15.0748_04b_Eigenerklärung_UVgO_gem. __ 123, 124 GWB.pdf

Berechnungsmodell zur Bewertung von Überladungen und zur Planung von Achslastmessstellen für Brücken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 08:03 (Europe/Berlin)

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Vergabestelle:

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Brüderstraße 53 5_1__4_2_7 B__e_rg__is_c_h G_l_a_d_b_a_c_h ___


Bieter:

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Angebot / Teilnahmewettbewerb

(vom Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der Eignungsleihe zusätzlich von den Unterauftragnehmern für die jeweilige Eignungsleihe gesondert auszufüllen und einzureichen)

Aktenzeichen:

FE 15.0748/2026/FRB


Bezeichnung der Leistung: Abschätzung der Auswirkungen von Überladungen auf Brücken und zur Verteilung von Achslastmessstellen zur Berechnung dieser Abschätzungen


  1. Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Verknüpfung mit anderen Unternehmen.

Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist:



Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet:



  1. Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:

Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:

  • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
  • Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB)
  • Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB)
  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB),
  • Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
  • Geldwäsche (§ 261 StGB),
  • Betrug (§ 263 StGB),
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
  • Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB),
  • Unzulässige Interessenwahrnehmung (§108f StGB)
  • Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
  • Bestechung (§ 334 StGB),
  • Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
  • Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB),
  • Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB).

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags einhalten werden.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.

  1. Erklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 ff. GWB zu den untenstehenden Punkten vorliegt:

Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, nicht

  • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
  • gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz
  • gem. § 98c Aufenthaltsgesetz
  • gem. § 19 Mindestlohngesetz

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.

Ich/Wir erkläre(n), dass

  • ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe/haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
  • keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann,
  • das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  • das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
  • das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Abweichend von den obigen Aussagen erkläre(n) ich/wir Folgendes:



  1. Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig.

Ja Nein

Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet.

Ja Nein

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt.

Ja Nein

Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde beantragt.

Ja Nein

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt.

Ja Nein

Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation.

Ja Nein

Mein/Unser Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt.

Ja Nein

Mir/ uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen (Nachweise) nach Aufforderung durch die Vergabestelle bis zu dem von ihr festgesetzten Termin vorgelegt werden müssen.

Anlagen:


Die Eigenerklärung einschließlich aller Anlagen ist Bestandteil des/ der Angebots.

_________________________________, den _________________________________________


(Name der erklärenden Person (§ 126 b BGB)) (Institutsstempel)

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