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DB Verhaltenskodex
für Geschäftspartner
Ziel des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner In diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner hat der Deutsche Bahn-Konzern (DB-Kon- zern) seine Anforderungen und Prinzipien für die Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere zur Einhaltung ethischer Standards, des anwendbaren Rechts und zur Integrität festgeschrieben. Geschäftspartner sind alle nicht zum DB-Konzern gehörenden Unternehmen, von denen der DB-Konzern Lieferungen und Leistungen bezieht. Dies können beispielsweise Lieferanten, Berater1, Vertreter oder sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen sein. Die Geschäftspartner des DB-Konzerns tragen dafür Sorge, die unten aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen weltweit sowie in ihrer Lieferkette umzusetzen und einzuhalten.
01 Generelle Prinzipien Der DB-Konzern bekennt sich zur Nachhaltigkeit und erfüllt seine Pflichten nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der DB-Konzern hat sich zur Einhaltung der Zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet. Wir orientieren uns zudem an den Grundsätzen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Der DB-Konzern, sein Management und seine Mitarbeitenden respektieren und befolgen den DB-Verhaltenskodex und die LkSG-Grundsatzerklärung (https://nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/soziale-verantwortung/menschenrechte).
Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln sind kein Widerspruch – sie bedingen einander: Nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften sehen wir als eine wich- tige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern an.
Unsere Geschäftspartner sollen daher ihre Geschäftstätigkeiten integer ausüben, d.h. gemäß den in diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegten Standards und unter Berücksichtigung des für sie jeweils anwendbaren Rechts und sich dafür einsetzen, dass die hier aufgeführten Prinzipien auch ihrem eigenen Management und ihren Mitarbeitenden sowie ihren Geschäftspartnern entlang ihrer Lieferkette bekannt sind und von diesen eingehalten werden, und ehrlich, verantwortungsbewusst und fair agieren.
Die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner dargelegten Anforderungen sind von unse- ren Lieferanten zu erfüllen. Wir verpflichten uns ebenfalls zur Einhaltung der Vorgaben des LkSG
1 Wir verwenden in der Regel geschlechtsneutrale Begriffe. Wo dies nicht möglich erscheint oder die Lesbarkeit beeinträchtigt, schließt die männliche Form alle Geschlechter mit ein.
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angemessene Maßnahmen zu ergreifen; dazu gehört auch eine nachhaltige, verantwortungs- volle Einkaufspraxis.
Gesellschaftliche Verantwortung unserer Geschäftspartner / Environmental Social Gover- nance (ESG) Nach unserer Überzeugung ist die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens und damit unverzichtbarer Bestandteil einer werteorientierten Unternehmensführung. Unsere Geschäftspartner unterstützen uns, indem auch sie ihr Handeln durch angemessene Maßnahmen und Prozesse an den nachfolgenden Prinzipien ausrichten und so ESG-Risiken minimieren. Unsere Geschäftspartner respektieren die nachfolgenden Prinzipien, soweit sie dabei nicht gegen nationales Recht verstoßen.
Unsere Geschäftspartner respektieren die anerkannten Menschenrechte, d.h. die Allgemeine Er- klärung der Menschenrechte (AEMR), den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und den Internationalen Pakt über ökologische, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) sowie die grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Unsere Geschäftspartner lehnen international verbotene Kinderarbeit strikt ab und halten die ILO-Konventionen 138 und 182 und ILO-Empfehlung 190 ein. Ausnahmen von diesen Regeln sind zulässig, soweit sie die Anforderungen dieser ILO-Bestimmungen erfüllen. Alle Maßnahmen zur Abschaffung von Kinderarbeit müssen das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.
Unsere Geschäftspartner dürfen auf keine wie auch immer geartete Form von Sklavenarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft, Menschenhandel oder un- freiwilliger Arbeit zurückgreifen oder diese tolerieren. Sie stellen sicher, dass die Arbeitnehmer keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, körperlichen oder psychologischen Drohungen ausgesetzt sind. Die Arbeitnehmer unserer Geschäftspartner müssen ihr Arbeitsver- hältnis frei wählen und nach eigenem Ermessen, unter Einhaltung einer angemessenen Kündi- gungsfrist, kündigen können. Es gelten die ILO-Indikatoren für Zwangsarbeit, z.B. Einbehaltung von Ausweispapieren, Zurückbehaltung von Löhnen/Gehältern, Anwerbungsgebühren sowie übermäßige Überstunden. Ausnahmen von diesen Regeln sind zulässig, soweit sie die Anforde- rungen der ILO-Konventionen 29, 100 und 105 sowie Art. 8 ICCPR erfüllen.
Unsere Geschäftspartner fördern Vielfalt im Unternehmen und dulden keine sexuelle Belästigung oder verbotene Diskriminierung bei der Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitenden, z.B. aufgrund von nationaler, ethnischer und sozialer Herkunft, Hautfarbe, Gesundheitszustand, Be- hinderung, sexueller Orientierung, Geschlecht, Alter, politischer Meinung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Religion oder Weltanschauung (ILO-Konventionen 100 und 111). Maßnahmen zur Stärkung benachteiligter Gruppen und zu deren Schutz werden unterstützt.
Unsere Geschäftspartner respektieren die Versammlungsfreiheit und die Bildung von Gewerk- schaften und anderen Mitarbeitendenvertretungen und treten für den Schutz der Rechte ihrer Mitarbeitenden in ihren Geschäftseinheiten ein. Sie respektieren außerdem das Recht der Mitar- beitenden, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen und kollektiv zu verhandeln. Ausnahmen von diesen Regeln sind zulässig, soweit sie den Anforderungen der ILO-Konventionen 87 und 98 sowie Art. 8 ICESCR und Art. 22 ICCPR genügen.
Die Sicherheit von Menschen, ihre körperliche und geistige Gesundheit und Unversehrtheit hat für uns oberste Priorität und muss zu den zentralen Werten unserer Geschäftspartner gehören. Diese müssen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld inkl. Zugang zu Trinkwasser in ausrei- chender Menge sowie zu sauberen sanitären Einrichtungen gewährleisten, zudem sicherheitsre- levante Qualifizierungsmaßnahmen und die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden sowie der für sie tä- tigen Personen, Produkte und Angebote, mindestens konform mit den nationalen Standards. Sie
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|---|---|
| Menschenrechte | |
| Kinderarbeit | |
| Zwangsarbeit und | |
| Moderne Sklaverei | |
| Chancengleichheit / | |
| Diversity | |
| Vereinigungsfreiheit | / |
| Kollektivverhandlun- | |
| gen | |
| Sicherheit / Arbeits- | |
| und | |
| Gesundheitsschutz |
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| müssen sich um eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Arbeitsschutzleistungen bemühen. Ge- schäftspartner mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollten ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein- führen, das auf den Grund -sätzen der ISO 45001 (oder einer ähnlichen Norm) basiert. | ||
|---|---|---|
| schäftspartner mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollten ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein- | ||
| führen, das auf den Grund -sätzen der ISO 45001 (oder einer ähnlichen Norm) basiert. | ||
| Unsere Geschäftspartner minimieren oder eliminieren außerdem, sofern vertretbar, alle Gefah- | ||
| renquellen im Arbeitsumfeld, und zwar auf der Grundlage des allgemeinen Kenntnisstandes in | ||
| den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz im jeweiligen Industriesektor. | ||
| Arbeitszeiten | Die Arbeitszeiten unserer Geschäftspartner müssen den nationalen Gesetzen und Branchen- | |
| standards sowie den ILO-Übereinkommen 1, 14 und 106 entsprechen. | ||
| Vergütung | Unsere Geschäftspartner entlohnen ihre Mitarbeitenden sowie die für sie tätigen Personen an- | |
| gemessen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Branchenstandards am | ||
| Arbeitsort oder dem ortsüblichen existenzsichernden Lohn, je nachdem, welcher Betrag höher | ||
| ist. Ist die Zahlung eines existenzsichernden Lohns nicht sofort wirtschaftlich machbar, verpflich- | ||
| ten sie sich, ihre Löhne innerhalb einer angemessenen Frist schrittweise auf dieses Niveau an- | ||
| zuheben. Für gleiche Arbeit wird ohne Diskriminierung gleiches Entgelt gezahlt. | ||
| Reguläre Arbeitsver- | Unsere Geschäftspartner halten die nationalen und internationalen Gesetze und Industriestan- | |
| hältnisse | dards hinsichtlich der Einstufung und Behandlung von Arbeitsverhältnissen, z.B. als Mitarbei- | |
| tende, Subunternehmer, unabhängige Auftragnehmer usw. ein. Generell müssen Arbeitsleistun- | ||
| gen auf der Grundlage eines regulären Arbeitsverhältnisses oder eines Arbeitsschreibens | ||
| („employment letter“) gemäß den nationalen Gesetzen und Industriestandards erbracht werden. | ||
| Die Bedingungen sind vor der Einstellung in einer für den Bewerber verständlichen Sprache mit- | ||
| zuteilen. | ||
| Datenschutz | Unsere Geschäftspartner beachten nationale und internationale Gesetze zum Schutz personen- | |
| bezogener Daten, insbesondere von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Kunden. | ||
| Vertraulichkeit | Unsere Geschäftspartner behandeln alle Informationen vertraulich, von denen sie im Rahmen | |
| der Zusammenarbeit mit dem DB-Konzern Kenntnis erlangt haben, die aber nicht veröffentlicht | ||
| wurden und nicht allgemein bekannt sind. | ||
| Umweltschutz | Unsere Geschäftspartner beachten die geltenden Umweltgesetze, -richtlinien und -standards. | |
| Unsere Geschäftspartner dürfen insbesondere keine schädlichen Bodenveränderungen, Gewäs- | ||
| serverunreinigungen, Luftverunreinigungen, schädlichen Lärmemissionen oder keinen übermä- | ||
| ßigen Wasserverbrauch verursachen (jeweils gemäß den nationalen Grenzwerten, sofern diese | ||
| nicht offensichtlich unzureichend sind), vor allem wenn dies die natürlichen Grundlagen zum Er- | ||
| halt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt, einer Person den Zugang zu ein- | ||
| wandfreiem Trinkwasser verwehrt, den Zugang einer Person zu sanitären Einrichtungen er- | ||
| schwert oder zerstört oder die Gesundheit einer Person schädigt. | ||
| Wir verlangen von unseren Geschäftspartnern die Beachtung des Minamata-Übereinkommens | ||
| über Quecksilber, des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe | ||
| (POPs) sowie des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Ver- | ||
| bringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. | ||
| Unsere Geschäftspartner ergreifen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Anpas- | ||
| sung an den Klimawandel, zum Aufbau einer umfassenden Kreislaufwirtschaft sowie zum Schutz | ||
| der Biodiversität und Ökosysteme. Insbesondere erhöhen sie die Energieeffizienz sowie den Ein- | ||
| satz erneuerbarer Energien und reduzieren Emissionen, Lärm sowie ihren Material- und Res- | ||
| sourcenverbrauch. Angemessener Umweltschutz soll z.B. die Einführung eines Umweltmanage- | ||
| mentsystems nach den Grundsätzen der DIN EN ISO 14001 (oder einer ähnlichen Norm) umfas- | ||
| sen. |
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| Rechtswidrige Räu- | Unsere Geschäftspartner respektieren Grundstücks- und Beteiligungsrechte, wie sie durch nati- | |
|---|---|---|
| mung oder Inbesitz- | onales und internationales Recht geschützt sind. Dazu gehört der Schutz von "legitimen Besitz- | |
| nahme von Grund- | rechten" vor rechtswidrigen Enteignungen und Schutz vor Räumungen, die das Recht auf einen | |
| stücken | angemessenen Lebensstandard verletzen. Bei Projekten, die große Mengen an Land, Wasser | |
| und Wald in einem Umfeld mit hoher Korruption, (Post-)Konflikten oder der Anwesenheit indige- | ||
| ner Bevölkerungsgruppen benötigen, sind proaktive Maßnahmen erforderlich, wie z.B. die Si- | ||
| cherstellung entsprechender Beteiligung (ILO-Konvention 169). | ||
| Einsatz von Sicher- | Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, die von ihnen eingesetzten privaten oder öffentlichen | |
| heitskräften | Sicherheitskräfte so anzuweisen und zu kontrollieren, dass ihr Einsatz nicht zu unrechtmäßigen | |
| Schäden an Leib und Leben führt, gegen die Vereinigungsfreiheit oder gegen das UN-Überein- | ||
| kommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung | ||
| oder Strafe verstößt. | ||
| 03 | Antikorruption und Außenwirtschaftsrecht | |
| Der DB-Konzern toleriert keinerlei Form von Korruption oder anderen unlauteren Geschäftsprak- | ||
| tiken. Transparenz und Offenheit sind grundlegende Voraussetzungen für den DB-Konzern, um | ||
| Vertrauen und Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit den Geschäfts- | ||
| partnern sicherzustellen. | ||
| Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Form von Korruption und Wirtschaftskriminalität durch | ||
| Korruption | eigene Mitarbeitende oder von ihnen beauftragte Dritte oder durch Mitarbeitende oder beauf- | |
| tragte Dritte in der Lieferkette etc. | ||
| Verhalten gegenüber | Unsere Geschäftspartner dulden keine Form gesetzeswidriger materieller und immaterieller Zu- | |
| Amtsträgern | wendungen (einschließlich deren Anbieten) an Amtsträger oder mit diesen vergleichbare Perso- | |
| nen, weder unmittelbar oder mittelbar über Dritte. Beschleunigungszahlungen (Facilitation pay- | ||
| ments) sind verboten. | ||
| Politik und Parteien | Gesetzeswidrige materielle und immaterielle Zuwendungen jeglicher Art (z.B. gesetzeswidrige | |
| Spenden) an politische Parteien, deren Vertreter, Politiker sowie an Mandatsträger und Kandi- | ||
| daten für politische Ämter werden von unseren Geschäftspartnern ebenfalls nicht toleriert. | ||
| Einladungen und | In Verbindung mit ihrer Tätigkeit für den DB-Konzern nehmen unsere Geschäftspartner Einla- | |
| Geschenke | dungen nur an oder sprechen Einladungen nur aus, wenn sie angemessen sind, nicht in Erwar- | |
| tung einer unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugung erfolgen und nicht gegen | ||
| anwendbares Recht (insbesondere Antikorruptionsgesetze) verstoßen. Dasselbe gilt für die An- | ||
| nahme oder Gewährung von Geschenken, anderen Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art. | ||
| Spenden/Sponso- | Spenden erfolgen von unseren Geschäftspartnern nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung | |
| ring | einer Gegenleistung. Das Sponsoring von Personen, Gruppen oder Organisationen wird nicht | |
| dafür genutzt, um widerrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen. | ||
| Berater/Agenten/ | Vergütungen von Beratern, Agenten und sonstigen Mittlern müssen in einem angemessenen | |
| Mittler | Verhältnis zu den geleisteten Diensten stehen und dürfen nicht dazu dienen, Geschäftspartnern, | |
| Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden. Unsere Geschäftspartner wäh- | ||
| len ihre Berater, Agenten und sonstigen Mittler sorgfältig nach angemessenen Eignungskriterien | ||
| wie fachliche Qualifikation und Integrität aus. | ||
| Vermeidung von | Unsere Geschäftspartner und ihre Mitarbeitenden vermeiden Interessenkonflikte, in denen per- | |
| Interessenkonflikten | sönliche oder eigene finanzielle Interessen mit den Interessen des Unternehmens oder des DB- | |
| Konzerns kollidieren bzw. die zu Korruptionsrisiken führen können. |
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| Geldwäsche und | Unsere Geschäftspartner ergreifen in ihren Unternehmen geeignete Maßnahmen, um Geldwä- | |
|---|---|---|
| Terrorismusfinanzie- | sche und Terrorismusfinanzierung in ihren Unternehmen zu unterbinden. | |
| rung | ||
| Embargos, Sanktio- | Unsere Geschäftspartner achten strikt auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze und | |
| nen, Export- und Im- | Regelungen für den Import und Export von Gütern, Dienstleistungen und Informationen sowie | |
| portkontrollen | der anwendbaren Embargos und Sanktionen. | |
| 04 | Verhalten unserer Geschäftspartner im Wettbewerb | |
| Der DB-Konzern stellt an sich den Anspruch, stets als fairer und verantwortungsvoller Marktteil- | ||
| nehmer zu handeln und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. | ||
| Wettbewerbs- und | Unsere Geschäftspartner halten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein. Insbeson- | |
| Kartellrecht | dere treffen sie keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder | |
| Kundenbeziehungen, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen. Dasselbe gilt | ||
| für den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen sowie für sonstiges Verhalten, das | ||
| den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt oder beschränken kann. |
05 Einhaltung des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner Verpflichtung zur Unsere Geschäftspartner ergreifen geeignete Maßnahmen, um die in diesem DB Verhaltensko- Einhaltung intern dex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien einzuhalten, sowohl intern als auch innerhalb und in der Liefer- ihrer Lieferketten. Wir verlangen angemessene Maßnahmen, um Verstöße und die schwerwie- kette gendsten Risiken unverzüglich zu beseitigen. Im Bereich der ESG-Risiken bedeutet das konti- nuierliche und risikobasierte Verbesserung und angemessene Reaktion auf priorisierte Risiken und Verletzungen. Unsere Geschäftspartner wählen ihre Lieferanten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DB-Konzern beauftragen, sorgfältig aus. Sie unternehmen angemessene An- strengungen, um ihre eigenen Geschäftspartner zu verpflichten, die in diesem DB Verhaltensko- dex für Geschäftspartner oder in gleichwertigen Standards aufgeführten Prinzipien ebenfalls ein- zuhalten und an ihre eigenen Geschäftspartner weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass diese Prinzipien auch von diesen eingehalten werden. Wir unterstützen unsere Lieferanten, ins- besondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), auf Grundlage von uns durchgeführter Risikoanalysen bei der Ergreifung geeigneter Maßnahmen.
Monitoring und Der DB-Konzern kann (auch durch Dritte) Monitoring-Maßnahmen durchführen, um die Einhal- Audits tung dieser Prinzipien zu überwachen, einschließlich der Verwendung von Fragebögen, Vor-Ort- Prüfungen von Betriebsstätten in schwerwiegenden Fällen, Überprüfung der verfügbaren Infor- mationen oder anderer Maßnahmen, die zur Überprüfung der Leistung eines Geschäftspartners erforderlich sind. Von den Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie mit dem DB-Konzern ko- operieren und/oder Informationen teilen, soweit dies erforderlich ist, um nachzuweisen, dass der Geschäftspartner selbst die hier aufgeführten Prinzipien einhält und diese auch mit angemesse- nen Maßnahmen in seiner Lieferkette fördert.
Schulungen Unsere Geschäftspartner schulen ihre Mitarbeitenden und die für sie tätigen Personen regelmä- ßig risikobasiert im Umgang und in der Einhaltung der Prinzipien, die in diesem DB Verhaltens- kodex für Geschäftspartner oder gleichwertigen Dokumenten festgelegt sind. Die Durchführung von Schulungen ist zu dokumentieren.
Hinweise an den Unsere Geschäftspartner informieren ihre Mitarbeitenden und die für sie tätigen Personen dar- DB-Konzern über, dass und wie sie Verstöße gegen diesen Kodex melden können. Zu diesem Zweck können
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sie sich an das Meldesystem des DB-Konzerns2 oder ein gleichwertiges internes oder externes System wenden. Sofern ein hohes Risiko für Verletzungen besteht, sollen die Geschäftspartner auch Anwohner über die Beschwerdemechanismen informieren.
Unsere Geschäftspartner nutzen die Möglichkeit, Hinweise auf Straftaten und Vergehen, die ge- gen die hier dargelegten Prinzipien verstoßen und die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DB- Konzern begangen wurden und Auswirkungen auf den DB-Konzern haben können, über das bestehende Hinweissystem1 des DB-Konzerns abzugeben.
Der DB-Konzern reagiert angemessen auf diese Hinweise und behandelt sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich.
Schutz von Hinweis- Unsere Geschäftspartner dulden keine Repressalien gegen Personen, die Verstöße gegen die gebern in diesem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien melden, sowie ge- gen weitere, vom Hinweisgeberschutz umfasste Personen.
Konsequenzen Der DB-Konzern legt Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihm und seinen Ge- schäftspartnern. Bei geringfügigen oder potentiellen Verstößen gegen diesen DB Verhaltens- kodex für Geschäftspartner und bei Verstößen gegen die enthaltenen ESG-Vorgaben (Kapitel 02) wird dem Geschäftspartner daher die Möglichkeit zur Implementierung geeigneter Abhilfe- maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt, wenn dieser grundsätzlich zur Ab- hilfe und Verbesserung bereit ist.
Bei schweren Verstößen (insbesondere der Begehung von Straftaten) oder bei mangelnder Mit- wirkung trotz angemessener Fristsetzung oder wenn eine Besserung wegen der äußeren Rah- menbedingungen nicht zu erwarten ist (etwa extreme lokale Krisensituationen wie Bürgerkrieg) behält sich der DB-Konzern jedoch angemessene rechtliche Schritte gegenüber dem jeweiligen Geschäftspartner vor. Dies kann auch zur sofortigen Beendigung des Vertrags oder der Ge- schäftsbeziehung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Rechten führen. Wir verpflichten uns, bei Ausübung unserer Rechte die Grundsätze des verant- wortungsvollen Rückzugs zu beachten, wie sie im OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorg- faltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln beschrieben sind.
Wo findet man wei- Weitere Informationen finden Sie unter www.deutschebahn.com/compliance. Bei Unsicherheiten tere Informationen? oder Fragen sollten Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner im DB-Konzern wenden. Dar- über hinaus haben Sie immer die Möglichkeit, unmittelbar DB-Konzern Compliance zu kontaktie- ren. 06 Inkraftsetzung Gemäß Vorstandsbeschlüssen der DB AG/DB ML AG vom 10.07.2012 i.d.F. des Vorstands- sprints vom 03.12.2018 und des Vorstandsbeschlusses der DB AG vom 21.11.2023.
2 http://www.deutschebahn.com/hinweismanagement
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