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Anlage 1 – Sonstige Vertragsbedingungen zum Vertrag Q/I2BM/VA104/KA407 09.09.26
§ 1 Zahlungsbedingungen
Zahlungen des Auftraggebers werden nach Maßgabe folgender Bestimmungen geleistet:
(1) Zahlungen des Auftraggebers aufgrund dieses Vertrages werden auf das Konto Nr./IBAN:
IBAN: ……………………………………… BLZ/BIC: ………..………………..
Name / Anschrift der Bank: ……………………………….
binnen 30 Tagen nach Eingang folgender Unterlagen im BAAINBw geleistet:
- spezifizierte Rechnung in deutscher Sprache, und
- Eingang Registrier – Zertifikat beim Auftraggeber,
(2) Zahlungen des Auftraggebers können mit schuldbefreiender Wirkung auch auf jedes in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers geleistet werden.
(3) Die Regelungen der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) sind zu beachten. Rechnungen sind zwingend nach den Vorgaben der ERechV elektronisch einzureichen, soweit kein Ausnahmetatbestand vorliegt.
(4) Der Eingang von Rechnungen, die entgegen den Regelungen der ERechV nicht elektronisch gestellt werden, ist nicht geeignet, die Zahlungsfrist von 30 Tagen in Gang zu setzen.
(5) Stellt der Auftragnehmer eine Rechnung in elektronischer Form gegenüber dem Auftraggeber, gilt dieser Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die begründenden Unterlagen auf elektronischem Weg gemeinsam mit der E-Rechnung übermittelt werden. Diese werden wie Originalunterlagen behandelt.
Der Auftragnehmer wird in diesen Fällen die Vertragsnummer Q/I2BM/VA104/KA407 im Feld BT 13 und die Bestellnummer: 45………………… im Feld BT 17 angeben.
Die für die elektronische Rechnungsstellung erforderliche Leitweg-ID lautet: 991-19518-88
(6) Stellt der Auftragnehmer in berechtigten Ausnahmefällen eine Rechnung in Papierform gegenüber dem Auftraggeber, gilt dieser Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die begründenden Unterlagen grundsätzlich auf postalischem Weg in Papier (in zweifacher Ausfertigung – Original und Rechnungsdoppel (auf Formular BAAINBw- B047 D, ggf. mit Folgeblatt BAAINBw- B047 E) vorzulegen sind. Der Auftragnehmer kann jedoch Rechnungen,
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Anlage 1 – Sonstige Vertragsbedingungen zum Vertrag Q/I2BM/VA104/KA407 09.09.26
Lieferscheine und sonstige begründende Unterlagen auch elektronisch (z.B. per E-Mail oder Telefax) übermitteln. Diese werden wie Originalunterlagen behandelt.
(7) Der Auftragnehmer hat die ihm erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer in seiner Rechnung anzugeben und die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Die Höhe der anzusetzenden Umsatzsteuer ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuersatz.
(8) Der Auftraggeber behält sich vor, in dem jeweiligen Haushaltsjahr fällige Zahlungen für Leistungen, die nach dem 02.11. des jeweiligen Jahres erbracht werden, erst zu Beginn des darauffolgenden Haushaltsjahres zu leisten. Ein Zinsanspruch wird hierdurch nicht begründet. Der Auftraggeber wird von diesem Vorbehalt nur Gebrauch machen, wenn besondere Umstände es erfordern.
(9) Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle des Verzugs für jedes Mahnschreiben 12,50 Euro an Kosten zu berechnen.
(10) Der Auftraggeber ist nur auf Anfrage verpflichtet, den Auftragnehmer über die Gründe zu unterrichten, wenn die Rechnungsendsumme einer vom Auftragnehmer vorgelegten Rechnung nach Prüfung und Feststellung durch den Auftraggeber um weniger als 5,00 Euro geändert wurde.
§ 2 Vergütung
Der Preistyp wird nach Eingang des Angebots durch den Auftraggeber angepasst.
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