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Beschaffung automatisierter externer Defibrillatoren (AED)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 22:20 (Europe/Berlin)

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Erklärung

nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 (BGBL. I S. 1842) für die Baumaßnahme der

Die Firma:

  1. erklärt, dass sie das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) in der geltenden Fassung beachtet.

  2. erklärt hiermit, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.

Ort, Datum, Name des Erklärenden nach § 126b BGB

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