| Vergabenummer: | GR-061-IT-2026 |
| Maßnahme: | Virtualisierungsumgebung - Bereitstellung und Betrieb einer skalierbaren Serverinfrastruktur (IaaS) |
| Leistung: | Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Betrieb einer skalierbaren Serverinfrastruktur (IaaS) |
Bietererklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz
Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der Verordnung über die
Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge
in Mecklenburg-Vorpommern (Mindestarbeitsbedingungen-
verordnung - MinArbV M-V)
Meinem/Unserem Angebot liegen folgende Erklärungen zugrunde, die im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden:
1. Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V - Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen
Mein/Unser Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage der Branchentarifverträge folgender Tarifbereiche zu gewähren:
[ ] Baugewerbe, § 2 Absatz 1 Nummer 1 MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (§ 2) Nummer 1 der MinArbV M-V
[ ] Gebäudereinigerhandwerk, § 2 Absatz 1 Nummer 2 MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (§ 2) Nummer 2 der MinArbV M-V
[ ] Metall- und Elektroindustrie, § 2 Absatz 1 Nummer 3 MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (§ 2) Nummer 3 der MinArbV M-V
[ ] Wach- und Sicherheitsgewerbe, § 2 Absatz 1 Nummer 4 MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (§ 2) Nummer 4 der MinArbV M-V
[x] IT-Dienstleistungen, § 2 Absatz 1 Nummer 5 MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (§ 2) Nummer 5 der MinArbV M-V
[ ] Umweltschutz und Industrieservice, § 2 Absatz 1 Nummer 6 MinArbV M-V, Anhang Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (§ 2) Nummer 6 MinArbV M-V
Die jeweils gültigen Mindestarbeitsbedingungen sind der Anlage „Kernarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (§2)“ zu entnehmen.
2. Erklärung nach § 8 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn)
Liegt das den Arbeitnehmenden aufgrund der in Ziffer 1 benannten Branchentarifverträge zu zahlende Entgelt unter dem Vergaberechtlichen Mindestlohn, verpflichtet sich mein/unser Unternehmen dazu, meinen/unseren Arbeitnehmenden bei der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung mindestens den Vergaberechtlichen Mindestlohne nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V i. V. m. § 4 MinArbV M-V zu zahlen.
Auszubildende, Praktikanten, Praktikantinnen und Teilnehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendiensten gelten nicht als Arbeitnehmende im Sinne des TVgG M-V.
3. Vereinbarung nach § 15 TVgG M-V (Kontrollen)
Der Auftraggeber ist befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 15 TVgG M-V durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu überprüfen, die nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
Für diese Kontrollen haben die Auftragnehmer vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen hat der Auftragnehmer zu den Unterlagen Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet werden können. Der Auftragnehmer hat personenbezogene Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; er hat die Anonymisierung aufzuheben, soweit der Auftraggeber konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
4. Vereinbarung nach § 16 TVgG M-V (Sanktionen)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen (Ziffern 1 und 2), verwirkt der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5 %, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 10 % der geschuldeten Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Übersteigt die geschuldete Vergütung (ohne Umsatzsteuer) den geschätzten Auftragswert, so tritt der geschätzte Auftragswert an deren Stelle.
Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten nach vorstehenden Ziffern 1 und 2 durch den Auftragnehmer oder seine/n Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
5. Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)
Sofern und soweit mein/unser Unternehmen für die Ausführung der Leistung Nachunternehmen in Anspruch nimmt, verpflichtet sich mein/unser Unternehmen, dem/den Nachunternehmen die für mein/unser Unternehmen geltenden Pflichten aus vorstehenden Ziffern 1 und 2 aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die Nachunternehmen zu überwachen sowie der Ziffer 3 entsprechende Vereinbarungen mit meinen/unseren Nachunternehmen zu treffen. Ich/Wir verpflichte/n diese, ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren Stufen der Vertragshierarchie zu treffen.
Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsunternehmen gelten als Nachunternehmen im Sinne des § 9 Absatz 1 TVgG M-V.
6. Erklärung zur Beachtung der ILO - Kernarbeitsnormen nach § 13 TVgG M-V
Bei der Ausübung meiner/unserer vertraglichen Leistungen verpflichte/n ich/wir mich/uns, ausschließlich Waren zu verwenden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt werden. Die Vorschriften, aus denen sich die Mindestarbeitsnormen ergeben, sind § 13 Satz 2 Ziffer 1- 8 TVgG M-V zu entnehmen.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, Nachunternehmen nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das/die Nachunternehmen eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt/abgeben.
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Ort, Datum Unterzeichnung [Angabe der Person
des Erklärenden (bei Einzelfirma) bzw.
Firmenbezeichnung (bei einer
juristischen Person) in lesbarer Form]
Unterschrift [schriftliches Angebot]
(Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen oder separat von allen Mitgliedern abzugeben.)