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Erläuterung Zuschlagskriterien
- Wertung Kriterienkatalog
Der Kriterienkatalog ist Teil der Vergabeunterlagen und vollständig auszufüllen. Fehlende
Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Der Bieter nutzt die Spalte F „Antwort Bieter“ als Antwortfeld. Mit der Angabe „ja“
oder „nein“ beantwortet der Bieter bei Kriterien der Kategorie A oder B, dass ein
vorgegebenes Kriterium „erfüllt“ oder eben „nicht erfüllt“ wird. Geforderte ergänzende
Angaben oder Bemerkungen zum jeweiligen Kriterium sind ebenfalls in die Spalte F
„Antwort Bieter“ einzutragen. Verweise auf separat beigefügte Blätter für zusätzliche
Erläuterungen oder technische Merkmale sind möglich.
Zur Prüfung und Wertung der Angaben werden folgende Kriterien verwenden:
• A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden und führen bei
Nichterfüllung zum Angebotsausschluss
• B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die
Leistungswertung ein
Für jedes B-Kriterium werden gemäß den Angaben in Spalte G Qualitätspunkte vergeben
und diese Punkte gewichtet. Die gewichteten Qualitätspunkte werden anschließend
addiert. Die Summe ergibt die Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium Qualität.
Die Summe der gewichteten Qualitätspunkte geht zu 40 % in die Gesamtwertung gemäß
der Zuschlagsmatrix ein.
- Wertung Angebotspreis
Der günstigste Anbieter erhält die Höchstpunktzahl von 14 Punkten. Die Punktzahl aller
übrigen Anbieter wird anhand der nachstehenden Formel linear im Verhältnis zum
günstigsten Angebot ermittelt:
(∗ ) = 14∗
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Ein Angebot, dessen Preis dem Doppelten des günstigsten Angebotpreises entspricht,
erhält 0 Punkte. Für dazwischenliegende Angebotspreise erfolgt die Punkteermittlung
durch lineare Interpolation. Die so ermittelten Preispunkte werden entsprechend der
festgelegten Gewichtung (Referenzsysteme Windows 80 %, Referenzsysteme Linux 20
%) gewichtet.
Die Summe der gewichteten Preispunkte ergibt die Gesamtpunktzahl für das
Zuschlagskriterium Preis.
Die Summe der gewichteten Preispunkte geht zu 60 % in die Gesamtwertung gemäß der
Zuschlagsmatrix ein.
- Zuschlagswertung
Die Zuschlagswertung erfolgt auf Grundlage einer gewichteten Gesamtbewertung aus den Preis- und Qualitätskriterien gemäß Zuschlagsmatrix.
Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der gewichteten Addition der erreichten Preis- und Qualitätspunkte, wobei die Preiswertung mit 60 % und die Qualitätswertung mit 40 % berücksichtigt werden.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl und erhält den Zuschlag.
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