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Beschaffung von Microsoft- und Adobe-Lizenzen mit Software Assurance

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 22:18 (Europe/Berlin)

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BAAINBw IT2.2 Q/I2BM/VA104/KA407 Microsoft Lizenzen

Bundesamt für Ausrüstung,

Informationstechnik

und Nutzung der Bundeswehr

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz

Bearbeitungsnummer Bearbeiter/-in E-Mail Ort/Datum (Bitte bei Antwort Frau Speicher BAAINBwIT2.2@bundeswehr.org Koblenz, den angeben) 18.09.2026 Q/I2BM/VA104/KA407

Vergabeverfahren über die Beschaffung von „Software-Lizenzen“

Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes

Beschaffungsvorgang: Microsoft Lizenzen

Vergabeverfahrensart: offenes Verfahren

Auftragsart: Lieferleistung nach VgV

Veröffentlichung: mit Veröffentlichung der Bekanntmachung (§ 41 Abs.1 VgV)

Nebenangebote: nicht zugelassen

Mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen

Sind mehrere Hauptangebote nicht zugelassen und reicht der Bieter mehrere Hauptangebote

ein, werden alle Hauptangebote von der Vergabe ausgeschlossen.

Die Mindestanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie für den oben genannten Beschaffungsvorgang ein verbindliches Angebot zu erstellen und dabei die in diesem Schreiben sowie dessen Anlagen enthaltenen Vorgaben zu beachten.

Für dieses Vergabeverfahren gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Gegenstand des Vergabeverfahrens

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung Microsoft-

/ Adobe- Lizenzen.

Die Anforderungen an die Leistungen und deren genauer Umfang ergeben sich aus dem

Vertragsentwurf nebst Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum

Vertragsentwurf).

  1. Formale Anforderungen an das Angebot

Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren bestehen aus dieser Aufforderung zur

Angebotsabgabe sowie den nachfolgend aufgeführten Unterlagen. Die Ihnen übersandten

Vergabeunterlagen sind vollständig zu beachten, insbesondere die beigefügten bzw. teilweise

zusätzlich zum Herunterladen aus dem Internet angegebenen Formulare zu nutzen. Dabei handelt es

sich um folgende Unterlagen:

a. Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ - BAAINBw-B 034 (Anlage A zur AzA),

b. Formblatt „Eigenerklärung – Russisches Unternehmen“ (Anlage B zur AzA)

c. Formular „Bieterangaben zum Angebot“ - Formblatt - BAAINBw-B-V 043 (Anlage C zur AzA),

d. Formular „Erklärung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)“ - Formblatt - BAAINBw-B-V 045

(Anlage D zur AzA),

e. Informationsblatt „Anforderung einer Erklärung zum Preisangebot“ - Formblatt - BAAINBw-B-V

050 (Anlage E zur AzA),

f. Allgemeine Auftragsbedingungen (Lieferung von Gegenständen) ZVB/BMVg 2023 – Formblatt

  • BAAINBw-B 111 (Anlage F zur AzA),

g. Formular „Schrifterfordernis“ – BAAINBw-B123 (Anlage G zur AzA)

h. Vertragsentwurf (Stand: 09.09.2026) einschließlich der in Ziff. 1.2.1. des Vertrages aufgeführten

Anlagen zum Vertrag, mit Ausnahme des Angebotes (Anlage 3 zum Vertragsentwurf), welches

durch den Bieter zu erstellen ist (Anlage H zur AzA),

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i. Aufforderung zur Einreichung einer Vorkalkulation“ - Formblatt - BAAINBw-B-N 027 (Anlage i

zur AzA),

j. Checkliste (Zusammenfassung) aller mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (Anlage j

zur AzA).

Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verfahrensverlauf unter Beachtung der

vergaberechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die

Leistungsbeschreibung und/oder den Vertragsentwurf zu ergänzen, näher zu spezifizieren und/oder zu

konkretisieren. Dies erfasst auch Änderungen zu einzelnen Leistungsanforderungen im

vergaberechtlich zulässigen Umfang.

Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im weiteren Verfahrensverlauf unter Beachtung der

vergaberechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit ergänzende Preisangaben und Preisinformationen

und/oder Erläuterungen zur Kalkulation zu fordern.

Bitte kontrollieren Sie umgehend nach Erhalt die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit bzw. dass der

Abruf der Unterlagen fehlerfrei funktioniert. Auf ggf. bestehende Unklarheiten oder Widersprüche ist die

Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist hinzuweisen.

Unterlagen, die Ihnen versehentlich nicht mit den Vergabeunterlagen übersandt wurden, können Sie

teilweise wie folgt beziehen:

  • Dokumente mit BAAINBw-B-Nummern (z. B. Formulare, Auftragsbedingungen, Anlageblätter

etc.) stehen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-

baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe zum Download zur Verfügung.

  • Vertragsbedingungen mit BAAINBw-B-Nummern, die VOL/B und die ZVB/BMVg stehen unter

https://www.bundeswehr.de/de/vertragsbedingungen-133320 zum Download bereit.

Technischen Lieferbedingungen zur Verfügung.

zeichnungen ist die Anforderung von Fertigungsunterlagen (Technische Zeichnungen) möglich.

Anforderung bitte formlos unter Angabe der dort hinterlegten Daten stellen. Die

Fertigungsunterlagen werden auf CD bzw. DVD zur Verfügung gestellt.

  • NATO-Qualitätssicherungs-Druckschriften (AQAP) stehen zum Download bereit unter:

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-

baainbw/vergabe/qualitaetsmanagement/aqap-qualitaetsicherungsanforderungen-nato.

  • Verteidigungsgeräte-Normen (VG) und Luftfahrt-Normen (LN) sind bei der DIN Media GmbH, Berlin unter "https://www.dinmedia.de/de" zu beziehen

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Vorschriften, Normen und Formulare, die nicht im Internet verfügbar sind, können bei der

Fachinformationsstelle des BAAINBw unter der folgenden Adresse bezogen werden:

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

  • Referat ZA1.4 -

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1

56073 Koblenz

Tel: 0261-400-13775

Fax: 0261-400-13786

E-Mail: BAAINBwZA1.4-Regelungsbereitstellung@bundeswehr.org

2.1

Das Angebot ist in all seinen Teilen in deutscher Sprache einzureichen. Dokumenten in Fremdsprachen

ist eine (auf Aufforderung auch beglaubigte) Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Bei der

Angebotserstellung und -abgabe sind sämtliche Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und

Unterlagen zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch die Antworten auf Bieterfragen und

Bieterinformationen.

2.2

Das Angebot ist in Papierform (versehen mit Ort, Datum, Firmenstempel und handschriftlicher

Unterschrift/Name des Erklärenden) und zusätzlich elektronisch als schreibgeschützte DOCX-Datei

oder einer text-based bzw. searchable PDF-Datei auf einem USB flash drive in einem verschlossenen

und äußerlich wie folgt gekennzeichneten Umschlag

NICHT ÖFFNEN – Vergabeverfahren

Bearbeitungsnummer: Q/I2BM/VA104/KA407

Vergabestelle: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der

Bundeswehr, Referat IT2.2

Angebotsfrist: 21.10.2026, 13.00 Uhr

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unter der Anschrift

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik

und Nutzung der Bundeswehr

Referat E1.3 - Angebotssammelstelle

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1

D-56073 Koblenz

einzureichen.

Das Angebot darf nicht in der Art zusammengeheftet sein, dass es nur mit großem Aufwand wieder zu

trennen ist. Es darf keine Klarsichthüllen, Plastikregister o. ä. Bestandteile aus Kunststoff enthalten. Es

ist 80 g/m²-Papier zu verwenden. Die Seiten dürfen nicht doppelseitig bedruckt sein.

Ausschließlich per Fax oder elektronisch eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.

2.3

Das Angebot ist nach folgender Gliederung zusammenzustellen (vgl. hierzu auch Checkliste (Zusammenfassung) aller mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (Anlage i zur AzA)). Die

einzelnen Gliederungspunkte sind bei Angeboten, die einen Umfang von 40 Seiten überschreiten, durch

ein Register zu trennen bzw. bei elektronischer Form in der folgenden Ordnerstruktur anzulegen:

A. Kaufmännisches Angebot

• „Bieterangaben zum Angebot“ (Formblatt - BAAINBw-B-V 043) (Anlage E zur AzA) mit Ort,

Datum, Firmenstempel und handschriftlicher Unterschrift/Name des Erklärenden,

• Vertragsentwurf (Anlage J zur AzA) mit Ort, Datum, Firmenstempel und handschriftlicher

Unterschrift/Name des Erklärenden

Den Vergabeunterlagen liegt ein Vertragsentwurf bei, in dem alle wesentlichen Regelungen

enthalten sind, die vertraglich vereinbart werden sollen.

Im Vertragsentwurf sind vom Bieter folgende Eintragungen zu machen:

  • Rubrum:

Vollständige Unternehmensbezeichnung/Firma, Anschrift, Name des o Vertretungsberechtigten, Vertretungsstellung

  • Ziffer 1.2.1:

Datum/Version, Anzahl Seiten des Angebotes o

  • Ziffer 2 Tabelle Liefergegenstand

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Lfd. Nr 1-7 Angebotspreise / Liefertermine o

  • Ziffer 5 Ansprechpartner

Ansprechpartner in vertraglichen und technischen Fragen o

  • Anlage 1 zum Vertrag „Zahlungsbedingungen“

Konto Nr./IBAN, Kontoinhaber, Bank, Ort, BLZ/BIC o

Im Vertragsentwurf sind die Preise der einzelnen Leistungspositionen sowie der Gesamtpreis

auszuweisen. In diesen Preisen sind alle Ansprüche des Auftragnehmers aus der Leistungserbringung

eingepreist (inklusive Versand, Verpackung, Kennzeichnung etc.).

Alle Preise sind in der Währung „Euro“ als Nettopreise, sofern nicht anders angegeben, anzugeben. Die

Umsatzsteuer ist jeweils gesondert auszuweisen.

B. Technisches Angebot

Mit dem Angebot hat der Bieter ein Technisches Angebot vorzulegen in dem die entsprechenden Preise hinterlegt sind.

Da keine Nebenangebote zugelassen sind, ist es entscheidend, dass Ihr verbindliches Angebot

keine inhaltlichen Änderungen der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum

Vertragsentwurf) vorgesehenen Leistung beinhaltet.

Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der Vergabestelle entsprechend

zuzustellen. Änderungen an oder Berichtigungen von Eintragungen in den Vergabeunterlagen sind bis

zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Angebote mit

nicht zweifelsfreien Berichtigungen bzw. Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der ihrem Eingang entsprechenden Form

zurückgezogen werden.

Diese Angebotsaufforderung begründet weder einen Anspruch auf Erstattung entstehender

Angebotskosten, noch einen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages.

Das endgültig verhandelte Technische Angebot wird als Anlage 2 des Vertrages Vertragsbestandteil. In

Zweifelsfällen und bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und dem Technischen

Angebot geht die Leistungsbeschreibung dem Technischen Angebot vor.

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D. Bietererklärungen

• Unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. Das entsprechende, zu befüllende

Formular BAAINBw-B-V 034 wird bereitgestellt (Anlage A zur AzA),

• Unterzeichnete Eigenerklärung „Kein Russisches Unternehmen“. Das entsprechende, zu

befüllende Formblatt wird bereitgestellt (Anlage B zur AzA),

• Unterzeichnete „Angaben zum Angebot“. Das entsprechende, zu befüllende Formular

BAAINBw-B-V 043 wird bereitgestellt (Anlage C zur AzA),

• Unterzeichnete Eigenerklärung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Das entsprechende, zu

befüllende Formular BAAINBw-B-V 045 wird bereitgestellt (Anlage F zur AzA),

• Unterzeichnete Eigenerklärung zum Preisangebot. Das entsprechende, zu befüllende Formular

BAAINBw-B-V 050 wird bereitgestellt (Anlage E zur AzA),

  1. Vertraulichkeit

Sämtliche Ihnen durch die Bundeswehr zugänglich gemachten Dokumente, einschließlich des darin

enthaltenen Know-hows, dürfen nur zur Erstellung dieses Angebotes und zur Erfüllung des eventuell

folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke ist ausdrücklich untersagt.

Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.

Die Dokumente und darin enthaltenes Know-how sind i. S. des Schutzvermerkes nach DIN ISO 16016

vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ausdrücklich zur Nutzung freigegeben.

  1. Vernichtung von Unterlagen:

Alle Ihnen für die Angebotserstellung bzw. für die Erfüllung des Auftrages zugänglich gemachten

Dokumente sind nach Abschluss ihrer Verwendung unaufgefordert – soweit erforderlich

datenschutzgerecht bzw. unter Beachtung der Vorschriften zur Vernichtung von VS (vgl. bspw. § 32

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA)

vom 10. August 2018) – zu vernichten.

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  1. Geplanter Ablauf des Verfahrens

Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache geführt. Jegliche Kommunikation erfolgt

ausschließlich in Deutsch.

Der Auftraggeber behält sich vor, keine Verhandlungen durchzuführen und direkt einen Zuschlag zu erteilen. Es ist daher ein verbindliches Angebot abzugeben.

Ihr verbindliches Angebot wird nach Ablauf der Angebotsfrist geöffnet und geprüft.

Das verbindliche Angebot hat die mit diesem Schreiben gestellten Anforderungen vollständig zu

erfüllen. Der Auftraggeber behält sich in den nach der jeweils anwendbaren Vergabe- und

Vertragsordnung zulässigen Fällen das Recht vor, fehlende Angebotsbestandteile nachzufordern.

Verbindliche Angebote, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren

ausgeschlossen. Es werden nur diejenigen Bieter zu Verhandlungen eingeladen, deren verbindliche

Angebote den Anforderungen entsprechen.

Für die Angebotserstellung und Abgabe eines verbindlichen Angebots gilt im Einzelnen:

5.1

Die Angebotsfrist endet am: 21.10.2026, 13:00 Uhr

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 30.12.2026

Die Bieter sind aufgefordert auf Basis dieser Vergabeunterlagen innerhalb der vorgenannten

Angebotsfrist ein Angebot zu erstellen.

5.2

Es ist keine Losaufteilung erfolgt. Die Angebotsabgabe erfolgt als Gesamtangebot.

Im Hinblick auf die Bestimmung des Preistyps sind die Anforderungen der Anlage E zur AzA

„Anforderung einer Erklärung zum Preisangebot“ zu beachten. Es ist eine Vorkalkulation einzureichen

(für den Fall, dass kein Markpreis vorliegen sollte).

5.3

Die Vergabe des Auftrages erfolgt durch:

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses

vertreten durch das

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik

und Nutzung der Bundeswehr

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1

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Vergabe- und Kontaktstelle für das Vergabeverfahren ist das Bundesamt für Ausrüstung,

Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Referat IT2.2.

5.4

Bieterfragen sind unter Angabe der Bearbeitungsnummer zu richten an das BAAINBw, Referat IT2.2

(E-Mail: BAAINBwIT2.2@bundeswehr.org).

Die Bieterfragen sind mittels einer DOCX-Datei oder einer text-based bzw. searchable PDF-Datei zu

stellen. Soweit erkennbar ist, dass mehrere Bieterfragen eingereicht werden sollen, so sind diese nach

Möglichkeit gesammelt einzureichen. Umfangreiche Bieterfragenkataloge sind möglichst frühzeitig

einzureichen.

Alle eingehenden Fragen müssen den genauen Bezug enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor,

Fragen ohne diesen konkreten Bezug nicht zu beantworten. Die Antworten werden zeitnah an alle Bieter

per E-Mail verteilt.

Bieterfragen können bis zum

12.10.2026

eingereicht werden.

Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen vor,

Bieterfragen, die nach dem 12.10.2026 eingehen, nicht mehr zu beantworten.

5.5

Soweit ein Unternehmen im Laufe eines Vergabeverfahrens Änderungen an seiner (juristischen) Person

vornehmen will, ist dies dem Auftraggeber rechtzeitig vorab mitzuteilen.

5.6

Voraussichtlicher Zeitplan
Lfd.-Aktion:Termin:
Nr.:
1.V ersendung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes18.09.07.2026
2.F rist zur Einreichung von Bieterfragen12.10.08.2026
3.A ngebotsfrist21.10.2026 13:00 Uhr
4.B indefrist30.12.2026

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  1. g eplanter Zuschlagstermin 21.11.2026

  2. Bietergemeinschaften/Nachunternehmer

Änderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sowie von Nachunternehmern, die zum

Nachweis der Eignung herangezogen werden, bedürfen sowohl im Vergabeverfahren als auch nach

Vertragsschluss der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber daher

rechtzeitig vorab mitzuteilen.

Soweit ein Unternehmen bzw. eine Bietergemeinschaft im Laufe eines Vergabeverfahrens Änderungen an seiner (juristischen) Person vornehmen will, ist dies dem Auftraggeber vorab mitzuteilen.

  1. Nachforderung

Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur

Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV Gebrauch machen.

Macht die Vergabestelle hiervon Gebrauch und hat der Bieter nach Ablauf der für die Nachforderung

gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom

weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  1. Zuschlagskriterien:

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

  1. Nachprüfungen

Bieter können sich zur Inanspruchnahme von Vergaberechtsschutz, das heißt der Nachprüfung

behaupteter Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 103 GWB an die Vergabekammer des Bundes wenden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über

den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der

vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des

Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine

Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über

die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen

werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist Version 1.1 mit Stand vom 09.09.2026 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: Seite 10 von 13

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auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne

Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder

sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen

über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit

die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere

Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von

Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

  1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

  2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

  1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

  1. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

  1. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag

nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Version 1.1 mit Stand vom 09.09.2026 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: Seite 11 von 13

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Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den

Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung

von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die

behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

  1. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen:

Die Verfahrensbeteiligten eines Nachprüfungsverfahrens haben grds. Anspruch auf Akteneinsicht und

können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die

Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen,

insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen,

geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).

Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angeboten daher deutlich zu kennzeichnen, um eine

versehentliche Offenlegung durch die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens zu

vermeiden.

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Mit freundlichen Grüßen

Tewes

Anlagen:

a. Formular „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ - Formblatt - BAAINBw-B-N 034 (Anlage A

zur AzA),

b. Formblatt „Eigenerklärung – kein Russisches Unternehmen“ (Anlage B zur AzA),

c. Formular „Bieterangaben“ Formblatt - BAAINBw-B-V 043 (Anlage C zur AzA),

d. Formular „Erklärung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)“ - Formblatt - BAAINBw-B-V 045

(Anlage D zur AzA),

e. Informationsblatt „Anforderung einer Erklärung zum Preisangebot“ - Formblatt - BAAINBw-B-V

050 (Anlage E zur AzA),

f. Allgemeine Auftragsbedingungen (Lieferung von Gegenständen) ZVB/BMVg 2023 – Formblatt

  • BAAINBw-B 111 (Anlage F zur AzA),

g. Hinweis - Schriftform/Zuständigkeit für den Vertragsabschluss - Formblatt - BAAINBw-B 123

(Anlage G zur AzA),

h. Vertragsentwurf (Stand: 27.05.2026) einschließlich der in Ziff. 34.11 des Vertrages aufgeführten

Anlagen zum Vertrag (Anlage J zur AzA),

i. Aufforderung zur Einreichung einer Vorkalkulation“ - Formblatt - BAAINBw-B-N 027 (Anlage i

zur AzA)

j. Checkliste (Zusammenfassung) aller mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (Anlage j

zur AzA),

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