02_Anlage_1a_Anforderungsbeschreibung_Ändg08-09-2026.pdf

Bereitstellung, Betrieb und Support einer IT-Anwendung für Trichinenuntersuchung, Monitoring‑Proben im Tiergesundheitsbereich und ASF‑Ausbruchmanagement inkl. Jagd‑Statistik‑Schnittstelle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:07 (Europe/Berlin)

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Anlage 1a

Anforderungsbeschreibung an eine IT-Anwendung zur

Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die

Trichinenuntersuchung, das Management von

Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich, das

Management im Falle eines Ausbruches der

Afrikanischen Schweinepest (ASP) und einer

Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung

1. Gegenstand der Beschaffung

Es soll eine IT-Anwendung zur Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die Trichinen- untersuchung, das Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich und das Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als SaaS- Cloud-Lösung beschafft werden. Die IT-Anwendung muss kompatibel zur Jagdstatistik- Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH sein. Mit dieser werden im Freistaat Thüringen die Streckendaten (Daten der von Jägern erlegten Wildtiere) erfasst.

Die IT-Anwendung soll sowohl als Web- (nutzbar in den gängigen Browsern) als auch Mobile App-Anwendung (Betriebssysteme iOS und Android) zur Verfügung stehen. Als App wird im Rahmen der Ausschreibung eine Anwendung definiert, die vor Verwendung durch den Nutzer auf einem mobilen Gerät installiert werden muss und auch nur dort genutzt werden kann. In der Regel erfolgt dies auf einem Smartphone oder Tablet mithilfe eines sogenannten App- Stores.

Es wird zwei wesentliche Nutzergruppen geben: a) Verwaltungs- bzw. Labormitarbeiter b) verwaltungsexterne Nutzer (z. B. Jagdausübungsberechtigte)

Die verwaltungsexternen Nutzer erfassen Daten zu erlegten bzw. geschlachteten Tieren. Erforderlichenfalls stellen diese zudem Anträge zur Untersuchung dieser Tiere auf Trichinen und/oder bestimmte Wildtierseuchen bei den zuständigen Behörden bzw. der zuständigen Untersuchungseinrichtung des Freistaates Thüringen. Die Untersuchungsergebnisse sollen über die IT-Anwendung abrufbar sein.

Die zuständigen Behörden (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreie Städte - Veterinärbehörden) betreiben die Trichinenuntersuchungslabore. Diese sollen über eine eigene Nutzeroberfläche auf die durch die externen Nutzer in der IT- Anwendung erfassten Antragsdaten zugreifen und die Untersuchungsergebnisse an die Antragssteller zurück übermitteln können. Zudem soll für die zuständigen Behörden eine Laborsoftware zur Verfügung gestellt werden, mit Hilfe dieser auf Basis der Antragsdaten die Untersuchungstätigkeiten dokumentiert werden können.

Im Falle der Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich ist das Labor des Auftraggebers im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die zuständige Untersuchungseinrichtung. Die dort in Nutzung befindliche Laborsoftware (LIMS) soll über die HIT-Datenbank auf die von den Nutzern eingegebenen Informationen zu den Proben zugreifen können. Die IT-Anwendung muss daher über eine Schnittstelle zur HIT-Datenbank verfügen. Eine direkte Verbindung zum LIMS ist nicht vorgesehen.

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Anlage 1a

Die IT-Anwendung soll den Verwaltungsmitarbeitenden zur Abbildung verwaltungsinterner Vorgänge sowie betroffenen Nutzern außerhalb der Verwaltung zur Datenerfassung und Antragsstellung gegenüber sowie dem Empfang von Bescheiden von den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Während die Anwendungsfälle Trichinenuntersuchung, Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich sowie die Schnittstelle zur Jagdstatistikanwendung dauerhaft zur Verfügung stehen sollen, soll der Anwendungsfall des Managements im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nur anlassbezogen nutz- und verfügbar sein, siehe unten Ziffer 5.3 und vgl. 3.3 der Anlage 3a (EVB-IT Cloudvertrag).

Darüber hinaus soll auch eine Einführungsunterstützung sowie Schulung der Mitarbeitenden der zuständigen Behörden im Angebot als initiale Leistung enthalten sein, vgl. 3.2.1.2 der Anlage 3a (EVB-IT Cloudvertrag).

Vertragsschluss erfolgt über einen EVB-IT Cloud-Vertrag.

Die Beschaffung erfolgt durch den Auftraggeber zur Nutzung durch alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen. Die Verwendung der IT-Anwendung für die vorgenannten Zwecke ist für die Landkreisen und kreisfreien Städten verpflichtend. Den Jägern ist die Verwendung dagegen freigestellt. Das bedeutet, diese können von der Verwendung der IT- Anwendung absehen. Das bisherige analoge System zur Probenahme wird vorerst parallel weitergeführt.

2. Beschreibung Anwendungs-/Einsatzbereich

Die 21 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der 22 Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Thüringen sind unter anderem zuständig für die Entgegennahme und Untersuchung von Proben geschlachteter oder erlegter Tiere, die für den Verzehr durch den Menschen vorgesehen sind, auf Trichinella spp. Darüber hinaus bestehen Zuständigkeiten im Hinblick auf die Erlaubniserteilung zur Entnahme von Proben, die zur Untersuchung auf Trichinen vorgesehen sind, durch verwaltungsexterne Personen. Den Bürgerinnen und Bürgern, die die vorgenannten Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, soll ermöglicht werden, die erforderlichen Antragsdaten nach den Grundsätzen des Online- Zugangsgesetzes (OZG) digital zu erfassen, den Antrag papierlos dem jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu übermitteln und die Bescheide der zuständigen Behörden zu empfangen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, weiteren Berichtspflichten (z. B. die Erfassung der Jagdstrecken durch Jägerinnen und Jäger) in digitaler Form nachzukommen.

Die Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinella spp. erfolgt nur dann, wenn das Tier zu einem Lebensmittel werden soll. Dies führt nach den bisherigen Erfahrungen pro Jahr zur Untersuchung von bis zu 30.000 Stück Schwarzwild in Thüringen. Diese Zahlen schwanken.

Darüber hinaus sind die Behörden der Veterinärüberwachung für die Umsetzung eines regelmäßigen Monitorings von erlegten Wildtieren auf bestimmte Tierseuchenerreger verantwortlich. In Abhängigkeit vom aktuellen tierseuchenrechtlichen Status variiert die Probenzahl voraussichtlich zwischen ca. 5.000 und 30.000 Proben im Jahr. Die Datenerfassung und Antragsstellung sowie der Empfang der Bescheide sollen hier ebenso für die jeweils betroffenen Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden. Die erfassten Daten sollen über die Anwendung an das für die Untersuchung der Proben zuständige Landesamt für Verbraucherschutz übermittelt werden.

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Anlage 1a

Der Anwendungsteil für das Management von ASP-Ausbrüchen soll sich bedientechnisch an den vorgenannten Anwendungsteilen (insb. dem Monitoring von erlegten Wildtieren auf bestimmte Tierseuchenerreger) orientieren und inhaltlich mit diesen gemäß den fachlichen Anforderungen interagieren. Dieser Anwendungsteil soll anlassbezogen je betroffener Behörde (Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte und gegebenenfalls der Auftraggeber) aktivierbar sein. Eine Verwendung soll neben einem Ausbruch der ASP in Thüringen auch im Rahmen von Übungen zur Vorbereitung auf den Ausbruchsfall erfolgen.

Ein letzter Anwendungsteil umfasst die Erfassung und Meldung der Jagdstrecken durch die Jägerinnen und Jäger. Diese Meldung umfasst alle jagdbaren Tierarten. Für diese Dokumentationspflicht sollen sich die Erlegedaten aus den vorgenannten Anwendungsteilen nachnutzen, aber auch neue Erlegedaten erfassen lassen können. Für den erforderlichen Datenaustausch mit der Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH ist eine entsprechende Schnittstelle vorzusehen. Die Jägerinnen und Jäger haben bereits direkten Zugriff auf die Jagdstatistik-Anwendung. Die Schnittstelle soll es ihnen ermöglichen, aus der IT-Anwendung heraus Zugriff zu nehmen und so die Meldung durch Datenübernahme zu erleichtern.

Die Anwendung soll für die Nutzung durch Verwaltungspersonal im Freistaat Thüringen sowie die jeweils betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Thüringen bereitgestellt werden. Dadurch müssen die Lizenz- und Nutzungsbedingungen eine Nutzung durch Beschäftigte des Landes, der Kommunen und durch verwaltungsexterne Personen ermöglichen. Die Anzahl der künftigen Nutzer kann derzeit nicht genau beziffert werden, da die Nutzung der IT-Anwendung den Jägerinnen und Jägern freigestellt ist. Jedoch kann die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Thüringen ein Anhaltspunkt sein, sie beläuft sich auf ca. 13.000. Hinzu kommen ca. 100 Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.

Auch die Anzahl an Proben kann nur geschätzt werden, da die Proben in der Regel von den Jägerinnen und Jägern eingereicht werden, denen die Anwendung der IT-Anwendung freigestellt ist. Die IT-Anwendung läuft parallel zu dem bisherigen „analogen“ System. Um den Bietern eine verbindliche Kalkulationsgrundlage zu geben, wird für die Teilleistung „Trichinenuntersuchung“ eine Mindestabnahme von 20.000 Proben im Jahr und für die Teilleistung „Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich“ eine Mindestabnahme von 2.500 Proben im Jahr vorgegeben.

3. Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen sind der gleichnamigen Registerkarte des Anforderungskatalogs (siehe Anlage 1b) sowie der vorliegenden Anforderungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Anwendung soll sowohl als Web- (nutzbar in den gängigen Browsern) als auch mobile App-Anwendung (Betriebssysteme iOS und Android) zur Verfügung stehen. Eine offline- Nutzbarkeit muss gegeben sein, da die Nutzung auch in Gebieten mit schlechtem oder keinem Internetzugang erfolgen wird.

Die Anwendenden haben keinen weiterreichenden IT-Hintergrund. Die Anwendung soll mit dem Ziel einer spürbaren Erleichterung des (erforderlichen) Verwaltungsaufwandes sowohl für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter als auch die verwaltungsexternen Nutzerinnen und Nutzer entwickelt werden. Aus diesem Grund steht eine benutzerfreundliche, intuitive Nutzung der Anwendung im Mittelpunkt der Anforderungen. Die Nutzung soll mit einem minimalen Schulungsaufwand ermöglicht werden.

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Anlage 1a

Die Bereitstellung der IT-Anwendung soll zum 1. November 2026 erfolgen. Die weiteren Schritte zur Einrichtung des Systems gemäß Ziffer 4.1 schließen sich in den darauffolgenden Wochen an.

4. Anforderungsbeschreibung

Die Anforderungen sind den nachfolgenden Abschnitten sowie der Anlage 1b (Anforderungsübersicht) zu entnehmen.

4.1 Anforderungen an die Einführung

Das Angebot muss eine Unterstützung bei der Einführung der IT-Anwendung sowie eine Individualisierung je Landkreis in einem gewissen Maße (z. B. Qualitätsmanagement- Vorgaben, Zahlungsmöglichkeiten), siehe auch Anlage 1b (Anforderungsübersicht), enthalten. Für die Vergütung der initialen Leistung (Herstellung der Betriebsbereitschaft, Schulung) ist ein Pauschalfestpreis gemäß Ziffer 3.2.1.2 der Anlage 3a (EVB-IT digital Cloudvertrag) vorgegeben.

Es muss erläutert werden, welche Schulungsmöglichkeiten und Konfigurationsunterstützung für die Einführung des Tools angeboten wird. Mindestens enthalten sein müssen:  Herstellung der Betriebsbereitschaft (inkl. initialer Einrichtung der Anwendung nach den Anforderungen der jeweiligen Behörden)  Schulung der Mitarbeitenden der jeweiligen Behörden

Zeitplan

TerminMeilenstein
November 2026 Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag  Klärung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen mit den zuständigen Behörden  Technische Vorbereitung  Schulung der Mitarbeiter der zuständigen Behörden  Testung durch zuständige Behörden  Bekanntmachung bei den verwaltungsexternen Nutzerinnen und Nutzern (i.d.R. Jäger)  Abnahme der IT-Anwendung
Dezember 2026 Einführung der digitalen Anwendung und fortlaufende Nutzung (schrittweise) für die die verwaltungsexternen Nutzerinnen und Nutzer (i.d.R. Jäger)
Januar 2027 Fortsetzung der Einführung  Monitoring (Nutzungszahlen, Fallzahlen etc.) fortlaufend

4.2 Anforderungen an den Leistungsumfang während des

Betriebs der Anwendung

Der Leistungsumfang im Regelbetrieb der Anwendung umfasst insbesondere:  den stabilen und sicheren Betrieb (inklusive Monitoring und Incident-Management),  die Pflege und Aktualisierung bestehender Funktionen und Schnittstellen,  den Support für Endanwender,  die Weiterentwicklung der App im Sinne neuer fachlicher Anforderungen, gesetzlicher Vorgaben oder technischer Innovationen,

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Anlage 1a

 eine zweckmäßige und barrierefreie Weiterentwicklung der App.

Die Weiterentwicklung soll auf Basis zeitgemäßer technischer Anforderungen erfolgen. Die Lösung soll sich an den Erfahrungen und Bedürfnissen der Zielgruppen orientieren und für diese Inspiration und eine klare Struktur bieten.

Für die Erbringung von beauftragten Leistungen stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle dafür erforderlichen Informationen und Dokumente sowie bedarfsgeleitet Kontaktdaten der Kooperations- und Ansprechpartner zeitnah und kostenlos zur Verfügung.

Für die erforderlichen Eigenerklärungen ist das Formblatt Eigenerklärung Verfügbarkeit und IT-Sicherheit zu verwenden.

4.2.1 Betrieb und Wartung

Ein reibungsloser Betrieb, die Verfügbarkeit sowie die kontinuierliche Wartung der mobilen Anwendung inkl. damit zusammenhängender Komponenten (z. B. Schnittstellen) nach BSI200-4 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist sicherzustellen. Zum konkreten Leistungsumfang gehören:

 Überwachung und Monitoring: Einrichtung, Betrieb und laufende Pflege eines Monitoringsystems zur stetigen Überwachung von Verfügbarkeit, Performance und zentraler Funktionalität der App und zugehöriger Komponenten.  Störungsmanagement: Proaktive Erkennung, Analyse und Behebung von Störungen oder Beeinträchtigungen, um eine hohe Servicequalität und minimale Ausfallzeiten zu gewährleisten.  Sicherheits- und Systemupdates: Einspielen von Sicherheits-Patches, System- Updates sowie Aktualisierung von Frameworks, Libraries und Abhängigkeiten zur Risikominimierung.  Plattform- und Richtlinienkonformität: Sicherstellung der Kompatibilität mit den jeweils aktuellen Vorgaben der App-Store-Richtlinien (Apple iOS / Google Android) durch notwendige technische Anpassungen.  Sicherheitsaudits und Tests: 1x jährlich Durchführung von Sicherheits-Audits und Penetrationstests zum frühzeitigen Aufdecken und Beheben von Schwachstellen  Allgemeine Schnittstellenpflege: Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der Wartungs- und Pflegeleistungen die Funktionsfähigkeit sämtlicher vorhandener Schnittstellen sicher. Hierzu gehören insbesondere: die Überwachung der Schnittstellen auf Erreichbarkeit, Stabilität und Performance, die Behebung von Fehlern oder Ausfällen, die den Betrieb der App beeinträchtigen.  Datensicherung und Backup: Regelmäßige, automatisierte Backups der Systeme und Datenbestände mit definierten Aufbewahrungsfristen sowie Wiederherstellungstests zur Sicherstellung der Datenintegrität und Betriebsfähigkeit im Falle von Ausfällen oder Datenverlust.  Lizenzmanagement: Der Auftragnehmer beschafft alle für den Betrieb und die Weiterentwicklung der App erforderlichen Lizenzen. Diese sind lückenlos zu dokumentieren, regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und dem Auftraggeber auf Nachfrage nachzuweisen.

Durch diese Maßnahmen stellt der Anbieter sicher, dass die App kontinuierlich verfügbar, performant, sicher und konform mit aktuellen Standards betrieben wird.

Ist die Nutzung der Anwendung beeinträchtigt, zum Beispiel durch einen temporären Ausfall, müssen die Nutzenden an Einstiegspunkten bzw. innerhalb der Anwendung darauf hingewiesen werden. Dieser Hinweis muss zeitlich unverzüglich erfolgen. 5

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4.2.2 Release- und Change-Management

Das Release- und das Change-Management gewährleistet die koordinierte Einführung neuer Komponenten bzw. funktionaler Erweiterungen, Versionen, Sicherheitspatches und Systemupdates. Hierbei wird ein geregelter, nachvollziehbarer und sicherer Ablauf sichergestellt. Dieser Prozess wird auch für die Umsetzung von Changes verwendet. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

 Release-Planung: Koordination von Releases unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten, Testschritten und Rückfallstrategien.  Schnittstellenintegration: Planung, Implementierung und Test zusätzlicher Schnittstellen und externer Dienste, inkl. Sicherstellung der Kompatibilität  Qualitätssicherung: Durchführung von Tests (funktional, Regression, Usability) vor der Produktivsetzung.  Sicherheits- und Systemupdates: Integration von Patches und sicherheitsrelevanten Updates im Rahmen des Release-Prozesses.  Dokumentation: Lückenlose Dokumentation sämtlicher Release-Stände und Versionen im Ticketsystem sowie in den vereinbarten Projektunterlagen.  Transparenz: Abstimmung und Information des Auftraggebers zu geplanten Releases und deren Inhalten. Erstellung und Pflege der erforderlichen Informationen in den App- Stores (z. B. Release Notes, Metadaten, Screenshots), um Transparenz für die Nutzer sicherzustellen und die Sichtbarkeit der App zu wahren.

4.2.3 Support, Incident & Request Management

Der Auftragnehmer verfügt über ein strukturiertes Support-, Incident- und Request- Management, um den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Die lückenlose Dokumentation erfolgt in einem adäquaten Ticketsystem. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Incidents transparent nachverfolgt, priorisiert und zeitgerecht gelöst werden. Durch die konsequente Nutzung des Ticketsystems wird eine hohe Servicequalität gewährleistet. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Punkte:

 Ticketannahme und -bearbeitung: Entgegennahme, Erfassung und Bearbeitung aller eingehenden Störungen, Support-Anfragen, Incidents und Requests über das definierte Ticketsystem.  Reaktions- und Lösungszeiten: Bearbeitung der Tickets unter Einhaltung der definierten Reaktions- und Lösungszeiten.  Support-Level: Bereitstellung von qualifiziertem Supportpersonal zur angemessenen Bearbeitung und Lösungsfindung.  Qualitätssicherung: Sicherstellung einer konsistenten und nachvollziehbaren Qualität bei der Bearbeitung sämtlicher Anfragen und Störungen.

Der Auftraggeber unterhält keinen eigenen Support für die Nutzer und die zuständigen Behörden.

4.2.3.1 Selbsthilfe und abrufbare Informationen

Um die Anzahl an Supportanfragen von Nutzern oder zuständigen Behörden beim Support des Auftragnehmers zu verringern, stellt der Auftragnehmer online abrufbare Informationen zur Verfügung, welche die Nutzer zur selbständigen Lösung von Fragestellungen heranziehen können. Das Selbsthilfeangebot und die abrufbaren Informationen für die Nutzer werden durch weitere, in Verantwortung des Auftragnehmers erstellte Informationsangebote ergänzt, etwa FAQs, spezifische Anleitungen oder Schulungen etwa im Rahmen von Changes.

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4.2.3.2 Support des Auftragnehmers

Der Support wird von dem Auftragnehmer übernommen und ist die Anlaufstelle für die Nutzer und zuständige Behörden. Der Auftraggeber stellt den Support webbasiert und telefonisch zur Verfügung. Der Service Desk des Auftragnehmers dient als Eingangstor für alle aufkommenden Incidents, Service Requests und fachlichen Anfragen der Nutzer und der zuständigen Behörden und führt möglichst viele Erstlösungen herbei. Hierzu zählen vor allem Bedienungsfehler, fachliche Anfragen oder Standard Service Requests, wie bspw. das Zurücksetzen von Passwörtern. Dabei wird der Service Desk Support- und Serviceanfragen der Nutzer und der zuständigen Behörden ticketbasiert bearbeiten. Störungen, die in diesem Rahmen nicht durch den Service Desk bearbeitet werden können, werden ticketbasiert an entsprechend qualifiziertes bzw. ausgebildetes und geschultes Personal des Auftragnehmers übergeben. Im Rahmen der Störungsannahme werden grundsätzlich Meldedaten sowie die Störungsbeschreibung erfasst und ausschließlich für die Störungsbehebung gespeichert.

4.2.3.3 Reaktionszeiten bei Störungen

Die Reaktionszeit ist die Zeitspanne, innerhalb der vereinbarten Servicezeiten, zwischen der Feststellung einer Störung durch den Auftragnehmer bzw. Meldung einer Störung durch den Auftraggeber, die Nutzer oder die zuständigen Behörden über den vereinbarten Weg (s. 4.2.3.2), bis zur Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, dass mit der Störungsbeseitigung begonnen wurde. Die Reaktionszeit beginnt mit der Aufnahme der Störung in das Ticketsystem des Auftragnehmers. Zusätzlich stellt der Auftragnehmer schnellstmöglich dem Auftraggeber im Rahmen einer qualifizierten Rückmeldung folgende Informationen über eine Statusmeldung bereit.

  • Bekannte Informationen zur Fehlerursache und zur Fehlerbehebung
  • Bekannte Informationen zu Auswirkungen des Fehlers
  • Voraussichtliche Dauer der Fehlerbehebung

Betriebsstörungen werden als so genannte Incidents im Ticket System des Auftragnehmers aufgenommen. Jeder Incident und dessen Bearbeitungsverlauf werden im Ticket System dokumentiert. Generell unterbrechen die Zeiten außerhalb des betreuten Betriebes die Bearbeitungszeit. Ebenso wird die Störungsbearbeitung durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse, die durch den Auftraggeber oder Nutzer zu verantworten sind, unterbrochen (z. B. Warten auf Zusatzinformationen durch den / die Nutzer, Unterbrechung auf Wunsch des Auftraggebers, etc.).

Für die Störungsbearbeitung im Rahmen der beauftragten Leistungen wird auf die unter Ziffer 10 der Anlage 3c (EVB-IT Cloud-AGB) geregelten Störungsklassen und die unter Ziffer 2.2 der Anlage 3b (Kriterienkatalog für Cloudleistungen) vereinbarten Reaktionszeiten bei Störungen hingewiesen.

4.2.3.4 Servicezeiten

  • Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

In diesen Zeiten erfolgen die Überwachung und Betreuung der Systeme durch Administratoren des Auftragnehmers. Es stehen Ansprechpartner mit systemtechnischen Kenntnissen für den Betrieb und zur Störungsbehebung zur Verfügung. 7

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4.2.3.5 Betriebszeit

Die IT-Anwendung steht den Nutzern und den zuständigen Behörden in der Zeit von Montag bis Sonntag von 0:00 bis 24:00 Uhr zur Verfügung. Außerhalb der Servicezeiten (siehe Ziffer 4.2.3.4) wird die zentrale Infrastruktur erforderlichenfalls automatisiert überwacht.

4.3 Übergreifende Anforderungen an die Anwendung

Die übergreifenden Anforderungen an die Anwendung können der beigefügten Anlage 1b (Anforderungsübersicht) entnommen werden. Darüber hinaus sind die nachfolgenden Konkretisierungen zu beachten.

Für die erforderlichen Eigenerklärungen ist das Formblatt Eigenerklärung Verfügbarkeit und IT-Sicherheit zu verwenden.

4.3.1 Barrierefreiheit und Usability

Die Anwendung ist möglichst vollständig nach den BITV 2.0-Vorgaben sowie gemäß WCAG 2.2-Standard barrierefrei zu entwickeln. Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind sowohl in der Benutzeroberfläche als auch in den Inhalten und Prozessen zu berücksichtigen.

Alle Inhalte des Onlineservices sollten, dem Bedarf der Nutzenden entsprechend, in Einfacher Sprache nach DIN8581-1 bzw. ggf. Leichter Sprache nach DINSPEC33429 angeboten werden.

Daneben soll die Anwendung nach anerkannten Standards der Usability, insbesondere gemäß ISO 9241-210 und ISO/IEC 25010, benutzerfreundlich gestaltet sein. Hierzu gehört unter anderem auch die Ermöglichung einer Zwischenspeicherung von Eingaben der Nutzenden.

4.3.2 Sicherheit

Die App-Anwendung soll möglichst entsprechend den Vorgaben des OWASP Mobile Application Security Verification Standard (MASVS) umgesetzt sein. Es ist mindestens das Sicherheitsniveau MASVS-L1 einzuhalten, für Bereiche mit besonders schützenswerten Daten oder Prozessen, wie etwa die Zahlungsabwicklung, gilt MASVS-L2. Der Auftragnehmer führt ein Threat-Modelling nach gängigen Methoden, beispielsweise STRIDE, durch und stellt sicher, dass sichere Speicherung und Kommunikation, Härtung, Code-Signing sowie – wo angemessen – Jailbreak- bzw. Root-Erkennung umgesetzt sind. Die Abnahme erfolgt auf Grundlage der durch den Auftragnehmer durchzuführenden Sicherheitsaudits und Penetrationstests mit dokumentierten Ergebnissen, bspw. im Rahmen der Zertifizierung (z.B. ISO 27001). Die jeweils aktuellen Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

4.3.3 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vollständig DSGVO-konform zu erfolgen und den Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ nach Art. 25 DSGVO zu entsprechen. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind in der Anwendung vorzusehen. Technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO sind umzusetzen, zu dokumentieren und nach Bedarf gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen. Durch den Bieter ist nach Zuschlag ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen und ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich gegebenenfalls notwendiger EU-Standardvertragsklauseln abzuschließen. Ein Muster für den

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Anlage 1a

Auftragsverarbeitungsvertrag ist als Anlage 7 beigefügt. Eine Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO ist gegebenenfalls durchzuführen.

Der Umfang der genutzten Daten ist stets auf das erforderliche Maß zu reduzieren. Die Nutzenden sind transparent über die Verarbeitungen und Schnittstellen zu weiteren Onlineservices zu informieren. Die Betroffenenrechte sind sicherzustellen. Aufbewahrungsfristen sind gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen und personenbezogene Daten fristgerecht zu löschen.

4.3.4 Weitere Anforderungen

Die Anwendung muss die Regelungen der Informationssicherheitsleitlinie der Thüringer Landesverwaltung (ThISL), des Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI und insbesondere der Technische Richtlinie des BSI TR03172-3 einhalten. Der C5 Katalog definiert dabei die allgemeinen Basis- und Zusatzanforderungen an die Informationssicherheit. Die Technische Richtlinie TR03172-3 konkretisiert diese für den Portalverbund.

Eine Authentifizierung in der Anwendung mittels BundID-Konto muss für bestimmte die Schnittstelle Jagdstatistik eingerichtet werden (vgl. Anlage 1b (Anforderungsübersicht) Pos. 35.5). Für die anderen Anwendungsfälle soll sie ermöglicht werden. Darüber hinaus kann für andere Anwendungsfälle eine Authentifizierung auf anderem Wege (z. B. mittels E-Mail- Adresse und Passwort) unter Beachtung der üblichen Regeln der IT-Sicherheit ermöglicht werden.

Die Einzahlung von Gebühren über ein elektronisches Zahlungsabwicklungsverfahren, welches an mindestens einem im elektronischen Geschäftsverkehr üblichen und hinreichend sicheren Zahlungsverfahren teilnimmt, durch die Nutzenden ist zu ermöglichen.

4.4 Anforderungen an die fachlichen Funktionalitäten der

Anwendung

Die Anforderungen an die fachlichen Funktionalitäten der Anwendung können der beigefügten Anlage 1b (Anforderungsübersicht) entnommen werden.

5. Mengengerüst und weitere Vorgaben zur

Leistung

Die nachfolgend definierten Mengen und Angabe zur Mindestabnahme dienen als verbindliche Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebots. Auf die Anlage 2 (Preisblatt) wird verwiesen.

5.1 Trichinenuntersuchung

In Thüringen fallen pro Jahr ca. 30.000 Trichinenproben insbesondere von Wildschweinen an. Die Untersuchung der Proben erfolgt in 15 amtlichen Laboren und ca. 19 Untersuchungsstellen. Es wird davon ausgegangen, dass künftig bei 20.000 Trichinenproben die IT-Anwendung von den Jägern verwendet wird. Es wird daher eine Mindestabnahme von 20.000 Proben innerhalb von jeweils 12 Monaten vereinbart.

Zudem soll nach Anlage 1b (Anforderungsübersicht) Pos. 23 eine Funktionalität zur digitalen Antragsstellung für die Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung durch jagdausübungsberechtigte Person bei der zuständigen Behörde umfasst sein. Die Anzahl der

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Anlage 1a

Anträge schwankt und liegt im zweistelligen Bereich. Diese Anträge werden jeweils als Trichinenprobe abgerechnet.

Bei Überschreitung der Mindestabnahme wird kein höherer als der in Anlage 2 (Preisblatt) angegebene Preis je Probe berechnet. Der Auftraggeber ist bei Überschreitung der Mindestabnahme zu informieren.

5.2 Management von Monitoring-Proben im

Tiergesundheitsbereich

In Thüringen fallen pro Jahr zwischen 5.000 und 30.000 Monitoringproben verschiedener Wildtiere an. Dies hängt stark von der Seuchenlage und den betroffenen Tierarten ab. Eine Probenzahl über 5.000 Proben ist nur nach Ausbruch einer Seuche zu erwarten. Auch hier ist die Nutzung der IT-Anwendung für die Jäger freiwillig. Es wird davon ausgegangen, dass künftig bei 2.500 dieser Proben die IT-Anwendung von den Jägern verwendet wird. Es wird daher eine Mindestabnahme von 2.500 Proben innerhalb von jeweils 12 Monaten vereinbart.

Das Procedere hinsichtlich der Probennahme und Untersuchung ist ähnlich dem der Trichinenuntersuchung. Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, dass bei den Monitoringproben die Untersuchung allein im Labor des Auftraggebers (Landesamt für Verbraucherschutz) durchgeführt wird und nicht in den amtlichen Laboren oder Untersuchungsstellen der Veterinärämter.

Bei Überschreitung der Mindestabnahme wird kein höherer als der in Anlage 2 (Preisblatt) angegebene Preis je Probe berechnet. Der Auftraggeber ist bei Überschreitung der Mindestabnahme zu informieren.

5.3 Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen

Schweinepest (ASP)

5.3.1 Vorhaltepauschale

Der Auftragnehmer hält diesen Teil der IT-Anwendung dauerhaft bereit (stand-by). Dies umfasst das Hosting der Mindestinfrastruktur, die Bereitstellung der Softwarelizenzen für die 21 Veterinärbehörden und den Auftraggeber sowie die laufende Softwarepflege. Diese Leistung wird mit einer monatlich zahlbaren Vorhaltepauschale (Festpreis) abgegolten.

In der Vorhaltepauschale ist eine Übung pro Jahr inbegriffen. Es kann sich hierbei um eine landesweite Übung handeln. Die Übung wird dem Auftragnehmer 10 Tage vor Beginn angekündigt. Die Übung dient der Prüfung der Abläufe und der Kommunikation der beteiligten Veterinärbehörden, der Festlegung von Sperrzonen, der Koordination von Kadaversuchen sowie der Planung von Schutzeinrichtungen. Als praktischer Übungsteil können Fallwildsuchen mit Suchteams durchgeführt werden, mit Probennahme und Fundorterfassung. Eine Übung dauert bis zu 3 Tage. Externe Nutzer wie etwa Jäger sind nur in geringem Umfang beteiligt. Die Übungen dienen zugleich der Funktionsprüfung der IT-Anwendung. Aufgrund der kurzen Dauer und des beschränkten Personenkreises sollen die Übungen nicht der Betriebspauschale unterfallen.

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5.3.2 Betriebspauschale

Im Einsatzfall erfolgt die Aktivierung durch den Auftraggeber (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) per E-Mail. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt 24 Stunden. Die zu verwendenden E-Mail-Adressen werden nach Vertragsschluss festgelegt.

Eine Aktivierung umfasst mindestens eine Veterinärbehörde und in der Regel den Auftraggeber. Im Höchstmaß erfolgt die Aktivierung für alle 21 Veterinärbehörden Thüringens und den Auftraggeber.

Die Betriebspauschale fällt ausschließlich nach Aktivierung an. Sie umfassen die dynamische Skalierung der Systemressourcen und die Bereitstellung diesen Teils der IT-Anwendung für die externen Nutzer wie etwa Jäger, für die Einsatzkräfte sowie für das Verwaltungspersonal in den Krisenzentren der betroffenen Veterinärbehörden und des Auftraggebers.

Die Abrechnung erfolgt monatlich, für die Dauer der Aktivierung. Für den Monat der Aktivierung gilt eine taggenaue Abrechnung auf der Basis von 1/30 des Monatspreises.

Je Veterinärbehörde ist mit durchschnittlich ca. 600 Nutzern im Monat zu rechnen, die jeweils mehrfach die verschiedenen Funktionen nutzen. Dies umfasst Jäger, Einsatzkräfte und Verwaltungspersonal. Die Nutzung erfolgt nicht zeitgleich, sondern zu verschiedenen Zeiten über den Monat hinweg.

Eine Aktivierung erfolgt für voraussichtlich mindestens 12 Monate, da sie an den Ausbruch der ASP gekoppelt ist. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass ein Ausbruch der ASP über mehrere Jahre andauern kann.

5.4 Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung der Condition –

Integrierte Software-lösungen GmbH

Dieser Anwendungsteil umfasst die Erfassung und Meldung der Jagdstrecken durch die Jägerinnen und Jäger. Die Meldungen umfassen alle jagdbaren Tierarten. Die Jägerinnen und Jäger haben bereits direkten Zugriff auf die Jagdstatistik-Anwendung. Die Schnittstelle soll es ihnen ermöglichen aus der IT-Anwendung heraus Zugriff zu nehmen und so die Meldung erleichtern. Im zurückliegenden Jagdjahr wurden in Thüringen ca. 60.000 Stück Wild von privaten Jägern erlegt. Wir gehen davon aus, dass etwa 40.000 der Meldungen an die Jagdstatistik-Anwendung künftig über die Schnittstelle erfolgen könnten.

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