Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer[1]
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2
2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf) 2
2.1 Abweichende Nutzungsrechte 3
2.2 Art der Lieferung der Standardsoftware* 4
2.2.1 Dokumentation der Standardsoftware* 4
2.2.2 Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)* 4
6 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 5
7 Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung) 5
7.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) 5
7.2 Ausschluss der Mängelhaftung 5
9 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 6
10 Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware* 6
11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 6
12 Erfüllungs- und Lieferort 6
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
Zwischen der Conciliamus GmbH, Große Hamburger Straße 3, 10115 Berlin als Auftraggeber
Vertragsnummer: 1.1232
und [Nach Zuschlag auszufüllen] als Auftragnehmer
Vertragsnummer: [Nach Zuschlag auszufüllen]
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Überlassung von neuen oder gebrauchten Microsoft-Lizenzen* auf Dauer (Verkauf). Teile des weiteren Lizenzkontigents werden über einen Überlassungsvertrag Typ A mit Pflege sowie über einen Überlassungsvertrag Typ B beschafft.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Letzte Version des beantworteten Bieterfragenkatalogs | - | - |
| 2 | Die letzte veröffentlichte Version der Leistungsbeschreibung sowie die anderen Vergabeunterlagen | - | - |
| 3 | Das vom Auftragnehmer mit dem Angebot abgegebene Preisblatt | - | - |
| 4 | Die Angebotsunterlagen des Auftragnehmers | - | - |
[x] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1 bis 4.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) oder in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) oder in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware*, die keine Open Source Software ist, erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 3.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf)
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart) für die in der Leistungsbeschreibung unterschiedlichen Einrichtungstypen | Menge | EXP¹ | Anzahl Sicherungskopien | Version² | Liefertermin | Abweichende Nutzungsrechte³ gemäß Anlage Nr. | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Microsoft Windows Server CAL | Gemäß Anlage 2 - Leistungsbeschreibung | Gemäß Anlage 2 – Leistungsbeschreibung und Anlage 3 - Preisblatt | ||||||
| 2 | Microsoft Windows Server Remote Desktop Services CAL | ||||||||
| 3 | Microsoft Exchange Server Standard CAL | ||||||||
| 4 | Microsoft Office Standard License | ||||||||
| 5 | Microsoft Windows Server DataCenter 2025 2 Core License | ||||||||
| 6 | Microsoft Windows Server Standard Core 2025 SLng 2L | ||||||||
| 7 | Microsoft Exchange Server Enterprise | ||||||||
| 8 | Microsoft Windows Server External Connector | ||||||||
| 9 | Microsoft Windows Server Remote Desktop Services CAL | ||||||||
| 10 | Microsoft SQL Server Standard Edition | ||||||||
| 11 | Microsoft SQL Server Enterprise Edition |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | A = Überlassung der im Lieferzeitpunkt aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen |
| 3 | Zu den abweichenden Nutzungsrechten in Spalte 8. Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 2 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, den er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten jeweils nachrangig (siehe Nummer 2.1). Bei abweichenden Nutzungsrechten sind weitere Einträge in Nummer 2.1 erforderlich. |
Abweichende Nutzungsrechte
Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* Nummer 3 lfd. Nr. 1 bis 3 gilt folgendes:
[x] Es gelten in der folgenden Rangfolge:
[ ] Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (gemäß Nummer 3, Spalte 8),
[ ] Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
[x] die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Ausschreibungsbedingungen. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber als Open Source Software im Sinne der Begriffsbestimmungen am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt.
[ ] Zusätzlich weisen die Lizenzbedingungen die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben~~.~~
[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber unter der folgenden, den Anforderungen von Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A) entsprechenden Lizenz (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt: _____.
[ ] Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de zur Verfügung gestellt.
[ ] Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.4 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A)): _____.
[ ] An der Dokumentation räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber abweichend von Ziffer 3.3, Satz 1 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A) folgende Nutzungsrechte ein: _____.
Art der Lieferung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt:
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
[x] gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. 1 bis 3, wie in Anlage Nr. 2 beschrieben.
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 3 lfd. Nr. _____ bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen.
Dokumentation der Standardsoftware*
[ ] Abweichend von Ziffer 2.2 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) schuldet der Auftragnehmer die Dokumentation der Standardsoftware* nur in englischer Sprache.
Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)*
[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene Standardsoftware*
[ ] im Format SPDX
[ ] im Format CycloneDX
zur Verfügung.
Soweit die Pflege der Standardsoftware* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.
Fälligkeit und Zahlung
[ ] Die Überlassungsvergütung ist abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) fällig _____ Tage nach _____.
[ ] und ist abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
[ ] Die Rechnung ist nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen
[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV
[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes]
Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
_____ gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
[ ] Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: Gemäß Anlage 2
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
[Nach Zuschlag auszufüllen]
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
[Nach Zuschlag auszufüllen]
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung)
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
[ ] Anstelle der in Ziffer 8.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die gesetzliche Frist von 24 Monaten.
[ ] Anstelle der in Ziffer 8.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die eine Frist von _____ Monaten.
[ ] Anstelle der in Ziffer 8.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Ausschluss der Mängelhaftung
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software* handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Sachmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Anlage Nr. _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Sachmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software* handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Rechtsmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Anlage Nr. _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Rechtsmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
Mängelmeldung
[ ] Die Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mängelmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): _____
Hotline
[ ] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline) bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) zu den Zeiten und gemäß den Bedingungen aus Anlage Nr. _____.
[ ] in deutscher Sprache,
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ festgelegten Zeiten in englischer Sprache,
Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn
[ ] Abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässig verursachtem Verzug in Höhe von maximal 100 % der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 9.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A).
[ ] Abweichend von Ziffer 10.4 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
[ ] Abweichend von Ziffer 10.1 - 10.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware*
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.3 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Erfüllungs- und Lieferort
[ ] Erfüllungsort ist _____.
[ ] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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