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Anlage 13
Lösungsdokumente
EU-Vergabe CMS Verhandlungsverfahren
ID: Anlage 13
Datum: 27.08.2026
Version: 1.0
Autor: DB Systel GmbH
Status: Zur Veröffentlichung
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Anlage 13
Inhalt
1 BESTANDTEILE ................................................................................................. 3
2 ÄNDERUNGEN AN LÖSUNGSDOKUMENTEN ........................................................... 3
Vertraulich ii
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Anlage 13
1 BESTANDTEILE
Die folgenden Anhänge sind Bestandteile der vorliegenden Anlage 13 (Lösungsdokumente)
(a) Anhang 13.1 (Lösungsdokument Architektur und Schnittstellen )
(b) Anhang 13.2 (Lösungsdokument Integration und Migration)
2 ÄNDERUNGEN AN LÖSUNGSDOKUMENTEN
(a) Die Lösungsdokumente stellen zum einen ergänzende Konzepte / Lösungen des Auftragnehmers hinsichtlich der Umsetzung (Beschreibungen des „Wie“) zu einigen in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) enthaltenen Anfor- derungen (Beschreibung des „Was“) an die fachliche Lösung dar. Lösungsdokumente beinhalten zum anderen – abhängig vom jeweiligen Dokument - Beschreibungen zu der angebotenen Lösung, Darstellungen von Prozes- sen und Vorgehensweisen des Auftragnehmers sowie Angaben zu Art und Weise der Leistungserbringung/Auf- tragsdurchführung durch den Auftragnehmer.
(b) Die Beschreibungen und Angaben in den Anhängen 13.1 bis 13.2 (Lösungsdokumente) unterliegen dem fachli- chen und technischen Fortschritt. Daher ist der Auftragnehmer frei, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestim- mungen, die in den Anhängen 13.1 bis 13.2 (Lösungsdokumente) getroffenen Vereinbarungen, einseitig zu än- dern:
(1) Die an anderen Stellen des Rahmenvertrags, inklusive Anlagen, vereinbarten Vorgaben und Anforderun- gen sind einzuhalten;
(2) Die Änderungen dürfen nicht hinter das in den Anhängen 13.1 bis 13.2 (Lösungsdokumente) ursprüng- lich vereinbarte Leistungsniveau zurückfallen;
(3) Relevante Änderungen werden mit dem AG im Rahmen regelmäßigen Besprechungen erörtert und transparent und nachvollziehbar dargelegt.
(c) Die unter Ziffer 1 dieses Dokuments genannten Lösungsdokumente sind Vertragsbestandteil. Bei Widersprü- chen zwischen Angaben des Auftragnehmers in den Lösungsdokumenten und anderen Teilen der Vergabeun- terlagen, gilt die Rangfolge gemäß Rahmenvertrag.
Vertraulich 3