Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für TUM-Standorte in Garching

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen (19640000)
  • Seife (33711900)
  • Hand- und Nagelpflegeprodukte (33740000)
  • Handpflegeprodukte (33741000)
  • Handreiniger (33741100)
  • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten (33760000)
  • Toilettenpapier (33761000)
  • Papierhandtücher (33763000)
  • Hygienepapier (33770000)
  • Papiersanitärartikel (33771000)
  • Einweg-Papierartikel (33772000)
  • Klosettbürsten (39224310)
  • Mülleimer (39224340)
  • Putztücher (39525800)
  • Lufterfrischer (39811100)
  • Dispenser für Lufterfrischer (39811110)
  • Spender (42968000)
  • Spender im Sanitärbereich (42968200)
  • Toilettenpapierrollenspender (42968300)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
176176-2026
Verfahrensnummer
00deb9eb-291f-4c4d-9dc1-20e7a735b371

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Technische Universität München (TUM) sucht einen Vertragspartner für eine Rahmenvereinbarung zur bedarfsgerechten Beschaffung, Verpackung und Lieferung von Hygieneartikeln. Zum Sortiment gehören unter anderem Toilettenpapier, Papierhandtücher, Spender für Papierhandtücher, Seife und Desinfektionsmittel sowie WC- und Abfallbehälter. Die Lieferungen erfolgen derzeit an 16 Standorte auf dem TUM-Campus in Garching und einen weiteren Standort in Garching-Hochbrück. Die Angebotsfrist endet am 17. April 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die bedarfsgerechte Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für die Technische Universität München. Die Lieferung erfolgt an definierte Lieferorte des Auftraggebers, welche sich auf dem TUM-Campus in Garching (aktuell 16 Lieferorte) sowie in Garching-Hochbrück (aktuell 1 Lieferort) befinden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching

    Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Bieterunterlagen und -angaben können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching

Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. -- Definition bewerteter Preis: ermittelte und ausgewiesene Wertungssumme in Anlage 11: "Leistungsverzeichnis Hygieneartikel": "Wertungssumme Netto", bestehend aus Summe der voraussichtlichen Kosten (netto) im ersten Vertragsjahr. -- Die Ermittlung der Wertungssumme erfolgt auf Basis der zum Stand der Ausschreibung seitens des Bieters angegebenen Preise sowie auf Basis der zum Stand der Ausschreibung bekannten Mengenangaben/ Kalkulationsgrundlagen in Form des geschätzten voraussichtlichen Bedarfs. Ein Rechtsanspruch auf entsprechende Abrechnung kann daraus nicht abgeleitet werden.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Bieterunterlagen und -angaben können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 390964-2026

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