ZBL - Informationen zum Datenschutz.pdf

Bereitstellung von Leihpersonal für Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin

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Herkunft: lbm.vergabe.rlp.de

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Stand: 19.02.2019

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13, 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben.

VerantwortlicherLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) die Geschäftsführung Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Kontaktdaten des behördlichen DatenschutzbeauftragtenBeauftragter für den Datenschutz im LBM Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Behördlicher Datenschutzbeauftragter Herr Peter Brand Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz E-Mail: DatenschutzbeauftragterLBM@lbm.rlp.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der DatenverarbeitungDie im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Unternehmen übermittelten personenbezogenen Daten werden zur Vorbereitung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit. b) und c), Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 3 LDSG, §§ 7, 55 LHO und den vergaberechtlichen Vorschriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz im erforderlichen Umfang verarbeitet. Im Falle einer Beauftragung werden die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) des Auftragnehmers ggfls. einschließlich benannter Unterauftragnehmer oder der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gem. Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.
Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen DatenDie Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahrens und für den geplanten Vertragsabschluss erforderlich. Werden die geforderten Informationen nicht bereitgestellt, kann die Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags / Angebots nicht oder nicht vollständig erfolgen, mit der Folge, dass der Teilnahmeantrag / das Angebot entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschlossen werden muss.

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL)

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Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen DatenDer LBM ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzarbG) verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu werden die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) weitergeleitet. Für den Fall, dass es sich bei dem zukünftigen Auftragnehmer um eine natürliche Person handelt, wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen. Der LBM wird gemäß den vergaberechtlichen Reglungen des § 134 Abs. 1 GWB, § 62 Abs. 2 VgV, § 19 Abs. 1 VOL/A bzw. § 46 Abs. 1 UVgO die betroffenen Bieter bzw. Bewerber über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, informieren. Dieser Unternehmensname wird im Falle eines EU-weiten Verfahrens gemäß § 39 VgV in der Vergabebekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Datenübermittlung an ein Drittland findet nicht statt.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung der personenbezogenen DatenDie im Zusammenhang mit dem Verfahren übermittelten personenbezogenen Daten werden nur solange vorgehalten und gespeichert bis der Zweck, für welchen Sie erhoben wurden, entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Landes und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens gemäß der Landeshaushaltsordnung (LHO) bestehen.
Rechte der betroffenen PersonSie haben ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sie haben das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d) DSGVO) zu beschweren. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für den LBM ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz. Genaue Informationen zu Ihren Rechten erfahren Sie auf www.lbm.rlp.de/Datenschutz unter Rechte der Betroffenen.

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL)

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