Beschaffung biotopspezifischer Ökopunkte für den Ausgleich von Eingriffen am Flemhuder See
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- CPV-Codes
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- Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse (03000000)
- Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke (42900000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 622310-2026
- Verfahrensnummer
- 65783489-6438-450d-845a-0ae5aa78dd34
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal beschafft biotopspezifische Ökopunkte zum Ausgleich von Eingriffen durch ein geplantes Langzeitlager für Baggergut, Bodenmaterial und andere mineralische Materialien am Flemhuder See in Schleswig-Holstein. Benötigt werden 29.948 Punkte für Binnengewässer, 72.160 Punkte für Röhrichte sowie 50.000 Punkte für Trocken- und Magerrasen. Das Langzeitlager soll auf rund 75 Hektar entstehen und Materialien jeweils bis zu drei Jahre aufnehmen; die Ökopunkte dürfen nur von nach der AgentAnerkVO anerkannten Agenturen angeboten werden, wobei AgentAnerkVO für die Landesverordnung zur Anerkennung von Agenturen für Kompensationsmaßnahmen steht.
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Leistungsbeschreibung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal plant die Errichtung eines Langzeitlagers für Baggergut, Bodenmaterial und andere mineralische Materialien aus dem Nord-Ostsee-Kanal sowie aus den Ausbauvorhaben am NOK mit einer maximalen Lagerungszeit von jeweils 3 Jahren je geliefertem Material am Flemhuder See auf einer Gesamtfläche von rund 75 ha. Ziel des Langzeitlagers am Standort Flemhude ist es, einen zentralen Betrieb zur Behandlung, Verwertung und Zwischenlagerung der genannten Materialien einzurichten und dessen Betrieb langfristig und kanalnah sicherzustellen. Für die Errichtung eines Langzeitlagers sind Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 14-17 BNatSchG) auszugleichen. Die Eingriffsfläche des LZL Flemhude wurde in den Jahren 23/24 kartiert und der Kompensationsbedarf wurde über den "Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben" bestimmt. Hier ausgeschrieben ist folgender Bedarf an spezifischen biotopbezogenen Ökopunkten: Binnengewässer: 29.948 Punkte Röhrichte: 72.160 Punkte Trocken- und Magerrasen: 50.000 Punkte
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung biotopspezifische Ökopunkte
Die abgefragten Ökopunkte dürfen nur von nach der Landesverordnung zur Anerkennung von Agenturen zur Durchführung, Unterhaltung und dauerhaften Sicherung von Kompensationsmaßnahmen vom 31. Mai 2021 (AgentAnerkVO) anerkannten Agenturen angeboten werden. Für die angebotenen Ökopunkte ist eine schriftliche Übertragung der Kompensationsverpflichtung nach § 2 der AgentAnerkVO mir befreiender Wirkung auf die anbietende anerkannte Agentur zwingend notwendig und in dem Einheitspreis einzurechnen. Die Berechnung der Ökopunkte hat nach der ÖkokontoVO - "Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)" - des Landes Schleswig-Holstein zu erfolgen, dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt oder genehmigt sein. Sollten die Ökopunkte aus verschiedenen Ökokonten stammen, ist eine tabellarische Zuordnung der jeweiligen Ökopunkte zu den Ökokonten mitzuliefern. Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind nach Genehmigung der Ökokonten durch den Anbieter bei der zuständigen UNB für das WNA NOK zu reservieren und bei Erteilung der BImSchG-Genehmigung für das Vorhaben LZL Flemhude ausbuchen zu lassen. Die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Bedarfsträgers zur dauerhaften Sicherung der Ökopunkte im Zielzustand in das Grundbuch ist durch den Vertragsnehmer sicherzustellen. Der Vorhabenträger erwirbt das Recht, die Ökopunkte als Kompensation in Anspruch zu nehmen und wird gleichzeitig von seiner Kompensationsverpflichtung in dem genannten Umfang freigestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung dieser ist der Vertragsnehmer verantwortlich. Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein LBP zu erstellen. Dafür sind die Umgrenzungen der Ökokonten, aus denen Punkte angeboten werden, als Shape-Datei zur Verfügung zu stellen.
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LOT-0001 · Beschaffung biotopspezifische Ökopunkte
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