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Ergänzung
zum Vergabeverfahren
Beschaffung einer Datenvisualisierungssoftware
zu dem o. a. Vergabeverfahren sind weitere Fragen eingegangen:
Frage 2:
Standardsoftware-Komponenten unterliegen oftmals einem mehrjährigen Subscriptionvertrag mit Preisbindung der Gebühren und fester Laufzeit bei jährlicher Zahlung. Wie lange ist die vorgesehene Vertragsdauer?
Antwort:
Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre.
Frage 3:
Für welchen Zeitraum ist der Angebotspreis zu kalkulieren und welcher Gesamtpreis wird bei der Preis- wertung berücksichtigt (pro Monat, Jahr oder länger)?
Antwort:
Da die vorgesehene Vertragslaufzeit drei Jahre beträgt, sollte sich der Gesamtpreis auf diesen Zeitraum beziehen. Wenn es um Hosting-Kosten geht, soll ein dynamischer Anteil kalkuliert werden, dessen Betrag abhängig vom anfallenden Datenvolumen sein kann. Eine tabellarische Preisstaffelung (monat- liche Aufstellung) ist zur Kostenkalkulation dem Angebot beizulegen.
Frage 4:
Welche maximale Aktualisierungsverzögerung ist mit der geforderten Darstellung in Echtzeit gemeint?
Antwort:
Hier sollte es sich maximal um eine Verzögerung im Minutenbereich handeln.
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Frage 5:
Wann und in welchem organisatorischen Rahmen findet die Online-Präsentation statt? Werden die Bietenden hierzu nach Angebotsabgabe gesondert eingeladen?
Antwort:
Ja, wir werden Bietende einladen, wenn ihr Angebot in Frage kommt und die vorgegebenen Kriterien erfüllt. Dies kann im Rahmen einer Online-Präsentation geschehen.
Frage 6:
Gehen wir recht in der Annahme, dass das C5-Ausschlusskriterium durch den Nachweis des Betreibers der angebotenen Software erfüllt werden kann (siehe Antwort oben)? Muss in diesem Fall der Herstel- ler explizit als "Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe" angegeben werden oder reicht ein C5 Nach- weis für die vertraglich angebotene Software als offizieller Resell-Partner des Herstellers aus?
Antwort:
Haben wir keine weiteren Berührungspunkte mit dem Hoster der Software, erfolgt also keine direkte Abrechnung mit diesem Hoster, reicht uns das C5-Testat aus.
Köln, 15.09.2026