Vergabeunterlagen vom 14.09.2026 (PDF)

Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems für die Stadtverwaltung Regensburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 21:52 (Europe/Berlin)

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L 212 (UVgO – Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)“

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Verga- bestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.

5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedin- gungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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L 212 (UVgO – Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zu- gelassen.

7 Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm im Falle der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kon- taktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unter- nehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ent- sprechen dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der „Verpflichtungserklä- rung wirtschaftliche Eignungsleihe“ abzugeben. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8 Eignung Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem An- gebot

  • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
  • oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
  • oder durch einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlan- gen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauf- tragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

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L 212 (UVgO – Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)

9 Bevorzugte Bewerber Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragsertei- lung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.

Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den An- teil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

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L 211 (UVgO - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

Vergabestelle Datum der Versendung Stadt Regensburg Vergabeart D.-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg Öffentliche Ausschreibung Deutschland Beschränkte Ausschreibung ohne Tel.:+49 9415075629 Fax.:+49 9415074629 Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb Internationale NATO-Ausschreibung

Ablauf der Angebotsfrist Datum 27.10.2026 Uhrzeit 23:59 Bindefrist endet am 04.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß UVgO)

Bezeichnung der Leistung Maßnahmennummer Maßnahme 2026.4 IUK 2026

Vergabenummer Leistung 62-2026-337-F Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverwaltung Rege

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: L 212 Bewerbungsbedingungen L 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien L 2270 Gewichtung der Zuschlagskriterien - Anlage L 2440 Informationen zur Datenerhebung L 2492 Online-Vergaben W ichtige Firm eninfo betrügerische Mails

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen L 214 Besondere Vertragsbedingungen L 2140.LP Weitere Besondere Vertragsbedingungen Landschaftspflege L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen L 224 Lohngleitklausel L 225 Stoffpreisgleitklausel L 244 Datenverarbeitung L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung

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L 211 (UVgO - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: L 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm L 124 / Eigenerklärung zur Eignung L 1240 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit L 2496 Schutzerklärung U nterlagen gem. 62-2026-337-F Leistungsbeschreibung, Ziffer 8

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen L 2442 Erklärung Auftragsverarbeitung L 2495 Verpflichtungserklärung

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L 211 (UVgO - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung bitte auswählen Stadt Regensburg, Amt für IuK, Lilienthalstr. 5, 93049 Regensburg

dieser/diese/dieses vertreten durch: Stadt Regensburg

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Sta dt Regensburg Straße D. -Martin-Luther-Straße 3 PLZ / Ort 93 047 Regensburg E-Mail ve rgabestelle@regensburg.de Fax +49 9 415074629

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung

L 124 / L 1240 - Eigenerklärung zur Eignung

L 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

L 2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen

L 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

L 2496 - Schutzerklärung U nterlagen inklusive Konzept gem. 62-2026-337-F Leistungsbeschreibung, Ziffer 8

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung

Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen

L 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt L 248

Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt L 2481

L 2495 - Verpflichtungserklärung

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L 211 (UVgO - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

4 Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose: siehe Auftragsbekanntmachung

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe (Auftrags)Bekanntmachung

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. nicht zugelassen.

6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen), ausgenommen Ne- 6.2 benangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung Abschnitt erfüllen.

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L 211 (UVgO - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

7 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Bei der Vergabe von Aufträgen werden Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und an- erkannte Blindenwerkstätten als bevorzugte Bieter berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter angebo- tene Preis mit einem Abschlag von 10 Prozent gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde gelegt, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, so ist dem bevorzugten Bieter der Zuschlag zu erteilen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"

dtverw

Maßnahmennummer: 2026.4Maßnahme: IUK 2026
62-2026-337-FBereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Sta

62-2026-337-F Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverw zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Prüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen im Zuge der Rechts- und Fachaufsicht wenden kann: Reg ierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg

10 A GB des Bieters gelten nicht. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass seine AGB nicht gelten und zwar auch dann nicht, wenn sie dem Angebot beigelegt sind. Zu Ziffer 7 - Angebotswertung: Mehrere Zuschlagskriterien gem. 62-2026-337-F Leistungsbeschreibung, Ziffer 5.

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2492 / L 2492 (Online-Vergaben)

Vergabenummer
62-2026-337-F
Baumaßnahme IUK 2026
Leistung Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverwaltung Regensburg

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform mit ava-sign

Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Alle gängigen Browser in einer aktuellen Version: Firefox Apple Safari Google Chrome Microsoft Edge

Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Angeboten ist eine Anmeldung im Bieterportal iTWO tender unter der Adresse https://www.meinauftrag.rib.de erforderlich. Die Firmen laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bear- beitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herunter.

Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. Der Bieterclient ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbei- tung der Vertragsunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe von digitalen Angeboten bei Ausschrei- bungen.

Die Upload Datei der Angebotsdatei über ava-sign darf einen maximalen Wert von 1500 MB nicht überschrei- ten. Einzurechnen sind dabei die bereits zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen, die der Bieter mit dem Angebot ausgefüllt zurückgeben muss. Es wird empfohlen rechtzeitig – mind. 1 Tag vor Angebotsende – die Angebotsdatei auf die Vergabeplattform hochzuladen und bei Problemen den Support zu bemühen.

Der Bieterclient ava-sign macht wie ein Browser eine Internetverbindung zur Zielplattform auf. Das bedeutet, alle Personen die ava-sign nutzen und damit ein Angebot abgeben wollen, benötigen für das Programm einen Internetzugang.

Es geht hier um den Bieterclient ava-sign! Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff auf das Internet über den Browser nicht automatisch bedeutet, dass auch das Programm ava-sign zugriffsberechtigt ist.

Textform Die Systemvoraussetzungen und Installationsanleitungen für den jeweils aktuellen Bieterclient ava-sign finden Sie immer unter diesem Link: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauf- trag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html

Ordner Nebenangebote Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.

Hilfelinks Für das Bieterportal iTWO tender: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html

Für den Bieterclient ava-sign: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_ava- sign.html

© VHB | VHL Bayern - Stand Juni 2023 1 von 1

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

informiert die Unternehmen:

Hinweis zu betrügerischen E-Mails

Aktuell warnt das Bayerische Landeskriminalamt vor betrügerischen E-Mails

im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

Hierbei verschaffen sich Betrüger Zugang zu Ausschreibungsplattformen, um dort syste-

matisch Daten zu laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren abzugreifen.

Es ist zu erwarten, dass derzeit in außergewöhnlichem Umfang versucht wird,

durch manipulierte und gefälschte E-Mails und Rechnungen Zahlungen von Ausschrei- bungsgewinnern zugunsten der Täter zu veranlassen.

Empfehlungen zum Schutz • Prüfen Sie Absender-E-Mails sorgfältig: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbe-

kannte Domains, Rechtschreibfehler oder abweichende E-Mail-Adressen. Kontaktie-

ren Sie den Auftraggeber bei Zweifel direkt über bekannte, offizielle Kommunikati-

onswege. • Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie Rechnungen und Bankver-

bindungen vor jeder Zahlung. Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über

verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen. • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden: Sensibilisieren Sie Ihr Team für derartige Betrugs-

versuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Prüfung von Rechnungen und

Zahlungsanweisungen. • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Informieren Sie bei verdächtigen E-Mails oder

Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behör-

den.

Hinweis:

Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, setzen Sie sich unverzüg-

lich mit Ihrer Bank in Verbindung, um Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen, und

erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

© Staatsbauverwaltung Juli 2025

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L 244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
62-2026-337-F
Maßnahme IUK 2026
Leistung Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverwaltung Regensburg

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung .

2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

© VHL Bayern - Stand Juni 2018 1 von 1

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62-2026-337-F

2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung)

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Stadt Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg Tel.:+49 9415075629 Fax.:+49 9415074629 (Vergabestelle)

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Regensburg Postfach 110643 93047 Regensburg +49 9415072114 datenschutzbeauftragter@regensburg.de (Datenschutzbeauftragte/r)

Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch

Stadt Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg Tel.:+49 9415075629 Fax.:+49 9415074629 (Vergabestelle)

und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitung beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich behandelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes und eines daraus resultierenden Vertragsabschlusses der Vertragsparteien. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder eines Vertragsabschlusses werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und können im Rahmen von Repräsentationsaufgaben nach Fertigstellung und Eröffnung des fertiggestellten Objektes der nutzenden Behörde übermittelt werden. Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Auftragsverarbeiter. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und e DSGVO i.V.m. §3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1, Art. 5 Abs. 1 S.1 BayDSG.

Ihre Rechte Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, • Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.

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2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an

Stadt Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg Tel.:+49 9415075629 Fax.:+49 9415074629 (Vergabestelle)

Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 2 von 2

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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer
62-2026-337-F
Maßnahme IUK 2026
Leistung Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverwaltung Regensburg

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung Besondere Bedingungen:

Abschlagszahlungen vereinbart: Ja

2 Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung: Spätestens Werktage nach Aufforderung Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens Frühestens am (Datum) Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Spätestens am (Datum)

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens Werktage nach 2.2.2 = spätestens Werktage nach 2.2.3 = spätestens Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum Spätestens am (Datum) Einzelfristen für 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum)

2.4 Der Auftragnehmer soll voraussichtlich im 4. Quartal 2026 oder 1. Quartal 2027 (spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung) mit der Auftragsbearbeitung beginnen. Der Echtbetrieb muss spätestens im 2. Quartal 2027 beginnen können. (vgl. 62-2026-337-F Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.3)

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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen) 3 Abnahme 3.1 Die Leistung ist förmlich abzunehmen. 3.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Ver- tragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. 4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeiträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Ergänzenden Ver- tragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern für = Jahre für = Jahre für = Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzu- reichen, davon abweichend: -Abschlagsrechnungen -fach -Teilschlussrechnungen -fach -Schlussrechnungen -fach -Unterlagen -fach

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt: Ja Nein

8 Preisgleitklausel

Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel – L 225

9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln

Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Keine Siehe beigefügte Unterlage „Weitere Besondere Vertragsbedingungen“

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L 2140 (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
62-2026-337-F
Maßnahme I UK 2026
Leistung Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverwaltung Regensburg

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN E rgänzende Vertragsbedingungen für Cloudleistungen – EVB-IT Cloud-AGB –, Version 1.0.2 vom 0 1.03.2026 und Dokumente zum EVB-IT Cloudvertrag veröffentlicht unter evb it.gov.de

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.

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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)

Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Ausgabe Juni 2018

Vorbemerkung: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Preise 1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.

1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur An- lieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ange- geben ist.

1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2) In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.

3 Änderung der Leistung (§ 2) Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.

4 Ausführung der Leistungen (§ 4) 4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinba- rung der zu erbringenden Leistung beizufügen.

4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.

5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4) 5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.

5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.

5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auf- traggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.

6 Sprache Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.

7 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wett- bewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.

8 Abrechnung (§ 15) 8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.

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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)

8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Posi- tionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuer- betrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schluss- rechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz. 8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlun- gen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16) 9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stundenlohnzet- tel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die be- scheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.

10 Bürgschaften (§ 18) 10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge- bers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auftragge- bers entsprechen. 10.2 Die Bürgschaft ist von einem

  • in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.

  • Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzich- tet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festge- stellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zu- stimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“. 10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. 10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.

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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)

10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fäl- lige Zahlungen angerechnet worden ist.

11 „Equal Pay“ Gebot Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die- jenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindest- lohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegeset- zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorge- geben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei glei- cher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

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L 213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)

(Name und Anschrift der Vergabestelle) Stadt Regensburg

Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht:
BImA-Nummer:

Stadt Regensburg D.-Martin-Luther-Straße 3

93047 Regensburg

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahmennummer Maßnahme 2026.4 IUK 2026

Vergabenummer Leistung 62 -2026-337-F Bere itstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverwaltung Regen

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen L 234 Erklärung Bieter- /Arbeitsgemeinschaft L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Nebenangebot(e)

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden L 124 / Eigenerklärung zur Eignung L 1240 Einheitliche Europäische Eigenerklärung

1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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L 213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe für Haupt- und alle Nebenangebote %

5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla- gen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und im Amtlichen Verzeich- nis eingetragen unter der/den Nummer/n: Zertifikatsnummer Zugangscode Zertifikatsnummer Zugangscode Zertifikatsnummer Zugangscode

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).2

7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

8 Ich/Wir erkläre(n), dass − ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). − ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n), − mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. − das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. − falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Ku- mulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

2 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

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L 213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

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L 235 (Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
62-2026-337-F
Maßnahme IUK 2026
Leistung Bereitstellung und Hosting eines Lernmanagementsystems LMS für die Stadtverwaltung Regensburg

Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen Ergänzung des Angebotsschreibens

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).

Name des Unternehmens Eignungs- OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen (erst nach gesonderter leihe∗) Anforderung der Vergabestelle) (Ja/Nein)

∗) Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor.

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L 235 (Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen)

Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Angabe zu der von diesem Unternehmen Unternehmens überlassenen Eignung

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