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Beschaffung automatisierter externer Defibrillatoren (AED)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 22:20 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung und Einrichtung von Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden

  1. Leistungsgegenstand

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beabsichtigt die Anschaffung von insgesamt 20 vollautomatisierten, externen Defibrillatoren mit kombiniertem Erwachsenen- /Kindermodus inkl. Elektroden für Erwachsene/Kinder zur Anbringung in allen Grundschulen der Verbandsgemeinde, der KITA Drachenburg in Albersweiler und allen DGH´s in den jeweiligen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.

Die Geräte sollen der schnellen Erstversorgung bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf- Stillstand dienen und müssen insbesondere für die Anwendung durch medizinische Laien geeignet sein. Die Bedienung muss intuitiv, sprachgeführt und durch eindeutige optische Hinweise unterstützt sein. Zusätzlich soll im Lieferumfang ein Notfallset, bestehend aus Rasierer, Beatmungstuch, Handschuhe und Schere enthalten sein.

  1. Mindestanforderungen an die Defibrillatoren

 geeignet für die Anwendung durch medizinische Laien  automatische Herzrhythmusanalyse,  Vorhandensein einer Kindertaste  klare und verständliche Sprachanweisungen in deutscher Sprache,  optische Nutzerführung durch Piktogramme und/oder Displayanzeige,  einfache Inbetriebnahme im Notfall, insbesondere durch Einschalten und Befolgen der Geräteanweisungen,  geeignet für den Einsatz im öffentlichen Raum.

  1. Die Defi´s müssen mindestens folgende technische Anforderungen erfüllen:

 Schutzart mindestens IP55 oder gleichwertig,  geeignet für die Nutzung im Innen- und Außenbereich  regelmäßige automatische Selbsttests,  eindeutige Anzeige der Einsatzbereitschaft,

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 Batteriestandzeit im Standby-Betrieb von 5 Jahren ab Werk bei üblichen Werkseinstellungen oder gleichwertig,  Einsatzfähigkeit im üblichen Temperaturbereich für öffentlich zugängliche Defibrillatoren im Innen- oder Außenbereich, sollte für die Montage im Außenbereich aus Sicherheitsgründen ein beheizbarer Wandschrank empfohlen oder nötig sein, sind die Kosten des Wandschrankes optional mit aufzuführen  robuste, stoßgeschützte Ausführung,  kompaktes, tragbares Gerät,  Zulassung als Medizinprodukt für den vorgesehenen Zweck,  CE-Kennzeichnung.  Die Geräte müssen mindestens über eine deutsche Sprachausgabe verfügen.

  1. Zubehör je AED-Gerät

Je AED-Gerät ist folgendes Zubehör mitzuliefern:

 Batterie bzw. Energieversorgungseinheit für den bestimmungsgemäßen Betrieb,  ein Satz vorangeschlossene Therapieelektroden für Erwachsene und Kinder  Bedienungsanleitung in deutscher Sprache,  Zubehörtasche für zum zusätzlichem Schutz des Gerätes  Wandhalterung in Stahl (optional auch für die Befestigung mit Tasche)  die für Wandhalterung benötigte Tasche ist optional mit aufzuführen  Aluminium Winkelschild Defibrillator, 20x20, langnachleuchtend

  1. Lieferung, betriebsbereite Übergabe und Einweisung

Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der 20 AED-Geräte einschließlich Zubehör.

Die Geräte sind betriebsbereit zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere:

 Lieferung an die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, Messplatz 1  Grundkonfiguration der Geräte  Einrichtung der deutschen Sprachausgabe  Einlegen bzw. Anschließen der Batterie  Anschluss der vorangeschlossenen Elektroden  Alle 2 Jahre Funktionsprüfung/sicherheitstechnische Kontrolle vor Ort  Übergabe der Bedienungsanleitungen und technischen Unterlagen  AED-Einweisung des Auftraggebers bzw. der vom Auftraggeber benannten Personen inkl. Inbetriebnahme nach §11 MPBetreibV, Entnahme aus der Einhausung und grundlegende Betreiberpflichten, Inbetriebnahme des Medizinproduktes, Fallbeispielsimulation an einer Reanimationspuppe  Erstellung Medizinproduktebuch Fachgerechtes Anlegen und Ausfüllen des Medizinproduktebuches nach §7 Medizinproduktebetreiberverordnung

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  1. Wartungs- und Servicevertrag/Erinnerungsservice

Bestandteil des Angebotes ist ein Wartungs- und Servicevertrag für sämtliche 20 AED- Geräte mit einer Laufzeit von 6 oder 8 Jahren ab betriebsbereiter Übergabe.

Der Wartungs- und Servicevertrag muss mindestens folgende Leistungen umfassen:  Durchführung sämtlicher nach Herstellerangaben erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten  Durchführung der vorgeschriebenen Funktionsprüfungen,  Austausch insbesondere der Batterien und Therapieelektroden, soweit deren Austausch im Rahmen der planmäßigen Funktionsprüfung/sicherheitstechnischen Kontrolle erforderlich wird,  Bereitstellung und Einbau bzw. Lieferung erforderlicher Software- oder Firmware- Updates, soweit diese vom Hersteller zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit oder Sicherheit bereitgestellt werden,  Dokumentation sämtlicher Wartungs- und Servicearbeiten,  telefonischer oder elektronischer Support bei technischen Störungen während der üblichen Geschäftszeiten,  Durchführung notwendiger Reparaturen aufgrund technischer Defekte (ausgenommen Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder unsachgemäße Behandlung durch Dritte).

Sollten alternativ Erinnerungsservices angeboten werden können (Erinnerungsservices für sicherheitstechnische Kontrollen, für ablaufende Elektroden und Batterien, für Guideline- und Softwareupdates, Ersatzgeräte nach einem Einsatz oder Defekt zur Überbrückung oder für die Aufbereitung inkl. neuer Elektroden nach einem Einsatz) so sind diese Leistungen hier aufzuführen.

Für den Zeitraum einer Reparatur eines AED-Gerätes hat der Auftragnehmer unverzüglich ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen, sodass die Einsatzbereitschaft des jeweiligen Standortes gewährleistet bleibt. Die Kosten für den Wartungs- und Servicevertrag sind vollständig im Angebot auszuweisen.

  1. Angebotswertung

Der angebotene Gesamtpreis umfasst sämtliche Liefer-, Wartungs- und Serviceleistungen einschließlich des sechs- oder achtjährigen Wartungs- und Servicevertrages.

jh/31.08.2026

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