[Seite 1]
Ergänzung
zum Vergabeverfahren
Beschaffung einer Datenvisualisierungssoftware
zu dem o. a. Vergabeverfahren ist eine Frage eingegangen:
Frage 1:
In den Vergabeunterlagen werden Nachweise zur Einhaltung der C5-Basiskriterien, zu einem Infor- mationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001 bzw. ISO 27001 auf Basis von IT- Grundschutz sowie zur regelmäßigen Vorlage entsprechender Prüfberichte gefordert.
Wir bitten um Klarstellung, auf welche Rolle innerhalb der Leistungserbringung sich diese Anforde- rungen jeweils beziehen.
Ist es ausreichend, wenn die geforderten Nachweise durch den Hersteller bzw. Betreiber der angebo- tenen Cloud-/Softwarelösung erbracht werden, oder müssen diese zusätzlich auch durch den ver- tragsführenden Bieter/die vertragsführende Bieterin selbst nachgewiesen werden?
Antwort:
Das BAFzA benötigt ein C5-Testat des Hosters, der die Cloud betreibt. Einen Nachweis durch den Bieter/die Bieterin selbst ist dabei nicht erforderlich.
Köln, 10.09.2026