Bereitstellung und Betrieb einer Übernahmestelle für Bauschutt im Stadtgebiet Würzburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
227.600 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Würzburg
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abholung von Siedlungsabfällen (90511000)
  • Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
243439-2026
Verfahrensnummer
f0eab750-0d4b-42fb-94c4-5e313df89bde

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Würzburg beauftragt die Annahme, Umladung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von jährlich ca. 400 Mg Bauschutt (+/‑ 15 %) aus dem Nordosten des Stadtgebiets. Zusätzlich ist die Bereitstellung und der Betrieb einer Übernahmestelle im Südosten für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 vorgesehen, mit zweimaligen einseitigen Verlängerungsoptionen je ein Jahr. Der geschätzte Auftragswert beträgt 227 600 EUR.

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Leistungsbeschreibung

Annahme, Umladung, Transport und ordnungsgemäße Verwertung von ca. 400 Mg Bauschutt ± 15 % pro Jahr aus dem Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Würzburg inkl. Bereitstellung und Betrieb einer Übernahmestelle im südöstlichen Stadtgebiet im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption durch den AG um je ein Jahr von 01.01.2030 bis 31.12.2030 und vom 01.01.2031 bis 31.2.2031.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Übernahmestelle für den Bauschutt im Nordosten des Stadtgebiets Würzburg227.600 EUR

    Annahme, Umladung, Transport und ordnungsgemäße Verwertung von ca. 400 Mg Bauschutt ± 15 % pro Jahr aus dem Nordosten des Stadtgebietes der Stadt Würzburg inkl. Bereitstellung und Betrieb einer Übernahmestelle im südöstlichen Stadtgebiet im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption durch den AG um je ein Jahr von 01.01.2030 bis 31.12.2030 und vom 01.01.2031 bis 31.2.2031.

    Frist: 12.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 Abs. 1 VgV ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Diese gilt als   endgültiger Nachweis der Eignung: · Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Das Recht zur Anforderung eines Insolvenzplans bleibt gem. § 48 Abs. 1 VgV vorbehalten. · Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Das Recht zur Anforderung der durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung bleibt gem. § 48 Abs. 1 VgV vorbehalten. · Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Das Recht zur Anforderung der Bestätigung der Eigenerklärung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen bleibt gem. § 48 Abs. 1 VgV vorbehalten.   vorläufiger Nachweis der Eignung, der durch Einzelnachweise zu bestätigen ist: · Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietern in der engeren Wahl: Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. · Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Bei Bietern in der engeren Wahl: Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

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LOT-0000 · Übernahmestelle für den Bauschutt im Nordosten des Stadtgebiets Würzburg

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 Abs. 1 VgV ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Diese gilt als   endgültiger Nachweis der Eignung: · Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Das Recht zur Anforderung eines Insolvenzplans bleibt gem. § 48 Abs. 1 VgV vorbehalten. · Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Das Recht zur Anforderung der durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung bleibt gem. § 48 Abs. 1 VgV vorbehalten. · Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Das Recht zur Anforderung der Bestätigung der Eigenerklärung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen bleibt gem. § 48 Abs. 1 VgV vorbehalten.   vorläufiger Nachweis der Eignung, der durch Einzelnachweise zu bestätigen ist: · Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietern in der engeren Wahl: Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. · Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Bei Bietern in der engeren Wahl: Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 575206-2026

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