Anlage 2_Tariftreueerklärung UVgO.pdf

Beschaffung von Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:51 (Europe/Berlin)

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Seite 1 von 1 3202.60.20,2.32OgVUSBKSkcurdroV GgreVTN1.sbA4§uzgnurälkrE Erklärung zu §4 Abs. 1 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen

  1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindest- lohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt in der jeweils aktuellen Höhe nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und

  2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:

den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie

aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1, sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.

Datum Unterschrift

Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen

Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen. Ergänzend gilt § 13 NTVergG.

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