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Conciliamus GmbH
Teil B -
Leistungsbeschreibung
„Beschaffung von Microsoft-Lizenzen“
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Teil B – Leistungsbeschreibung
„Beschaffung von Microsoft-Lizenzen“
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Teil B – Leistungsbeschreibung
„Beschaffung von Microsoft-Lizenzen“
Inhalt
1 Einleitung .............................................................................................................................................. 4
1.1 Johannesstift Diakonie gAG .................................................................................................................................................... 4
1.2 Conciliamus GmbH ..................................................................................................................................................................... 4 1.3 Ausgangssituation ...................................................................................................................................................................... 4
1.4 Gegenstand und Ziel der Angebotsaufforderung .......................................................................................................... 5
2 Allgemeine Anforderungen ................................................................................................................. 6
2.1 Kommunikation und Ansprechpartner ............................................................................................................................... 6
2.2 Mitwirkung des Auftraggebers .............................................................................................................................................. 7
2.3 Lieferung, Bereitstellung und Aktivierung ......................................................................................................................... 7 2.4 OEM und ROK-Lizenzen ........................................................................................................................................................... 8
2.5 Preismodell und Preisanpassung .......................................................................................................................................... 8
3 Aufstellung der anzubietenden Microsoft-Lizenzen ......................................................................... 9
3.1 Lizenzaufstellung ......................................................................................................................................................................... 9
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„Beschaffung von Microsoft-Lizenzen“
1 Einleitung
1.1 Johannesstift Diakonie gAG
Die Johannesstift Diakonie gAG ist das größte konfessionelle Gesundheits- und Sozialunternehmen in der
Region Berlin und Nordostdeutschland mit derzeit rund 10.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 11
Krankenhäusern, mehreren Medizinischen Versorgungszentren sowie vielen weiteren Einrichtungen der
Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe.
1.2 Conciliamus GmbH
Die Conciliamus GmbH ist eine 100% Tochtergesellschaft der Johannesstift Diakonie und als alleiniger IT-
Dienstleister für die Einrichtungen der Johannesstift Diakonie, für IT-Infrastruktur und Anwendungsbetrieb
mit rund 5.000 IT-Arbeitsplätzen und zwei Rechenzentren verantwortlich.
Als Tochterunternehmen der Johannesstift Diakonie stellt die Conciliamus alle zentralen IT-Anwendungen
und die erforderliche IT-Infrastruktur für die Einrichtungen bereit und betreibt diese in zwei zentralen, eigenen Rechenzentren. Hierbei werden die strategischen Ziele der Johannesstift Diakonie für die
Krankenhäuser durch übergreifende und, soweit möglich, einheitliche IT-Verfahren unterstützt und die
Synergien durch die Nutzung geteilter Infrastruktur und Anwendungsumgebungen gehoben.
Zentrale Elemente der diakonieweiten IT-Verfahren sind gemeinsam genutzte Fachanwendungen, eine
einheitliche Bürokommunikations- und Arbeitsplatzumgebung und die gemeinsam genutzte Infrastruktur der
Rechenzentren und Weitverkehrsnetze, an die alle Einrichtungen der Johannesstift Diakonie angebunden
sind.
1.3 Ausgangssituation
Die mit Lizenzen zu versorgenden Einrichtungen sind sehr unterschiedlicher Art. Sie reichen von
Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren über die stationäre und ambulante Pflege bis hin
zum Bildungswerk, zur Jugend- und Behindertenhilfe sowie zu unterstützenden Bereichen wie Logistik und
Catering und dem zentralen Rechenzentrum.
Die Konditionen sowie die in Betracht kommenden externen Rahmenverträge und Bezugsprogramme von
Microsoft hängen dabei auch vom Typ der jeweiligen Einrichtung ab. Die Ausschreibung erfolgt daher für die verschiedenen Bedarfsträger in getrennten Preispositionen um eine auf die jeweiligen Einrichtungen
passgenaue Nutzung kostenoptimierter Vertragsmodelle zu ermöglichen.
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1.4 Gegenstand und Ziel der Angebotsaufforderung
Gegenstand und Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft,
die je nach Produkt und wirtschaftlichem Vorteil entweder als Kauflizenzen mit oder ohne Software- Assurance oder als Mietlizenzen erworben werden sollen, wobei je nach Kondition und Zulässigkeit
unterschiedliche Lizenzmodelle des Herstellers zur Anwendung kommen können.
Es steht dem Bieter darüber hinaus frei als Alternative auch Gebrauchtlizenzen anzubieten, dies ist im Preisblatt je Position eindeutig anzugeben. Der Bieter steht in diesem Fall für die Rechtmäßigkeit des Erwerbs
und der Nutzungsmöglichkeit für den Auftraggeber und dessen Einrichtungen ein.
Es obliegt dabei alleinig dem Bieter geeignete Vertrags- und Beschaffungswege aus beispielsweise
Bundes- oder Länderrahmenverträgen zu wählen und seinerseits deren Zulässigkeit zu gewährleisten.
Der Auftraggeber behält sich vor nach Angebotsabgabe nach rein kaufmännischen Kriterien zu entscheiden,
ob Lizenzen mit oder ohne Software-Assurance und aus welcher Vertrags- und Lizenzart abgerufen werden.
Ein verpflichtender Abruf von Software Assurance besteht nicht.
Soweit Lizenzen mit Software Assurance beschafft werden, ist diese eine an die jeweilige Lizenz gekoppelte
Leistung des Herstellers und keine vom Auftragnehmer zu erbringende Serviceleistung.
Die Leistung beschränkt sich auf die Lieferung und Bereitstellung der Lizenzen samt der zugehörigen
Nachweise. Nicht Gegenstand sind der Betrieb, die Installation, die Migration, die Wartung und der Support
der Produkte sowie die Erbringung von Serviceleistungen durch den Bieter.
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2 Allgemeine Anforderungen
Die Einrichtungen der JSD gehören unterschiedlichen Kategorien an, etwa gemeinnützigen, gewerblichen,
dem Bildungsbereich oder dem Gesundheitswesen zuzuordnenden Einrichtungen.
Der Bieter wählt eigenverantwortlich, aus welchen Rahmenverträgen sowie Lizenz- und
Vertragsprogrammen, er die angebotenen Lizenzen bezieht. Er stellt die vorgesehenen Bezugswege in
seinem Angebot dar. Die Auswahl eines geeigneten und zulässigen Bezugswegs obliegt allein dem Bieter und ist nicht Aufgabe des Auftraggebers. Die Ausschreibung erfolgt daher auch ohne Nennung des Lizenztyps
um den Bietern die maximale Freiheit zu geben und die Wahl der Lizenzart nur dem jeweiligen
Nutzungsszenario zu unterwerfen.
Der Bieter gewährleistet, dass die angebotenen Lizenzen aus den von ihm gewählten Rahmenverträgen und
Programmen für die jeweiligen Einrichtungen und Einsatzbereiche rechtmäßig bezogen und vollumfänglich
genutzt werden dürfen. Die Prüfung und Sicherstellung dieser Bezugsberechtigung liegt vollständig beim
Bieter. Auf Verlangen weist der Bieter die Bezugsberechtigung gegenüber dem Auftraggeber nach.
Das Risiko des gewählten Bezugswegs trägt der Bieter. Stellt sich nach Angebotsabgabe oder nach Zuschlag
heraus, dass die Lizenzen aus dem angegebenen Rahmenvertrag oder Programm ganz oder teilweise nicht bezogen werden können, bleibt der Bieter verpflichtet, die geschuldeten Lizenzen vollständig und über einen
anderen rechtmäßigen Weg zu gleichen Konditionen zu liefern.
Der im Preisblatt angebotene Preis bleibt in diesem Fall unverändert die verbindliche Grundlage. Etwaige
Mehraufwände oder Mehrkosten eines abweichenden oder alternativen Bezugswegs trägt der Bieter.
Die zu beschaffenden Lizenzen sind bezüglich Laufzeit und Vertragsform in drei Kategorien zu gliedern:
▪ Kauf mit unbegrenztem Nutzungsrecht (EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A ohne Pflege)
▪ Kauf mit unbegrenztem Nutzungsrecht und Software Assurance für definierten Bezugszeitraum
(EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A mit Pflege) ▪ Miete mit befristetem Nutzungsrecht für definierten Bezugszeitraum
(EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B)
2.1 Kommunikation und Ansprechpartner
Die gesamte Kommunikation, Dokumentation und Korrespondenz im Rahmen der Abwicklung erfolgt in
deutscher Sprache. Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner für die Abwicklung der Lieferung. Auf erkennbare Hindernisse oder Verzögerungen bei der Lieferung weist der Auftragnehmer den Auftraggeber
frühzeitig hin.
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2.2 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wirkt im erforderlichen Umfang an der Leistungserbringung mit. Er stellt dem
Auftragnehmer die für die Zuordnung und Hinterlegung der Lizenzen erforderlichen Angaben bereit, soweit
dieses vorliegen und erforderlich sind. Er benennt einen Ansprechpartner für die Abwicklung.
Verzögerungen, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind,
gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Die Lieferfrist verlängert sich in diesem Fall angemessen.
2.3 Lieferung, Bereitstellung und Aktivierung
Es sind die jeweils aktuellen, allgemein verfügbaren Versionen anzubieten. Es wird eine deutsche
Sprachausführung verlangt. Anzubieten sind vollwertige und bei Kauflizenzen dauerhaft nutzbare Lizenzen
mit dem vollständigen, für den jeweiligen Einsatzbereich erforderlichen Nutzungsrecht. Für die Positionen, die laut Aufstellung den Zusatz „Software Assurance“ enthalten, ist diese im üblichen Umfang einzuschließen,
zuzüglich der daraus folgenden Rechte wie dem Bezug neuerer Versionen während der Laufzeit.
Der Auftragnehmer hat die abgerufenen Lizenzen nach jedem Abruf spätestens in 15 Werktagen bereitzustellen. Die Frist beginnt mit dem jeweiligen Abruf. Falls zu Beginn der Beauftragung Fristen z.B. zum
Beitreten eines Bundes- oder Landesrahmenvertrag entstehen, sind diese schnellstmöglich dem Auftraggeber
mitzuteilen.
Der Bieter hinterlegt die Lizenzen soweit möglich im Lizenzkonto des Auftraggebers, also im Lizenzportal
oder Microsoft-Mandanten, ordnet sie dem benannten Lizenzvertrag oder der Kundennummer zu und stellt
sicher, dass Lizenzen und Software Assurance dort sichtbar, verwaltbar und abrufbar sind.
Die Software Assurance wird je Jahr ausgewiesen. Der tatsächliche Abdeckungszeitraum ergibt sich aus dem
jeweiligen Abruf und kann mehrere Jahre umfassen. Während des Abdeckungszeitraums besteht das Recht
auf die in dieser Zeit veröffentlichten neuen Versionen. Nach Ablauf bleibt die Kauflizenz einschließlich der zuletzt berechtigten Version bestehen, während der Anspruch auf künftige Versionen und die übrigen
Assurance-Rechte enden.
Die Abonnements werden je Jahr ausgewiesen. Der tatsächliche Bezugszeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen Abruf und kann mehrere Jahre umfassen. Das Nutzungsrecht ist auf den abgerufenen
Bezugszeitraum befristet und endet mit dessen Ablauf.
Mit der Lieferung übergibt der Auftragnehmer eine Zuordnungsübersicht je Produkt, Menge, Lizenztyp, Software Assurance und Einsatzbereich, die zugleich als Nachweis für eine spätere Lizenzprüfung dient und
Beginn und Ende des jeweiligen Abdeckungs- oder Bezugszeitraums je Position ausweist.
Die Bereitstellung gilt als erbracht, wenn Lizenznachweise, Schlüssel oder Zuweisungen und Zuordnungsübersicht vollständig vorliegen und die Lizenzen im Lizenzkonto verfügbar sind, oder sofern dies
technisch oder aufgrund der Bereitstellungsverfahren des Herstellers Microsoft nicht möglich ist, durch
entsprechende Übergabe der Lizenznachweise in strukturierter Form.
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Hinweis: Gebrauchtlizenzen
Grundsätzlich ist es zulässig für alle angebotenen Kauflizenzen alternativ auch Gebrauchtlizenzen anzubieten,
wenn durch den Bieter und dessen angebotene Lizenzen folgende Bedingungen erfüllt werden und der
Bieter für die Einsatzfähigkeit der angebotenen Lizenzen einsteht:
Es dürfen ausschließlich neue und bislang ungenutzte Lizenzen, die aus autorisierten Microsoft-Lizenz- oder
Vertragsprogrammen stammen, oder gebrauchte Lizenzen, sofern der Bieter deren rechtmäßigen Ersterwerb,
die vollständige Rechtekette sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung und Nutzung für den
vorgesehenen Einsatzzweck lückenlos nachweist. Für gebrauchte Lizenzen sind sämtliche zur Prüfung der
Lizenzherkunft und der ordnungsgemäßen Rechteübertragung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Soweit
für den vorgesehenen Einsatzbereich erforderlich, ist zusätzlich eine entsprechende Bestätigung oder
Verwendungsfreigabe von Microsoft nachzuweisen.
2.4 OEM und ROK-Lizenzen
Angebote, basierend auf OEM- oder ROK-Lizenzen, sind aufgrund der Einschränkung gegenüber regulären
Microsoft Handelslizenzen ausgeschlossen.
2.5 Preismodell und Preisanpassung
Die Preise werden je Position und Bezugsgröße als Festpreise angeboten.
Die Mengenangaben sind konkrete Schätzungen zum aktuellen Zeitpunkt. Da sich die Lizenzmodelle
teilweise überlappen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die angegebenen Mengen je Kundengruppe
oder Lizenztyp abzunehmen. Er kann diese im Rahmen der Beauftragung sowohl mehren als auch mindern.
Der Auftraggeber bestimmt bei Abruf den tatsächlichen Abdeckungszeitraum der Software Assurance und
den Bezugszeitraum der Abonnements. Er ist berechtigt, diese Leistungen bei Abruf auch für einen längeren,
mehrjährigen Zeitraum abzuschließen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche mit der Lieferung
verbundenen Neben- und Bereitstellungskosten sind einzukalkulieren. Maßgeblich für den Angebotspreis
sind die in der Lizenzaufstellung genannten Mengen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die definierten
Mengen hinaus Lizenzen abrufen zu dürfen.
Von allen Bietern sind, sofern beim jeweiligen Produkt vorgesehen, jeweils die beiden Erwerbsvariante A
(einmaliger Kauf ohne Software Assurance) und die Variante B (Kauf mit Software Assurance oder Miete) anzubieten. Wenn eine Variante über mehrere Alternativen verfügt, steht es dem Bieter frei, welche er
anbietet. Der Auftraggeber bewertet die beiden Varianten jeweils einzeln und addiert die Angebotspreise zur
Ermittlung eines kalkulatorischen Gesamtpreises zur Angebotsbewertung. Die Wahl der Bezugsvariante liegt
ausschließlich beim Auftraggeber nach den wirtschaftlichen Konditionen.
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3 Aufstellung der anzubietenden Microsoft-Lizenzen
3.1 Lizenzaufstellung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung der im Folgenden benannten Microsoft-Lizenzen und
Vertragsformen nach Wahl des Auftraggebers (Alternativpositionen):
Pos Bezeichnung Bezugsgröße Laufzeit* Menge
| 1 | Microsoft-Lizenzen für Bildungswerke, Behinderteneinrichtungen und Jugendhilfen | |||
|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante A | |||
| 1.1.1 | Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht | Je Nutzer | Unbegrenzt | 1.900 |
| 1.2 | Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante B | |||
| 1.2.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je Nutzer | Unbegrenzt | 1.900 |
1.2.2 Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht Je Nutzer 3 Jahre 1.900
1.3 Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante A
1.3.1 Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht Je Nutzer Unbegrenzt 1.900
1.4 Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante B
1.4.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je Nutzer Unbegrenzt 1.900
| 1.4.2 | Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht | Je Nutzer | 3 Jahre | 1.900 |
|---|---|---|---|---|
| 1.5 | Microsoft Exchange Server Standard – User CAL – Variante B | |||
| 1.5.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je Nutzer | Unbegrenzt | 1.900 |
| 1.6 | Microsoft 365 Apps for Enterprise – USL Subscription – Variante B | |||
| 1.6.1 | Mietlizenz mit 1 Jahren Nutzungsrecht | Je Nutzer | 1 Jahr | 1.900 |
| 2 | Microsoft-Lizenzen für Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege | |||
| 2.1 | Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante A |
2.1.1 Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht Je Nutzer Unbegrenzt 2.400
2.2 Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante B
2.2.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je Nutzer Unbegrenzt 2.400
| 2.2.2 | Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht | Je Nutzer | 3 Jahre | 2.400 |
|---|---|---|---|---|
| 2.3 | Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante A | |||
| 2.3.1 | Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht | Je Nutzer | Unbegrenzt | 2.400 |
| 2.4 | Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante B | |||
| 2.4.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je Nutzer | Unbegrenzt | 2.400 |
2.4.2 Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht Je Nutzer 3 Jahre 2.400
2.5 Microsoft Exchange Server Standard – User CAL – Variante B
2.5.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je Nutzer Unbegrenzt 2.400
2.6 Microsoft 365 Apps for Enterprise – USL Subscription – Variante B
2.6.1 Mietlizenz mit 1 Jahren Nutzungsrecht Je Nutzer 1 Jahr 2.400
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Pos Bezeichnung Bezugsgröße Laufzeit* Menge
| 3 | Microsoft-Lizenzen für Krankenhäuser | |||
|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante A | |||
| 3.1.1 | Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht | Je Nutzer | Unbegrenzt | 7.100 |
| 3.2 | Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante B | |||
| 3.2.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je Nutzer | Unbegrenzt | 7.100 |
3.2.2 Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht Je Nutzer 3 Jahre 7.100
3.3 Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante A
3.3.1 Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht Je Nutzer Unbegrenzt 7.100
3.4 Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante B
3.4.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je Nutzer Unbegrenzt 7.100
| 3.4.2 | Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht | Je Nutzer | 3 Jahre | 7.100 |
|---|---|---|---|---|
| 3.5 | Microsoft Exchange Server Standard – User CAL – Variante B | |||
| 3.5.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je Nutzer | Unbegrenzt | 7.100 |
| 3.6 | Microsoft 365 Apps for Enterprise – USL Subscription – Variante B | |||
| 3.6.1 | Mietlizenz mit 1 Jahren Nutzungsrecht | Je Nutzer | 1 Jahr | 7.100 |
| 4 | Microsoft-Lizenzen für MVZ, Logistik und Catering | |||
| 4.1 | Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante A |
4.1.1 Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht Je Nutzer Unbegrenzt 1.200
4.2 Microsoft Windows Server 2025 - User CAL – Variante B
4.2.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je Nutzer Unbegrenzt 1.200
| 4.2.2 | Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht | Je Nutzer | 3 Jahre | 1.200 |
|---|---|---|---|---|
| 4.3 | Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante A | |||
| 4.3.1 | Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht | Je Nutzer | Unbegrenzt | 1.200 |
| 4.4 | Microsoft Windows Server 2025; Remote Desktop Services - User CAL – Variante B | |||
| 4.4.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je Nutzer | Unbegrenzt | 1.200 |
4.4.2 Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht Je Nutzer 3 Jahre 1.200
4.5 Microsoft Exchange Server Standard – User CAL – Variante B
4.5.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je Nutzer Unbegrenzt 1.200
4.6 Microsoft 365 Apps for Enterprise – USL Subscription – Variante B
4.6.1 Mietlizenz mit 1 Jahren Nutzungsrecht Je Nutzer 1 Jahr 1.200
| 5 | Microsoft-Lizenzen für das zentrale Rechenzentrum | |||
|---|---|---|---|---|
| 5.1 | Microsoft Windows Server DataCenter 2025 – 2 Cores – Variante A | |||
| 5.1.1 | Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht | Je zwei Kerne | Unbegrenzt | 2.240 |
| 5.2 | Microsoft Windows Server DataCenter 2025 – 2 Cores – Variante B | |||
| 5.2.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je zwei Kerne | Unbegrenzt | 2.240 |
5.2.2 Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht Je zwei Kerne 3 Jahre 2.240
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Teil B – Leistungsbeschreibung
„Beschaffung von Microsoft-Lizenzen“
Pos Bezeichnung Bezugsgröße Laufzeit* Menge
5.3 Microsoft Windows Server Standard 2025 – 2 Cores – Variante A
5.3.1 Kauflizenz mit unbegrenztem Nutzungsrecht Je zwei Kerne Unbegrenzt 44
5.4 Microsoft Windows Server Standard 2025 – 2 Cores – Variante B
5.4.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je zwei Kerne Unbegrenzt 44
| 5.4.2 | Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht | Je zwei Kerne | 3 Jahre | 44 |
|---|---|---|---|---|
| 5.5 | Microsoft Exchange Server Enterprise (SE) – Variante B | |||
| 5.5.1 | Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht | Je Server | 3 Jahre | 4 |
| 5.6 | Microsoft Windows Server External Connector – Variante B | |||
| 5.6.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je Server | 3 Jahre | 5 |
| 5.7 | Microsoft SQL Server Standard Core 2025 – 2 Cores – Variante B | |||
| 5.7.1 | Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance | Je zwei Kerne | Unbegrenzt | 150 |
5.7.2 Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht Je zwei Kerne 3 Jahre 150
5.8 Microsoft SQL Server Enterprise Core 2025 – 2 Cores – Variante B
5.8.1 Kauflizenz mit 3 Jahre Software Assurance Je zwei Kerne Unbegrenzt 16
| 5.8.2 | Mietlizenz mit 3 Jahren Nutzungsrecht | Je zwei Kerne | 3 Jahre | 16 |
|---|---|---|---|---|
| *) Im Rahmen der vergleichenden Bewertung der verschiedenen Lizenzmodelle zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit | ||||
| werden die Preise der Kauflizenzen ohne Software Assurance mit dem Faktor 1,50, die Kauflizenzen mit 3 Jahren | ||||
| Software Assurance mit dem Faktor 1,20 und die Mietlizenzen mit 1 Jahr Laufzeit mit dem Faktor 5,00 und die | ||||
| Mietlizenzen mit 3 Jahren Laufzeit mit dem Faktor 1,67 multipliziert. |
Tabelle 1 – Lizenzaufstellung
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