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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer 2026-065-Ö
Rahmenvereinbarung im Bereich
Stadt Königs Wusterhausen, Beschaffung eines Lernmanagementsystems (E-Learning)
Leistung Dienstleistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht 1.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit
Einrichtung: schnellstmöglich nach Auftragserteilung Nutzbar: ab 01.01.2027 bis 31.12.2027 1.2 Dieser Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 3 Jahre (31.12.2029).
1.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
1.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.
2 Einzelaufträge 2.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:
Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen
2.2 Anordnungen dürfen nur von der SG11 Personalmanagement getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
2.3 Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.
3 Stundenlohnarbeiten und Zuschläge
- entfällt -
4 Sicherheitsleistungen Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) des Einzelauftrages zu leisten. Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet
5 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019, Fassung Stadt Königs Wusterhausen Seite 1 von 2
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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
6 Vertragsstrafen (§11) Für die Überschreitung der zugesicherten Leistungsfrist werden 0,3 % je Werktag der tatsächlich und abgerechneten Netto-Schlussrechnungssumme für die Leistung, die innerhalb der jeweiligen Einzelfrist zu erbringen waren, als Vertragsstrafe vereinbart.
Die für die Überschreitung einer Einzelfrist verwirkte Vertragsstrafe wird auf nachfolgend verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung von Einzelfristen bzw. für die Überschreitung der Ausführungsfrist angerechnet.
Die Vertragsstrafe aus der Überschreitung der Ausführungsfrist und der Überschreitung von Einzelfristen wird auf insgesamt 5 v.H. der tatsächlichen und abgerechneten Netto- Schlussrechnungssumme begrenzt. Überschreitet die festgesetzte Vertragsstrafe die vorbezeichnete Höchstgrenze, reduziert sie sich automatisch auf den zulässigen Höchstbetrag.
7 Rechnung (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2-fach einzureichen.
8 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
9 – frei -
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Es gilt die Unterschwellenverordnung – UVgO – in der zu Beginn des Verfahrens gültigen Fassung. Die VOL/B wird vereinbart.
10.2 Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019, Fassung Stadt Königs Wusterhausen Seite 2 von 2