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Beschaffung automatisierter externer Defibrillatoren (AED)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 22:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: rlp.vergabekommunal.de

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Verbandsgemeindeverwaltung

Annweiler am Trifels

Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Durchführung von Vergabeverfahren

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Durchführung von Vergabeverfahren sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels unter https://www.vg-annweiler.de veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher unserer Homepage.

  1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO) • Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, Bürgermeister Christian Burkhart • Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels • 06346/301-102 • buergermeister@annweiler.rlp.de

  2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO) • Saarlandstr. 13, 76855 Annweiler am Trifels • 06346/301-150 • datenschutz@annweiler.rlp.de

  3. Betroffene Personen Bieter und ggfs. deren Mitarbeiter/innen

  4. Kategorien personenbezogener Daten Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet: Adressdaten einschl. E-Mail-Anschriften und Telefonnummern, Qualifikation eingesetzter Mitarbeiter/innen der Bieter

  5. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO) Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Durchführung von Vergabeverfahren, u.a. zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen, Prüfung der Eignung.

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Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Absatz 1 c) der DS-GVO, § 22 Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz, VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz, VOB/A, UVgO, VgV, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Sollten Sie die erforderlichen Angaben nicht bereitstellen wollen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)

Innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung: Die jeweiligen Fachabteilungen, die für die Vergabe und Auftragsausführung zuständig sind; außerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung: Rechnungsprüfungsamt, unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. nach § 46 UVgO, § 19 Abs. 2 VOB/A oder im Rahmen eines möglichen Nachprüfungsverfahrens ab einer Auftragssumme von 75.000 € über den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind; Melde- und Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, wenn Ihnen eine schwere Verfehlung nachgewiesen wird bzw. zur Einholung von Auskünften betreffend Ihrer Eignung (Vorliegen von Ausschlussgründen); Bundesamt für Justiz zur Einholung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister und beim Bundeskartellamt aus dem Wettbewerbsregister bei einer Auftragssumme ab 30.000 Euro (netto); bei Liefer- und Dienstleistungen werden bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von jeweils 25.000 Euro (netto) für die Dauer von 3 Monaten der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben; bei Bauleistungen werden bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (netto) für die Dauer von 6 Monaten der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben; bei EU-weiten Vergabeverfahren werden der Name und die Anschrift des erfolgreichen Bieters an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zur Bekanntmachung übermittelt; die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer); die Vergabeprüfstelle für Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich; Gerichte im Falle von Klagen.

  1. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)

Es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung von Daten an ein Land außerhalb des Geltungsbereichs der DS-GVO.

  1. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)

Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den haushalts-, vergabe-, vertrags- und förderrechtlichen Regelungen. Unterlegene Bieter: 6 Jahre bzw. ggfs. länger entsprechend der Vorgaben im Förderbescheid. Erfolgreiche Bieter: max. 30 Jahre zur Vertragserfüllung

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  1. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO) Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung weitgehende Rechte, die wir Ihnen an dieser Stelle erläutern. Die nachfolgenden Rechte stehen Ihnen nach der DS-GVO zu, sofern sie nicht spezial- gesetzlich (siehe Nr. 3) geregelt sind:

• Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.

• Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).

• Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.

Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche-, historische- und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, o für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig o verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von o Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die o berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

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Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

  1. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 lit. d DS-GVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland- Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.-Nr.: +49 (0) 6131 8920-0, Fax: +49 (0) 6131 8920-299, E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de

Stand dieser Information: 12.01.2023

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