Vergabeunterlagen
für das
offene Verfahren
zur Vergabe des Auftrages zu Bereitstellung, Betrieb (inkl. Hosting) und Support einer IT- Anwendung zur Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, das Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich, das Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und einer Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung
Aktenzeichen/Vergabenummer: TH-ITTGH2026
Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) führt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) das o. g. Verfahren durch.
Erfurt, den 17.08.2026
Inhalt
- Allgemeines .................................................................................................................... 2 1.1 Vorwort .................................................................................................................... 2 1.2 Personenbezogene Bezeichnungen ........................................................................ 2
- Inhalt / Bestandteile der Vergabeunterlagen ................................................................... 3
- Bewerbungsbedingungen ............................................................................................... 3 3.1 Sprache ....................................................................................................................... 3 3.2 Elektronische Vergabe ................................................................................................. 4 3.3 Unklarheiten und/oder Fragen ..................................................................................... 4 3.4 Inhalt und Form der Angebote ..................................................................................... 5 3.5 Frist der Angebote ....................................................................................................... 6 3.6 Öffnung der Angebote ................................................................................................. 6 3.7 Prüfung und Wertung der Angebote ............................................................................ 6 3.7.1 Formale Prüfung ................................................................................................... 6 3.7.2 Eignungsprüfung der Bieter anhand des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und des Vorliegens der Eignungskriterien ...................................................................... 7 3.7.3 Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises .............................................. 9 3.7.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes anhand der Zuschlagskriterien ......... 9 3.8 Nicht berücksichtigte Angebote ..................................................................................13 3.9 Zuschlag .....................................................................................................................13 3.10 Rechtsschutz/Nachprüfungsstelle .............................................................................13
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3.11 Bietergemeinschaften / Nachunternehmer / Eignungsleihe .......................................14 3.11.1 Bietergemeinschaften ........................................................................................14 3.11.2 Nachunternehmer ..............................................................................................14 3.11.3 Eignungsleihe ....................................................................................................14 3.12 Mehrfachbeteiligung, Konzernverbundenheit ............................................................15 3.13 Datenschutz ..............................................................................................................15 3.14 Kostenerstattung, Rückgabe von Angeboten und Unterlagen ...................................15
1. Allgemeines
1.1 Vorwort Wir freuen uns, dass sich Ihr Unternehmen für das oben genannte Vergabeverfahren interessiert.
Der Freistaat Thüringen vergibt den Auftrag zur Bereitstellung, Betrieb (inkl. Hosting) und Support einer IT-Anwendung zur Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, das Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich, das Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und einer Schnittstelle zur Jagdstatistik- Anwendung.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Sie beginnt voraussichtlich am 01.11.2026 und endet mit dem Ablauf des 31.10.2028. Es ist eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr vorgesehen. Dieses Vorgehen erfolgt aus haushaltsrechtlichen Gründen. Für die ersten zwei Jahre ist die Finanzierung des Projektes sichergestellt. Für die beiden folgenden Jahre steht die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Schadensersatz ist für den Fall der Nichtverlängerung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt im Auftrag des TMSGAF die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
1.2 Personenbezogene Bezeichnungen Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form geschlechtsneutral. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint; mit „Auftragnehmer“ ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, die den Zuschlag erhalten hat.
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2. Inhalt / Bestandteile der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Anlagen:
a. Anlagen, die beim Bieter verbleiben
- diese Bewerbungsbedingungen
- Anlage 1a Anforderungsbeschreibung
- Anlage 3a EVB-IT Cloud-Vertrag
- Anlage 3b Kriterienkatalog für Cloudleistungen
- Anlage 3c EVB-IT Cloud-AGB
- Anlage 7 Muster Auftragsverarbeitungsvertrag
- Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG
- Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Vergabe- verfahren
b. Anlagen, die zwingend mit dem Angebot einzureichen sind
- Anlage 1b Anforderungsübersicht
- Anlage 2: Preisblatt
- Anlage 4: Nachweise zur Eignung
- Anlage 5: Vorlage Zuschlagskriterium Herangehensweise
- Anlage 6: Angebotsschreiben
- Formblatt: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123ff. GWB
- Formblatt: Eigenerklärung Russland-Sanktionen
- Formblatt: Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG
- Formblatt: Eigenerklärung Verfügbarkeit und IT-Sicherheit
c. Anlagen die, soweit zutreffend und erforderlich, mit dem Angebot einzureichen sind
- Formblatt: Bietergemeinschaftserklärung
- Formblatt: Eignungsleihe
- Formblatt: Verpflichtungserklärung
- Formblatt: Nachunternehmereinsatz
3. Bewerbungsbedingungen
Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 1 GWB i. V. m. § 15 Abs. 1 VgV.
3.1 Sprache Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Sämtlicher Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem TLVwA im Auftrag des TMSGAF ist in deutscher Sprache zu führen. Bei nicht in deutscher Sprache verfassten Nachweisen, Bescheinigungen oder Erklärungen ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte
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Übersetzung des jeweiligen Dokuments in deutscher Sprache einzureichen. Das Risiko von Übersetzungsfehlern liegt beim Bieter.
3.2 Elektronische Vergabe Die Vergabeunterlagen nebst Ergänzungen oder Änderungen werden ausschließlich auf der eVergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de (im Folgenden nur als Plattform bezeichnet) zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind dort ohne weitere Registrierung frei zugänglich.
Angebote sind ausschließlich über die genannte Plattform und damit auf elektronischem Weg abzugeben. Zur elektronischen Angebotsabgabe und um über Änderungen, Fristverlängerungen sowie Bieterfragen und deren Antworten gesondert informiert zu werden, bedarf es einer einmaligen Registrierung auf der Plattform und der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren.
3.3 Unklarheiten und/oder Fragen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er das TLVwA unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform über die o. g. Plattform darauf hinzuweisen.
Zusätzliche Fragen sind ausschließlich in Textform auf zuvor genanntem Weg rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Direkt übermittelte Anfragen können unberücksichtigt bleiben.
Sollten die Fragen mittels Dateianhängen über die Plattform eingereicht werden, sind allgemein elektronisch lesbare Formate zu verwenden (z. B. *.txt, *.docx, *.pdf etc.). Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Anhänge im Format *.doc nicht geöffnet werden und daher nicht beachtet werden können.
Die Auskünfte werden zusammen mit den Fragen schnellstmöglich und anonymisiert ebenfalls auf der Plattform eingestellt.
Weitergehende Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden ebenfalls auf der Plattform eingestellt. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
Es steht daher in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren. Teilnehmende Bieter erhalten eine gesonderte Information über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen.
Für Hinweise und Fragen an das TLVwA sowie Auskünfte vom TLVwA gilt, dass diese in deutscher Sprache zu erfolgen haben.
Die zusätzlichen Auskünfte werden Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen und sind somit verbindlich für die Angebotserstellung sowie die Prüfung und Wertung der Angebote. Sie werden allen Interessenten über die Plattform zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Auskünfte, die sich auf die Vertragsbedingungen oder auf die Anforderungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
3.4 Inhalt und Form der Angebote Für die Erstellung des Angebotes werden keine Aufwendungen erstattet. Angebote sind ausschließlich und vollständig elektronisch über die o. g. Plattform einzureichen. Für die Angebotsabgabe steht dort der „Angebotsassistent“ bereit. Das Angebot wird durch Hochladen und Versenden aller erforderlichen Erklärungen, Unterlagen und Anlagen abgegeben. Andere Angebotsabgaben (z. B. per E-Mail, Fax) sind nicht zugelassen. Sollte es bei der Angebotsabgabe zu technischen Störungen kommen oder keine Eingangsbestätigung eingegangen sein, so ist die technische Hotline der Plattform zu kontaktieren.
Die Angebote müssen mindestens der Textform nach § 126b BGB entsprechen. Insbesondere muss die Person des Erklärenden genannt sein. Unterschriften oder elektronische Signaturen sind nicht erforderlich, aber möglich.
Das Angebot besteht aus einem über die Plattform einzustellenden Angebotsschreiben und seinen Anlagen. Eine Vorlage für das Angebotsschreiben ist als Anlage 6 beigefügt. Die dem Angebotsschreiben vom Bieter beigefügten Anlagen sind im Angebotsschreiben aufzuführen.
Für die Erstellung des Angebotes sind die in diesen Vergabeunterlagen vorgegebenen Anlagen und Formblätter zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Anlagen und Formblätter nicht verwendet, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Verwendung selbst gefertigter Formulare oder Erklärungen ist, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, unzulässig. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (keine Streichungen, Randnotizen, nicht vorgesehene Eintragungen etc.). Soweit dem Bieter Ergänzungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot als gesonderte Anlage beigefügt werden.
Empfohlen wird das Ausfüllen am PC. Nachträgliche Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Sind sie es nicht, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Erfüllt das Angebotsschreiben nicht die Textform und/oder wird die Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG nicht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht anwendbar.
Nicht formgerecht eingegangene Angebote müssen ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter kann nachweisen, dass er dies nicht zu vertreten hat.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Wird dennoch ein Nebenangebot abgegeben, so muss dieses ausgeschlossen werden.
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3.5 Frist der Angebote Die Absendung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU erfolgte am 17.08.2026.
Die Angebotsfrist (Frist zur Abgabe des Angebotes) endet
am 18.09.2026 um 10:00 Uhr MESZ.
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform eingegangen sein.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die o. g. Plattform geändert oder zurückgezogen werden.
Später eingegangene Angebote müssen ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Die Abgabe von mehreren Angeboten führt zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
Die Bieter sind an ihre verbindlichen Angebote bis zum 30.10.2026 gebunden (Bindefrist).
3.6 Öffnung der Angebote Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV).
3.7 Prüfung und Wertung der Angebote Im Anschluss an die Öffnung der Angebote erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote nach den festgelegten Kriterien (§§ 56 ff. VgV). Bestehen Zweifel über das Angebot, so kann das TLVwA vom Bieter Aufklärung über den Angebotsinhalt verlangen.
3.7.1 Formale Prüfung Die formale Prüfung erfolgt gemäß §§ 56, 57 VgV. Die eingehenden Angebote werden zunächst auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft.
Zwingend ausgeschlossen werden müssen • Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter kann nachweisen, dass er dies nicht zu vertreten hat, • Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen bzw. Angaben enthalten, • Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, • Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, • Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den
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Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder • nicht zugelassene Nebenangebote.
3.7.2 Eignungsprüfung der Bieter anhand des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und des Vorliegens der Eignungskriterien Die Bieter, die vollständige Angebote eingereicht haben, werden hinsichtlich ihrer Eignung, insbesondere gemäß §§ 123, 124 GWB und hinsichtlich ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit überprüft:
• Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen. • Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, ob sie im Handelsregister eingetragen sind. Anzugeben sind: Rechtsform, Registergericht, Registernummer. Bei ausländischer Rechtsform / Registereintragung sind die registerführende Stelle, Registerbezeichnung und Registernummer anzugeben. Siehe Anlage 4 (Nachweise zur Eignung). • Es darf kein Eintrag in den Finanz-Sanktionslisten der EU- Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (https://www.finanz- sanktionsliste.de/fisalis/) vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. • Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. • Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, dass sie der Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen sind, siehe „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123ff. GWB“. Die Vergabestelle behält sich vor, beim Bestbieter einen Nachweis zur Zahlung von Steuern und Abgaben abzufordern. Der Nachweis ist im pdf-Format (oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format) einzureichen, der nicht vor dem 01.03.2026 ausgestellt sein darf. • Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. • Unternehmensprofil • Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU über mindestens 2.000.000,00 EUR je Schadensfall besteht; der Bestbieter hat das Vorhandensein durch die Vorlage eines Nachweises im pdf-Format (oder in einem allgemein elektronisch lesbaren
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Format) nachzuweisen, der nicht vor dem 01.03.2026 ausgestellt sein darf. • Eigenerklärung zum Umsatz in den Jahren 2024 und 2025, getrennt nach öffentlichen und privaten Aufträgen, wobei der Bieter einen insgesamt durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 300.000,00 EUR benötigt (bei Firmengruppen ist der Umsatz derjenigen juristischen Person anzugeben, die sich um den Auftrag bewirbt). • Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit folgenden Anforderungen: o Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen im Bereich Betrieb oder Support vergleichbarer Apps oder Plattformen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Vertragsende September 2023 oder später) erforderlich, idealerweise für öffentliche Auftraggeber, unter Angabe des Auftraggebers und Telefonnummer, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der bearbeiteten Teilleistungen. o Die Referenzen sollen wesentliche Aspekte wie Usability, Barrierefreiheit nach EN 301 549, Datensicherheit (OWASP MASVS), sowie Schnittstellenintegration und Migration beinhalten. o Beschreibung des eingesetzten Qualitätssicherungssystems in den Bereichen Testing, Betrieb, Security und Reporting. • Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre.
Vorgenannte Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Zum Nachweis der Eignung sind das Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123ff. GWB“ und die Anlage 4 „Nachweise zur Eignung“ auszufüllen und in Textform nebst darin geforderter Anlagen dem Angebot beizufügen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.
Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§
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123ff. GWB“ und der Anlage 4 „Nachweise zur Eignung“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an, da der Auftragswert eine Summe ab 50.000 EUR (netto) hat.
3.7.3 Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises Anschließend erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Die Untersuchung des Angebotspreises dient der Prüfung, inwieweit das eingereichte Angebot ein Missverhältnis von Preis und Leistung aufweist.
3.7.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes anhand der Zuschlagskriterien Unter den in der Wertung verbleibenden Angeboten wird das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Es findet eine zweigeteilte Prüfung statt. Nach Prüfung von leistungsbezogenen Ausschlusskriterien erfolgt eine Prüfung der speziellen auftragsbezogenen Leistungsanforderungen mit Wertung von Bewertungskriterien.
Die Angebote werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
3.7.4.1 Ausschlusskriterien Ausschlusskriterien werden in einem „ja/nein“ System bewertet. Wird ein solches Kriterium mit „nein“ beantwortet, wird das Angebot nicht weiter berücksichtigt. Die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien sind in der Anlage 1b (Anforderungsübersicht) mit „A“ angegeben.
3.7.4.2 Gewichtete Kriterien (Bewertungskriterien) Die Bewertungskriterien sind in der Anlage 1b (Anforderungsübersicht) mit „B“ angegeben. Die Bewertung der Qualität erfolgt zudem über 3 Fragen, die nachfolgend dargestellt werden. Zudem findet der Angebotspreis Berücksichtigung.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus der Bewertung erhält den Zuschlag.
Bei Punktgleichstand erhält das Angebot den Zuschlag, dass den günstigsten Angebotspreis erzielt. Die Preise werden als Bruttopreise gewertet.
Es kommen folgende Bewertungskriterien und Gewichtungen zur Anwendung:
| Bewertungskriterien | Wertigkeit |
|---|---|
| 1. Qualität – Einzelfragen an die Bieter | 30 % |
| a) Anforderungen an die Einführung | davon 10 % |
| b) Anforderungen an den Leistungsumfang während des Betriebs der Anwendung | davon 10 % |
| c) Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz, Usability und nach dem OZG | davon 10 % |
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| 2. Anforderungskatalog (Anlage 1b) Bewertungskriterien („B“) | 30 % |
|---|---|
| 3. Angebotspreis (Leistungen im regulären Betrieb der IT-Anwendung) | 30 % |
| 4. Angebotspreis (Zusätzliche Leistungen bei Ausbruch der ASP) | 10 % |
| 5. Gesamt | 100 % |
3.7.4.3 Einzelfragen an die Bieter Die Bieter sollen drei Herangehensweisen an die Aufgabenerfüllung beschreiben. Der Erwartungshorizont des Auftraggebers liegt im Bereich des besonderen Maßes. Die Bieter sollen folgende Einzelfragen beantworten (Bitte sehen Sie von PowerPoint- Präsentationen ab.):
Zu a) Anforderungen an die Einführung Wie wird die unter Punkt 4.1 der Anlage 1a „Anforderungsbeschreibung“ vorgesehene Unterstützung bei der Einführung des Tools und die in einem gewissen Maße notwendige Individualisierbarkeit je Landkreis (z. B. QM-Vorgaben, Zahlungsmöglichkeiten) sichergestellt? In diesem Zusammenhang muss erläutert werden, welche Schulungsmöglichkeiten und Konfigurationsunterstützung für die Einführung des Tools angeboten wird.
Zu b) Anforderungen an den Leistungsumfang während des Betriebs der Anwendung Wie werden die unter Punkt 4.2 der Anlage 1a „Anforderungsbeschreibung“ vorgesehenen Anforderungen erfüllt? Hervorzuheben ist die Kompatibilität zu den notwendigen Datenbanken, hier die Schnittstellen zu der Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH und der HI-Tier-Datenbank. Ebenfalls von besonderer Bedeutung ist, welche Backup-Strategien und Technologien Sie nutzen, um regelmäßige Sicherungen der Applikation und Datenbanken zu gewährleisten. Wie stellen Sie dabei die Integrität der Backups sicher und wie gewährleisten Sie eine schnelle Wiederherstellung im Notfall? Darzustellen ist zudem wie der Support durch Sie sichergestellt wird.
Zu c) Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz, Usability und nach dem OZG Wie werden die unter Punkt 4.3 der Anlage 1a „Anforderungsbeschreibung“ vorgesehenen Anforderungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfüllt? Welche Expertise und Methoden bringen Sie im Bereich Barrierefreiheit und Datenschutz mit und wie integrieren Sie diese in die Weiterentwicklung der IT-Anwendung? Welche IT- Sicherheitsstandards werden bei der Umsetzung der IT-Anwendung berücksichtigt? Bitte beschreiben Sie auch, ob und ggf. wie die TR-03160 „Servicekonten“ und die TR- 03147 „Vertrauensniveaubewertung von Verfahren zur Identitätsprüfung natürlicher Personen“ in der geltenden Fassung berücksichtigt werden.
Für die Beantwortung der Einzelfragen stellt der Auftraggeber die Anlage 5 (Vorlage_Zuschlagskriterium_Herangehensweise) zur Verfügung. Es wird darum
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gebeten, die Einzelfragen in angemessenem Umfang und auf die wesentlichen Inhalte fokussiert zu beantworten.
Die Einzelfragen werden anhand des folgenden Punktesystems bewertet:
| Punkte | Bewertung |
|---|---|
| 100 | Die Maßnahmen sind der Zielerreichung in besonderem Maße dienlich und inhaltlich schlüssig dargestellt. Eine Einzelfrage wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 100 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. |
| 70 | Die Maßnahmen versprechen Erfolg und sind inhaltlich dargestellt. Eine Einzelfrage wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 70 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. |
| 30 | Die Maßnahmen erfüllen mit Einschränkungen die Erwartungen des Auftraggebers, weisen jedoch Unschärfen auf. Eine Einzelfrage wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 30 Punkten bewertet, wenn Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen aufweist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme eine zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. |
| 0 | Die Maßnahmen sind nicht dem Interesse des Auftraggebers dienlich und lassen keinen Erfolg versprechen. Eine Einzelfrage wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen des Auftraggebers nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde, das Konzept also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. |
Höchstmögliche Punktzahl: 300
3.7.4.4 Bewertungskriterien aus dem Anforderungskatalog (Anlage 1b (Anforderungsübersicht)) Für jedes erfüllte Bewertungskriterium („B“) werden 2 Punkte erteilt. Bei teilweiser Erfüllung wird 1 Punkt erteilt. Bei Nichterfüllung werden 0 Punkte erteilt.
Eine teilweise Erfüllung ist anzunehmen, wenn die Anforderungen des jeweiligen Bewertungskriteriums nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Das Ergebnis also nutzbar bzw. funktionstüchtig wäre, aber dem definierten Qualitätsstandard, Leistungsumfang oder den funktionalen/nicht-funktionalen Anforderungen nicht vollständig entspricht.
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Gewertet wird für alle in der Anlage 1b (Anforderungsübersicht) genannten Teilbereiche der IT- Anwendung zusammengerechnet: Rahmenbedingungen (5 Bewertungskriterien) Teilbereich 1: Trichinenuntersuchung (22 Bewertungskriterien) Teilbereich 2: Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich (12 Bewertungskriterien) Teilbereich 3: Management im Falles des Ausbruchs der ASP (18 Bewertungskriterien) Teilbereich 4: Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH (67 Bewertungskriterien)
Gesamtzahl Bewertungskriterien: 64 63 Höchstmögliche Punktzahl: 128 126
3.7.4.5 Punktevergabe für den Preis Das verbindliche Kostenangebot soll nach Einzelkosten gemäß des von dem Auftraggeber versandten Vordrucks (Anlage 2 (Preisblatt)) aufgeschlüsselt werden. Zu differenzieren ist dabei nach den folgenden Leistungsbereichen wie folgt:
-
Leistungen im regulären Betrieb der IT-Anwendung Position 1: Trichinenuntersuchung Position 2: Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheits- bereich Position 3: Vorhaltepauschale für den Anwendungsteil „Management im Falle des Ausbruchs der ASP“ Position 4: Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH
-
Zusätzliche Leistungen bei Ausbruch der ASP Position 1: Betriebspauschale bei Aktivierung des Anwendungsteils „Management im Falles des Ausbruchs der ASP“
Der Angebotspreis ist als Nettobetrag für die jeweilige Zeit- und Mengeneinheit in Anlage 2 (Preisblatt) auszuweisen („Einzelpreis (netto)“). Anzugeben ist zudem der Umsatzsteuersatz. Der Angebotspreis wird automatisch auf 12 Monate bezogen (netto/brutto) sowie als Angebotspreis für die Vertragshöchstdauer von 48 Monaten (netto/brutto) berechnet. Zudem wird jeweils der Gesamtpreis dargestellt.
Bei der Bewertung des Preises der beiden Leistungsbereiche legt der Auftraggeber jeweils den Gesamtpreis zum „Angebotspreis (brutto, 12 Monate)“ des Preisblatts zu Grunde.
Die Bewertung erfolgt je Leistungsbereich, in dem der niedrigste Gesamtpreis der Leistungen (Angebotspreis brutto, 12 Monate) zum betrachteten Gesamtpreis der Leistungen (Angebotspreis brutto, 12 Monate) prozentual ins Verhältnis gesetzt wird, d. h. der geringste Gesamtpreis wird durch den jeweils zu bewertenden Gesamtpreis der einzelnen Bieter geteilt und mit 100 multipliziert. Je Zuschlagskriterium für den Preis erhält der Bieter mit dem jeweils günstigsten Preis somit 100 Punkte.
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Höchstmögliche Punktzahl:
- Leistungsbereich 1: 100 Punkte
- Leistungsbereich 2: 100 Punkte
3.7.4.6 Berechnung Die erreichte Punktzahl für jedes der 4 Bewertungskriterien wird durch die jeweilig mögliche Höchstpunktzahl geteilt und mit der jeweiligen Zahl der Wertigkeit (30 bzw. 10) multipliziert. Die so für jedes Bewertungskriterium ermittelten Zwischenpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert und ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
3.8 Nicht berücksichtigte Angebote Das TLVwA versendet gem. § 134 Abs. 1 und 2 GWB in Textform über die Plattform spätestens 10 Kalendertage vor der Zuschlagserteilung an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, eine Information über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote sowie über den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
Darüber hinaus wird den nicht berücksichtigten Bietern gemäß § 62 Abs. 1 VgV unverzüglich die Entscheidung über die Zuschlagserteilung mitgeteilt.
3.9 Zuschlag Die Erteilung des Zuschlags erfolgt in Textform über die Plattform. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag mit dem Freistaat Thüringen als Vertragspartner, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zustande. Zu Dokumentationszwecken wird eine Unterzeichnung des Vertrages nebst Anlage durch beide Parteien gefordert.
Der Zuschlag soll bis zum 15.10.2026 erteilt werden.
Es ist angestrebt, den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zuschlagserteilung besteht nicht.
3.10 Rechtsschutz/Nachprüfungsstelle Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Angebote gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden.
Bieter können sich zwecks Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen an folgende Stelle wenden:
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Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Vergabekammer - Nachprüfungsstelle Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar
Telefon: +49 361 57332 1254 Fax: +49 361 57332 1059 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
3.11 Bietergemeinschaften / Nachunternehmer / Eignungsleihe
3.11.1 Bietergemeinschaften Angebote können von Einzelbietern oder Bietergemeinschaften abgegeben werden. Ist beabsichtigt, die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen, ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ vollständig auszufüllen und in Textform einzureichen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123ff. GWB“ und die Anlage 4 „Nachweise zur Eignung“ müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt und in Textform vorgelegt werden.
3.11.2 Nachunternehmer Nachunternehmer werden vom Bieter bei der Auftragsausführung arbeitsteilig zu einer teilweisen oder vollständigen Übernahme des Auftrags herangezogen. Sie werden als rechtlich selbständige Unternehmen tätig, stehen aber in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggeber, sondern arbeiten allein im Auftrag und auf Rechnung des Hauptauftragnehmers, indem sie bestimmte Teile des Auftrags oder dessen Gesamtheit an seiner Stelle nach außen hin ausführen.
Sofern ein Bieter Nachunternehmer für die teilweise oder vollständige Durchführung des Auftrags einsetzen will, muss er die entsprechende/n Leistung/en in dem Formblatt „Nachunternehmereinsatz“ angeben und in Textform einreichen.
3.11.3 Eignungsleihe Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der technischen und beruflichen Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, um seine eigene Leistungsfähigkeit „aufzufüllen“ und die vom Auftraggeber gestellten Eignungsanforderungen zu erfüllen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall ist das Formblatt „Eignungsleihe“ auszufüllen und in Textform einzureichen. Vom Drittunternehmen ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ ausgefüllt und in Textform einzureichen. Geforderte Unterlagen sind beizulegen.
Im Hinblick auf Nachweise der beruflichen Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) oder einschlägige berufliche Erfahrungen ist die Eignungsleihe nur unter Einschränkungen zulässig. Ein Bieter kann für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung
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die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Hinweis:
Für (Teil-)Leistungen, die durch Nachunternehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind zusätzlich die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen.
Liegen bei den genannten Unternehmen Ausschlussgründe vor oder erfüllen sie die Eignungskriterien nicht, so hat der Bieter diese innerhalb der von der Auftraggeberin gesetzten Frist zu ersetzen.
3.12 Mehrfachbeteiligung, Konzernverbundenheit Die Mehrfachbeteiligung eines Unternehmens am Vergabeverfahren (z. B. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften, als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Bieter und Unterauftragnehmer eines anderen Bieters o. ä.) ist nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen (etwa in organisatorischer, technischer und personeller Hinsicht) sichergestellt ist, dass die eingehenden Angebote in Unkenntnis der jeweils anderen Angebote und ihrer wesentlichen Bestandteile erstellt und eingereicht werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass mehrere Unternehmen rechtlich oder faktisch konzernverbunden sind (vgl. §§ 17, 18 AktG).
In diesen Fällen haben alle betroffenen Unternehmen die von ihnen zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs ergriffenen Maßnahmen im Angebot darzustellen, es sei denn, dass einem Unternehmen der Umstand der Mehrfachbeteiligung bzw. Beteiligung konzernverbundener Unternehmen bei Angebotsabgabe unbekannt ist. Die Darstellung der ergriffenen Maßnahmen nach ihrer Art und Wirkung hat nachvollziehbar in einer gesonderten Anlage zum Angebot zu erfolgen.
3.13 Datenschutz Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet werden (§ 16 ThürDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. ii. V. m. §§ 97 ff. GWB). Auf die Datenschutzinformation des TLVwA wird ausdrücklich hingewiesen. Für die Nutzung der Plattform gelten die dort genannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei der Datenverarbeitung im TMSGAF gelten vollumfänglich die Vorschriften zum Datenschutz. Auf die Datenschutzinformationen des TMSGAF wird ausdrücklich hingewiesen. Die Datenschutzinformation des TMSGAF können Sie unter https://www.tmsgaf.de/datenschutz abrufen.
3.14 Kostenerstattung, Rückgabe von Angeboten und Unterlagen Für die Erstellung des Angebots werden keine Aufwendungen erstattet. Eine Rückgabe von Unterlagen an Bieter erfolgt nicht.
Wir freuen uns über die Abgabe Ihres Angebots.
Mit freundlichen Grüßen 15
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
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