Bereitstellung, Reinigung und Austausch von Schmutzfangmatten auf Mietbasis
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.09.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- CPV-Codes
- Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 481977-2024
- Verfahrensnummer
- cb966683-77da-42c0-8454-c82e99cb29a5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Deutsche Bundestag, vertreten durch das Referat ZR 3 Vergaben in Berlin, sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung, Reinigung und den Austausch von Schmutzfangmatten auf Mietbasis. Die Leistungen sind für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin vorgesehen. Ein geschätzter Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 18. September 2024 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Bereitstellung, Reinigung und Austausch von Schmutzfangmatten auf Mietbasis für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Schmutzfangmatten
Bereitstellung, Reinigung und der Austausch von Schmutzfangmatten auf Mietbasis für den Deutschen Bundestag.
Frist: 18.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Schmutzfangmatten
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 696389-2024
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