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Beschaffung einer Datenvisualisierungssoftware

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Ergänzung

zum Vergabeverfahren

Beschaffung einer Datenvisualisierungssoftware

zu dem o. a. Vergabeverfahren ist eine Frage eingegangen:

Frage 1:

In den Vergabeunterlagen werden Nachweise zur Einhaltung der C5-Basiskriterien, zu einem Infor- mationssicherheitsmanagementsystem nach ISO/IEC 27001 bzw. ISO 27001 auf Basis von IT- Grundschutz sowie zur regelmäßigen Vorlage entsprechender Prüfberichte gefordert.

Wir bitten um Klarstellung, auf welche Rolle innerhalb der Leistungserbringung sich diese Anforde- rungen jeweils beziehen.

Ist es ausreichend, wenn die geforderten Nachweise durch den Hersteller bzw. Betreiber der angebo- tenen Cloud-/Softwarelösung erbracht werden, oder müssen diese zusätzlich auch durch den ver- tragsführenden Bieter/die vertragsführende Bieterin selbst nachgewiesen werden?

Antwort:

Das BAFzA benötigt ein C5-Testat des Hosters, der die Cloud betreibt. Einen Nachweis durch den Bieter/die Bieterin selbst ist dabei nicht erforderlich.

Köln, 10.09.2026

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