Anlage i zur AzA_VA104_B-N027.pdf

Beschaffung von Microsoft- und Adobe-Lizenzen mit Software Assurance

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 22:18 (Europe/Berlin)

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Geschäftszeichen/BearbeitungsNr Datum

Es wird gebeten, zusammen mit dem Angebot eine Vorkalkulation mit den hierzu gemäß LSP Nr. 9 erforderlichen Angaben einzureichen. Die Kalkulation sollte wie folgt gegliedert sein:

  1. Fertigungsstoffe a) Grundstoffe (LSP Nr. 11 - 13) b) Halbzeug c) fremdbezogene Fertigungserzeugnisse d) auswärtige Bearbeitung e) Hilfs- und Betriebsstoffe, soweit nicht als Gemeinkosten verrechnet

  2. Stoffgemeinkosten mit Angabe des Zuschlagsatzes und der Bezugsbasis

  3. Fertigungs- oder Maschinen- gegliedert nach Kostenstellen mit Angabe der Zeit- und Verrechnungssätze stundenkosten

  4. Fertigungsgemeinkosten gegliedert nach Kostenstellen mit Angabe der Zuschlagssätze und Bezugsbasis

  5. Sonderkosten der Fertigung a) spezielle Betriebsmittel b) Sonderbetriebsmittel (LSP Nr. 14 (1)) c) Kosten für Lizenzen, Patente und gewerblichen Rechtschutz (LSP Nr. 33 (3)) d) andere Sondereinzelkosten der Fertigung

  6. Entwicklungskosten a) allgemeine freie Entwicklung (LSP Nr. 27 - 28) b) objektbezogene freie Entwicklung c) Entwicklungswagnis

  7. Verwaltungsgemeinkosten mit Angabe des Zuschlagsatzes und der Bezugsbasis

  8. Vertriebsgemeinkosten mit Angabe des Zuschlagsatzes und der Bezugsbasis

  9. Kalkulatorische Zinsen mit Angabe des Zuschlagsatzes und der Bezugsbasis

  10. Gewerbeertragsteuer gemäß Stuttgarter Formel

  11. Nettoselbstkosten Zwischensumme

  12. Kalkulatorischer Gewinn a) Eigenleistungen b) Fremdleistungen Fester Betrag, in Prozent mit Bezugsbasis oder gemäß Bonner Formel

  13. Sonderkosten des Vertriebs a) Vertreterprovision (LSP Nr. 35 (3)) b) Kosten für Verpackung, Ausgangsfrachten, Rollgelder und Transportver- sicherung (LSP Nr. 36)

  14. Sonstige Kosten a) ohne Zuschlag abzurechnende Kosten b) Leistungen mit besonderem Gesamtzuschlag c) marktgängige Leistungen

  15. Umsatzsteuer (LSP Nr. 30 Buchst. a)

  16. Selbstkostenpreis

Die Zwischensumme "Herstellkosten" ist an der Stelle einzuordnen, an der sie branchen- oder betriebsüblich gezogen wird (LSP Nr. 10 Abs. 5).

BAAINBw-B-N 027/03.2024 (Aufforderung zur Einreichung einer Vorkalkulation)

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