszubildende, Praktikanten und Teil- nehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendienste mindestens die Arbeitsbedingungen zu ge- währen, die den Vorgaben der jeweils einschlägigen Rechtsverordnung entsprechen (§ 3 Absatz 1 und 2 STFLG).
  2. Öffentliche Aufträge über Leistungen, die keiner erlassenen Rechtsverordnung unterliegen, wer- den nur an Unternehmen vergeben oder erteilt, die sich bei Angebotsabgabe in Textform ver- pflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes entsprechen. (§ 3 Absatz 5 STFLG).
  3. Bis zum Erlass von Rechtsverordnungen sind mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben des Mindestlohngesetzes entsprechen. Des Weiteren sind die Arbeitsbedin- gungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und darüber hinaus in den Entsende- branchen die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einzuhalten.

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  1. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abruf- bar: http://www.saarland.de/tarifregister.htm Stichwort „Saarländisches Tariftreue- und Fairer- Lohn-Gesetz “.
  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer anzuwendende Recht zu entrichten sind.
  3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dafür Sorge zu tragen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
  4. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 116 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 6 Absatz 1 STFLG).
  5. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichproben- kontrollen Einblick in die Entgeltabrechnungen sowie in die in § 13 Absatz 1 und 3 STFLG darüber hinaus aufgeführten, vollständigen und prüffähigen Unterlagen zu geben. Das Einverständnis der von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu der Vorlage der Entgeltabrech- nungen und Überprüfung der vorgelegten Entgeltabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
  6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß §§ 3, 6, 7, 12 Absatz 2 und 13 STFLG eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Mir/Uns ist bekannt, dass bei mehreren Verstößen die Summe der Vertragsstrafen zehn Prozent des Auftragswertes nicht übersteigen darf. Mir/Uns ist ebenfalls be- kannt, dass ich/wir zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet bin/sind, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird. Mir/Uns ist bekannt, dass die verwirkte Strafe, sollte diese unverhältnismäßig hoch sein, von dem öffentlichen Auftraggeber, basierend auf meinem/unserem Antrag, auf den angemessenen Eurobetrag herabgesetzt werden kann. Dieser kann beim Zweifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Ver- stoß gegen die Tariftreuepflichten gemäß § 3 des Gesetzes eingespart hat.
  7. Ich/Wir erkenne(n) an, dass die schuldhafte Nichterfüllung der in den §§ 3, 6 und 7 STFLG ge- nannten Anforderungen durch mich/uns oder durch die von mir/uns eingesetzten Nachunterneh- mer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 12 Absatz 2 und 13 Absatz 3 STFLG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen.
  8. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für mich/uns nach den §§ 3, 6 und 7 sowie 12 und 13 STFLG bestehenden Verpflichtungen an etwaige Nachunternehmer oder Verleiher identisch vertraglich weiterzugeben und derart zum Vertragsgegenstand zu machen, dass diese Verpflichtungen zu- gleich unmittelbare Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers entfalten. Dies gilt insbe- sondere für das Verlangen der Abgabe einer dieser Verpflichtungserklärung gleichlautenden Er- klärung.
  9. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, nach der Beauftragung etwaiger Nachunternehmer und/ oder Ver- leiher deren Verpflichtungserklärungen dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich und unaufge- fordert vorzulegen.

Firmenanschrift (Stempel), Telefon und Angabe des An- Datum und Unterschrift sprechpartners (in Druckschrift)

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