Ausschreibungsbestimmungen
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Beschaffung von Secure-Web-Gateway-Systemen sowie Consulting-
und Unterstützungsleistungen für die Sicherheitsinfrastruktur des
Landes Hessen
Z6 Vergabestelle
Tel.: 0611 340 - 0 Fax: 0611 340-1150
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung | Postfach 3164 | 65021 Wiesbaden | www.hzd.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................ 4
1.1 Vertraulichkeit ............................................................................................................... 4
1.2 Verfahrensart ................................................................................................................ 4
1.3 Losbildung ..................................................................................................................... 4
1.4 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle ................................................................. 4
1.5 Form der Angebote und deren Einreichung ................................................................... 5
1.6 Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen ....................................................... 11
1.7 Zuschlagserteilung und Bindefrist ................................................................................ 11
1.8 Informations- und Wartepflicht ..................................................................................... 11
1.9 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ...................................... 12
1.10 Mitteilung über Unklarheiten/Mängel in den Vergabeunterlagen .................................. 12
1.11 Nebenangebote/ Mehrere Hauptangebote .................................................................. 13
1.12 Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote ...................................... 13
1.13 Bietergemeinschaft...................................................................................................... 13
1.14 Unterauftragnehmerschaft (§ 36 VgV) ......................................................................... 14
1.15 Eignungsleihe (§ 47 VgV) ............................................................................................ 14
1.16 Schutzrechte/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse..................................................... 15
1.17 Bekanntmachung vergebener Aufträge (§ 39 VgV) ..................................................... 15
1.18 Sprache ....................................................................................................................... 15
1.19 Nachforderung von Unterlagen ................................................................................... 16
1.20 Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Nebenleistungen............................................ 16
2 Eignungsprüfung/Ausschlussgründe ...................................................................... 17
2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ....................................................................... 18 2.1.1 Abfrage Wettbewerbsregister ........................................................................ 18 2.1.2 Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB .......... 18 2.1.3 Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ........... 18 2.1.4 Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 ..................................... 19
2 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Inhaltsverzeichnis
2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ........................................................ 19 2.2.1 Entwicklung Umsätze .................................................................................... 19
2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ............................................................. 20 2.3.1 Referenzen ................................................................................................... 20 2.3.2 Eigenerklärung zur Zertifizierung durch das Partner-Programm des Herstellers Cisco mit der Einstufung „Gold“ ................................................................................... 21
3 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ........................................... 21
4 Unternehmensdaten .................................................................................................. 22
5 Angebotswertung ...................................................................................................... 22
5.1 Formale Prüfung ......................................................................................................... 23
5.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote ................................................................................ 24
5.3 Wirtschaftlichkeitsprüfung ............................................................................................ 24
6 Vertragliche Grundlagen ........................................................................................... 27
7 Rügepflicht und Vergabekammer ............................................................................ 27
7.1 Rügepflicht .................................................................................................................. 27
7.2 Vergabekammer .......................................................................................................... 28
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 3
Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
1 Allgemeine Bestimmungen
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
(HZD), schreibt die in der Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren VG-3000-
2026-0057 beschriebene Leistung nach den Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 97
ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) aus.
1.1 Vertraulichkeit
Auch soweit die HZD die Vergabeunterlagen zum uneingeschränkten und direkten Ab-
ruf im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt hat, sind die Bieter ver-
pflichtet, die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung der Angebote zu verwenden. Jede
weitere Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Verbreitung bedarf der schriftli-
chen Genehmigung der Vergabestelle. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an
Dritte ist nur in dem zur Erstellung von Angeboten erforderlichen Umfang gestattet und
nur, soweit diese Dritten vom Bieter ebenfalls dazu verpflichtet werden, die Pflichten
zur Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen ihrerseits einzuhalten. Der Bieter hat auch
nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bekannt gewordenen Interna des
Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe
sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten und zu löschen.
1.2 Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15
VgV durchgeführt.
1.3 Losbildung
Der Gegenstand der Beschaffung wird als Gesamtauftrag ausgeschrieben. Eine Lo-
saufteilung findet nicht statt.
1.4 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle
Öffentlicher Auftraggeber und Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag ist
das Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
4 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Vergabestelle:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Matzek, Jonas
Fax: +49 (611) 340 1150
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
1.5 Form der Angebote und deren Einreichung
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe digitaler Angebote zugelas-
sen. Digitale Angebote sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen (vgl. § 53 Abs.
1 VgV). Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur oder einem elektronischen
Siegel nach § 53 Abs. 3 S. 2 VgV versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Pa-
pierform ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Abgabe von Angeboten auf einem Daten-
träger (z.B. USB-Sticks, CD-ROM), per E-Mail oder Telefax unzulässig.
Alle eingereichten Dokumente müssen in einem gängigen, frei lesbaren Format (z. B.
PDF/A, DOCX, XLSX) vorliegen. Die Dateien dürfen keinen Passwortschutz aufweisen
und dürfen keine zusätzlichen Zugriffsbeschränkungen (z. B. die Notwendigkeit eines
Microsoft-Kontos oder spezieller Software) enthalten. Dokumente, die sich aufgrund
einer solchen Beschränkung nicht öffnen bzw. lesen lassen, werden als nicht einge-
reicht gewertet, was im Einzelfall zum Ausschluss des gesamten Angebotes führen
kann.
Das digitale Angebot muss bis zum Ablauf der in Ziffer 5.1.12 der EU-Bekanntma-
chung angegebenen Frist für den Eingang der Angebote hinterlegt sein.
Voraussetzung für die Abgabe eines digitalen Angebots ist die Registrierung auf der
E-Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die E-
Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Software „AI
Bietercockpit“ zu übermitteln. Sämtliche Informationen zu dem Vergabeverfahren (Be-
kanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Bieterkommunikation) sind auf der
E-Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) verfügbar.
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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Die Software „AI Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektro-
nische Übersendung an die in der Software voreingestellten Adresse. Sämtliche zu
einem Angebot bzw. Los gehörenden Dokumente sind in einem Sendevorgang zu der
E-Vergabeplattform des Landes Hessen zu übertragen. Nach dem Eingang des Ange-
bots wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der
Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der Absendung des Angebots erhalten Bie-
ter eine elektronische Eingangsbestätigung, die neben dem Eingangszeitpunkt auch
eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch wird die technische Identifizierung
des jeweiligen Angebots sichergestellt.
Angebote, die nicht in der vorstehend beschriebenen elektronischen Form eingehen,
werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen der E-Vergabeplattform und dem
AI-Bietercockpit entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:
https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=soft-
ware.jsp
Bei Fragen und technischen Problemen mit der Vergabeplattform, der Registrierung
oder der Anmeldung (z.B. Inhalten der Plattform, Anzeige von Ausschreibungen, Er-
reichbarkeit der Plattform, Fehler bei Registrierung oder Anmeldung, Herunterladen
von Unterlagen) wenden Sie sich bitte an den IT-Service-Desk der Hessischen
Zentrale für Datenverarbeitung.
Spezielle Fragen zur Software AI Bietercockpit richten Sie bitte an den Support des
Software-Herstellers Administration Intelligence AG.
Die Kontaktdaten von IT-Service-Desk und Administration Intelligence finden Sie un-
ter:
https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=kon-
takt.jsp
6 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen
Die folgende Liste gibt die vom Bieter einzureichenden Unterlagen (= Angebot)
wieder.
| Nr. | Formblätter zur Angebotsabgabe und zu verwendende Dateien | Formanforderung |
|---|---|---|
| 1 | Formblatt Angebot (Datei „VHB_Angebotsschreiben.ai- form“) | Es ist zwingend der Name des Erklärenden für den Bieter in Textform anzugeben. |
| 2 | Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Datei „Verpflichtungserklaerung_o- eff_AG“) | - |
| 3 | Preisblatt (Datei „Preisblatt“) | - |
| 4 | Erklärung Unternehmensdaten (Datei „Erklaerung_Unternehmensdaten“) | - |
| 5 | Eigenerklärung zu zwingenden Aus- schlussgründen nach § 123 GWB (Datei „Eigenerklae- rung_Par_123_GWB“) | - |
| 6 | Eigenerklärung zu fakultativen Aus- schlussgründen nach § 124 GWB (Datei „Eigenerklae- rung_Par_124_GWB“) | - |
| 7 | Mindestens 3 geeignete Referenzen (Datei „Referenzen“) | - |
| 8 | Herstellerpreislisten für Secure-Web- Gateway-Systeme des Herstellers | - |
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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
| CISCO (sowohl für Hardware-Appli- ances, virtuelle Appliances als auch für Software-Lizenzen) in Euro | ||
|---|---|---|
| 9 | Herstellerpreislisten Hersteller-Subskrip- tionen in Euro | - |
| 10 | Wartungskonzepts und eine Beschrei- bung der Eskalationsstufen | - |
| 11 | Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Datei „Eigenerklaerung Artikel 5k EU- Verordnung 833-2014“) | - |
| 12 | Vereinbarung über die Auftragsverarbei- tung (Datei „Vereinbarung_Auftragsver- arbeitung“) | Die technisch-organisatorischen Maßnahmen sind entweder in Anlage 1 einzutragen oder als gesondertes Dokument beizufü- gen. |
| 13 | Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung durch das Partner-Pro- gramm des Herstellers Cisco mit der Ein- stufung „Gold“ | - |
| Bei Einsatz von Unterauftragnehmern zusätzlich | ||
| 14 | Verzeichnis der Unterauftragnehmerleis- tungen (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmer- leistungen“) | |
| 15 | Verpflichtungserklärung anderer Unter- nehmen (Datei „236_Verpflichtungserklaerung“) | - |
| 16 | Eigenerklärung zu zwingenden Aus- schlussgründen nach § 123 GWB | - |
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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen
| (Datei „Eigenerklae- rung_Par_123_GWB“) | ||
|---|---|---|
| 17 | Eigenerklärung zu fakultativen Aus- schlussgründen nach § 124 GWB (Datei „Eigenerklae- rung__Par_124_GWB“) | - |
| 18 | Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Datei „Verpflichtungserklaerung_o- eff_AG“) | - |
| Bei Bietergemeinschaften zusätzlich | ||
| 19 | Bietergemeinschaftserklärung (Datei „Bietergemeinschaftserklaerung“) | Es ist der Name des Erklärenden des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft in Text- form anzugeben. Zudem ist Ort, Datum und Name jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft in Textform anzugeben. |
| 20 | Eigenerklärung zu zwingenden Aus- schlussgründen nach § 123 GWB (Datei „Eigenerklae- rung_Par_123_GWB“) | - |
| 21 | Eigenerklärung zu fakultativen Aus- schlussgründen nach § 124 GWB (Datei „Eigenerklae- rung_Par_124_GWB“) | - |
| 22 | Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt | - |
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 9
Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
| (Datei „Verpflichtungserklaerung_o- eff_AG“) | ||
|---|---|---|
| 23 | Erklärung Unternehmensdaten (Datei „Erklaerung_Unternehmensda- ten“) | - |
| 24 | Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Datei „Eigenerklaerung Artikel 5k EU- Verordnung 833-2014“) | - |
| 25 | Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung durch das Partner-Pro- gramm des Herstellers Cisco mit der Ein- stufung „Gold“ | - |
Nachfolgend sind Informationen zu einigen Dokumenten aufgeführt, bei denen
Besonderheiten zu beachten sind:
Bei der Abgabe des digitalen Angebotes hat der Bieter die Datei „VHB_ANGEBOTS-
SCHREIBEN.aiform“ auf der E-Vergabeplattform zu nutzen. Darin ist die Person des
Erklärenden zu nennen.
Die in der Tabelle oben aufgeführten Unterlagen sind vollständig ausgefüllt mit dem
digitalen Angebot einzureichen und sind ohne Unterschrift rechtsgültig.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unter-
schrieben. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. In die eventuell vorhandenen
Unterschriftenfelder kann entweder der Name des Erklärenden (§ 126b BGB) einge-
tragen werden oder das Dokument kann händisch unterschrieben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die veröffentlichten Vergabeunterlagen während der
Angebotsphase Änderungen erfahren können. Im Rahmen der Angebotserstellung ist
immer die neueste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden.
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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen
1.6 Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
Zusätzliche Auskünfte werden von der Vergabestelle auf rechtzeitige, bieterseitige
Auskunftsbegehren (= Bieterfragen) erteilt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er die
Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich elektronisch, d.h. über das sog. „AI-
Bietercockpit“, darauf hinzuweisen. Eine (fern-)mündliche, schriftliche, per Telefax
oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit sie die Vergabeunterlagen
oder die Angebote betrifft, nicht gestattet.
Solche Hinweise bzw. erbetene zusätzliche Auskünfte sind mittels des Vordrucks für
Bieterfragen (Datei „Vordruck_Bieterfragen“) bis spätestens zum
21.09.2026, 10:00 Uhr
an die Vergabestelle zu richten. Erbetene zusätzliche Auskünfte bzw. Hinweise, die
der Vergabestelle nicht rechtzeitig elektronisch über das „AI-Bietercockpit“ vorliegen,
können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz dieses
Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr beantwortet bzw. erteilt werden. Ausnah-
men hiervon werden – unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – nur in
begründeten Ausnahmefällen gewährt.
Die erbetenen zusätzlichen Auskünfte werden allen Bietern mit Frage und Antwort
anonymisiert auf der E-Vergabeplattform des Landes Hessen
(https://vergabe.hessen.de) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und sind von
den Bietern bei der Erstellung ihres Angebots zugrunde zu legen. Registrierte Bieter
werden über die E-Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätzliche Auskünfte
und beantwortete Bieterfragen per E-Mail informiert.
1.7 Zuschlagserteilung und Bindefrist
Der Zuschlag wird bis zum Ablauf der in Ziffer 5.1.12 der EU-Bekanntmachung ge-
nannten Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss (Bindefrist), erteilt. Die Gültig-
keit des jeweiligen Angebotes (Bindefrist) hat sich daher bis zu diesem Zeitpunkt zu
erstrecken. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
1.8 Informations- und Wartepflicht
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden unverzüglich
über die E-Vergabeplattform des Landes Hessen über den Namen des Unternehmens,
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Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nicht-
berücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags-
schlusses informiert. Der Auftraggeber wird den Vertrag nicht vor Ablauf von zehn Ka-
lendertagen abschließen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informa-
tion durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. Die Vergabestelle weist insoweit ausdrücklich auf die
Bestimmungen des § 134 GWB hin:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen
werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zu-
schlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-
satz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zu-
gangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1.9 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist über das AI-Bietercockpit berichtigt,
geändert oder zurückgezogen werden.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden unaufgefordert nachgereichte Dokumente
grundsätzlich nicht mehr beachtet.
Änderungen an den Vergabeunterlagen nach § 29 Abs. 1 S. 2 VgV (z.B. Leistungsbe-
schreibung, Vertragsmuster) sind unzulässig (vgl. § 53 Abs. 7 S. 1 VgV) und führen
zum zwingenden Ausschluss des Angebots, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV.
1.10 Mitteilung über Unklarheiten/Mängel in den Vergabeunterlagen
Der Bieter hat die Vergabeunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Les-
barkeit und etwaige Mängel hin zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach
Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Mängel, so hat er unverzüglich die
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Vergabestelle vor Angebotsabgabe über das AI-Bietercockpit darauf hinzuweisen bzw.
eine entsprechende Bieterfrage über das AI-Bietercockpit zu stellen.
1.11 Nebenangebote/ Mehrere Hauptangebote
Jeder Bieter hat nur ein Angebot abzugeben. Nebenangebote oder mehr als ein Haupt-
angebot sind ausgeschlossen.
1.12 Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergü-
tung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes verzichtet der Bieter auf die Geltendma-
chung entstandener sowie eventuell entstehender Kosten für die Erstellung des Ange-
bots und die Beteiligung am Verfahren. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung.
1.13 Bietergemeinschaft
Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bie-
tergemeinschaftserklärung (Datei „Bietergemeinschaftserklaerung“) vollständig aus-
gefüllt mit dem Angebot eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind
sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen
jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Zusätzlich
sind die in der Liste in Ziffer 1.5 für Bietergemeinschaften aufgeführten Erklärungen zu
beachten und mit dem Angebot einzureichen.
Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw.
Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch
von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Angebotsfrist muss der Vergabe-
stelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die Vergabeplattform, per E-Mail)
angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft
nach Angebotsabgabe kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig
sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den
Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor.
Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen,
insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur
Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bie-
ter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 13
Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und
einzuhalten.
1.14 Unterauftragnehmerschaft (§ 36 VgV)
Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist das Formular „Verzeichnis der
Leistungen/Kapazitäten“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen“) vollstän-
dig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen und die entsprechenden Unterauftrag-
nehmer – soweit bekannt – zu benennen.
Die in der Liste in Ziffer 1.5 für Unterauftragnehmer aufgeführten Erklärungen müssen
nicht bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Spätestens vor Zuschlagerteilung
wird der entsprechende Bieter jedoch aufgefordert diese einzureichen.
1.15 Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch
den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 36 VgV),
ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft
sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunterneh-
men), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der
Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe
hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45
VgV) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) besteht nur,
wenn der Bewerber/Bieter nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nach-
weise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähi-
gungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfah-
rung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Abs. 1 S. 3
VgV).
Im Falle der Eignungsleihe haben die Bieter mit ihren Angeboten neben dem Formular
„Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleis-
tungen“) auch zugleich die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei
„236_Verpflichtungserklaerung“) vollständig ausgefüllt mit den Angeboten einzu-
reichen. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich
14 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Allgemeine Bestimmungen
die in der Liste in Ziffer 1.5 für Unterauftragnehmer aufgeführten Erklärungen zu be-
achten und mit dem Angebot einzureichen.
1.16 Schutzrechte/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutz-
rechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind oder erwogen wer-
den. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot
für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten (vgl.
§ 53 Abs. 8 VgV).
Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB besteht daher die Möglichkeit, in
den Angebotsunterlagen Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als sol-
che deutlich zu kennzeichnen.
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S.
des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
1.17 Bekanntmachung vergebener Aufträge (§ 39 VgV)
Gemäß der nach der Richtlinie 2014/24/EU herzustellenden ex-post-Transparenz ist
in der Bekanntmachung über vergebene Aufträge u.a. der Gesamtwert des Auftrags
oder alternativ das niedrigste und das höchste Angebot, das Berücksichtigung gefun-
den hat, anzugeben.
Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einzelner Angaben besteht jeweils dann nicht,
wenn deren Veröffentlichung einer der in § 39 Abs. 6 VgV aufgeführten Gründe entge-
gensteht. Sofern Ihre berechtigten geschäftlichen Interessen einer solchen Bekannt-
gabe zuwiderlaufen, haben Sie dies der Vergabestelle bis zum Abschluss des Verga-
beverfahrens unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Die Vergabestelle entscheidet
über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.
1.18 Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Ausnahmsweise dürfen einzelne
Anlagen zum Angebot in englischer Sprache eingereicht werden, wenn diese nach-
weislich nur in englischer Sprache im Original zur Verfügung stehen. Den Nachweis
hat der Bieter zu führen. Die Vergabestelle behält sich vor, eine deutsche Übersetzung
im Rahmen einer Aufklärung fristbewehrt nachzufordern. Verweigert der Bieter die ge-
forderte Aufklärung im Wege der Vorlage einer deutschen Übersetzung oder lässt er
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 15
Allgemeine Bestimmungen Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
die ihm gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen, so wird sein Angebot ausgeschlos-
sen.
Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch mit dem Angebot
eingereicht werden, gelten als fehlend oder unvollständig, und können nur auf geson-
derte Aufforderung durch die Vergabestelle binnen einer von ihr zu bestimmenden
Frist in deutscher Übersetzung nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden.
Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
1.19 Nachforderung von Unterlagen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zum Ausschluss des
Bieters vom Vergabeverfahren führen.
Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende
Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergän-
zen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Un-
terlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Verga-
bestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabe-
verfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbe-
wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen han-
delt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihen-
folge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
1.20 Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Nebenleistungen
Bei der Preiskalkulation / Erstellung des Preisblattes ist zu beachten:
• Für den Einsatz in Hessen und Mainz gilt: Fahrt- und Reisekosten incl. Reise-
und Fahrzeiten sowie sonstige Nebenleistungen und Aufwendungen des Bie-
ters sind in die im Preisblatt aufzuführenden Angebotspreise einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
16 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Eignungsprüfung/Ausschlussgründe
• Alle sonstigen Kosten für Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht
ausdrücklich erwähnt wurden, aber zur Erfüllung der Anforderungen erforder-
lich sind, müssen eingerechnet werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt
nicht.
2 Eignungsprüfung/Ausschlussgründe
Nach § 122 Abs. 3 GWB erfolgt der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärungen. Über
Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Verfahrens nur
von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt. Die Vergabestelle setzt bei An-
forderung der Unterlagen eine angemessene Frist zur Einreichung. Versäumt ein Un-
ternehmen die Einreichung innerhalb der gesetzten Frist, gelten die §§ 56 und 57 VgV
entsprechend.
Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Geforderte Unterlagen, die in Form an-
erkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsum-
fangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter der Hinweis aufgenommen werden,
dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) oder im Amtli-
chen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbe-
reich (AVPQ) vorliegen. Die Präqualifikationsnummer ist durch den Bieter im Angebot
anzugeben. Weitergehende oder zusätzliche Nachweise/Erklärungen, die gefordert
werden und nicht in Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen dem digitalen
Angebot beigefügt werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
nach den §§ 123, 124 GWB akzeptiert die Vergabestelle die Vorlage der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungs-
verordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016.
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 17
Eignungsprüfung/Ausschlussgründe Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
2.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2.1.1 Abfrage Wettbewerbsregister
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zu-
schlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG vor Zu-
schlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert wird. Soll
der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt werden, so wird für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft eine solche Auskunft angefordert.
2.1.2 Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123
GWB (Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot vorzu-
legen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in
der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unter-
auftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden
Form einzureichen.
2.1.3 Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
GWB (Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot einzu-
reichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in
der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unter-
auftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden
Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB:
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bie-
tergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter
präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbst-
reinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die
Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teil-
18 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Eignungsprüfung/Ausschlussgründe
nahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Verga-
beverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauf-
tragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
2.1.4 Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
„Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014“) ausgefüllt mit seinem Angebot
einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in
der entsprechenden Form einzureichen.
2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer
Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Gesamtumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbe-
reich des Auftrags:
2.2.1 Entwicklung Umsätze
(1) Mindestanforderung: Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem Mindestumsatz
von 5.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Ge-
schäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsauf-
nahme des Unternehmens (Datei „Erklärung Umsatzzahlen“).
Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-
higkeit ist zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht er-
füllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabever-
fahren ausgeschlossen.
(2) Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags „Secure Webgate-
way-Lösungen“ bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; ent-
sprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Un-
ternehmens
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 19
Eignungsprüfung/Ausschlussgründe Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leis-
tungsfähigkeit Folgendes verlangt:
2.3.1 Referenzen
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren
(Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), für die unten beschriebene Anforderung (A), Dar-
stellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren
(Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), für die unten beschriebene Anforderung (B) und
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren
(Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), für die unten beschriebene Anforderung (C).
(A) Lieferung und Bereitstellung von Secure-Web-Gateway-/HTTP-Virenscanner-Sys-
temen des Herstellers Cisco inkl. Hersteller-Subskription in einem Umfeld mit einer
Anzahl von mindestens 70.000 Nutzern,
(B) Wartung von Secure-Web-Gateway-/HTTP-Virenscanner-Systemen des Herstel-
lers Cisco mit den Leistungen Service-Hotline, Unterstützungsleistungen bei produkt-
spezifischen Problemen und dem Austausch defekter Secure-Web-Gateway-/HTTP-
Virenscanner-Systeme,
(C) Dienstleistung für Integrationsberatung, Installation, Konfiguration und Inbetrieb-
nahme von Web-Gateway-Lösungen in einem Umfeld mit einer Anzahl von mindes-
tens 70.000 Nutzern in komplexen Datacenter-Netzwerkinfrastrukturen.
Die Anforderungen (A), (B) und (C) können jeweils mit einem separaten Referenzpro-
jekt je Anforderung nachgewiesen werden (Beispiel: Ein Referenzprojekt des Bieters
erfüllt Anforderung (A), nicht jedoch die Anforderungen (B) und (C). Ein weiteres Re-
ferenzprojekt des Bieters erfüllt die Anforderung (B), nicht jedoch die Anforderungen
(A) und (C). Und ein weiteres Referenzprojekt des Bieters erfüllt die Anforderung (C),
nicht jedoch die Anforderungen (A) und (B). Dann sind insgesamt drei Referenzvor-
drucke einzureichen.
Die Anforderungen (A), (B) und (C) können jeweils auch mit einem Referenzprojekt
nachgewiesen werden (Beispiel: Ein Referenzprojekt des Bieters erfüllt bereits die An-
forderungen (A), (B) und (C)). Dann ist nur ein Referenzvordruck einzureichen.
20 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Die Anforderungen (A), (B) und (C) können jeweils mit separaten Referenzprojekten
zu mehreren Anforderungen nachgewiesen werden (Beispiel: Ein Referenzprojekt des
Bieters erfüllt die Anforderung (A), ein weiteres erfüllt die Anforderungen (B) und (C)).
Dann sind insgesamt zwei Referenzvordrucke einzureichen.
(Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich
anzugeben.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauf-
traggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Be-
nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nach-
fordern.
2.3.2 Eigenerklärung zur Zertifizierung durch das Partner-Programm des Her-
stellers Cisco mit der Einstufung „Gold“
Der Bieter hat die Eigenerklärung über die Zertifizierung durch das Partner-Programm
des Herstellers Cisco mit der Einstufung „Gold“ (Datei „Eigenerklaerung_Zertifizie-
rung“) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in
der entsprechenden Form einzureichen.
3 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HVTG haben die Bieter die Erfüllung der Verpflichtungen
nach §§ 4, 5 HVTG gegenüber dem Auftraggeber in Textform (§ 126b BGB) zu erklä-
ren. Die Bieter, die Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie deren Nachunterneh-
men (Unterauftragnehmer) und Verleihunternehmen sind aufgefordert, die erforderli-
che Eigenerklärung (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) mit dem digitalen An-
gebot abzugeben. Die Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b
BGB zu versehen.
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 21
Unternehmensdaten Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,
Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die
Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Diese Erklärung nach dem HVTG wird als zusätzliche Bedingung (Anforderungen) an
die Ausführung des Auftrags i.S.v. § 128 Abs. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden
Vertrages.
4 Unternehmensdaten
Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sollen der Vergabestelle mitteilen,
ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mitt-
leres Unternehmen (KMU) handelt. Hierzu sollen Bieter Angaben in der Erklärung zu
Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten“) machen und die Erklä-
rung ausgefüllt mit dem Angebot einreichen. Die Angaben dienen lediglich statisti-
schen Zwecken (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO).
Zur Einschätzung der Unternehmensgröße wird auf die „Empfehlung 2003/361/EG der
Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie
der kleinen und mittleren Unternehmen" hingewiesen, die unter nachfolgendem Link
abrufbar ist:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32003H0361
5 Angebotswertung
Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die dieser Ausschreibung zugrun-
deliegenden Festlegungen und Anforderungen einschließlich der Bedingungen des
Vertragsmusters.
Die Datei, in denen Angaben zu Preisen (Datei „Preisblatt“) gefordert werden, müssen
vom Bieter vollständig ausgefüllt werden.
Liegt ein Fall des so genannten "Reverse-Charge-Verfahrens" i.S.v. § 13b UStG vor,
hat der Auftraggeber als Leistungsempfänger die Steuerschuld abzuführen und der
Bieter als Leistungserbringer ist von ihr befreit, so dass diese im Preisblatt mit 0 %
22 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Angebotswertung
auszuweisen ist. Die Umsatzsteuer wird allerdings bei der Auswertung der Angebote
dem Angebotspreis hinzugerechnet, da es sich hier lediglich um eine Verschiebung
der Steuerschuld handelt und nur der tatsächlich vom Auftraggeber zu entrichtende
Gesamtbetrag bei der Bewertung der Angebote zu betrachten ist.
Im Angebotsschreiben (Datei „VHB_Angebotsschreiben.aiform“) ist unter Ziffer 2 „An-
gebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung“ 0,00 einzutra-
gen. Sofern in Ziffer 4 „Preisnachlass“ ein entsprechender Prozentsatz eingetragen
wird, findet dieser zusätzlich neben dem Preisblatt Berücksichtigung in der Wirt-
schaftlichkeitsprüfung.
Die Angebote werden gemäß §§ 56 ff. VgV, 122 GWB geprüft und gewertet.
Die Vergabestelle führt die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durch, soweit
nicht ein erhöhter Aufwand oder sonstige verfahrensbezogene Gründe entgegenste-
hen (§ 42 Abs. 4 VgV).
5.1 Formale Prüfung
Es erfolgt eine formale Prüfung der Angebote gemäß § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständig-
keit sowie fachliche und rechnerische Richtigkeit.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eig-
nungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV
genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der
Bieter hat dies nicht zu vertreten,
-
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
-
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterla-
gen vorgenommen worden sind,
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es
handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Ge-
samtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
nicht beeinträchtigen, oder
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 23
Angebotswertung Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- nicht zugelassene Nebenangebote.
5.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Gemäß § 60 Abs. 1 VgV erfolgt eine Prüfung unauskömmlicher Angebote. Erscheinen
der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leis-
tung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter Aufklärung in Text-
form.
Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichteinhaltung der
Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter geltenden
umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies zum zwingenden Aus-
schluss des betroffenen Angebotes.
Bevor die Vergabestelle deswegen ein Angebot ablehnt, weil dessen Preis oder des-
sen Kosten wegen der Gewährung einer staatlichen Beihilfe ungewöhnlich niedrig ist,
fordert sie unter Festsetzung einer angemessenen Frist den betreffenden Bieter auf,
nachzuweisen, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde. Wird dieser
Nachweis nicht fristgerecht erbracht, so lehnt die Vergabestelle das Angebot ab (§ 60
Abs. 4 VgV).
5.3 Wirtschaftlichkeitsprüfung
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpreispunktzahl. Sofern meh-
rere Bieter exakt die gleiche Gesamtpreispunktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Die Gesamtpreispunktzahl errechnet sich aus der Addition der erreichten Punktzahlen
der einzelnen Preispositionen
Positionen 1 bis 2a in der Datei „Preisblatt“
In der Datei „Preisblatt “ ist in Spalte D zu jeder Einzelposition 1 bis 2a jeweils ein
Preislistenfaktor anzugeben. Der Preislistenfaktor bedeutet, dass die in den Herstel-
lerpreislisten aufgeführten Produkte einem Preis = (Preislistenfaktor * Herstellerlisten-
preis) entsprechen.
Beispiel: Preislistenfaktor = 0,7 bedeutet, dass das Produkt bzw. die Hersteller-Sub-
skriptionen zu einem Preis von 0,7 * Herstellerlistenpreis angeboten werden.
24 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Angebotswertung
Der Bieter mit dem niedrigsten Preislistenfaktor zu einer Einzelposition (Spalte D) er-
hält die maximale Punktzahl aus Spalte E.
Die Bieter mit dem nächst folgenden, höheren Preislistenfaktor zu einer Einzelposition
erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Bieter mit dem doppelten
Preislistenfaktor zu einer Einzelposition des niedrigsten Preislistenfaktors zu der Ein-
zelposition stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl einer Einzelposition erhält.
Die Berechnung der Punkte für jede Einzelposition ergibt sich aus dem jeweiligen Ver-
hältnis „niedrigster Preislistenfaktor einer Einzelposition“ zu dem „jeweils höheren
Preislistenfaktor einer Einzelposition“ multipliziert mit der in Spalte E angegeben ma-
ximalen Punktzahl für die jeweilige Einzelposition. Die einzelnen Punktwerte werden
auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Zu den beiden Einzelpositionen 1 und 2 in Spalte C sind die jeweils aktuellen Herstel-
lerpreislisten mit dem Angebot einzureichen und die Spalte D mit der Anlagen-Nr. zu
versehen.
Positionen 3 und 4 in der Datei „Preisblatt“
In Spalte D ist zu den Einzelposition 3 und 4 jeweils ein Prozentwert anzugeben. Die
Wartungsverträge müssen prozentual vom €-Listenpreis der Systeme angeboten wer-
den. Die SLA-Erweiterungen der Wartungsverträge müssen prozentual vom €-Listen-
preis der Systeme angeboten werden (NICHT als additiver Wert zu den Standard-
Wartungsverträgen).
Der Bieter mit dem niedrigsten Prozentwert zu einer Einzelposition (Spalte D) erhält
die maximale Punktzahl aus Spalte E.
Die Bieter mit dem nächst folgenden, höheren Prozentsatz zu einer Einzelposition er-
halten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Bieter mit dem doppelten
Prozentsatz zu einer Einzelposition des niedrigsten Prozentsatzes zu der Einzelposi-
tion stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl einer Einzelposition erhält.
Die Berechnung der Punkte für jede Einzelposition ergibt sich aus dem jeweiligen Ver-
hältnis „niedrigster Prozentsatz einer Einzelposition“ zu dem „jeweils höheren Prozent-
satz einer Einzelposition“ multipliziert mit der in Spalte E angegeben maximalen
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 25
Angebotswertung Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Punktzahl für die jeweilige Einzelposition. Die einzelnen Punktwerte werden auf zwei
Nachkommastellen gerundet.
Positionen 8 bis 11 in der Datei „Preisblatt“
In Spalte D ist für Consultingleistungen sowie für den Advanced Services Cisco jeweils
der Preis pro Stunde (netto) einzutragen.
Der Bieter mit dem jeweils günstigsten Preis in einer Einzelposition (Spalte D) erhält
die maximale Punktzahl aus Spalte E. Die Bieter mit dem nächst folgenden, höheren
Preisen zu einer Einzelposition erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wo-
bei der Bieter mit dem doppelten Preis einer Einzelposition des günstigsten Preises zu
der Einzelposition stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl einer Einzelposition
erhält.
Die Berechnung der Punkte für jede Einzelposition ergibt sich aus dem jeweiligen Ver- hältnis „günstigster Preis einer Einzelposition“ zu dem „jeweils teureren Preis einer Einzelposition“ multipliziert mit der in Spalte E angegeben maximalen Punktzahl für die jeweilige Einzelposition.
Beispiel:
| Einzelpo- sition im Preisblatt | Preis Bieter 1 in Euro | Preis Bieter 2 in Euro | Max. erreich- bare Punkt- zahl zu die- ser Einzelpo- sition | Erreichte Punktzahl zu dieser Einzel- position für Bieter 1 | Erreichte Punkt- zahl zu dieser Einzelposition für Bieter 2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Position 8 Consul- tant Mon- tag - Frei- tag: 8–18 Uhr t | 150,00 | 170,00 | 100 | 100 | 88,24 = (150 / 170) x 100 |
Die einzelnen Punktwerte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die maximale Gesamtpreispunktzahl für alle einzelnen Positionen der nachfolgenden
Tabelle beträgt 875.
26 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Vertragliche Grundlagen
6 Vertragliche Grundlagen
Für die ausgeschriebene Leistung soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Die
nähere Ausgestaltung ist dem dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvertrags-
muster zu entnehmen, dessen Regelungen Bestandteil dieser Ausschreibung sind
(Datei „Rahmenvereinbarung“).
Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird
eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei „Vereinba-
rung_Auftragsverarbeitung“).
Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die
Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere
legt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen dar.“
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er Kenntnis von den Inhalten
genommen hat und sich damit einverstanden erklärt.
7 Rügepflicht und Vergabekammer
7.1 Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-
geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-
kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-
nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-
traggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-
kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057 27
Rügepflicht und Vergabekammer Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß
§ 180 Absatz 2 vorliegt.
7.2 Vergabekammer
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekam-
mern nach §§ 155 ff GWB.
Als zuständige Vergabekammer wird bekannt gegeben:
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1-3
D- 64283 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 12-6603
Fax: +49 (611) 327-648534
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
D-64283 Darmstadt
28 Vergabe-Nr. VG-3000-2026-0057