Erläuterung Zuschlagskriterien.pdf

Bereitstellung und Betrieb einer skalierbaren Virtualisierungs- und Serverinfrastruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:56 (Europe/Berlin)

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Erläuterung Zuschlagskriterien

  1. Wertung Kriterienkatalog

Der Kriterienkatalog ist Teil der Vergabeunterlagen und vollständig auszufüllen. Fehlende

Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Der Bieter nutzt die Spalte F „Antwort Bieter“ als Antwortfeld. Mit der Angabe „ja“

oder „nein“ beantwortet der Bieter bei Kriterien der Kategorie A oder B, dass ein

vorgegebenes Kriterium „erfüllt“ oder eben „nicht erfüllt“ wird. Geforderte ergänzende

Angaben oder Bemerkungen zum jeweiligen Kriterium sind ebenfalls in die Spalte F

„Antwort Bieter“ einzutragen. Verweise auf separat beigefügte Blätter für zusätzliche

Erläuterungen oder technische Merkmale sind möglich.

Zur Prüfung und Wertung der Angaben werden folgende Kriterien verwenden:

• A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden und führen bei

Nichterfüllung zum Angebotsausschluss

• B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die

Leistungswertung ein

Für jedes B-Kriterium werden gemäß den Angaben in Spalte G Qualitätspunkte vergeben

und diese Punkte gewichtet. Die gewichteten Qualitätspunkte werden anschließend

addiert. Die Summe ergibt die Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium Qualität.

Die Summe der gewichteten Qualitätspunkte geht zu 40 % in die Gesamtwertung gemäß

der Zuschlagsmatrix ein.

  1. Wertung Angebotspreis

Der günstigste Anbieter erhält die Höchstpunktzahl von 14 Punkten. Die Punktzahl aller

übrigen Anbieter wird anhand der nachstehenden Formel linear im Verhältnis zum

günstigsten Angebot ermittelt:

(∗ ) = 14∗

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Ein Angebot, dessen Preis dem Doppelten des günstigsten Angebotpreises entspricht,

erhält 0 Punkte. Für dazwischenliegende Angebotspreise erfolgt die Punkteermittlung

durch lineare Interpolation. Die so ermittelten Preispunkte werden entsprechend der

festgelegten Gewichtung (Referenzsysteme Windows 80 %, Referenzsysteme Linux 20

%) gewichtet.

Die Summe der gewichteten Preispunkte ergibt die Gesamtpunktzahl für das

Zuschlagskriterium Preis.

Die Summe der gewichteten Preispunkte geht zu 60 % in die Gesamtwertung gemäß der

Zuschlagsmatrix ein.

  1. Zuschlagswertung

Die Zuschlagswertung erfolgt auf Grundlage einer gewichteten Gesamtbewertung aus den Preis- und Qualitätskriterien gemäß Zuschlagsmatrix.

Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der gewichteten Addition der erreichten Preis- und Qualitätspunkte, wobei die Preiswertung mit 60 % und die Qualitätswertung mit 40 % berücksichtigt werden.

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl und erhält den Zuschlag.

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