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2.12 Bürogeräte mit Druckfunktion CPV 302
Hinweis für Auftraggeber: Gemäß § 24 Berliner Gesetz zur Förderung des E-Government (EGovG Bln) i.V.m. Nr. 6 und 7 AV § 55 LHO sind die Behörden und Einrichtungen grundsätzlich verpflichtet, IKT- Produkte wie Computer, Notebooks, Monitore oder Drucker über das ITDZ-Berlin zu beschaffen.
Das Leistungsblatt gilt für Geräte, die für Büroarbeiten gedacht sind (üblicherweise als Drucker, Kopierer und/oder als Multifunktionsgeräte bezeichnet).
Unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) werden im Folgenden für Bürogeräte mit Druckfunktion verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung aufgeführt:
- Das Gerät erfüllt die in Kapitel 3 enthaltenen Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, DE- UZ 205, Ausgabe Januar 2017. Die Anforderungen können unter folgendem Link https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20205-201701-de%20Kri-terien-2020- 07-17.pdf heruntergeladen werden, Dateiname: DE-UZ 205-201701-de Kriterien.pdf.
Der Bieter gibt in seinem Angebot an, mit welchem der nachfolgend aufgeführten Nachweise die Erfüllung der Anforderung spätestens mit der Leistungserfüllung belegt wird:
- Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 205) oder eines gleichwertigen Gütezeichens.
- Der Bieter hat in seinem Angebot die Leistungsaufnahme im Betriebszustand in Watt anzugeben.
Berechnung der Lebenszykluskosten:
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Die Lebenszykluskosten werden nach der im Anhang 3 der VwVBU bereitgestellten Berechnungshilfe berechnet
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Für die Lebensdauer werden 3 Jahre (nach AfA-Tabelle) für Drucker, Scanner, Fax- und Multifunktionsgeräte mit jährlich 2.080 Benutzungsstunden angenommen. Kopierer werden mit einer Lebensdauer von 7 Jahren (nach AfA-Tabelle) und jährlich 2080 Benutzungsstunden betrachtet. Bei Bedarf kann die Lebensdauer an die spezifische voraussichtliche Nutzungsdauer angepasst werden.