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Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Wohnungslosenhilfe und Prävention, Fachplanung Unterbringung, S-III-WP/S 3, Franziskanerstraße 8, 81669 München
Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in einer Wohnungslosenunterkunft im Flexi-Heim-Standard, SOZ – 2026 - 0006
Wertungskriterien
I. Allgemeine Erläuterungen zu Wertungskriterien und Anonymität
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung werden der Preis (Kriterium 1) sowie das einzureichende Betriebsführungskonzept (Kriterium 2), Raumnutzungskonzept (Kriterium 3) und Gewaltschutzkonzept (Kriterium 4) berücksichtigt.
Anonymität als Grundlage einer neutralen Angebotswertung:
Die einzureichenden Unterlagen (insbesondere die Konzepte) sollen weder mit einem Briefkopf, Firmenlogo noch Firmennamen versehen werden. Sie sollen somit anonym eingereicht werden. Trotz der anonymen Einreichung ist eine Zuordnung zumzur Bieterin für die Vergabestelle möglich.
II. Wertungskriterien sowie Punktevergabe und Gewichtung im Einzelnen:
| Lfd. | Kriterien/Unterkriterien | Gewichtung | Punkte (max) | Gewichtete |
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Punkte (max) | |||
| (1) | (2) | (1) x (2) | ||
| 1. | Monatliches Bettplatzentgelt | 40 % | 40 | |
| 2. | Betriebsführungskonzept | 30 % | 30 | |
| 2.1 | Allgemeine Betriebsführung | 40% | 5 | 40 |
| (Einrichtungsführung, Reinigung, etc.) | x 20 = 100 | |||
| 2.2 | Personaleinsatzplan und Qualifikation | 40% | 5 | 40 |
| x 20 = 100 | ||||
| 2.3 | Konzept für die Zusammenarbeit mit | 20 % | 5 | 20 |
| dem Sozialdienst | x 20 = 100 | |||
| 3. | Darstellung von Raumaufteilung | 10% | 5 | 10 |
| und Raumnutzung | x 20 = 100 | |||
| 4. | Gewaltschutzkonzept | 20% | 5 | 20 |
| x 20 = 100 | ||||
| Gesamtsumme | 100% | 100 |
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Es werden insgesamt max. 100 Punkte vergeben. Dabei entspricht ein Prozentpunkt der Gewichtung einem Punkt bei der Punktevergabe. Sich möglicherweise ergebende Nachkommastellen innerhalb der einzelnen Wertungskriterien werden kaufmännisch gerundet.
Beim Kriterium Nr. 1 wird eine Formel zur Berechnung der gewichteten Punktzahl herangezogen. Diese Berechnungsformel wird auf Seite 3 erläutert. Bei den Kriterien 2, 3 und 4 werden Punkte und bei den Unterkriterien von Kriterium 2 Unterpunkte vergeben (jeweils max. 5). Die erreichte Punktzahl wird mit 20 multipliziert, sodass sich in der Summe 100 Punkte für die Kriterien 2, 3 und 4 sowie jeweils die Unterkriterien von Kriterium 2 ergeben, welche wiederum mit der vorgegebenen Gewichtung (Prozentsatz) multipliziert werden.
Sollten zwei (oder mehr) endgültige Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erzielen, hat je- weils dasjenige Angebot mit dem niedrigeren Bettplatzpreis Vorrang. Falls auch dieser identisch ist, entscheidet das Los.
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Zuschlagskriterium 1: Monatliches Bettplatzentgelt
Die Punkteverteilung beim Bettplatzentgelt netto erfolgt folgendermaßen:
Ein Angebot, das den jeweiligen Höchstsatz für das Bettplattzentgelt und/oder den Umfang des Auftrags überschreitet, wird ausgeschlossen. Für die Wertung des Preises wird der niedrigste Preis der wertbaren Angebote zugrunde gelegt. Angebote, die ausgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt.
Der niedrigste Angebotspreis wird mit dem Faktor 40 multipliziert und durch den Preis des jeweiligen Angebots dividiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält damit 40 Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu entsprechend weniger Punkte:
Punkte Preis = niedrigster Preis x Gewichtung / Angebotspreis (lineare Differenzberechnung)
| Bieter*in | Preis | Punkte (max. 40) |
|---|---|---|
| Bieter*in A | (niedrigster Preis) | 40 |
| Bieter*in B | ||
| Bieter*in C |
Zuschlagskriterium 2: Betriebsführungskonzept
Das Betriebsführungskonzept setzt sich aus den Unterkriterien
2.1 Allgemeine Betriebsführung
2.2 Personaleinsatzplan und Qualifikation
2.3 Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst
zusammen. Zu besseren Übersichtlichkeit sollen die einzelnen Unterkriterien im Betriebsführungskonzept klar voneinander abgegrenzt sein und für sich stehen können. Außerdem soll die nachfolgend vorgegebene Reihenfolge der Haupt- und Unteraufgaben eingehalten werden. Das Betriebsführungskonzept soll in der Schriftart „Arial“ in Schriftgröße 11 abgefasst sein und soll insgesamt einen Umfang von 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Das Betriebsführungskonzept wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil, d.h. die dort gemachten Angaben sind über die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten bzw. zu realisieren.
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Bewertung
Die Bewertung bzw. Punkteverteilung der einzelnen Unterkriterien erfolgt gesamthaft auf Basis der in den Vergabeunterlagen – vor allem in dem Konzept – erkennbaren Anforderungen, Ziele und Erwartungen in Relation zu den anderen in der Wertung befindlichen Angeboten.
Die erreichte Punktzahl (max. 5 Punkte) bei jedem Unterkriterium wird mit 20 multipliziert und gewichtet. Die Gewichtung der Unterkriterien beträgt
Allgemeine Betriebsführung: 40%
Personaleinsatzplan und Qualifikation/Weiterbildung: 40%
Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst: 20%
Die maximal erreichbare Punktzahl errechnet sich je Unterkriterium wie folgt: 5 Punkte x 20 = 100 Unterpunkte; 40 % (bzw. 20%) von 100 Unterpunkten = 40 (bzw. 20) Unterpunkte.
Für das Zuschlagskriterium 2 „Betriebsführungskonzept“ können daher maximal gesamt 100 Unterpunkte erzielt werden. Die erzielten Unterpunkte werden mit 30% gewichtet: 30% von 100 Unterpunkten = 30 gewichtete Punkte.
Bei einer Bewertung eines Unterkriteriums mit 0 Punkten wird das Angebot ausgeschlossen.
2.1 Allgemeine Betriebsführung
Das Unterkriterium „Allgemeine Betriebsführung“ setzt sich aus folgenden Hauptaufgaben zusammen:
Nr. 1: Erfüllung täglich routinemäßig anfallender Aufgaben
Nr. 2: Einhaltung von Hygienerichtlinien sowie sonstigen rechtlichen und behördlichen Anforderungen
Nr. 3: Sicherheit aller Personen sowie das physische und psychische Wohlergehen der Bewohner*innen
Nr. 4: Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt München und mit Externen
Derdie Bieterin hat darzustellen, auf welche Weise und von wem die täglich routinemäßig anfallenden Aufgaben (Nr. 1) der Einrichtungsführung erbracht werden. Hierunter fallen insbesondere folgende Unteraufgaben:
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Nr. 1.1: Aufnahme von zugewiesenen Personen
Nr. 1.2: die erforderlichen Meldungen an das Amt für Wohnen und Migration
Nr. 1.3: die Verteilung der Post
Nr. 1.4: die Zugangskontrolle zum Gebäude (Schleuse!)
Nr. 1.5: die tägliche Dokumentation der Anwesenheit
Nr. 1.6: Abschluss des Beherbergungsvertrags
Nr. 1.7: Anpassung des Beherbergungsvertrags bei Änderungen der Umstände
Auch auf die Wahrnehmung der weiteren Aufgaben und Pflichten der Betriebsführung gemäß den Richtlinien zur Zusammenarbeit (Anlage 7 der Leistungsbeschreibung, Abschnitt II.) soll eingegangen werden.
Als nächstes muss die allgemeine Betriebsführung die Einhaltung der im Rahmen der Richtlinien zur Zusammenarbeit (Anlage 7) beigefügten Hygienerichtlinien sowie sonstigen rechtlichen und behördlichen Anforderungen (Nr.2) unter größtmöglicher Beachtung der Privatsphäre der Bewohner*innen gewährleisten. Im Konzept soll dargelegt werden, wie u.a. folgende Unteraufgaben praktisch umgesetzt werden:
Nr. 2.1: Aufrechterhaltung eines ansprechenden Erscheinungsbildes der Außenanlagen
Nr. 2.2: Reinigung der öffentlichen Bereiche
Nr. 2.3: Reinigung der Unterbringungszimmer bei Bewohnerwechsel
Nr. 2.4: Motivation der Bewohner*innen zur eigenständigen Reinigung der Zimmer
Nr. 2.5: Umgang mit beschädigtem/defektem Mobiliar (Reparatur, Entsorgung, Lagerung von Ersatz), insbesondere bzgl. Küchenzeilen und Sanitärbereichen
Nr. 2.6: Einhaltung der Brandschutzauflagen
Nr. 2.7: TBC-Prävention und Infektionsschutz
Des Weiteren muss derdie Bieterin darlegen, wie im Rahmen der allgemeinen Betriebsführung die Sicherheit aller Personen sowie das physische und psychische Wohlergehen (Nr. 3) der untergebrachten Personen, insbesondere der Kinder gewährleistet werden kann. Dabei ist auf die vorgesehenen Besonderheiten der Betriebsführung im Hinblick auf Menschen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund sowie im Hinblick auf den Umgang mit wohnungslosen Personen und deren spezifischen Problemlagen und Schwierigkeiten einzugehen. Es soll dargelegt werden, wie u.a. folgende Unteraufgaben praktisch umgesetzt werden:
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Nr. 3.1: Schutz vor Personen, die keine Erlaubnis zum Aufenthalt im Gebäude oder auf dem Gelände des Objektes haben
Nr. 3.2: Schutz des Personals der Betriebsführung und des Sozialdienstes bei der Ausübung seiner Tätigkeiten
Nr. 3.3: Maßnahmen zur Förderung eines konfliktfreien Miteinanders
Nr. 3.4: Regelungen der geplanten Hausordnung, insbesondere Durchsetzung von Rauchverbot
Nr. 3.5: Umgang mit Problemen wie Verwahrlosung von Zimmern, Alkohol- und Drogenmissbrauch, psychische und körperliche Probleme, Traumata
Darüber hinaus ist auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt München und mit Externen (Nr. 4) näher einzugehen mit Ausführungen u.a. zu folgenden Unteraufgaben:
Nr. 4.1: Informationsweitergabe an die zuständigen Stellen im Amt für Wohnen und Migration
Nr. 4.2: Kooperation mit allen beteiligten städtischen Dienststellen
Nr. 4.3: Kommunikation mit der Nachbarschaft
Nr. 4.4: Integration von Angeboten von Ehrenamtlichen im laufenden Betrieb
Bewertung
5 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Inhalte auch in Relation zu den anderen, in der Wertung befindlichen Angeboten eine sehr gute Leistung erwarten. Derdie Bieterin beschreibt in seinemihrem Konzept die Wahrneh- mung der Betriebsführungsaufgaben vollständig, d.h. ersie geht auf alle Hauptaufgaben ein und macht zu jeder Unteraufgabe Ausfüh- rungen. Es handelt sich dabei um eigenständige Ausführungen, die den Inhalt aller Aufgabenbereiche ausführlich erfassen und deren Umsetzung detailliert beschreiben. Das Konzept lässt darüber hinaus viele eigene Überlegungen oder Ideen erkennen, die zeigen, dass derdie Bieterin sich eigenständig und eingehend mit der konkreten Situation im Objekt befasst hat.
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4 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine gute Leistung erwarten. Das heißt, derdie Bieterin beschreibt in seinemihrem Konzept die Wahrneh- mung der Betriebsführungsaufgaben vollständig, d.h. ersie geht auf alle Hauptaufgaben ein und macht zu mindestens 19 der 23 Unter- aufgaben Ausführungen. Es handelt sich dabei um Ausführungen, die den Inhalt aller Aufgabenbereiche erfassen und deren Umsetzung be- schreiben. Derdie Bieterin geht dabei jedoch kaum auf die konkrete Situation in dem Objekt ein und lässt wenige eigene Überlegungen oder Ideen hinsichtlich einer objektspezifischen Aufgabenerfüllung erkennen.
3 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. Derdie Bieterin beschreibt in seinemihrem Konzept die Wahrneh- mung der Betriebsführungsaufgaben nicht vollständig, da ersie auf mindestens drei von vier Hauptaufgaben eingeht und nur zu min- destens 16 von 23 Unteraufgaben Ausführungen macht. Es handelt sich in der Gesamtschau um knappe Ausführungen, die den Inhalt der Aufgabenbereiche grob erfassen, deren Umsetzung nur allge- mein, nicht objektbezogen beschreiben und keine eigenen Überle- gungen oder Ideen erkennen lassen.
2 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine noch ausreichende Leistung erwarten. Derdie Bieterin beschreibt in seinemihrem Konzept die Wahrneh- mung der Betriebsführungsaufgaben nicht vollständig, da ersie nur auf zwei der vier Hauptaufgaben eingeht und es zudem versäumt, in seinem*ihrem Konzept, zu mehr als 9 der 23 Unteraufgaben Anga- ben hinsichtlich der geplanten Aufgabenerfüllung zu machen. In der Gesamtschau lässt das Konzept jedoch die Einhaltung der Mindest- anforderungen erkennen.
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1 Punkt: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen eine mangelhafte Leistung erwarten. Derdie Bie- terin beschreibt in ihremseinem Konzept die Wahrnehmung der Be- triebsführungsaufgaben nicht vollständig, da ersie nur auf eine der vier Hauptaufgaben eingeht. Demder Bieterin gelingt es in sei- nem*ihrem Konzept nicht, die geplante Aufgabenerfüllung in einer Weise darzustellen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen konkret veranschaulicht, sichert eine Einhaltung dieser jedoch durch sein eingereichtes Konzept zu.
0 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in der prognostischen Be- wertung des betreffenden Kriteriums im Hinblick auf die in den Verga- beunterlagen beschriebenen Anforderungen keine ordnungsge- mäße Leistung erkennen. Derdie Bieterin reicht entweder kein Konzept ein oder macht in seinem*ihrem Konzept zu keiner der vier Hauptaufgaben Angaben hinsichtlich der geplanten Aufgabenerfül- lung.
2.2 Personaleinsatzplan und Qualifikation/Weiterbildung
Das Unterkriterium „Personaleinsatz und Qualifikation“ setzt sich aus den folgenden Hauptbestandteilen zusammen:
Nr. 1: Personaleinsatzplan
Nr. 2: Darstellung der Qualifikation
Nr. 3: Darstellung der Einweisung und Weiterbildung des Personals
Der Personaleinsatzplan (Nr. 1) soll den Zeitraum einer Woche (Montag bis Sonntag) abbilden und übersichtlich gestaltet sein. Er soll in Tabellenform dargestellt werden und bildet einen eigenen Abschnitt des Betriebsführungskonzeptes.
Der Personaleinsatzplan als Teil des Betriebsführungskonzeptes wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil, d.h. die dort gemachten Angaben sind über die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten bzw. zu realisieren.
Er soll zeitliche Angaben zu folgenden Unterbestandteilen enthalten:
Nr. 1.1: Anwesenheit desder Geschäftsführerin desder Betreiberin oder eine beauftragter Stellvertreter*in mindestens zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Zeiten vor Ort im Betrieb, in denen die Aufnahme der von der AG eingewiesenen Personen sichergestellt sein
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muss.
Nr. 1.2: Telefonische Verfügbarkeit desder Geschäftsführerin oder desder Stellvertreterin außerhalb dieser Zeiten
Nr. 1.3: Notfall- und Abwesenheitsvertretungen
Nr. 1.4: Anwesenheit von Betreiberpersonal 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche, um sich um die Zugangskontrolle (Pforte) und die Belange der Bewohner*innen und der Mitarbeitenden des Betreuungspersonals kümmern zu können.
Nr. 1.5: Anwesenheit von Hausmeisterpersonal
Nr. 1.6: Anwesenheit von Reinigungspersonal
Eine namentliche Benennung der für dendie Betreiberin tätigen Personen muss im Rahmen des Personaleinsatzplans nicht erfolgen.
Weiterhin soll derdie Bieterin in einem weiteren klar abgegrenzten neuen Abschnitt des Betriebsführungskonzeptes darlegen, über welche Qualifikation und praktische Erfahrung (Nr. 2) das von ihm*Ihr eingesetzte Personal verfügen wird. Dabei sind die Mindestvorgaben aus der Leistungsbeschreibung (siehe Leistungsbeschreibung A.II.3.2.) zu beachten. Es ist bei den Ausführungen zwischen folgenden Personalgruppen (Unterbestandteilen) zu unterscheiden:
Nr. 2.1: Einrichtungsleitung
Nr. 2.2: Stellvertretung der Einrichtungsleitung
Nr. 2.3: Sonstiges Betriebsführungspersonal
Darüber hinaus soll derdie Bieterin in einem klar abgegrenzten neuen Abschnitt des Betriebsführungskonzeptes auf die Einweisung und Weiterbildung (Nr. 3) des Personals eingehen. Dabei soll er*sie zu folgenden Unterbestandteilen Ausführungen machen:
Nr. 3.1: in welche Themengebiete und Abläufe das eingesetzte Personal vor dessen Einsatz eingewiesen wird.
Nr. 3.2: Welche Personalentwicklungsmaßnahmen (z.B. Schulungen, Fortbildungen) zu Konfliktmanagement, Gewährleistung interkultureller Kompetenzen sowie anderer Maßnahmen zur Sicherstellung eines möglichst optimalen Betriebs in organisatorischer und personeller Hinsicht zum Einsatz kommen werden.
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Bewertung
5 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Inhalte auch in Relation zu den anderen, in der Wertung befindlichen Angeboten eine sehr gute Leistung erwarten. Derdie Bieterin legt alle Hauptbestandteile vor, welche wiederum Angaben zu allen geforderten Unterbestandteilen beinhalten. Der Personaleinsatzplan ist dabei übersichtlich gestaltet, macht genaue zeitliche Angaben und lässt keine Zeitfenster außer Acht.
4 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine gute Leistung erwarten. Derdie Bieterin legt alle Hauptbestandteile vor. Der Personaleinsatzplan beinhaltet mindestens Angaben zu den ersten 4 Unterbestandteilen (Nr. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4). Der Personaleinsatzplan ist übersichtlich gestaltet und lässt keine Zeitfenster außer Acht. Bei der Darstellung der Qualifika- tion und praktischer Erfahrung fehlen nur Ausführungen zum letzten der Unterbestandteile (Nr. 2.3). Die Darstellung der Einweisung und Weiterbildung ist vollständig.
3 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. Derdie Bieterin legt alle Hauptbestandteile vor. Der Personalein- satzplan beinhaltet mindestens Angaben zu den ersten 4 der Unter- bestandteile (Nr. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4). Bei den Darstellungen zu Qualifi- kation und praktischer Erfahrung sowie Einweisung und Weiterbil- dung fehlt entweder jeweils höchstens ein Unterbestandteil. Oder die Darstellung zu Einweisung und Weiterbildung ist zwar vollständig, bei der Darstellung der Qualifikation und praktischen Erfahrung fehlen je- doch Angaben zu einem der ersten beiden Unterbestandteile (Nr. 2.1 oder 2.2).
2 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen
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Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine noch ausreichende Leistung erwarten. Derdie Bieterin legt alle Hauptbestandteile vor. Der Personalein- satzplan beinhaltet dabei höchstens 3 von 6 Unterbestandteilen und weist folglich erhebliche Lücken auf. Ob bei den beiden anderen Hauptbestandteilen Unterbestandteile fehlen, ist in einem solchen Fall unerheblich.
1 Punkt: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen eine mangelhafte Leistung erwarten. Derdie Bie- terin legt nur den Personaleinsatzplan und einen der beiden an- deren Hauptbestandteile vor.
0 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in der prognostischen Be- wertung des betreffenden Kriteriums im Hinblick auf die in den Verga- beunterlagen beschriebenen Anforderungen keine ordnungsge- mäße Leistung erkennen. Derdie Bieterin versäumt es, den Per- sonaleinsatzplan vorzulegen oder legt zwar den Personaleinsatz- plan vor, aber keinen der beiden anderen Hauptbestandteile. Beim Fehlen des Personaleinsatzplans ist es unerheblich, ob er*sie es au- ßerdem unterlässt auch zu einem oder beiden Hauptbestandteil/en Ausführungen zu machen, da das Fehlen eines Personaleinsatzplans stets zu einer Wertung des Unterkriteriums mit 0 Punkten führt.
2.3 Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst
Das Unterkriterium „Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst“ setzt sich aus zwei Hauptsäulen eines konfliktfreien Nebeneinanders von Betreiber- und Trägerpersonal zusammen:
Nr. 1: Inhalt des Mietvertrags
Nr. 2: Kommunikation und Zusammenarbeit
Hinsichtlich der Betreuungs- und Beratungsräume hat derdie Bieterin einen Untermietvertrag mit dem ausgewählten Träger der freien Wohlfahrtspflege abzuschließen, es sei denn, derdie Bieterin selbst wird mit der Betreuungsarbeit in dem Objekt ausgewählt. Im Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst hat derdie Bieterin Vorschläge zum Inhalt des Miet- vertrags (Nr.1) zu machen. Hierbei sollten Ausführungen zu folgenden Untersäulen nicht fehlen:
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Nr. 1.1: Höhe des Mietzinses
Nr. 1.2: Anzahl, Größe und Ausstattung der zu vermietenden Räumlichkeiten
Nr. 1.3: Reinigung der Betreuungs- und Beratungsräume
Hinsichtlich der im Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst gemachten Vor- schläge hinsichtlich des Mietvertrags gilt, dass es sich dabei um verpflichtende Mindestvorga- ben für den späteren Inhalt des Mietvertrags handelt.
Im Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst soll außerdem dargelegt werden, wie die Kommunikation und Zusammenarbeit (Nr.2) zwischen Bieter*in und der Sozialbetreuung vor Ort konstruktiv und zielgerichtet ablaufen können. Mindestens soll das Konzept dabei Ausführungen zu folgenden Untersäulen beinhalten:
Nr. 2.1: Gemeinsame, regelmäßige Besprechungen
Nr. 2.2: Umgang mit Verbesserungsvorschlägen oder Kritik, Feedback-Gespräche
Nr. 2.3: Informationsweitergabe
Nr. 2.4: Festlegung von Verantwortlichkeiten
Nr. 2.5: Abstimmung der Kommunikation nach außen
Bewertung
5 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Inhalte auch in Relation zu den anderen, in der Wertung befindlichen Angeboten eine sehr gute Leistung erwarten. Derdie Bieterin geht in seinemihrem Konzept ausführlich auf alle Hauptsäulen sowie auf alle Untersäulen ein. Derdie Bieterin lässt erkennen, dass ihmihr die Bedeutung der Arbeit des Sozialdienstes bewusst ist und die für die Arbeit des Sozialdienstes notwendige Dis- kretion gewährleistet wird. Die im Konzept gemachten Vorschläge zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst lassen den starken Willen zu einem konfliktfreien Miteinander und nebenei- nander Arbeiten erkennen. Derdie Bieterin bringt dabei innovative und wohldurchdachte Ideen bezüglich der Kooperation der beiden unterschiedlichen Personalstämme ein.
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4 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine gute Leistung erwarten. Derdie Bieterin geht in seinem*ihrem Konzept ausführlich auf beide Hauptsäulen ein. Im Rahmen der ersten Hauptsäule werden Ausführungen zu allen Untersäulen gemacht. Im Rahmen der zweiten Hauptsäule werden Angaben zu mindestens 4 von 5 Untersäulen gemacht. Die im Kon- zept gemachten Vorschläge für die Kommunikation und Zusammen- arbeit mit dem Sozialdienst lassen den Willen zu einem konfliktfreien Miteinander und nebeneinander Arbeiten erkennen.
3 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. Derdie Bieterin geht in seinemihrem Konzept auf beide Hauptsäulen ein. Im Rahmen der ersten Hauptsäule (Inhalt des Mietvertrags) liegen mindestens Ausführungen zu den beiden ersten Untersäulen (Nr.1.1 und 1.2) vor. Im Rahmen der zweiten Hauptsäule werden Ausführun- gen zu höchstens 3 von 5 Untersäulen gemacht. Derdie Bieter*in macht Vorschläge für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst.
2 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine noch ausreichende Leistung erwarten. Derdie Bieterin geht in seinemihrem Konzept auf beide Hauptsäu- len ein. Es fehlen jedoch Angaben zu Nr. 1.1 Mietzins und/oder Nr. 1.2 Anzahl, Größe und Ausstattung der zu vermietenden Räumlich- keiten. Diese Angaben stellen die Grundpfeiler des Mietvertrags dar, weshalb bei einem Fehlen dieser Angaben ein baldmöglicher, einver- nehmlicher Abschluss des Mietvertrags zwischen demder Bieter*in und dem ausgewählten Träger der freien Wohlfahrtspflege in Frage steht.
1 Punkt: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen
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Anforderungen eine mangelhafte Leistung erwarten. Derdie Bieterin geht in seinemihrem Konzept nur auf eine der beiden Hauptsäulen ein. Demder Bieterin gelingt es nicht, in seinemihrem Konzept die von ihm*ihr geplante Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst auf eine Weise darzustellen, die die Etablierung eines funktionierenden Ar- beitsumfelds für beide Parteien vermuten lassen.
0 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in der prognostischen Be- wertung des betreffenden Kriteriums im Hinblick auf die in den Verga- beunterlagen beschriebenen Anforderungen keine ordnungsgemäße Leistung erkennen. Derdie Bieterin reicht kein Konzept ein oder geht in seinem*ihrem Konzept auf keine der beiden Hauptsäulen ein.
Zuschlagskriterium 3: Raumnutzungskonzept
Das Raumnutzungskonzept besteht aus folgenden einzureichenden Unterlagen (Hauptinformation und Unterinformation):
Nr. 1: Zimmerliste gemäß Muster
Nr. 1.1: 4-stellig nummeriert
Nr. 1.2: Quadratmeterangaben
Nr. 1.3: Bettplatzpreis
Nr. 2: DIN-bemaßte Grundrisspläne aller Stockwerke im Maßstab 1:200 oder größer mit folgenden Informationen:
Nr. 2.1: Anzahl, Größe, Kapazität und Ausstattung der Unterbringungszimmer
Nr. 2.2: Beschriftung jedes Raumes mit der zugehörigen vierstelligen Raumnummer analog zur Nummerierung in der Zimmerliste
Nr. 2.3: Detaillierte Darstellung der Situierung und Ausstattung der Kochgelegenheiten
Nr. 2.4: Detaillierte Darstellung der Situierung und Ausstattung der Sanitäranlagen
Nr. 2.5: Darstellung der Gemeinschaftsräume und ihrer Ausstattung
Nr. 2.6: Detaillierte Darstellung des Waschraums/der Waschräume mit Situierung und Anzahl der Anschlüsse für Waschmaschinen und Trockner
Nr. 2.7: Darstellung der Räumlichkeiten für die Betriebsführung und der Pforte/Schleuse
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Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in einer Wohnungslosenunterkunft im Flexi-Heim-Standard, SOZ – 2026 - 0006
Nr. 2.8: Darstellung der Räumlichkeiten für die sozialpädagogische Betreuung
Nr. 3: DIN-bemaßter Grundrissplan des Erdgeschosses mit Freiflächen und Erschließung mit folgenden Informationen:
Nr. 3.1: zielgruppenspezifische Angebote, wie z.B. Spielplatz, Sportmöglichkeiten
Nr. 3.2: Größe und Gestaltung der Freiflächen (Sitzgelegenheiten im Außenbereich, Raucherbereiche)
Nr. 3.3: Anzahl und Situierung der Pkw-Stellplätze
Nr. 3.4: Situierung der Fahrradstellplätze
Nr. 4: Schnitt (Maßstab 1:200 oder größer)
sowie einer
Nr. 5: Objektbeschreibung mit weitergehenden Beschreibungen des Objektes in Textform zu den Themen:
Nr. 5.1: Verschattung
Nr. 5.2: Belüftung
Nr. 5.3: Heizung
Nr. 5.4: Verkabelung
Nr. 5.5: Barrierefreiheit
Nr. 5.6: Schließsystem
Nr. 5.7: WLAN
Außerdem kann die Objektbeschreibung noch Informationen zur Ausstattung/Möblierung der Unterbringungszimmer, Gemeinschaftsräume, Büros, Freiflächen etc. beinhalten, falls eine Darstellung der Ausstattung in den Plänen selbst nicht möglich ist.
Die Objektbeschreibung soll in der Schriftart „Arial“ in Schriftgröße 11 abgefasst sein und soll insgesamt einen Umfang von 5 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Zu besseren Übersichtlichkeit soll dabei die oben vorgegebene Reihenfolge der Unterinformationen eingehalten werden.
Das Raumnutzungskonzept wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil, d.h. die dort gemachten Angaben sind über die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten bzw. zu realisieren.
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Bewertung
Die Bewertung bzw. Punkteverteilung des Raumnutzungskonzepts erfolgt gesamthaft auf Basis der in den Vergabeunterlagen erkennbaren Anforderungen, Ziele und Erwartungen in Relation zu den anderen in der Wertung befindlichen Angeboten, ohne dass weitere Unterkriterien gebildet werden.
Die erreichte Punktzahl (max. 5 Punkte) wird mit 20 multipliziert und gewichtet. Die Gewich- tung beträgt 10 %, sodass für dieses Kriterium gewichtet max. 10 Punkte insgesamt erreicht werden können (5 Punkte x 20 = 100 Punkte; 10 % von 100 Punkten = 10 Punkte).
Bei einer Bewertung mit 0 Punkten wird das Angebot ausgeschlossen.
5 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Inhalte auch in Relation zu den anderen, in der Wertung befindlichen Angeboten eine sehr gute Leistung erwarten. Derdie Bieterin reicht alle fünf Hauptinformationen ein, welche wiederum alle 22 Unterinformationen enthalten. Die Darstellungen entsprechen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
4 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine gute Leistung erwarten. Derdie Bieterin reicht alle fünf Hauptinformationen ein. Dabei beinhalten die bei- den ersten Hauptinformationen alle Unterinformationen. Im Rahmen der dritten Hauptinformation fehlt höchstens eine von vier Unterinfor- mationen, wobei zwingend eine Darstellung des Spielplatzes und die Angabe der Größe der Freiflächen erforderlich ist (Nr. 3.1 und 3.2), ansonsten gilt diese Hauptinformation als unzureichend dargestellt und das Konzept wird automatisch mit nur 1 Punkt bewertet. Im Rah- men der fünften Hauptinformation wird auf mindestens fünf von sie- ben Unterinformationen eingegangen, wobei zwingend eine Be- schreibung der Barrierefreiheit und des Schließsystems zu erfolgen hat (Nr. 5.5 und 5.6), außer diese Informationen ergeben sich zufrie- denstellend aus den Grundrissplänen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt diese Hauptinformation als unzureichend dargestellt und das Kon- zept wird automatisch mit nur 1 Punkt bewertet. Die Darstellungen entsprechen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
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3 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. Derdie Bieterin reicht im Rahmen seines*ihres Raumnutzungskon- zepts alle fünf Hauptinformationen ein. Dabei beinhalten die beiden ersten Hauptinformationen alle Unterinformationen. Im Rahmen der dritten Hauptinformation wird auf mindestens zwei von vier Unterin- formationen eingegangen, wobei zwingend eine Darstellung des Spielplatzes und die Angabe der Größe der Freiflächen erforderlich ist (Nr. 3.1 und 3.2), ansonsten gilt diese Hauptinformation als unzu- reichend dargestellt und das Konzept wird automatisch mit nur 1 Punkt bewertet. Im Rahmen der fünften Hauptinformation wird auf höchstens vier von sieben Unterinformationen eingegangen, wobei zwingend eine Beschreibung der Barrierefreiheit und des Schließsys- tems zu erfolgen hat (Nr. 5.5 und 5.6), außer diese Informationen er- geben sich zufriedenstellend aus den Grundrissplänen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt diese Hauptinformation als unzureichend dar- gestellt und das Konzept wird automatisch mit nur 1 Punkt bewertet. Die Darstellungen entsprechen den Vorgaben der Leistungsbeschrei- bung.
2 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen eine noch ausreichende Leistung erwarten. Derdie Bieterin reicht im Rahmen seines*ihres Raumnutzungskonzepts alle fünf Hauptinformationen ein. Dabei beinhaltet die erste Hauptinfor- mationen alle Unterinformationen. Die zweite Hauptinformation ent- hält mindestens 6 von 8 Unterinformationen. Zwingend mittels Grund- rissplan angegeben werden müssen jedoch die Anzahl, Situierung, Größe und Nummerierung der Unterbringungszimmer (Nr. 2.1 und 2.2), ansonsten gilt diese Hauptinformation als unzureichend darge- stellt und das Konzept wird automatisch mit nur 1 Punkt bewertet. Die anderen Unterinformationen können sich auch in der Objektbeschrei- bung wiederfinden. Im Rahmen der dritten Hauptinformation wird auf mindestens zwei von vier Unterinformationen eingegangen, wobei zwingend eine Darstellung des Spielplatzes und die Angabe der Größe der Freiflächen erforderlich ist (Nr. 3.1 und 3.2), ansonsten gilt
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Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in einer Wohnungslosenunterkunft im Flexi-Heim-Standard, SOZ – 2026 - 0006
diese Hauptinformation als unzureichend dargestellt und das Konzept wird automatisch mit nur 1 Punkt bewertet. Im Rahmen der fünften Hauptinformation wird auf mindestens zwei von sieben Unterinforma- tionen eingegangen, wobei zwingend eine Beschreibung der Barrie- refreiheit und des Schließsystems zu erfolgen hat (Nr. 5.5 und 5.6), außer diese Informationen ergeben sich zufriedenstellend aus den Grundrissplänen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt diese Hauptinfor- mation als unzureichend dargestellt und das Konzept wird automa- tisch mit nur 1 Punkt bewertet. Die Darstellungen entsprechen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
1 Punkt: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten. Derdie Bieterin versäumt es die Hauptinformation „Objektbeschreibung“ einzureichen. Die ersten vier Hauptinformationen werden jedoch ein- gereicht. In welchem Umfang die ersten vier Hauptinformationen vor- liegen ist dann unerheblich. Ausnahme: ergeben sich die Informatio- nen zu Ausstattung/Möblierung sowie zur Barrierefreiheit und zum Schließsystem auch nicht aus den ersten vier Hauptinformationen er- folgt die Bewertung des Konzeptes mit 0 Punkten!
0 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in der prognostischen Be- wertung des betreffenden Kriteriums im Hinblick auf die in den Verga- beunterlagen beschriebenen Anforderungen keine ordnungsge- mäße Leistung erkennen. Derdie Bieterin versäumt es, eine der ersten vier Hauptinformationen einzureichen. Ob und in welchem Umfang eine Objektbeschreibung vorliegt, ist dann unerheblich.
Zuschlagskriterium 4: Gewaltschutzkonzept
Das Gewaltschutzkonzept muss den Richtlinien des Stadtratsbeschlusses vom 18.03.2021 entsprechen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02465) und an die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Zielgruppe sowie an die konkreten Gegebenheiten im Objekt angepasst sein.
Das Gewaltschutzkonzept soll in der Schriftart „Arial“ in Schriftgröße 11 abgefasst sein und insgesamt einen Umfang von 15 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Außerdem soll nach Möglichkeit die nachfolgend vorgegebene Reihenfolge der Haupt- und Unterinhalte eingehalten werden.
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Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in einer Wohnungslosenunterkunft im Flexi-Heim-Standard, SOZ – 2026 - 0006
Das Gewaltschutzkonzept soll sich in folgende Hauptinhalte gliedern:
Nr. 1: Beschwerdemanagement
Nr. 2: Standardisierte Abläufe
Nr. 3: Monitoring
Nr. 4: Spezifische Angebote für alleinstehende Mütter
Nr. 5: Kindeswohl und spezifische Angebote für Kinder/Jugendliche
Im Rahmen der Darstellung des Beschwerdemanagements (Nr. 1) soll auf mindestens folgende Unterinhalte eingegangen werden:
Nr. 1.1: Beschwerdemanagement für Bewohner*innen: Wie können Beschwerden angebracht werden? Welche Informationsveranstaltungen zu Beschwerden und Gewaltschutz gibt es?
Nr. 1.2: Beschwerdemanagement für Mitarbeiterinnen: Wie können sich Mitarbeiterinnen über Konflikte oder Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz beschweren? Wie werden sie über ihre Rechte informiert?
Die standardisierten Abläufe (Nr. 2) bilden das Herzstück des Gewaltschutzkonzeptes. Sie setzen sich aus folgenden Unterinhalten zusammen:
Nr. 2.1: Prävention von Gewalt
Nr. 2.2: Vorgehen bei Verdacht auf Gewalt
Nr. 2.3: Einschätzen der Gefährdungslage
Nr. 2.4: Schritte der Deeskalation
Nr. 2.5: Vorgehen bei Gewaltvorfällen
Nr. 2.6: Hinzuziehen von Polizei und sozialpädagogischer Betreuung
Nr. 2.7: Umgang mit betroffenen Personen
Nr. 2.8: Arbeit mit Täter*innen zur Vorbeugung weiterer Gewaltvorfälle
Im Bereich Monitoring (Nr. 3) soll auf folgende Unterinhalte eingegangen werden:
Nr. 3.1: Dokumentation von Gewaltvorfällen
Nr. 3.2: Dokumentation von Verdachtsfällen
Nr. 3.3: Information von zu involvierenden Stellen (z.B. Fachstelle für Gewaltschutz)
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Hinsichtlich spezifischer Angebote für alleinstehende Mütter (Nr. 4) sollen Angaben zu folgenden Unterinhalten gemacht werden:
Nr. 4.1: Welche Angebote richten sich speziell an die Mütter? Welche Angebote richten sich an Mütter und Kinder zusammen?
Nr. 4.2: Zu welchen Themen (z.B. Medizin, Rechte von Frauen, gewaltfreie Erziehung) und wie werden Mütter informiert?
Nr. 4.3: Welche Angebote stehen Müttern zur Verfügung, die Opfer von (häuslicher) Gewalt geworden sind bzw. bei denen der Verdacht besteht?
Im Rahmen des Hauptinhalts „Kindeswohl und spezifische Angebote für Kinder/Jugendliche (Nr. 5)“ soll auf folgende Unterinhalte eingegangen werden:
Nr. 5.1: Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: welche Standards bestehen und wie werden sie umgesetzt? Wie werden die Mitarbeiterinnen über die Standards informiert? Wie können Mitarbeiterinnen der Betriebsführung den Sozialdienst über Verdachtsmomente und Beobachtungen informieren?
Nr. 5.2: Spezifische Angebote: welche Angebote gibt es für Kinder? Welche Angebote gibt es für Jugendliche? Welche Angebote gibt es zum Thema Gewaltschutz? Welche Gesprächs- und Austauschangebote gibt es? Wie erhalten die Kinder und Jugendlichen Informationen über Anlaufstellen, Beratungsmöglichkeiten, Unterstützungsangebote (z.B. bei Mobbing oder Schulproblemen)?
Bewertung
Die Bewertung bzw. Punkteverteilung des Gewaltschutzkonzepts erfolgt gesamthaft auf Basis der in den Vergabeunterlagen erkennbaren Anforderungen, Ziele und Erwartungen in Relation zu den anderen in der Wertung befindlichen Angeboten, ohne dass weitere Unterkriterien gebildet werden.
Die erreichte Punktzahl (max. 5 Punkte) wird mit 20 multipliziert und gewichtet. Die Gewich- tung beträgt 20 %, sodass für dieses Kriterium gewichtet max. 20 Punkte insgesamt erreicht werden können (5 Punkte x 20 = 100 Punkte; 20 % von 100 Punkten = 20 Punkte).
Bei einer Bewertung mit 0 Punkten wird das Angebot ausgeschlossen.
5 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Inhalte auch in Relation zu den anderen, in der Wertung befindlichen Angeboten eine sehr gute Leistung erwarten.
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Derdie Bieterin erstellt im Rahmen seinerihrer Möglichkeiten ein vollständiges, objektspezifisches Gewaltschutzkonzept, d.h. ersie geht auf alle Hauptinhalte ein und macht zu jedem Unterinhalt Aus- führungen.
4 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine gute Leistung erwarten. Das heißt, derdie Bieterin in seinem*ihrem Konzept auf mindestens vier von fünf Hauptaufgaben ein, wobei einer dieser Hauptinhalte der zweite Hauptinhalt (Nr. 2: standardisierte Abläufe) ist und mit allen Unterin- halten dargestellt wird. Bei den anderen Hauptinhalten müssen je- weils mindestens die Hälfte bzw. bei einer ungeraden Anzahl mehr als die Hälfte der Unterinhalte beschrieben sein, ansonsten gilt der Hauptinhalt als nicht eingereicht.
3 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten. Derdie Bieterin beschreibt in seinem*ihrem Konzept drei von fünf Hauptinhalten, wobei einer dieser Hauptinhalte der zweite Hauptin- halt ist (Nr. 2: standardisierte Abläufe) und mit allen Unterinhalten dargestellt wird. Bei den anderen beiden Hauptinhalten müssen je- weils mindestens die Hälfte bzw. bei einer ungeraden Anzahl mehr als die Hälfte der Unterinhalte beschrieben sein, ansonsten gilt der Hauptinhalt als nicht eingereicht.
2 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen auch in Relation zu den anderen, in der Wertung be- findlichen Angeboten eine noch ausreichende Leistung erwarten. Derdie Bieterin geht in seinem*ihrem Konzept nur auf zwei der fünf Hauptinhalte ein, wobei einer dieser Hauptinhalte der zweite Hauptinhalt (Nr. 2: standardisierte Abläufe) ist und mit allen Unterin- halten dargestellt wird. Bei dem anderen Hauptinhalt müssen mindes- tens die Hälfte bzw. bei einer ungeraden Anzahl mehr als die Hälfte
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der Unterinhalte beschrieben sein, ansonsten gilt der Hauptinhalt als nicht eingereicht.
1 Punkt: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in dem betreffenden Kri- terium im Hinblick auf die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen eine mangelhafte Leistung erwarten. Derdie Bie- terin beschreibt nur den zweiten Hauptinhalt (Nr. 2: standardi- sierte Abläufe), diesen jedoch vollständig mit allen Unterinhalten.
0 Punkte: die Konzeptinhalte desder Bieterin lassen in der prognostischen Be- wertung des betreffenden Kriteriums im Hinblick auf die in den Verga- beunterlagen beschriebenen Anforderungen keine ordnungsge- mäße Leistung erkennen. Derdie Bieterin reicht kein Konzept ein oder macht in seinem*ihrem Konzept zu keinem der fünf Hauptin- halte Angaben bzw. keine ausreichenden Angaben zum zweiten Hauptinhalt (Nr. 2: standardisierte Abläufe), d.h. er geht nicht auf alle Unterinhalte des zweiten Hauptinhalts ein.
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