15.0748_01_Leistungsbeschreibung.pdf

Berechnungsmodell zur Bewertung von Überladungen und zur Planung von Achslastmessstellen für Brücken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:05 (Europe/Berlin)

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FE15.0748/2026/FRB

AbschätzungderAuswirkungenvonÜberladungenaufBrücken undzurVerteilungvonAchslastmessstellenzurBerechnung dieserAbschätzungen

Keywords

Weigh-In-Motion,Achslastmessung,Messstellen,Brücken,Überladung,Schwerverkehr,AMS-Netz

Zusammenfassung

Zunehmender Schwerverkehr hat einen Effekt auf die alternde Brückeninfrastruktur. Zur Quantifizierung dessensolleinallgemeines,aberdennochdetailliertesBerechnungsmodellentwickeltwerden,dasdenrealen Verkehr aus Achslastmessstellendaten als Eingangswerte nimmt. Hierbei ist auch die Anwendbarkeit auf dengesamtenBrückenbestandwichtig.EineFehlerfortpflanzungsolldieAuswirkungenvonUnsicherheiten festlegen.ZudemsollendieAnforderungendesModellsgenaubeschriebenwerden,insbesonderefürdie einzelnen Achslastmessstellen und das gesamte AMS-Netz. Auch die Aussagekraft bei weniger genauen Datensolluntersuchtwerden.

Inhaltsverzeichnis

0 ErläuterungenundHinweisefürdieAngebotserstellung 2 0.1 AufbauundGliederungdesAngebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 0.2 InhaltlicheAnforderungenandasAngebot. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 0.3 Kostenrahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 0.4 Meilenstein-undZahlungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

1 Hintergrund,AufgabenstellungundZielsetzung 4 1.1 AusgangslageundProblemstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.2 ZielundNutzendesFE-Vorhabens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.3 VorgeschlagenesVorgehen(unverbindlich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.4 MindestanforderungenandieProjektkonzeption(verbindlich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2 GegenstandundUmfangderLeistung 7

3 LeistungendesAuftragnehmers 7 3.1 WissenschaftlicheDurchführung(§5FE-Vertrag). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3.2 Projektorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3.3 DokumentationundBerichtswesen(§§14–19FE-Vertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.4 ErstellungtechnischerFE-Ergebnisse(§§17–24FEVertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.5 ÜbergabederFE-Ergebnisse(§17–24FE-Vertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.6 Nutzungsrechte(§22FE-Vertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.7 Unteraufträge(§28FE-Vertrag). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.8 Preisgestaltung(§§9-10FE-Vertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.9 Sonstiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

4 MitwirkungspflichtenderAuftraggeberin 9

Literatur 10

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0 Erläuterungen und Hinweise für die Angebotserstellung

Die Hinweise in diesem Abschnitt dienen ausschließlich der Angebotserstellung und werden nicht Ver- tragsbestandteil. Eine sorgfältige Berücksichtigung beschleunigt den Verfahrensablauf und kann Angebots- ausschlüssen vorbeugen. Für weitere Regelungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens verweisen wir zusätzlich auf die Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlage Nr. 3).

Änderungen oder Ergänzungen der in dieser Leistungsbeschreibung oder im FE-Vertrag festgelegten Anforderungen sind unzulässig, soweit nicht in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich Gestal- tungsspielräume vorgesehen sind.

Zulässig sind insbesondere:

Konkretisierungen im Rahmen der Projektkonzeption,

methodische und wissenschaftliche Ausgestaltungen der Vorgehensweise.

Hierbei sind jedoch ggf. Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Unzulässig sind insbesondere Ände- rungen des Leistungsumfangs, des Kostenrahmens sowie der Regelungen zu Schutzrechten, Haftung und Publikation außerhalb der vorgesehenen Optionen.

0.1 Aufbau und Gliederung des Angebots

Das Angebot setzt sich aus Angebotsformular und Anlagen zusammen. Die Anlagen A, B und C (siehe unten) werden Vertragsbestandteil. Weitergehende Erläuterungen sind dem. Angebot ggf. auf gesonderter Anlage beizufügen. Ausführungen der Bieter, die sich auf die Inhalte der Anlagen A, B und C beziehen, können dabei anstelle der vorgegebenen Formulare treten.

Anlage A zum Angebot: Vorhabensbeschreibung (wird Anlage 2.1 des FE-Vertrags) Die Vorhabensbeschreibung des Angebots ist wie folgt zu gliedern:

  1. Stand der Wissenschaft und Technik / Literatur
  2. Gesamtziel
  3. Vorgehenskonzept
  4. Organisation des Projekts

Bitte berücksichtigen Sie für die inhaltliche Ausführung auch die Anforderungen an das Angebot unter Abschnitt 0.2.

Anlage B zum Angebot: Zeitplan und Termine (Projektplan; wird Anlage 2.2. des FE-Vertrags) Bitte berücksichtigen Sie für die inhaltliche Ausführung auch die Konkretisierungen in Abschnitt 3 der Leistungsbeschreibung.

Anlage C zum Angebot: Kostenplan, Finanzierungsplan oder Meilenstein- und Zahlungsplan (wird Anlage 2.3 des FE-Vertrags) Bitte berücksichtigen Sie hierzu auch die Ausführungen unter Abschnitt 0.4.

Weitere mögliche Angebotsanlagen:

Erläuterungen zur Kalkulation und zum Zahlungsplan Erläuterungen zu Rechte- und Nutzungsumfang der FE-Ergebnisse Meilenstein- und Zahlungsplan

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0.2 Inhaltliche Anforderungen an das Angebot

Die nachfolgenden Angaben sind Angebotsbestandteile, die im Wesentlichen der qualitativen Wertung anhand der Zuschlagskriterien unterliegen. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben können zur Abwertung bis zu 0 Punkten im entsprechenden Zuschlagskriterium führen. Einzelheiten der Wertung entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.

Bitte beschreiben Sie ausführlich und in eigenen Worten Ihre favorisierte wissenschaftliche Herangehens- weise. Bitte gehen Sie dabei insbesondere ein auf

Belastbarkeit der Ergebnisse:

Maßnahmen zur Qualitätssicherung Überprüfung der Ergebnisse gewähltes Vorgehen

Projektorganisation/-konzeption

Personal-, Kosten- und Zeitplanung Kommunikation verwendete Datenformate

Zweckmäßigkeit/Anwendbarkeit

Möglichkeit zur Anwendung auf den gesamten Brückenbestand Komplexität/Detailtiefe des Berechnungsmodells Umsetzbarkeit

Anwendung statistischer Grundsätze

Übereinbringen von statistischen Methoden mit analytischen/numerischen Berechnungen Ansatz für die Berechnung/Berücksichtigung von Unsicherheiten

Rechte- und Nutzungsumfang der FE-Ergebnisse: Sofern die Nutzung von vorbestehenden Teilen (vgl. § 25 FE-Vertrag) oder Werkzeugen (vgl. § 26 FE- Vertrag) geplant ist, sind diese zu benennen und die Nutzung ist zu begründen; die Auswirkungen der Nutzung sind zu beschreiben (Einschränkungen bei Nutzungsrechten, Einschränkung der tatsächlichen Nutzbarkeit der FE-Ergebnisse, einmalige oder laufende Folgekosten für die BASt, etc.).

0.3 Kostenrahmen

Das angebotene Gesamtentgelt darf den Betrag von 200000e brutto (einschließlich aller Nebenkosten) nicht überschreiten.

Angebote, die diesen Rahmen übersteigen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

0.4 Meilenstein- und Zahlungsplan

Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist gem. § 10 des FE-Vertrages vorgesehen. Haushaltsrecht- lich setzt die Leistung von Abschlagszahlungen den Empfang einer entsprechenden Gegenleistung (z.B. Projektfortschritt mit Dokumentation von Zwischenergebnissen) voraus und darf maximal dem Wert der empfangenen Leistung entsprechen. Zur Vereinbarung entsprechender Abschlagszahlungen fügen Sie dem Angebot einen Meilenstein- und Zahlungsplan bei, der die o.g. Voraussetzungen berücksichtigt und mindestens folgende Informationen enthält:

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Bezeichnung des Meilensteins

kurze Beschreibung des zugehörigen Leistungsinhalts

Form des Ergebnisses

Höhe der Abschlagszahlung netto/brutto

Zusammensetzung des Abschlags hinsichtlich Personalkosten, Sachkosten, Fremdleistungen und Reisekosten

Zeitpunkt für die Erreichung des Meilensteins

Der letzte Meilenstein muss mindestens die Erstellung und Vorlage der Schlussberichtsunterlagen enthalten. Für diese Leistungen müssen mindestens 5% der Angebotssumme berücksichtigt werden.

Erfüllt der vorgelegte Meilenstein- und Zahlungsplan nicht die o.g. Voraussetzungen oder fehlen geforderte Inhalte, kann die Auftraggeberin vor Zuschlag die Anpassung des Meilenstein- und Zahlungsplans verlangen. Wird (ggf. auch auf Nachfrage) kein Meilenstein- und Zahlungsplan vorgelegt, wird die Leistung grundsätzlich erst bei Projektabschluss (nach Abnahme des Schlussberichts) vergütet.

1 Hintergrund, Aufgabenstellung und Zielsetzung

1.1 Ausgangslage und Problemstellung

Durch zahlreiche Faktoren, wie häufiger werdende Sperrungen von Wasserstraßen, Einschränkungen im Schienenverkehr und ein zunehmendes Transportvolumen, erhöht sich das Schwerverkehrsaufkommen auf deutschen Straßen. Dies zieht die Infrastruktur in Mitleidenschaft, wobei vor allem der Brückenbestand davon betroffen ist. Auch das sich ändernde Klima, (Extrem-)Wetter, zunehmendes Alter der Brücken und andere Faktoren haben auf Brücken einen Einfluss. Gegenstand dieses Forschungsvorhabens soll jedoch der Straßenverkehr sein.

Mit dem derzeitigen Achslastmessstellennetz liegen zwar solide Daten für einen bundesweiten Durchschnitt der Gewichte des Verkehrs vor, jedoch lässt sich dies nur schwierig auf einzelne Bauwerke übertragen. Zudem fehlt ein zwar allgemeineres, aber dennoch detailliertes Modell, mit dem die direkten Auswirkungen des real gemessenen Verkehrs auf eine Brücke ermittelt werden können.

1.2 Ziel und Nutzen des FE-Vorhabens

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Auswirkungen des Schwerverkehrs auf Brücken besser ermitteln zu können. Hierbei soll insbesondere das fehlende „Bindeglied“ in der Einwirkung bestimmt werden, damit alleine aus Verkehrsdaten die Wirkung auf die Brücke abgeschätzt werden kann. Dadurch lässt sich für jede Brücke im Bestand des Bundesfernstraßennetzes eine fundierte Aussage in Abhängigkeit des real gemessenen Verkehrs treffen.

Zudem sollen die Anforderungen dieses „Bindegliedes“ an die Messtechnik für Achslastmessungen, sowohl für die einzelnen Achslastmessstellen (AMS) als auch für das gesamte AMS-Netz, herausgearbeitet und eine Entscheidungshilfe für den Ausbau dieses Netzes erstellt werden. Dies hilft, den Ausbau des AMS- Netzes voranzubringen und so die Auswirkungen auf die Brücken besser bestimmen und dementsprechend rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

1.3 Vorgeschlagenes Vorgehen (unverbindlich)

Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt werden. Der im folgenden Abschnitt gewählte Tempus hat keinen Einfluss auf die Unverbindlichkeit der Empfehlung und wurde nur aus Gründen der Leserlichkeit gewählt.

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1.3.1 Literaturrecherche

Zunächst wird eine Literaturrecherche zu den aktuell verwendeten Modellen der Statik und Dynamik von Brücken durchgeführt. Dies bildet dann eine Basis für das weitere Projekt.

1.3.2 Erstellung eines Berechnungsmodells

Es wird ein Berechnungsmodell erstellt, mit dem aus Daten des realen Verkehrs und Eingangsdaten der Brücke die Schnittgrößen berechnet werden. Hierfür sind verschiedene Methoden und Herangehensweisen (z.B. statische und dynamische Ansätze, analytische oder numerische Methoden, . . . ) möglich, wobei eine Methode ausgewählt und diese Wahl ausführlich begründet wird.

Bei den Fahrzeuggewichtsdaten ist es wichtig, die Fahrzeuge nicht nur einzeln, sondern auch in ihrer Gesamtmenge als Verkehr einfließen zu lassen. Für die einzelnen Daten sind daher insbesondere

Achslasten

Fahrzeuggesamtlasten

Fahrzeugtypenhäufigkeiten

Fahrzeuggeschwindigkeiten

von Bedeutung.

Um die Anwendung auf verschiedene Brücken zu ermöglichen, unterscheiden sich diese Modelle für verschiedene, übliche Tragwerksarten. Die Eingangsdaten der Brücken werden dabei minimal gehalten und umfassen beispielsweise

statische Systeme in Längs- und Querrichtung

Brückenlänge

Stützweiten

Breite (zwischen den Geländern)

zugrunde liegendes Lastmodell

Für die spätere Betrachtung von Ungenauigkeiten und mit Messunsicherheiten behafteten Werten ist eine vollständige Fehlerfortpflanzung notwendig.1

1.3.3 Anforderungen an Daten für das Modell

Für die spätere Verwendung des Modells (im Anschluss an dieses Forschungsprojekt) ist es notwendig, genau zu wissen, welche Daten dafür nötig sind und welche Anforderungen an Präzision, Richtigkeit und Messunsicherheiten bestehen:

Daten der Brücke Hierbei sind die verschiedenen Einträge, die damit einhergehende Menge an benötigten Informa- tionen und die Präzision der Daten (z.B. exakte/übergeordnete ASB-Ing-Schlüssel) von besonderer Bedeutung. Auch die Auswirkung von Messunsicherheiten werden berücksichtigt.

Daten des Verkehrs Bezüglich der Verkehrsdaten sind besonders von Interesse:

1Weiterführende Literatur: [PD92], [Inf22]

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die Genauigkeit der Zuordnung des gemessenen Verkehrs zu einer Brücke, z.B. ist die Auswirkung, die eine Abfahrt zwischen der Achslastmessstelle und der Brücke hat, vertretbar? die Messunsicherheiten der Achslastmessstelle, d.h. die Anforderungen an die statistische und systematische Unsicherheit2

1.3.4 Aussagekraft bei weniger genauen Daten

Zusätzlich zu den Anforderungen an die Daten ist notwendig festzustellen, welche Aussagekraft des Modells erhalten bleibt, wenn weniger genaue Daten verwendet werden. Dies betrifft in erster Linie die Verkehrsdaten. Untersucht wird dabei beispielsweise die Aussagekraft von

Achslastmessdaten mit größeren Messunsicherheiten, beispielsweise aus ungenaueren Messstellen oder aus Bridge-Weigh-In-Motion-Systemen

statistischen Auswertungen aus Verkehrszählungen mit Hinzunahme von allgemeinen Gewichtsver- teilungen

Daten mit gröberen Gewichtskategorien, zum Beispiel aus Mautdaten

aus Verkehrsdaten des Bundesfernstraßennetzes für das nachgeordnete Netz abgeleitete Informa- tionen

1.3.5 Anforderung an das AMS-Netz

Aus Abschnitt 1.3.3 werden Anforderungen abgeleitet, wie viele und wie verortete Achslastmessstellen (AMS) nötig sind, um eine Aussage über alle Brücken im Netz der Bundesfernstraßen treffen zu können. Mit den Ergebnissen von Abschnitt 1.3.4 werden dann zusätzlich weitere Anforderungen erstellt, welche auf die jeweils geringere Aussagekraft hinzielen. Insbesondere die Kombination mit (temporären) Bridge- WIM-Systemen und die Verwendung von Mautdaten werden hier betrachtet. Letztendlich entstehen so mehrere Vorschläge für Vorgehensweisen, bei denen jeweils die Anforderungen an das AMS-Netz und die Aussagekraft der Anwendung des Berechnungsmodells verschieden sind.3

1.3.6 Schlussbericht

Alle Ergebnisse werden am Ende in einem ausführlichen Schlussbericht zusammengefasst. Dieser ist das Hauptergebnis des Forschungsprojekts.

Abweichungen von der empfohlenen Vorgehensweise

Diese Vorüberlegungen stellen keine abschließenden oder verbindlichen Vorgaben dar. Die Bieter sind aus- drücklich eingeladen, unter Berücksichtigung der inhaltlichen Mindestanforderungen (siehe Abschnitt 1.4) im Rahmen ihres Angebots eine eigenständige, wissenschaftlich begründete Projektkonzeption und Vorge- hensweise vorzuschlagen.

1.4 Mindestanforderungen an die Projektkonzeption (verbindlich)

Für die Projektkonzeption sind folgende Vorgaben zwingend zu berücksichtigen. Abweichungen im Angebot führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Wissenschaftliche Bearbeitung des Themas durch den AN in Abstimmung mit der AG

2Siehe auch [JO98] 3Weiterführende Literatur: [Fit+25]

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organisatorische Durchführung des Projekts

Organisation und Durchführungen projektbegleitender Sitzungen mit dem Betreuerkreis, die in der BASt oder, im Einvernehmen mit der AG, alternativ digital stattfinden

Anfertigen eines wissenschaftlichen Abschlussberichtes und dessen Vorstellung mit einer Präsentation

Übergabe aller Daten, erstellten Programmcodedateien und Ergebnisse in elektronischer Form in offenen Formaten, die sowohl zur automatisierten Datenverarbeitung als auch zum manuellen Lesen geeignet sind, an die AG

fortlaufende und vollständige Dokumentation des Projekts

2 Gegenstand und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung ist die vollständige wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des beschriebenen FE-Vorhabens über die gesamte Projektlaufzeit. Dies beinhaltet die fortlaufende und ab- schließende Dokumentation der Ergebnisse.

Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um die in Abschnitt 1 genannten Ziele ordnungsgemäß, fristgerecht und ausgehend vom Stand von Wissenschaft und Technik zu erreichen.

Der Leistungsumfang richtet sich nach dieser Leistungsbeschreibung sowie den Regelungen des FE-Vertrags und umfasst insbesondere die nachfolgend beschriebenen Leistungen.

3 Leistungen des Auftragnehmers

Die nachfolgenden Regelungen dienen der Konkretisierung des FE-Vertrags und heben wesentliche Lei- stungspflichten hervor.

3.1 Wissenschaftliche Durchführung (§ 5 FE-Vertrag)

Eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung unter Anwendung geeigneter Methoden.

Nutzung aktueller, wissenschaftlich anerkannter Verfahren.

Einhaltung aller relevanten Regelwerke, methodischer Standards und Normen.

Nachvollziehbare, prüfbare Dokumentation aller Schritte.

3.2 Projektorganisation

Kontinuierliche Abstimmung mit der Auftraggeberin, inkl. Teilnahme an Sitzungen:

Unmittelbar nach dem Projektbeginn soll eine Startbesprechung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer online stattfinden. Es sollen regelmäßige (alle vier bis sechs Wochen) Besprechungen und Präsentationen online eingeplant und angeboten werden.

Teilnahme und Protokollführung bei Sitzungen des Betreuungskreises: Das Projekt soll von einem forschungsbegleitenden Ausschuss (Betreuungskreis) betreut werden. Hierzu sollen nach Erreichen der Zwischenergebnisse Besprechungen und Präsentationen in der BASt oder online eingeplant und angeboten werden.

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Durchführung einer Abschlussveranstaltung mit Präsentation des Schlussberichts als Präsenztermin in der BASt.

Erstellung und Pflege eines umsetzbaren Projektplans: Ein erster Projektplan ist mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Zeitplanung sollen Termine für Projektstart, die Abgabe von Berichten sowie Sitzungen eingeplant und angeboten werden. Siehe hierzu auch Abschnitt 3.4. Die Projektlaufzeit ergibt sich aus Starttermin und Termin für die Vorlage des finalen Schlussberichts.

Qualitätssicherung: Zur Sicherstellung der Einhaltung des Zeitplans, einer guten wissenschaftlichen Qualität der Ergebnisse, der guten sprachlichen Qualität der Berichte, etc. ist ein effektives Qualitäts- management erforderlich.

3.3 Dokumentation und Berichtswesen (§§ 14–19 FE-Vertrag)

Der Auftragnehmer erstellt:

Sachstandsbericht(e) gemäß Zeitplan sowie auf Anforderung der AG,

Zwischenbericht(e) im Stil des finalen Schlussberichts Bitte beachten Sie, dass die Forschungsergebnisse laufend dokumentiert und nach dem Erreichen von Zwischenergebnissen als Zwischenberichte vorgelegt werden sollen. Termine hierfür sollen im Projektverlauf eingeplant und angeboten werden.

Entwurf des Schlussberichts (mind. 3 Monate vor Projektende),

Finale Schlussberichtsunterlagen (wissenschaftlicher Bericht, Kurzbericht deutsch, Kurzbericht eng- lisch, englische Kurzfassung, deutsche Kurzfassung)

3.4 Erstellung technischer FE-Ergebnisse (§§ 17–24 FE Vertrag)

Konzeption, Generierung, Aufbereitung und Qualitätssicherung projektbezogener Datenbestände

Übergabe sämtlicher Bestandteile des Forschungsvorhabens inkl.

ggf. erzeugtem Quellcode Modellparameter / Trainingsskripte SBOM (Software Bill of Materials) Dokumentation in nutzbarer Form Rohdateien/Quellcode bei der Verwendung von Darstellungssprachen

Bereitstellung der Ergebnisse in zur Veröffentlichung geeigneter Form (Open Access / Open Source)

3.5 Übergabe der FE-Ergebnisse (§ 17–24 FE-Vertrag)

Die Übergabe umfasst die vollständigen FE-Ergebnisse:

schriftliche Ausarbeitung,

Daten inkl. Metadaten, Datenmodelle, Dateiformate,

Software inkl. Quellcode,

Dokumentation aller verwendeten Bibliotheken, Lizenzen und vorbestehenden Teile,

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Modelle, Versuchsdaten, Zwischenstände, Validierungsunterlagen.

Alle Ergebnisse werden so bereitgestellt, dass:

fachkundige Dritte sie nachvollziehen können,

die Auftraggeberin die Ergebnisse weiterentwickeln kann.

3.6 Nutzungsrechte (§ 22 FE-Vertrag)

Die Auftraggeberin erhält an den FE-Ergebnissen sämtliche ausschließliche Nutzungsrechte.

3.7 Unteraufträge (§ 28 FE-Vertrag)

Unteraufträge sind im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zugelassen.

3.8 Preisgestaltung (§§ 9-10 FE-Vertrag)

Für die Leistungen soll ein Festpreis vereinbart werden (Projektpreis auf Seite 1 des Angebotsformulars).

Sollte sich aus dem Verlauf des Vergabeverfahrens für das Projekt kein Marktpreis ergeben, erfolgt die Preisbildung nach den Regelungen der Preisverordnung VO PR 30/53.

3.9 Sonstiges

Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis [For25] sind jederzeit einzuhalten.

Die AG erhält das alleinige Recht der Erstveröffentlichung des Forschungsprojektes und aller seiner Bestandteile. Veröffentlichungen von Teilen oder abgeleiteten Ergebnissen des Projektes durch den AN bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die AG. Jede Veröffentlichung der AN, die dieses Recht einschränken könnte, ist der AG zur Genehmigung vorzulegen. Zustimmung und/oder Ablehnung müssen von der AG nicht begründet werden.

4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt – soweit verfügbar – folgendes bereit:

Räume für Projektsitzungen,

Beispieldaten über Brücken und zu Achslastmessungen, soweit benötigt,

Serversysteme für den Austausch von Programmiercode (GitLab) und Dateien (BSCW)

LeistungsbeschreibungFE15.0748 9

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Literatur

[Fit+25] Anke Fitschen u. a. „Langjährige Dimensionierungskenngrößen an Dauerzählstellen“. In: Straße und Autobahn(76 2025). DOI:doi.org/10.53184/STA12-2025-2. [For25] Deutsche Forschungsgemeinschaft.Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. 27. Jan. 2025. URL:https://doi.org/10.5281/zenodo.14281892. [Inf22] FGSV Arbeitsgruppe Infrastrutkurmanagement.Arbeitspapier Eingangsgrößen für die Dimensionie- rung und Bewertung der strukturellen Substanz. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- wesen (FGSV), 2022. ISBN: 978-3-8446-319-8. [JO98] Bernard Jacob und Eugene J O’Brien. „European specification on weigh-in-motion of road vehicles (COST323)“. In:Proceedings of second European conference on weigh-in-motion of road vehicles, Held Lisbon, Portugal. 1998, S. 14–16. [PD92] Gerhard Prof. Dr.-Ing. Sedlacek und Stefan Dr.-Ing. Drosner. „Verbesserung der Gebrauchseigen- schaften von Brücken hinsichtlich Schwingungen“. In:Forschung Straßenbau und Straßenverkehrs- technik (615 1992).

LeistungsbeschreibungFE15.0748 10

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