| Vergabenummer | GR-061-IT-2026 | |
| Maßnahme | ||
| Virtualisierungsumgebung - Bereitstellung und Betrieb einer skalierbaren Serverinfrastruktur (IaaS) | ||
| Leistung | ||
| Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Betrieb einer skalierbaren Serverinfrastruktur (IaaS) |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Überwachung der Anlieferung
| Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur | |
| mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. |
Anlieferungs- oder Annahmestelle
| Ort | Lange Str. 38, 18055 Rostock | |
| Gebäude | ||
| Raum | ||
Ausführungsfristen
| Anlieferung | Vertragsbeginn: 01.12.2026 | |
| Ende der Ausführung | Vertragsende: 30.11.2028, zzgl. Verlängerungsoption gemäß Leistungsbeschreibung Pkt. 1.3 | |
| folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: | ||
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
| [ ] | für jede vollendete Woche | Prozent | ||
| [ ] | für jeden Werktag | Prozent | ||
| desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. |
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Rechnungen (§ 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
| -fach und zugleich | ||
| bei | ||
| -fach einzureichen. |
Sicherheitsleistung (§ 18)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von
| Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme | ||
| mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. | ||
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
-
”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
-
Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
-
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
-
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
-
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.