A_Bewerbungsbedingungen_CMS.pdf

Bereitstellung eines Content-Management-Systems als SaaS-Lösung mit Support und Migration

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:56 (Europe/Berlin)

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Content Management System (CMS)

Bewerbungsbedingungen

für Verhandlungsverfahren nach der SektVO1

Vergabe Nr. [26FEA88586]

−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Deutsche Bahn AG −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− FE.EA 53 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Christoph Scholz −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Version: 9.0 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Status: final −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−

1 Geltungsbereich: Liefer- und Dienstleistungen, außer Arch.-/Ing.-Leistungen, Sicherungsleistungen und andere bauaffine Dienstleistungen

208.1220V03 Bewerbungsbedingungen für Verhandlungsverfahren nach der Seite 1 SektVO (Liefer- und Dienstleistungen)

Gültig ab: 01.11.2025

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1 Gegenstand der Vergabe 3 2 Rechtlicher Rahmen 5 3 Kommunikation 6 4 Vergabeunterlagen 7 5 Vertraulichkeit 8 6 Teilnahmewettbewerb 8 7 Form des Angebots 11 8 Teilnahme- und Angebotsfristen 12 9 Inhalt des Angebots 12 10 Bleibt frei 12 11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung 13 12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte 16 13 Bietergemeinschaften 16 14 Nachunternehmer 17 15 Angebotswertung 17 16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens 22 17 Besondere gesetzliche Anforderungen an den Auftragnehmer 24 18 Rechtsmittelbelehrung 24 19 Anlagen zur Vergabe 26

Seite 2 Gültig ab: 01.11.2025

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1 Gegenstand der Vergabe

1.1 Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Bereitstellung eines Content Management System (CMS) als Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung inklusive Support, Migration sowie weitere IT-Dienstleistungen.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

1.2 Bleibt frei

1.3 Schätz- und Höchstmengen bzw. Schätz- und Höchstwerte

Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt:

LeistungLeistungseinheitSchätzmenge (p.a.)
SaaS-Pauschale Basispaket BetriebPauschale/ Jahr1
Concurrent UserConcurrent User im Re- daktionssystem60
Mega Requests/ JahrMega Requests/ Jahr5.046
Storage in Terrabyte (TB)Terrabyte (TB)3,2
Traffic in Terrabyte (TB)Terrabyte (TB) / Jahr730
Basispreis für KI-FunktionalitätenPauschale/ Monat12
Verbrauchspreis für KI-FunktionalitätenPrompt48.000

Verbrauchspreis für KI-Funktionalitäten Prompt 48.000

LeistungLeistungseinheitSchätzmenge (Vertragslaufzeit)
Migrationspauschale je WebsitePauschale/ Website180
Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Mig- ration & IntegrationTagessatz (Remote)200
Technische BeratungTagessatz (Remote)30
Delivery ManagerTagessatz (Remote)30
Schulungmaßnahmen (außerhalb der Migra- tion)Tagessatz (Remote)100

Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt:

LeistungLeistungseinheitHöchstmenge (p.a.)
SaaS-Pauschale Basispaket BetriebPauschale/ Jahr1

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Concurrent UserConcurrent User im Re- daktionssystem360
Mega Requests/ JahrMega Requests/ Jahr30276
Storage in Terrabyte (TB)Terrabyte (TB)19,2
Traffic in Terrabyte (TB)Terrabyte (TB) / Jahr4380
Basispreis für KI-FunktionalitätenPauschale/ Monat12
Verbrauchspreis für KI-FunktionalitätenPrompt288000
LeistungLeistungseinheitHöchstmenge (Vertragslaufzeit)
Migrationspauschale je WebsitePauschale/ Website360
Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Mig- ration & IntegrationTagessatz (Remote)300
Technische BeratungTagessatz (Remote)480
Delivery ManagerTagessatz (Remote)480
Schulungmaßnahmen (außerhalb der Migra- tion)Tagessatz (Remote)1600

tion)

Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.

1.4 Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist:

DB Systel GmbH Jürgen-Ponto-Platz 1 60329 Frankfurt am Main

vertreten durch die in Ziffer 3.3 benannte Vergabestelle.

1.5 Ablauf des Vergabeverfahrens

Wie in der Bekanntmachung dargestellt, wird im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teil- nahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) sowie der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB) des Bewerbers. Siehe im Übrigen die Hinweise zum Teilnahme- wettbewerb in Ziffer 6.

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden maximal 5 der zur Erbringung der Leistung geeigneten und zuverlässigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Entsprechend den gesetzlichen Transparenzvorgaben werden die Unterlagen der Ange- botsphase bereits mit der Bekanntmachung zusammen mit den Unterlagen der Teilnahme- phase veröffentlicht und sind auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wie folgt gegliedert:

® „Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb“ ® „Unterlagen für die Angebotsphase“

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Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen für die Angebotsphase zunächst nur informative Bedeutung haben und für den Teilnahmewettbewerb nicht zu bearbeiten und einzureichen sind. Auch ist hiermit keine Aufforderung zur Angebotsabgabe verbunden. Ohne eine aus- drückliche Aufforderung eingereichte Angebote finden keine Berücksichtigung.

Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Angebotsphase und zu den dazugehörigen Un- terlagen können über das „Fragen-Antworten-Forum“ im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal) eingereicht werden. Die hier- für im Teilnahmewettbewerb und der Angebotsphase geltenden Fristen entnehmen Sie bitte jeweils dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ (vgl. auch Ziffer 4.3). Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah im Rahmen eines anonymisierten Fragen- und-Antworten-Forums beantwortet und auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG veröffentlicht.

2 Rechtlicher Rahmen

2.1 Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Ver- handlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB).

2.2 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren einzustellen, sofern sachliche Gründe dies rechtfertigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

® kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabeunterlagen entspricht, ® sich die Grundlagen der Vergabe geändert haben, ® das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.

2.3 Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts.

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3 Kommunikation

3.1 Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen.

Der Auftraggeber, vertreten durch die Vergabestelle, kommuniziert mit den Unternehmen, die sich auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert haben, in der Regel über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG.

Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informatio- nen/Dokumente abzurufen.

Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Ver- antwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o.g. Plattform eingestellt werden.

3.2 Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wenden Sie sich bitte an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieter- portal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben.

3.3 Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders angegeben, ist die nachfolgend ge- nannte Stelle der alleinige Ansprechpartner in allen Fragen des Vergabeverfahrens (Vergabestelle).

Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

Deutsche Bahn AG

Wilhelm-Leuschner-Straße 78 60329 Frankfurt am Main Beschaffung FE.EA 53 Herr Christoph Scholz

E-Mail: christoph.ch.scholz@deutschebahn.com

3.4 Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gelten die Anforderungen nach den Ziffern 6 bis 9.

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4 Vergabeunterlagen

4.1 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zur Verfügung gestellt.

4.2 Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind abschließend in der unter Ziffer 19 enthaltenen „Checkliste Vergabeunterlagen“ aufgeführt.

Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständig- keit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen.

4.3 Enthalten die Vergabeunterlagen (Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase) nach Auf- fassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber hie- rauf unverzüglich hinzuweisen, jedoch spätestens innerhalb der auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ ge- nannten Fristen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach Fristablauf gestellt werden.

Antworten, die für die Angebotserstellung oder für die Abgabe von Teilnahmeanträgen re- levant sind, werden gemäß Ziffer 3.1 zur Verfügung gestellt.

4.4 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu Änderun- gen an den Vergabeunterlagen kommen kann. Der Auftraggeber behält sich daher aus- drücklich vor, die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, Vertrags- bedingungen sowie Zuschlagskriterien und Musskriterien nebst Bewertungsmatrix anzu- passen bzw. zu ändern. Das gilt auch für die in den Vergabeunterlagen ggfs. aufgestellten Mindestanforderungen. Wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vor Ablauf der Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen macht der Auftraggeber im Wege einer Korrekturmeldung (Berichtigungsbekanntmachung) europaweit bekannt. Sollten Änderun- gen an den Vergabeunterlagen zu einer wesentlichen Änderung der Wettbewerbsbedin- gungen führen, behält sich der Auftraggeber vor, die ursprünglich vorgesehenen Fristen angemessen zu verlängern. Auf Ziffer 15.5.1.2 wird hingewiesen.

4.5 Erwerb von Normen, Merkblättern etc.

DIN-Normen, UIC-Merkblätter und DB Standards (ehemals Bahn-Normen) sind vom Unter- nehmen selbst zu beschaffen. UIC-Merkblätter und DB Standards können beschafft werden bei: DB InfraGO AG Medien & Kommunikation Griesbachstr. 7 76185 Karlsruhe E-Mail: auftraege.zu.technischen.regeln@deutschebahn.com Telefon +49 (0) 721 938 3846 DIN-Normen können beschafft werden bei: Beuth-Verlag GmbH Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin E-Mail: kundenservice@beuth.de

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Telefon +49 (0) 30 2601 2260 Telefax +49 (0) 30 2601 1260

5 Vertraulichkeit

5.1 Das Unternehmen hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die

® bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren; ® ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; ® die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wur- den; ® die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden; ® die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind.

5.2 Beabsichtigt das Unternehmen auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe hin kein Ange- bot abzugeben, hat es dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Digitale Unterlagen sind zu löschen. Die Vernichtung/ Löschung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.

5.3 Das Unternehmen hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunterla- gen oder der Erstellung des Angebots betraut werden, entsprechend Zif- fern 5.1 und 5.2 zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgesehene Nachunternehmer.

5.4 Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme für Zwecke der Angebotserstellung von Nachunternehmern) von Unterlagen des Verhand- lungsverfahrens) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftragge- bers nicht zulässig.

5.5 Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Verga- beverfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.

5.6 Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses Vergabeverfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.

6 Teilnahmewettbewerb

6.1 Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnah- mebedingungen.

Die Bekanntmachung ist abrufbar im TED-Portal der EU oder auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter „Detailansicht der Be- kanntmachung“).

6.2 Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind von den Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das Angebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag einzu- reichen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber weitere Vergabeunterlagen (z.B. ein Angebotsformblatt) bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs veröffentlicht.

6.3 Die in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt aufgeführte Frist für den Eingang der Teil- nahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberück- sichtigung des Teilnahmeantrages, es sei denn die Verspätung ins nicht von dem Unter- nehmen zu vertreten. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der

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Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschluss- gründe der §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.

6.4 Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber, die zum weiteren Verfahren zuzulassenden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.

6.5 Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Ziffer 7 (Form des Angebots) entsprechend. Even- tuelle Abweichungen in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt gehen vor.

6.6 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezo- gene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO).

6.7 Eignungsmatrix

Die Eignungsmatrix (Anhang B1) beinhaltet Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien mit Mindestanforderungen, die über die Zulassung zur Angebotsabgabe entscheiden. 6.7.1 Ausschlusskriterien

Die Ausschlusskriterien (gem. Kapitel 5.1.9 der Bekanntmachung) beinhalten insbesondere allgemeine und formale Vorgaben, Erklärungen, Nachweise und Belege, welche durch den Bewerber einzureichen sind. Die Nicht-Erfüllung eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags von der weiteren Eignungsprüfung. 6.7.2 Bewertungskriterien mit Mindestanforderungen

Die Bewertungskriterien mit Mindestanforderung beziehen sich auf die technische und be- rufliche Leistungsfähigkeit im Kontext des Ausschreibungsgegenstandes. Die Beantwor- tung der Fragen bzw. die Unterlagen zu den Bewertungskriterien müssen für eine Berück- sichtigung vollständig eingereicht werden. 6.7.3 Angaben in der Eignungsmatrix, Bewertungskriterien mit Mindestanforderung und Mindestbewertung

Je Ausschluss bzw. Bewertungskriterium mit Mindestanforderungen sind folgende Angaben zu finden:  Die Ordnungsnummer des Kriteriums  Das Kriterium  Die Art des Kriteriums (Angabe Ausschluss) sowie die Gewichtung des Kriteriums (wenn relevant) in Bezug auf die Gesamtwertung der Eignung  Die Spezifizierung der Frageart und Verweis auf zu verwendendes Antwortvorlagendo- kument  Die maximale Seitenzahl für die Beantwortung des Kriteriums (DIN A4, wenn relevant)  Das Bewertungsschema für die Erfüllung / Nicht-Erfüllung bzw. für die Bewertungsstu- fen 1 bis 4 zum jeweiligen Kriterium

6.7.4 Bewertung der Eignung

  1. Bei den „Ausschlusskriterien“ handelt es sich um sogenannte KO-Kriterien. Diese An- forderungen müssen für eine weitere Berücksichtigung des Teilnahmeantrags zwin- gend erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums führt zum Aus- schluss des Teilnahmeantrags. Daher ist hier lediglich eine Bewertungsauswahl zwi- schen „Kriterium erfüllt“ oder „Kriterium nicht erfüllt“ gegeben. Der Ausschluss bzw. die Eignung wird durch den Auftraggeber anhand der durch den Bewerber eingereich- ten Unterlagen und Angaben festgelegt.

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  1. Bei den bewerteten Eignungskriterien sind je Anforderungskriterium unterschiedliche Er-füllungsgrade möglich. Das genaue Bewertungsschema ist im Bewertungsschema für die Stufe 1 bis 4 definiert. Die erreichte Bewertungsstufe wird durch den Auftrag- geber anhand der durch den Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben fest- gelegt. Aus der Summe der erreichten Erfüllungsgrade multipliziert mit der jeweils an- gegeben Gewichtung ergibt sich der erreichte Prozentsatz, der für das Ranking der Bewerber maßgeblich ist. Maximal kann so ein erreichter Prozentsatz von 100% er- reicht werden. Dies entspricht einer vollständigen Erfüllung aller Anforderungen.
  2. Neben den „Ausschlusskriterien“ ist auch für ein Bewertungskriterium zur Eignung Mindestanforderungen (Anforderungen zum Erreichen der Bewertungsstufe 3) defi- niert – betrifft EK_23 und EK_24. Die Nicht-Erfüllung eines Ausschlusskriteriums oder Nicht-Erreichen der Mindestanforderung bei einem Bewertungskriterium führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags von der weiteren Eignungsprüfung.
  3. In der Gesamtwertung (über alle Bewertungskriterien zur Eignung) muss mindestens eine Gesamtwertung von 45% erreicht werden, um die Eignungsprüfung zu bestehen.
  4. Sofern mehr als 5 Bewerber alle Ausschlusskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen 5 Bewerber auf Grundlage der Bewertungskrite- rien. Hierfür werden die durch die Bewerber erreichten Prozentzahlen hintereinander vom höchsten bis zum niedrigsten Wert aufgereiht. 6.7.5 Zusätzliche Erläuterungen zu den Bewertungsschemata und dort verwendeten Be- griffen:  Praxisnähe / praxisnah: Der AG versteht unter dem Begriff "praxisnah" die auf der Basis von tatsächlicher Durch- führung gewonnene Erfahrung in einem Tätigkeitsfeld, sowie erprobtes, aus einer konkreten Anwendungs- bzw. Tätigkeitsausübung gewonnenes und bewährtes Wissen und nicht the- oretisch- oder lehrbuchbelegtes Wissen. Maßstab sind die aktuell bekannten und bewähr- ten Architektur-, Prozess- und Technologieansätze.  Relevanz: Der AG versteht unter dem Begriff "Relevanz" die Anwendbarkeit und Bedeutsamkeit der Antworten hinsichtlich des Ausschreibungsgegenstandes und der zukünftig zu erbringen- den Leistungen, auf die sich die jeweilige Frage bezieht.  Transparenz / Nachvollziehbarkeit: Der AG versteht unter den Begriffen "Transparenz/ Nachvollziehbarkeit" eine in sich schlüs- sige, verständliche und fachlich zutreffende Darstellung, die einem fachkundigen-Leser eine sachgerechte Beurteilung erlaubt.  Durchgehend / vollständig (Synonym „sehr gut“ oder „sehr umfassend“): Der AG versteht unter den Begriffen „durchgehend und vollständig“ eine lückenlose und schlüssige Darstellung bzw. Erfüllung von Anforderungen ohne erkennbare signifikante Ab- weichungen oder Fehler.  Überwiegend (Synonym „befriedigend“): Der AG versteht unter dem Begriff "überwiegend" einen nicht vollständigen, aber signifikant über die Hälfte hinausgehenden Abdeckungsgrad der gestellten Anforderungen bzgl. Rele- vanz, Qualität und Umfang.  Teilweise (Synonym „ausreichend“): Der AG versteht unter dem Begriff "teilweise" einen nicht vollständigen und nicht deutlich über die Hälfte hinausgehenden, aber auch nicht signifikant unter der Hälfte liegenden Ab- deckungsgrad der gestellten Anforderungen bzgl. Relevanz, Qualität und Umfang.

6.7.6 Hinweise zum Erstellen der Teilnahmeanträge

Ist eine Antwortvorlage bereitgestellt, ist diese zwingend zu verwenden, ansonsten kann die Antwort nicht gewertet werden – siehe hierzu auch Hinweis in Anhang B1 (Eignungsmatrix) in der Spalte „Fragenspezifikation / Antwortvorlage“. Die Ausfüllhinweise im jeweiligen Ant- wortdokument sind zu beachten.

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Die jeweils angegebene maximale Seitenzahl ist zu beachten. Über die maximale Seiten- zahl hinausgehende Angaben werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Verweise auf andere Dokumente oder das Einreichen anderer Dokumente als die ausge- füllten Antwortvorlagen sind nicht zulässig bzw. werden nicht gewertet, sofern dies für das jeweilige Kriterium nicht explizit gestattet ist (i.d.R. bei der Abfrage von Kopien von Zertifi- katen)

Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei Referenzabfragen ist es gestattet, auch Referenzen aus Leistungen beim Auftraggeber aufzuführen.

Die elektronischen Unterlagen können in folgenden Dateiformaten abgegeben werden:  PDF  MS Word

7 Form des Angebots

7.1 Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG einzu- reichen.

Angebotsabgabe über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG in Textform nach § 126b BGB:

Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG, um die mit dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Angebotsdokumente hochzuladen.

Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumenten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen (z.B. bei Vertraulichkeitserklärungen nach Zif- fer 4.1).

7.2 Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Da- tenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z.B. Word, Excel) bearbei- tet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateifor- mate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unter- nehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Wegen programmbedingter Begrenzungen für

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8 Teilnahme- und Angebotsfristen

8.1 Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist in der Bekanntmachung im EU-Amts- blatt angegeben. Auf Ziffer 6 wird verwiesen.

8.2 Die Frist für den Eingang der Angebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.

8.3 Für die Fristberechnung gilt die Ortszeit der Vergabestelle. Die Angebotsfrist ist unbedingt einzuhalten.

8.4 Der Bewerber/Bieter kann seinen Teilnahmeantrag/sein Angebot nur bis zum Ablauf der Abgabefrist ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein.

Die Änderung eines Teilnahmeantrags/Angebots erfolgt durch Neueinstellung des geänder- ten Teilnahmeantrags/Angebots auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG.

8.5 Die Bindefrist der Angebote beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Deren Ablauf wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Die Bieter sind bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote gebunden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf die Bieter, um eine Verlängerung der Bindefrist für ihre Angebote zu ersu- chen.

8.6 Sollte es beim Hochladen der Teilnahmeanträge/ Angebotsdokumente technische Prob- leme geben, dann muss sich der Bieter unverzüglich an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierpor- tal/portal/tabs/vergaben wenden. Ist dies nachweislich nicht oder erst nach Ablauf der Ab- gabefrist (Teilnahmefrist/ Angebotsfrist) erfolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

9 Inhalt des Angebots

9.1 Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen sind der Einreichung des Ange- botes und der Kalkulation vollständig zugrunde zu legen.

9.2 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen; ausgenom- men sind fremdsprachige feststehende Fachbegriffe.

9.3 Elektronische Angebote sind in dem Format des Bieterportals des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu erstellen. Bei Widersprüchen zwischen Eintragungen im Ange- botsportal und Angaben in hochgeladenen Angebotsunterlagen gehen die Eintragungen im Angebotsportal vor.

9.4 Dem Angebot sind die in diesen Bewerbungsbedingungen oder gegebenenfalls später vom Auftraggeber entsprechend bezeichneten Unterlagen beizufügen. Andere Unterlagen sind nicht zugelassen.

9.5 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf § 51 Abs. 2 und 3 SektVO wird hingewiesen.

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11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung

11.1 Allgemeine Hinweise

11.1.1 Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Unternehmen eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Deutsche Bahn AG über. Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gem. §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen erhalten das vollumfängliche Recht, diese im Rahmen des Vergabeverfahrens zu nutzen. 11.1.2 Für die Angebotsbearbeitung und/oder Teilnahme am Vergabeverfahren wird keine Kos- tenerstattung gewährt. 11.1.3 Angebote müssen auf sämtlichen Vergabeunterlagen basieren und verbindlich sein. 11.1.4 Der Auftraggeber behält sich vor in der ersten, indikativen, Angebotsrunde Angebote aus- zuschließen, welche wesentliche Bearbeitungslücken enthalten, verspätet eingehen oder gar nicht abgegeben werden. Daher bitten wir darum, die im Folgenden dargestellten Hin- weise zur Angebotserstellung zu beachten. 11.1.5 Im Anschluss an die indikative Angebotsphase muss der Bieter, um im weiteren Verlauf berücksichtigt zu werden, auf Basis sämtlicher Vergabeunterlagen und unter Beachtung der im Folgenden dargestellten Hinweise zur Angebotserstellung, ein verbindliches Ange- bot abgeben. Details zum Ablauf des Verhandlungsverfahren mit dessen Schritten (insbe- sondere ab welchem Schritt die Angebote verbindlich sind) sind in Ziffer 16 beschrieben.

11.2 Allgemeine Vorgaben für Preisangaben

11.2.1 Alle Preispositionen sind zu bepreisen. Auf § 51 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen. 11.2.2 Alle Aufwände des Bieters sind in die vorhandenen Preispositionen einzupreisen. Eine Än- derung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (z.B. andere oder neue Spalten/Zeilen) ist nicht zulässig. 11.2.3 Angebote mit Preisen, die der Bieter an bestimmte, in den Vergabeunterlagen nicht vorge- sehene Bedingungen knüpft, (z.B. Laufzeiten, Abnahmemengen, Kopplung mit anderen Aufträgen, zusätzliche Beistellleistungen des Auftraggebers, etc.) stellen eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung der Vergabeunterlagen dar und werden ausgeschlossen. 11.2.4 Alle Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzugeben. 11.2.5 Alle Angebotspreise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben.

11.3 Vertragsbedingungen

Den Vergabeunterlagen sind der vom Auftraggeber vorgesehene Rahmenvertrag sowie die vom Auftraggeber vorgesehen Rahmenvertragsanlagen beigefügt. Die Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und die Anlagen 4 und 5 (EVB Informationssicherheit und zugehöriger Anhang) sind als Tabellenform den Vergabeunterlagen beigefügt. In den betreffenden Dokumenten sind einige Passagen „grau“ hinterlegt. Diese sind nicht flexibel und vom Bieter zwingend zu akzeptieren. Abweichungen oder Einschränkungen hinsichtlich der nicht flexiblen Vertragsbedingungen führen zum Angebotsausschluss. Auf Ziffern 15.3.2.2. wird hingewiesen. Bezüglich der weiteren Passagen besteht für den Bieter die Möglichkeit, diese zu bestätigen oder vom Entwurf des Auftraggebers abzuweichen. Die Instruktionen an die Bieter in den Dokumenten sind dabei zu beachten. Die vollständig ausgefüllten Dokumente in Tabellen- form sind dem Angebot beizufügen. Die Bewertung der Angaben in dem Rahmenvertrag sowie Anlage 1 (Leistungsbeschrei- bung) und in den Anlagen 4 und 5 (EVB Informationssicherheit und zugehöriger Anhang) erfolgt gemäß Ziffer 15.3.2.2.

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Die Anlage 3 (Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 EU-DSGVO) ist vom Bieter an den dafür vorgesehenen Stellen (siehe Hinweise im Dokument) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen einschließlich der Anlagen zum Vertrag zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Ein- schränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder den ggfs. vorgegebenen Ange- botsalternativen führen zum Angebotsausschluss. Soweit dies in dem zu verwendenden Vertragsmuster vorgesehen ist, muss sich das Unternehmen durch Ankreuzen einer der Wahlmöglichkeiten bzw. Aktivieren eines der Kontrollkästchen-Formularfelder entscheiden, welche Variante angeboten wird. Die Auswahl wird nach der in der Wertungsmatrix dargestellten Methode bewertet. Anhang C1 Rahmenvertrag: Bezüglich des Rahmenvertrags haben die Bieter die Möglichkeit, mit dem indikativen Angebot mittels Verwendung des Anhang C2 (Rückmeldung Rahmenvertrag), Anpassungsvorschläge zu einigen Kapiteln des Rahmenvertrags für Passagen, die aus ihrer Sicht nicht, nicht wirtschaftlich oder nur mit unverhältnismäßigen Risiken erfüllt werden können, einzu-reichen. Dabei ist ein konkreter Gegenvorschlag einzureichen und die risikobezogenen oder wirtschaftlichen Gründe für die Änderungsvorschläge Für folgende Kapitel / Ziffern des Rahmenvertrags sind keine Änderungsvorschläge zulässig: Kapitel 1, 2, 3, 4 mit Ausnahme Ziffer 4.1 und 4.2 (Für 4.1 und 4.2 sind Änderungsvor- schläge zulässig), Kapitel 7, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35 und 36. Der Auftraggeber wird im Rahmen der indikativen Angebotsphase die eingehenden Ände- rungsvorschläge von allen Bietern prüfen und mit der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe einen – ggf. angepassten – Rahmenvertrag zur Verfügung stellen, welcher in der verbindlichen Angebotsphase zwingend einzuhalten ist. Der Auftraggeber ist somit bereit, einzelne Vertragspassagen auf Basis von Bietern dargelegten risikobezogenen oder wirtschaftlichen Aspekten anzupassen, ist aber grundsätzlich in seiner Entscheidung frei darin, auf Änderungsvorschläge einzugehen oder nicht. Auch ist es nicht die Intention des Auftraggebers, das Rahmenvertragswerk in großem Umfang um-zuschreiben. Daher sind die Bieter angehalten, bei den Änderungsvorschlägen sich auf we-sentliche Aspekte und eine begrenzte Anzahl an Änderungsvorschlägen zu fokussieren. Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen einschließlich der Anlagen zum Vertrag zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder den ggfs. vorgegebenen Ange-botsalternativen führen zum Angebotsausschluss. Unter Ziffer 9 des Rahmenvertrags haben die Unternehmen die Ansprechpartner für die Vertragsabwicklung anzugeben darzulegen. Siehe hierzu auch die Ausfüllhinweise im Anhang C2 (Rückmeldung Rahmenvertrag).

11.4 Beschreibung der Anforderungen und Leistungen / Fachliche Zuschlagskriterien

11.4.1 Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit ihrem (indikativen) Angebot Angaben und Unterlagen zur Art und Weise der Auftragsdurchführung einreichen. Die ein- zureichenden Unterlagen sind in der Anlagenliste unter Ziffer 19 der Bewerbungsbedin- gungen aufgeführt. Die für die fachlich technische Bewertung erforderlichen Angaben und in dem Zusammen- hang einzureichenden Unterlagen sind im Anhang C3 (Fachliche Zuschlagskriterien) im

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Tabellenblatt Kriterienkatalog im Einzelnen für jedes „Kriterium“ aufgeführt und dort näher erläutert. Dabei sind der Kriterienkatalog und Use-Cases (siehe Tabellenblätter in Anhang C3) zu unterscheiden. Der Kriterienkatalog enthält die Maßstäbe für die fachlich technische Bewertung der Anga- ben und Unterlagen. Hierfür wird auf Ziffer 15.3.2.2. ff. der Bewerbungsbedingungen ver- wiesen. Der Kriterienkatalog ist wie folgt aufgebaut und enthält insbesondere folgende Vorgaben:  Die Ordnungsnummer des jeweiligen Kriteriums  Ausführungen zu dem jeweiligen Kriterium bzw. die jeweilige Fragestellung, inklu- sive der Angabe, in welchen Dokumenten der Bieter die entsprechenden Angaben jeweils vornehmen muss. Die fachlich / technische Bewertung des Angebots erfolgt anhand der Angaben des Bieters.  Die formalen Anforderungen an die Angaben des Bieters, insbesondere zur maximal zulässigen Seitenzahl, zu dem jeweiligen Kriterium.  Die Gewichtung des jeweiligen Kriteriums innerhalb des Kriterienkatalogs  Das Bewertungsschema für die Stufen 1 bis 5 zum jeweiligen Kriterium (weitere De- tails siehe unten unter Ziffer 15.3.2.2.1). Die Bieter müssen hiernach zum Beispiel Angaben in der Leistungsbeschreibung und in den vorgegebenen Lösungsdokumenten machen. Sofern Vorlagen für die Angaben vorgegeben sind (z.B. Leistungsbeschreibung und Lö- sungsdokumente), sind diese zwingend zu verwenden. Die in den Dokumenten aufgeführ- ten Instruktionen an die Bieter sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für die Einhal- tung der maximalen Seitenzahl. Die Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) sowie die 4 und 5 (EVB Informationssicherheit) und der zugehörige Anhang) sind als Tabellenform den Vergabeunterlagen beigefügt. In den betreffenden Dokumenten sind einige Passagen „grau“ hinterlegt. Diese sind nicht flexibel und vom Bieter zwingend zu akzeptieren. Abweichungen oder Einschränkungen hinsichtlich der nicht flexiblen Vertragsbedingungen führen zum Angebotsausschluss. Bezüglich der weiteren Passagen besteht für den Bieter die Möglichkeit, diese zu bestätigen oder vom Entwurf des Auftraggebers abzuweichen. Die Instruktionen an die Bieter in den Dokumenten sind dabei zu beachten. Die vollständig ausgefüllten Dokumente in Tabellen- form sind dem Angebot beizufügen. Neben den schriftlich zu beantworteten Kriterien wurden für diese Vergabe seitens des AG auch Use-Cases definiert, deren Umsetzung ebenfalls in die fachliche Bewertung der An- gebote eingeht. Ziel der Use-Cases ist es, sich zu einzelnen Aspekten ein genaueres Bild von der Lösung zu verschaffen. Hierfür wird auf Ziffer 15.3.1.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Im Anhang C3 (Fachliche Zuschlagskriterien) sind die für die Vergabe definierten Use- Cases in den Tabellenblättern „U01“ bis „U08“ beschrieben. Die Use-Cases werden im Laufe des Verhandlungsverfahrens in einem entsprechenden Termin als „Live-Demo“ in der SaaS-Lösung vorzustellen, wobei auch ergänzende Präsentationsunterlagen verwendet werden können. Details zum Ablauf der Teststellungen werden den Bietern rechtzeitig im Vorfeld der Termine zugesendet. Im Anhang C3 (Fachliche Zuschlagskriterien) sind im Tabellenblatt Use-Cases weitere In- formationen zu Use-Cases in Bezug auf deren Bewertung angegeben. Folgende Angaben sind dort zu finden:  Die Ordnungsnummer des Kriteriums

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 Angabe des Use-Cases und auf welche Aspekte im Rahmen der Bewertung geach- tet wird  Die Bewertungsgrundlage  Die Gewichtung des jeweils Use-Cases innerhalb der Bewertung der Use-Cases  Das Bewertungsschema für die Stufen 1 bis 5 zum jeweiligen Use-Case (Details siehe unten unter Ziffer 15.3.2.2.2) 11.4.2 Das Angebot muss in jedem Fall den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspre- chen, soweit diese nicht als Bewertungskriterien definiert sind (vgl. dazu Zif- fern 15.3.2.1.2 und 15.3.2.1.3). Abweichungen von oder Einschränkungen der Muss-Krite- rien führen zum Angebotsausschluss. 11.4.3 Das Attribut „Option“ kennzeichnet optionale Leistungen, die zwingend anzubieten und zu bepreisen sind, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen hat. Den Auftraggeber trifft keine Verpflichtung, solche Optionen in Anspruch zu nehmen und zu beauftragen. 11.4.4 Verfügbarkeitszeitpunkt

Das Angebot muss auf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren Lösungen basieren. Der Auftraggaber behält sich vor, zum Nachweis die Errichtung einer Teststellung gem. Ziffer 15.3.3 durchzuführen.

12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte

12.1 Es ist ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen. Reicht ein Bieter mehr Hauptangebote als zugelassen ein, führt dies zum Ausschluss aller seiner Hauptangebote.

12.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die vom Auftraggeber verwendete Leistungsbe- schreibung enthält funktionale Spezifikationen und Sollanforderungen, die hinsichtlich des angebotenen Erfüllungsgrads bewertet werden.

12.3 Nebenangebote sind vom Bieter als solche deutlich zu kennzeichnen.

12.4 Soweit nach den technischen Spezifikationen ein bestimmtes Produkt gefordert wird oder bestimmte technische Anforderungen in Bezug genommen werden, sind gleichwertige Lö- sungen gem. § 28 Abs. 6 bzw. § 29 Abs. 1 SektVO zulässig. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.

12.5 Rabatte (bedingte oder unbedingte) können angeboten werden und werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil. Sie gehen jedoch nicht in die Angebotswertung ein.

13 Bietergemeinschaften

13.1 Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bieter- gemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Voraussetzung für die Stellung eines Teilnahmeantrages durch eine Bietergemeinschaft ist, dass sich die Bietergemeinschaft unter der Bezeichnung „BIEGE“ und ihrer genauen Firmierung im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert (siehe dort auch die „Hinweise zur Registrierung von Bewerber- und Bietergemeinschaften in der eVergabe“).

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Eine bestehende Registrierung der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist nicht ausrei- chend. In ihrem Teilnahmeantrag hat die Bietergemeinschaft sämtliche Mitglieder zu be- nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfah- ren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anhang B5) zu verwenden.

13.2 Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.

14 Nachunternehmer

14.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Nachunternehmer (Unterauftrag- nehmer im Sinne von § 34 SektVO) zu vergeben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der dem Bieter verbundenen Nachunternehmer) im An- gebot zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt „Nachunternehmerverzeichnis “ (siehe an- lage 9) zu verwenden. Im Fall der Eignungsleihe nach § 47 SektVO sind die geforderten Eignungsnachweise für das betreffende Eignungskriterium für den zur Eignungsleihe be- nannten Nachunternehmer vorzulegen.

Reine Zulieferer sind keine Nachunternehmer.

14.2 Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmean- trags nicht mehr ausgetauscht werden.

Soweit keine Eignungsleihe gem. § 47 SektVO erfolgt, hat die Nachunternehmerbenen- nung nur vorläufigen Charakter. Der Auftraggeber kann vom Bieter vor Zuschlagserteilung eine verbindliche Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer und den Nachweis ver- langen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zur Ver- fügung stehen.

14.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Auftragsbekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise und Erklärungen zur Zu- verlässigkeit auch für die Nachunternehmer verlangen.

14.4 Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden.

14.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für Nachunternehmer aller Stufen § 128 Abs. 1 GWB Anwendung findet.

15 Angebotswertung

15.1 Allgemeine Hinweise zur Angebotswertung

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung der §§ 51 ff. SektVO in einem drei- stufigen Verfahren. Die drei Stufen der Angebotswertung sind:

® Prüfung von Ausschlussgründen

® Prüfung der Angemessenheit der Preise, sofern Anlass hierzu besteht

® Bewertung der Angebote anhand der bekannt gemachten Kriterien.

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15.2 Ausschlussgründe

15.2.1 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn der Bie- ter ein Angebot einreicht, das mit den Angeboten der Wettbewerber nicht vergleichbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Bieter:

® das Angebot nicht form- oder fristgerecht einreicht, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,

® er Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder diese außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen ergänzt,

® er eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet,

® das Angebot unter einem Gremienvorbehalt oder einem sonstigen Vorbehalt oder unter Bedingungen abgibt,

® er mit dem Angebot von zwingenden kommerziellen Bedingungen oder zwingenden fachlichen Anforderungen des Auftraggebers abweicht oder

® er auf entsprechende Nachforderung des Auftraggebers die nachgeforderten Unterla- gen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreicht oder er zusätzliche Aus- künfte verweigert. 15.2.2 Es führt auch zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter ohne die vorherige und aus- drückliche mindestens in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers gegen die in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsregeln oder eine gesonderte Vertraulichkeitserklärung verstoßen hat. Mündliche Erklärungen haben keine rechtlich ver- bindliche Wirkung. 15.2.3 Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. 15.2.4 Auf 11.1.4 und 11.1.5 wird hingewiesen.

15.3 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste d.h. das Angebot mit dem besten Preis- Leis- tungsverhältnis Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Prozentzahl. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Zu- schlagskriterien und der angegebenen Gewichtung:

  1. Finanzielle Kriterien Gewichtung: 60 %
  2. Fachliche Kriterien Gewichtung: 40 % 15.3.1 Kommerzielle Bewertung (Finanzielle Kriterien) Die Bewertung der finanziellen Kriterien umfasst P1 – Gesamtbewertungspreis gem. Preisblatt P1 beinhaltet die Bepreisung der Leistung des CMS gemäß Leistungsbeschreibung (An- lage 1). Pro Bieter wird ein Gesamtpreis auf Basis seiner Angaben in der Anlage 2 Preis- blatt gebildet. Dieser Gesamtpreis bildet sich auf Basis der Abschnitte (1) SaaS, (2) Pau- schalleistungen und (3) Sonstige IT – Leistungen. Hierbei hat jeder Bieter seine Einzel- preise in EURO anzugeben. Der Gesamtpreis befindet sich im Tabellenblatt „Preisblatt“ in Zelle L5. Die Gesamtpreise werden in Relation der Bieter zueinander bewertet. Hier erhält der Bieter mit dem nied- rigsten Gesamtpreis 100 % (volle Prozentzahl) – in der Formel unten P . Bieter, deren Best Gesamtpreis um 200% oder mehr über dem preisgünstigsten Angebot liegen, erhalten 0 % (null Prozent). In der Formel ergibt sich daher P = P + 200% * P (Schwelle Max Best Best für 0 Prozent).

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Die Prozentzahl der Bieter, deren Gesamtpreis zwischen dem preisgünstigsten (P ) und Best der Schwelle für 0 Prozent (P ) liegt, errechnet sich durch lineare Interpolation (P < Max Bieter P ). Max Die folgende Formel beschreibt die Prozentberechnung: Bewertung [%] Bieter = (1 - (P - P ) / (P - P )) * 100 Prozent für alle Bieter Bieter Best Max Best P < P Bieter Max Die hierdurch erreichte Prozentzahl der Bewertung des Gesamtpreises wird mit ihrer Ge- wichtung (60%) multipliziert und bildet so die Bewertung für P1. 15.3.2 Erläuterung der Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien 15.3.2.1 Ausschluss- bzw. Muss-Kriterien 15.3.2.1.1 Entfällt. 15.3.2.1.2 Der Auftraggeber behält sich vor, Muss-Kriterien im Verlauf des Vergabeverfahrens noch einmal zu ändern, sie entfallen zu lassen oder neue Muss-Kriterien hinzuzufü- gen. Die Bieter werden darüber rechtzeitig informiert. Für den Fall, dass das Angebot eines Bieters wegen Nichterfüllung eines Muss-Kriteriums vorläufig ausgeschieden wurde und dieses Kriterium nachfolgend entfällt, wird der betreffende Bieter wiederum zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebotes eingela- den und über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informiert. Auf Zif- fer 4.3 wird hingewiesen. 15.3.2.1.3 Erkennt ein Unternehmen vor Angebotsabgabe, dass ein einzelnes Muss-Kriterium nicht oder nicht wirtschaftlich erfüllt werden kann, so kann es dem Auftraggeber vor- schlagen, das Muss-Kriterium bzw. die zugrundeliegende Anforderung aufzuheben oder zu ändern. Dabei sind die technischen und/oder wirtschaftlichen Gründe für die Aufhebung/Änderung des Muss-Kriteriums und ggf. alternative Lösungsvorschläge zur Erreichung des Zieles der Anforderung darzulegen. Der Auftraggeber wird recht- zeitig vor Ablauf der Angebotsfrist eingehende Änderungs-/Aufhebungsvorschläge prüfen. 15.3.2.2 Erläuterung der Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien (Kriterienkatalog und wer- tende Teststellung) Der Auftraggeber bewertet die Qualität des Angebots anhand der in Anhang C3 (Fachli- che Zuschlagskriterien) aufgeführten fachlich / technischen und sonstigen Kriterien im Kriterienkatalog sowie anhand der Use-Cases.

Die Bewertung der fachlichen Kriterien umfasst die folgenden zwei Blöcke  Kriterienkatalog  Wertende Teststellung / Use Cases Die Gesamtprozentzahl eines Bieters in den fachlichen Kriterien errechnet sich dadurch, dass die in den Blöcken Kriterienkatalog und Use-Cases erreichten Prozentzahlen gemäß ihrer Gewichtung aufaddiert werden. Dabei erhalten die Kriterien des Kriterienkatalogs eine Gewichtung von 70% gegenüber den Use-Cases, welche eine Gewichtung von 30% erhalten.

Zusätzliche Erläuterungen zu den Bewertungsschemata und dort verwendeten Begriffen:  Relevanz: Der AG versteht unter dem Begriff "Relevanz" die Anwendbarkeit und Bedeut- samkeit der Antworten hinsichtlich des Ausschreibungsgegenstandes und der zu- künftig zu erbringenden Leistungen, auf die sich die jeweilige Frage bezieht.  Transparenz / Nachvollziehbarkeit: Der AG versteht unter den Begriffen "Transparenz/ Nachvollziehbarkeit" eine in

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sich schlüssige, verständliche und fachlich zutreffende Darstellung, die einem fachkundigen-Leser eine sachgerechte Beurteilung erlaubt.  Durchgehend / vollständig (Synonym „sehr gut“ oder „sehr umfassend“): Der AG versteht unter den Begriffen „durchgehend und vollständig“ eine lücken- lose und schlüssige Darstellung bzw. Erfüllung von Anforderungen ohne erkenn- bare signifikante Abweichungen oder Fehler.  Weitgehend (Synonym „gut“ oder „umfassend“): Der AG versteht unter dem Begriff "weitgehend" einen nahezu vollständigen Ab- deckungsgrad der gestellten Anforderungen bzgl. Relevanz, Qualität und Um- fang.  Überwiegend (Synonym „befriedigend“): Der AG versteht unter dem Begriff "überwiegend" einen nicht vollständigen, aber signifikant über die Hälfte hinausgehenden Abdeckungsgrad der gestellten Anfor- derungen bzgl. Relevanz, Qualität und Umfang.  Teilweise (Synonym „ausreichend“): Der AG versteht unter dem Begriff "teilweise" einen nicht vollständigen und nicht deutlich über die Hälfte hinausgehenden, aber auch nicht signifikant unter der Hälfte liegenden Abdeckungsgrad der gestellten Anforderungen bzgl. Relevanz, Qualität und Umfang.

15.3.2.2.1 Kriterienkatalog: Die Gewichtung der Kriterien ist im Kriterienkatalog (Anhang C3 Fachliche Zuschlagskri- terien, Tabellenblatt „Kriterienkatalog“) für jedes Kriterium gesondert aufgeführt, ebenso ist je Kriterium das relevante Dokument, ggf. relevantes Kapitel, sowie das Bewertungs- schema für die Bewertungsstufen 1-5 hinterlegt.

Die Bewertung erfolgt anhand der von den Bietern gemachten Angaben und in diesem Zusammenhang eingereichten Unterlagen. Darin enthalten ist die Berücksichtigung der Bewertung der in Tabellenform beigefügten Dokumente / einzelnen Kapitel der Dokumente Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und der Anlagen 4 und 5 (EVB Informationssicherheit und zugehörige Anhänge) sowie der weiter in den einzelnen Kriterien aufgeführten Dokumente.

In den Tabellendokumenten sind einige Passagen „grau“ hinterlegt. Diese sind nicht flexi- bel und vom Bieter zwingend zu akzeptieren bzw. hier sind keine Änderungsvorschläge möglich. Eine Änderung von grau hinterlegten Anforderungen durch den Bieter führt im Rahmen der verbindlichen Angebote zum Ausschluss. Bezüglich der flexiblen Passagen (Abweichungen vom Auftraggeberentwurf möglich) be- steht für den Bieter die Möglichkeit, diese zu bestätigen (durch ein „ja“ in der Tabelle) oder einen alternativen Vorschlag zur Formulierung der Passage zu unterbreiten – hierzu ist dann ein „nein“ in der Tabelle einzutragen und der alternative Formulierungsvorschlag ein- zutragen. Die Instruktionen an die Bieter im jeweiligen Dokument sind dabei zu beachten. Die vollständig ausgefüllten Dokumente sind in Tabellenform dem Angebot beizufügen. Die formalen Vorgaben des Auftraggebers sind zu beachten und einzuhalten. Ist für die Angaben zu einem Kriterium zum Beispiel eine maximal zulässige Seitenzahl vorgege- ben, ist diese einzuhalten. Über die zulässige Seitenzahl hinausgehende Angaben oder weitere, nicht geforderte Dokumente, – ob mit oder ohne Verweis - werden bei der Be- wertung des jeweiligen Kriteriums nicht berücksichtigt. Die maximale Seitenzahl bezieht sich auf die Angaben des Bewerbers (i.d.R. ab Kapitel 2 in den Lösungsdokumenten), d.h. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Instruktionen / Hinweise an die Bieter werden dort nicht mit eingerechnet.

Die Bewertung der jeweiligen Kriterien erfolgt in den Bewertungsstufen „1-5“ wie folgt:  Stufe 1 = 100% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums

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 Stufe 2 = 75% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums  Stufe 3 = 40% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums  Stufe 4 = 0% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums  Stufe 5 = Ausschluss bzw. KO

Im Kriterienkatalog sind die Kriterien bei Erreichen der Bewertungsstufe 5 (bzw. Nicht Erreichen von mindestens Bewertungsstufe 4) als Ausschlusskriterien definiert. In der Gesamtwertung über alle Kriterien des Kriterienkatalogs muss mindestens eine Bewer- tung von 40% erreicht werden. Sofern bei einem der Kriterien aus dem Kriterienkatalog nicht mindestens die Bewertungsstufe 4 erreicht wird oder die Mindestpunktzahl nicht erreicht wird, führt dies im Rahmen der verbindlichen Angebote zum Ausschluss des Bie- ters vom Vergabeverfahren.

Im Rahmen der ersten Runde der Bietergespräche auf Basis der indikativen Angebote gibt der Auftraggeber dem Bieter eine Rückmeldung zu seiner Einschätzung / Bewertung der einzelnen Kriterien. Insbesondere gibt der Auftraggeber eine Rückmeldung zu den Inhal- ten / Abweichungen vom Auftraggeberentwurf der betreffenden Dokumente, welche aus Sicht des Auftraggebers nicht akzeptabel sind (Bewertungsstufe 5 = Ausschluss). So er- hält der Bieter die entsprechende Transparenz und kann bei der Überarbeitung seiner Angebotsunterlagen Anpassungen vornehmen, um diese für den Auftraggeber akzeptabel zu gestalten.

Die Gesamtbewertung des Bieters im Kriterienkatalog ergibt sich aus der Addition der für die einzelnen Kriterien erreichten Prozentzahlen gemäß ihrer Gewichtung im Kriterienka- talog. Im Anschluss wird erreichte Gesamtprozentzahl mit Ihren Gewichtungen (70% und 40%) multipliziert.

15.3.2.2.2 Wertende Teststellung (Live-Demo) Die Bewertung erfolgt anhand der vom Auftraggeber geprüften Systemeigenschaften des Bietersystems, welches dem AG zu diesem Zweck von den Bietern vorgestellt wurde. Sie erfolgt anhand der zu den jeweiligen Use-Cases angegebenen Bewertungs- schemata in den Bewertungsstufen 1-5 siehe Anhang C3 (Fachliche Zuschlagskrite- rien), Tabellenblatt Use-Cases. Der AG prüft diese auf Basis der definierten Use Cases der Fachlichen Zuschlagskriterien (s. Anhang C3, Tabellenblatt „Use Cases“).

Die Gewichtung der Use-Cases ist im Tabellenblatt Use-Cases in Anhang C3 (Fachli- che Zuschlagskriterien) für jeden Use-Case gesondert aufgeführt.

Die Details zum Ablauf der Teststellung werden den Bietern rechtzeitig bekannt gege- ben. Die Teststellung ist für den Auftraggeber kostenfrei zu realisieren.

Die Bewertung des jeweiligen Use-Case erfolgt in den Bewertungsstufen „1-5“ wie folgt:  Stufe 1 = 100% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums  Stufe 2 = 75% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums  Stufe 3 = 40% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums  Stufe 4 = 0% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums  Stufe 5 = Ausschluss bzw. KO

Die Gesamtbewertung des Bieters im Bereich der Use-Cases ergibt sich aus der Addi- tion der für die einzelnen Use-Cases erreichten Prozentzahlen gemäß ihrer Gewich- tung. Im Anschluss wird erreichte Gesamtprozentzahl mit Ihren Gewichtungen (30% und 40%) multipliziert.

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Die Use Cases sind bei Erreichen der Bewertungsstufe 5 (bzw. Nicht Erreichen von mindestens Bewertungsstufe 4) als Ausschlusskriterien definiert. In der Gesamtwertung über alle Use Cases muss mindestens eine Bewertung von 40% erreicht werden.

Für die wertende Teststellung gibt es keine indikative Angebots- bzw. Bewertungs- runde. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Gesamtbewertung ein bzw. kön- nen unmittelbar zum Ausschluss führen.

15.3.3 Verifizierende Teststellung 15.3.3.1 Der Auftraggeber behält sich unberührt der Regelungen der wertenden Teststellung vor, wecks Verifizierung weiterer fachlicher Kriterien / Anforderungen von den Bietern, deren Angebote in gem. Ziffer 15.1 in der engeren Auswahl sind, die Errichtung einer verifizierende Teststellung zu verlangen. Bei den Tests werden die wichtigen Eigenschaften der angebotenen Technik gemäß den Bieterangaben überprüft („verifizierende Teststellung“). Die Ergebnisse der verifizierende Teststellung können zu einer Korrektur der Bieterangaben führen. 15.3.3.2 Die zeitlichen und fachlichen Anforderungen zur Durchführung der verifizierende Teststellung wird der Auftraggeber rechtzeitig gesondert mitteilen. 15.3.3.3 Die verifizierende Teststellung ist für den Auftraggeber kostenfrei zu realisieren.

16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens

16.1 Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerb (vgl. Ziffer 6) werden die ausgewählten Teil- nehmer zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

16.2 Die Bieter reichen ihre ersten Angebote als indikative Angebote ein. Frühzeitig während dieser Phase wird jedem Bieter – neben der Möglichkeit Bieterfragen über die Vergabe- plattform einzureichen - die Möglichkeit zu einer „Frage-Antwort-Session (FAS)“ gegeben. In dieser können Fragen direkt mit dem Auftraggeber geklärt werden. Genaue Termine, Agenda etc. werden allen Bietern im Vorfeld rechtzeitig bereitgestellt. Die Termine werden umfassend protokolliert und alle relevanten Erkenntnisse allen Bietern anonymisiert zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Erkenntnisse aus den Frage-Antwort- Sessions sollen dann bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden, damit die ersten indikativen Angebote bereits eine entsprechende Qualität besitzen.

16.3 Auf Basis der indikativen Angebote wird der Auftraggeber keine Zuschlagsentscheidung treffen. Der Auftraggeber wird auf Basis der indikativen Angebote nur Angebote ausschlie- ßen, die erhebliche Bearbeitungslücken aufweisen oder sofern das indikative Angebot nicht fristgerecht eingereicht wird.

16.4 Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die indikativen Angebote durch den AG bewertet. In diesem Zeitraum wird zudem die wertende Teststellung stattfinden, in welchen der Auf- traggeber die SaaS-Lösungen der Bieter anhand von Use-Cases testet. Details zum Ab- lauf der wertenden Teststellungen werden den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforde- rung mitgeteilt. Die Ergebnisse der Live-Demo gelten bereits verbindlich für die Ange- botswertung. Die durchgeführten wertenden Teststellungen werden nicht als indikativ betrachtet. Ein Nicht-Erreichen der Mindestpunktzahl oder von Mindestbewertungsstufen führt somit zum Ausschluss des Angebots.

16.5 Danach werden die Bieter in dieser Phase zu Bietergesprächen eingeladen. Im Rahmen der Bietergespräche werden die Bieter insbesondere auf Aspekte aufmerksam gemacht, welche nach dann aktuellem Bewertungsstand dazu führen würden, dass das Angebot aufgrund Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen oder Ausschlusskriterien ausge- schlossen würde. Diese Aspekte sollten somit in den folgenden Angeboten überarbeitet werden. Ferner werden weitere Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf das Angebot

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diskutiert. Darüber hinaus behält der Auftraggeber sich vor, die Vergabeunterlagen auf Basis der gewonnen Erkenntnisse aus den Bietergesprächen anzupassen.

16.6 Im Anschluss an die Gespräche und wertenden Teststellungen erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote zu überarbeiten und verbindliche Angebote einzureichen.

16.7 Im nächsten Schritt wird der Auftraggeber die verbindlichen Angebote auswerten. Ab die- ser Phase führt das Nicht-Erreichen von Mindestbewertungsstufen oder Mindestpunktzah- len in Bezug auf den Kriterienkatalog sowie die Nicht-Erfüllung von Ausschlusskriterien zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ver- bindlichen Erstangebote zu vergeben.

16.8 Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Dabei be- hält sich der Auftraggeber vor, den Kreis der an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter auf den oder die aussichtsreichsten Bieter zu begrenzen und mit diesen die Verhandlun- gen fortzusetzen (preferred bidder). Eine etwaige Verengung des Bieterkreises erfolgt an- hand der bekannt gemachten Bewertungskriterien. Sind die Verhandlungen mit einem pre- ferred bidder nicht erfolgreich, so steht es dem Auftraggeber frei, die Auswahl zum prefer- red bidder wieder rückgängig zu machen.

Der Auftraggeber behält sich vor das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln.

Die Entscheidung über das konkrete Verhandlungsdesign trifft der Auftraggeber nach Auswertung der eingegangenen Angebote nach vorher feststehenden, objektiven Kriterien und kommuniziert diese und die damit verbundenen Verhandlungsregeln rechtzeitig allen verbliebenen Bietern.

Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, besondere Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische" Verhandlungen (steigende oder fallende Preise) bzw. Kombinationen daraus einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Angebote, Zielpreise oder weiter Preisinformationen vorgeben. In diesem Zusammenhang kann der Auftraggeber in einer vorgelagerten Verhandlungsrunde ein „Erstangebotsrecht“ für nachgelagerte Verhandlungsrunden zwischen den Bietern unter Wahrung der Chancengleichheit und Wirtschaftlichkeit vergeben. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.

Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld das Basis- Kommunikationspapier (Anlage 208.1220V31) fortschreiben und weiter konkretisieren. Es wird gleichzeitig allen verbliebenen Bietern bekannt gegeben. Die Bieter erhalten sodann eine angemessene Zeit zur Vorbereitung und die Gelegenheit, Rückfragen zu stellen.

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16.9 Präsentationen und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Zeit und Ort wird der Auftraggeber rechtzeitig bekannt geben.

16.10 Zur Klärung offener Fragen kann der Auftraggeber im Vorfeld oder im Nachgang von Prä- sentationen oder Verhandlungen einen Fragenkatalog an die/den Bieter versenden, wel- cher kurzfristig über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG zu beantworten ist.

16.11 Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsver- fahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile zu verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Ver- handlungen zu verzichten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen. Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf.

16.12 Werden Verhandlungen mit mehreren Bietern geführt, so erfolgt der Zuschlag auf das An- gebot, das nach Abschluss der Verhandlungen das wirtschaftlichste ist.

16.13 Bleibt frei

16.14 Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab- geschlossenen Vertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.

17 Besondere gesetzliche Anforderungen an den Auftragnehmer

Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gemäß § 290 HGB verbundenen Unternehmen verfolgen das Ziel, Transparenz hinsichtlich des Abschlusses von solchen Verträgen zu schaffen, in denen in Bezug auf den Vertragspartner besondere gesetzliche Anforderungen gelten. Dies gilt insbesondere für Verträge mit aktiven oder ehemaligen Vorständen von Aktiengesellschaften und Geschäftsführern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im DB-Konzern.

Ehemalig in diesem Sinne ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt.

Daher ist es erforderlich, dass Bewerber/Bieter, die eine natürliche Person sind, eine Erklä- rung abgeben, wenn sie zu den vorgenannten Personengruppen gehören.

18 Rechtsmittelbelehrung

18.1 Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu- ständig:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn, Germany Fax: +49 (0)22894 99-163

18.2 Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Verga- bekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Ka- lendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalen- dertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls

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unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragge- bers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

18.3 Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüg- lich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.

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19 Anlagen zur Vergabe

Die folgende Auflistung enthält eine Übersicht über beiliegende und mit dem Teilnahmean- trag bzw. Angebot einzureichende Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren.

Die aufgeführten Dokumente sind – soweit nicht anders gekennzeichnet – vollständig ausgefüllt einzureichen.

Checkliste: Unterlagen zur Vergabe
beiliegende Un- terlagenmit dem Teil- nahmean- trag zurück- zusendende Unterlagenmit dem An- gebot zu- rückzusen- dende Un- terlagenBezeichnung der Unterlage
A_Bewerbungsbedingungen
B_Teilnahmewettbewerb
Anhang B1Eignungsmatrix
Anhang B2Eignungsleihe
Anhang B3Lieferantenselbstauskunft
Anhang B4Bietereigenerklärung
Anhang B5Bietergemeinschaftserklärung
Anhang B6Bietereigenerklärung Datenschutz
Anhang B7Eigenerklärung zum EK 22 „Primär selbst erbrachte Leistung“
Anhang B8Antwortvorlage Migrationsreferenzen
Anhang B9Antwortvorlage Referenzen
Anhang B10208.1220V31 Strukturierte Vergabe- verhandlung – Basis-Kommunikati- onspapier
C_Aufforderung zur Angebotsabgabe
Anhang C1Rahmenvertrag
Anlage 1 zu C1.1Leistungsbeschreibung (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 2 zu C1.1Preisblatt (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 3 zu C1.1Vertrag über die Verarbeitung perso- nenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 EU-DSGVO (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 4 zu C1.1EVB Informationssicherheit (wird An- lage des Vertrags)
Anlage 5 zu C1.1Anhang 2 zu EVB Informationssicher- heit (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 6 zu C1.1EVB KI (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 7 zu C1.1Anhang Zweckbestimmung zu EVB KI (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 8 zu C1.1EVB Mindestlohn Stand 01.01.2022 (wird Anlage des Vertrags)

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Anlage 9 zu C1.1Nachunternehmerverzeichnis (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 10 zu C1.1Leistungsstandorte des Auftragneh- mers (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 11 zu C1.1DB Verhaltenskodex für Geschäfts- partner (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 12 zu C1.1EVB Nachhaltigkeit (wird Anlage des Vertrags)
Anlage 13 zu C1.1Lösungsdokumente Hauptanlage (wird Anlage des Vertrags)
Anhang 13.1 zu C1.1Lösungsdokument Architektur und Schnittstellen (wird Anlage des Ver- trags)
Anhang 13.2 zu C1.1Lösungsdokument Integration und Migration (wird Anlage des Vertrags)
Anhang C2Rückmeldung Rahmenvertrag
Anhang C3Fachliche Zuschlagskriterien

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