[Seite 1]
Name und Anschrift des Bieters
Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO Konvention 182
- Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen:
- Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren
- Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Diamanten
- Produkte aus Holz
- Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
- Fischereiprodukte wie Garnelen, Shrimps usw.
- Feuerwerkskörper, Zündhölzer
- Elektronische Bauteile oder Produkte (vor allem Handys oder Geräte mit Tantal-Kondensatoren aus Coltan)
Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden?
Ja Nein .
- Falls ja, verfügen die Produkte über eines der folgenden anerkannten Siegel bzw. wurden sie von einer der folgenden anerkannten Importorganisationen des Fairen Handels eingeführt:
Siegel: das Rugmark-Siegel für Teppiche ohne Kinderarbeit
Produkte mit dem TransFair-Siegel (Orangensaft, Tee, Kaffee, Kakao)
Blumen mit dem FLP-Siegel
Importorganisationen des Fairen Handels: gepa,
El Puente
Dritte-Welt-Partner Ravensburg
Ja (Nachweis ist beigefügt) Nein .
- Falls nein, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
a. Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.
Ja .
[Seite 2]
Kann die Erklärung unter a) nicht abgegeben werden, ist folgende Erklärung notwendig:
b. Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
Ja .
- Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
Ort und Datum Unterschrift